Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG (Schülerfahrten nach § 43 Nr. 2 PBefG)
Gemeinde Bedburg-Hau
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG.
Die Gemeinde Bedburg-Hau als Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz NRW beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag für die Dauer von 5 Jahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A zu vergeben. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Linien 101, 102, 103 und 104 betroffen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-25.
Wer? Wie? Wo?- • Düsseldorf › Kleve
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-06-25 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bedburg-Hau
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 47551
Postort: Bedburg-Hau
Kontakt
Internetadresse: http://www.bedburg-hau.de 🌏
E-Mail: georg.seves@bedburg-hau.de 📧
Telefon: +49 282166068 📞
Fax: +49 282166065 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 123-224388
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG (Schülerfahrten nach § 43 Nr. 2 PBefG).
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Kilometer Verkehrsdienste: 83500
Geschätzter Wert ohne MwSt: 350 000 💰
500 000 💰
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Bedburg-Hau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Bedburg-Hau
Herrn Georg Seves
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf (bei Bezirksregierung Düsseldorf)
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753053 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 123-224388 (2015-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bedburg-Hau
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 47551
Postort: Bedburg-Hau
Kontakt
Internetadresse: http://www.bedburg-hau.de 🌏
E-Mail: georg.seves@bedburg-hau.de 📧
Telefon: +49 282166068 📞
Fax: +49 282166065 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 123-224388
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen.
Diese Frist wird durch vorliegende Bekanntmachung für die unter II.1.3) genannte Verkehrsleistung ausgelöst.
Die eigenwirtschaftlichen Anträge müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
1) Die Anforderungen des aktuell gültigen Nahverkehrsplanes des Kreises Kleve sind einzuhalten.
2) Der gemeinsame Tarif der im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenwirkenden Unternehmen ist anzuwenden.
3) Liniensystematik, Taktverkehr und Streckenführung müssen mindestens dem derzeitigen Angebot (am Veröffentlichungstag) entsprechen.
4) Die grundlegenden fachlichen Anforderungen an das Fahrpersonal ergeben sich aus den Bestimmungen des StVZO und der BO-Kraft. Das Personal mit Kundenkontakt hat die Fortbildung „Fachkraft im Verkehrsservice“ absolviert und erfüllt folgende Anforderungen:
— fachliche Eignung,
— Auskunftsfähigkeit über Fahrpläne, Beförderungstarife, Fahrausweiserwerb,
— Ortskenntnis im Einsatzgebiet,
— Beherrschung der deutschen Sprache,
— kundenorientierte, besonnene Handlungsweise auch in Konfliktsituationen,
— Beherrschung von Kommunikations- und sonstigen Hilfsmitteln,
— gepflegtes äußeres Erscheinungsbild.
Das Personal ist nach einem repräsentativen Tarifvertrag im Sinne der Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs NRW vom 31.10.2012 zu entlohnen.
Allgemein:
Die Gemeinde Bedburg-Hau ist Träger von zwei Grundschulen, Kath. Grundschule St. Antonius Hau, An der Kirche 1, 47551 Bedburg-Hau und der Gemeinschaftsgrundschule St. Markus mit Hauptstandort Honigsberg 30 und Teilstandort Schulstr. 19, 47551 Bedburg-Hau. Außerdem befindet sich in Bedburg-Hau ein Teilstandort der Sekundarschule Kleve unter der Anschrift Rosendaler Weg 4, 47551 Bedburg-Hau. Schulträger ist hierfür die Stadt Kleve.
Die Schülerzahlen der Grundschulstandorte im Schuljahr 2014/2015 belaufen sich für die einzelnen Standorte wie folgt:
KGS St. Antonius Hau 209 Schülerinnen und Schüler (SuS), davon ca. 25 Buskinder,
GGS St. Markus, Hauptstandort 176 SuS, davon ca. 55 Buskinder,
GGS St. Markus, Teilstandort 101 SuS, davon ca. 40 Buskinder,
Von den SuS des Teilstandortes der Sekundarschule Kleve nutzen ca. 45 die Schulbuslinie 102.
Alle SuS, die die vier Buslinien nutzen, sind im Besitz einer Fahrkarte (SchokoTicket), welche neben dem Transport zur Schule auch einen Freizeitnutzen (Sommerferien, Wochenende etc.) hat. Dafür zahlen die Eltern der Grundschüler einen monatlichen Eigenanteil in Höhe von 6 EUR, die Sekundarschüler von 12 EUR an das Verkehrsunternehmen. Die Abwicklung der SchokoTickets für die Sekundarschule erfolgt über die Stadt Kleve. Die Gemeinde Bedburg-Hau wickelt nur die Grundschulen ab.
Bedienungsgebiet:
Die Linien 101, 102, 103 und 104 fahren überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Bedburg-Hau. Auf der Hinfahrt befinden sich zwei Haltestellen (Kalkar, Am Bollwerk –Schulzentrum- und Kleve-Materborn, Materborner Allee), auf der Rückfahrt zusätzlich noch eine Haltestelle (Kalkar-Wissel, Wissel Ortseingang) außerhalb des Gemeindegebietes.
Die aktuellen Fahrwege und Fahrpläne der Linien 101, 102, 103 und 104 wie auch Angaben zu zusätzlich zu erbringenden Fahrleistungen im Freigestellten Schülerverkehr können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Vergabe der Verkehrsleistungen erfolgt nur als Gesamtleistung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG (Schülerfahrten nach § 43 Nr. 2 PBefG).
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG.
Die Gemeinde Bedburg-Hau als Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz NRW beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag für die Dauer von 5 Jahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A zu vergeben. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Linien 101, 102, 103 und 104 betroffen.
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Linie 101 19 000 Nutz-km/Kalenderjahr;
Linie 102 17 000 Nutz-km/Kalenderjahr;
Linie 103 12 000 Nutz-km/Kalenderjahr;
Linie 104 25 500 Nutz-km/Kalenderjahr.
Als zusätzliche Fahrleistungen fallen im Freigestellten Schülerverkehr (gem. FVO) 10 000 Wagen-km/Kalenderjahr im Schulbetrieb zwischen 8 Uhr und 14:30 Uhr (Turn-, Schwimm-, Bücherei- und Sonderfahrten – je nach freier Kapazität) im Gemeindegebiet Bedburg-Hau und den angrenzenden Städten und Gemeinden (z. B. Besuch des Klever Tierparks oder Mühle in Donsbrüggen) an.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 350 000 💰
500 000 💰
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Bedburg-Hau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Linienverkehren im Sinne der §§ 42, 43 PBefG.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Bedburg-Hau
Herrn Georg Seves
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf (bei Bezirksregierung Düsseldorf)
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753053 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabe des Auftrags unterliegt der Nachprüfung nach dem Zweiten Abschnitt des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es gelten vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens die Rügeverpflichtungen des § 107 Abs. 3 GWB.
Zusätzliche Informationen
Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen.
Mehr anzeigen
Diese Frist wird durch vorliegende Bekanntmachung für die unter II.1.3) genannte Verkehrsleistung ausgelöst.
Die eigenwirtschaftlichen Anträge müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
1) Die Anforderungen des aktuell gültigen Nahverkehrsplanes des Kreises Kleve sind einzuhalten.
2) Der gemeinsame Tarif der im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zusammenwirkenden Unternehmen ist anzuwenden.
3) Liniensystematik, Taktverkehr und Streckenführung müssen mindestens dem derzeitigen Angebot (am Veröffentlichungstag) entsprechen.
4) Die grundlegenden fachlichen Anforderungen an das Fahrpersonal ergeben sich aus den Bestimmungen des StVZO und der BO-Kraft. Das Personal mit Kundenkontakt hat die Fortbildung „Fachkraft im Verkehrsservice“ absolviert und erfüllt folgende Anforderungen:
Mehr anzeigen
— fachliche Eignung,
— Auskunftsfähigkeit über Fahrpläne, Beförderungstarife, Fahrausweiserwerb,
— Ortskenntnis im Einsatzgebiet,
— Beherrschung der deutschen Sprache,
— kundenorientierte, besonnene Handlungsweise auch in Konfliktsituationen,
— Beherrschung von Kommunikations- und sonstigen Hilfsmitteln,
— gepflegtes äußeres Erscheinungsbild.
Das Personal ist nach einem repräsentativen Tarifvertrag im Sinne der Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs NRW vom 31.10.2012 zu entlohnen.
Allgemein:
Die Gemeinde Bedburg-Hau ist Träger von zwei Grundschulen, Kath. Grundschule St. Antonius Hau, An der Kirche 1, 47551 Bedburg-Hau und der Gemeinschaftsgrundschule St. Markus mit Hauptstandort Honigsberg 30 und Teilstandort Schulstr. 19, 47551 Bedburg-Hau. Außerdem befindet sich in Bedburg-Hau ein Teilstandort der Sekundarschule Kleve unter der Anschrift Rosendaler Weg 4, 47551 Bedburg-Hau. Schulträger ist hierfür die Stadt Kleve.
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Die Schülerzahlen der Grundschulstandorte im Schuljahr 2014/2015 belaufen sich für die einzelnen Standorte wie folgt:
KGS St. Antonius Hau 209 Schülerinnen und Schüler (SuS), davon ca. 25 Buskinder,
GGS St. Markus, Hauptstandort 176 SuS, davon ca. 55 Buskinder,
GGS St. Markus, Teilstandort 101 SuS, davon ca. 40 Buskinder,
Von den SuS des Teilstandortes der Sekundarschule Kleve nutzen ca. 45 die Schulbuslinie 102.
Alle SuS, die die vier Buslinien nutzen, sind im Besitz einer Fahrkarte (SchokoTicket), welche neben dem Transport zur Schule auch einen Freizeitnutzen (Sommerferien, Wochenende etc.) hat. Dafür zahlen die Eltern der Grundschüler einen monatlichen Eigenanteil in Höhe von 6 EUR, die Sekundarschüler von 12 EUR an das Verkehrsunternehmen. Die Abwicklung der SchokoTickets für die Sekundarschule erfolgt über die Stadt Kleve. Die Gemeinde Bedburg-Hau wickelt nur die Grundschulen ab.
Mehr anzeigen
Bedienungsgebiet:
Die Linien 101, 102, 103 und 104 fahren überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Bedburg-Hau. Auf der Hinfahrt befinden sich zwei Haltestellen (Kalkar, Am Bollwerk –Schulzentrum- und Kleve-Materborn, Materborner Allee), auf der Rückfahrt zusätzlich noch eine Haltestelle (Kalkar-Wissel, Wissel Ortseingang) außerhalb des Gemeindegebietes.
Mehr anzeigen
Die aktuellen Fahrwege und Fahrpläne der Linien 101, 102, 103 und 104 wie auch Angaben zu zusätzlich zu erbringenden Fahrleistungen im Freigestellten Schülerverkehr können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Vergabe der Verkehrsleistungen erfolgt nur als Gesamtleistung.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 123-224388 (2015-06-25)
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