Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der AVV-Regionalbuslinie 420 und des AST 420 (Anrufsammeltaxi) vom 1.5.2016 bis zum 8.12.2018 als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG

Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH

Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs.4 d) VOL/A. Die Stadt Augsburg und der Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Prinzregentenstraße 2, 86150 Augsburg, die Verkehrsleistungen der AVV-Regionalbuslinie 420, des AST 420 (Anrufsammeltaxi) mit Wirkung zum 1.5.2016 im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A europaweit zu vergeben. Es wird beabsichtigt, diesen Verkehr für eine Vertragslaufzeit bis zum 8.12.2018 zu vergeben.
AVV-Regionalbuslinie 420: Augsburg-Gersthofen-Gablingen-Achsheim-(Langweid) und AST-Verkehr 420: Augsburg Nord-Gablingen-Lützelburg-Achsheim.
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 S. 1, § 8 a Abs. 2 S. 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-25 Auftragsbekanntmachung
2015-12-03 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Prinzregentenstraße 2
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.avv-augsburg.de 🌏
E-Mail: vergabeverfahren@avv-augsburg.de 📧
Telefon: +49 82134377117 📞
Fax: +49 82134377107 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 231-418982
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteiltwerden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der AVV-Regionalbuslinie 420 und des AST 420 (Anrufsammeltaxi) vom 1.5.2016 bis zum 8.12.2018 als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs.4 d) VOL/A. Die Stadt Augsburg und der Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Prinzregentenstraße 2, 86150 Augsburg, die Verkehrsleistungen der AVV-Regionalbuslinie 420, des AST 420 (Anrufsammeltaxi) mit Wirkung zum 1.5.2016 im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A europaweit zu vergeben. Es wird beabsichtigt, diesen Verkehr für eine Vertragslaufzeit bis zum 8.12.2018 zu vergeben.
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AVV-Regionalbuslinie 420: Augsburg-Gersthofen-Gablingen-Achsheim-(Langweid) und AST-Verkehr 420: Augsburg Nord-Gablingen-Lützelburg-Achsheim.
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 S. 1, § 8 a Abs. 2 S. 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
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Menge oder Umfang:
Ca.195 557 Nwkm/Fahrplanjahr;
Es sind geeignete Fahrzeuge für die AST-Verkehre einzusetzen.
Dauer: 952 Tage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist in einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja.
Verweis auf die einschlägige Rechts-/Verwaltungsvorschrift:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Auftragsausführung
Gewährte ausschließliche Rechte:
Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Linienverkehren im Sinne der §§ 42,43 PBefG, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter, bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft, müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-02-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Charlotte Steinbacher

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern 80534 München Deutschland
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Zusätzliche Informationen
Hinweis:
Aufgrund eines Antrags des Altkonzessionärs auf Entbindung von der Betriebspflicht und einer diesem Antrag entsprechenden Entscheidung der zuständigen Genehmigungsbehörde muss dieser Verkehr vergeben werden.
Die Jahresfrist gemäß Art. 7 Abs. 2 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 kann aufgrund der beschriebenen Dringlichkeit nicht eingehalten werden.
Wir bitten zu beachten, dass die in Ziffer IV 3.3) gemachte Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge nur der Formularvorgabe geschuldet ist. Die Angabe des Schlusstermins für den Eingang der Angebote muss nicht im Rahmen der Vorabbekanntmachung erfolgen. Das in Ziffer IV 3.3) genannte Datum ist daher bedeutungslos. Der gültige Schlusstermin für den Eingang von Angeboten wird mit Einleitung des Vergabeverfahrens (Vergabebekanntmachung) bekanntgegeben.
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Quelle: OJS 2015/S 231-418982 (2015-11-25)
Ergänzende Angaben (2015-12-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 237-429636
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 231-418982
ABl. S-Ausgabe: 237
Quelle: OJS 2015/S 237-429636 (2015-12-03)
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