Der Auftrag betrifft Personenbeförderungsleistungen im Stadtbusverkehr Pfarrkirchen (2 Linien). Der ausgewählte Auftragnehmer stellt das Fahrpersonal zur Erbringung der Verkehrsleistungen für die beiden Stadtbuslinien, die den Stadtbusverkehr Pfarrkirchen bilden. Er ist verpflichtet, zur Erbringung dieser Verkehrsleistungen die beiden Fahrzeuge einzusetzen, deren Halter und Eigentümer der Auftraggeber ist. Bei Ausfall eines Fahrzeugs ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich ein Fahrzeug aus eigenen Beständen als Ersatz zur Verfügung zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Pfarrkirchen, Eigenbetrieb der Stadt Pfarrkirchen
Postanschrift: Äußere Simbacher Str. 7
Postleitzahl: 84347
Postort: Pfarrkirchen
Kontakt
Fax: +49 8561970220 📠
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: Die Vergabeunterlagen und das Teilnahmeformular „Eignung“ können nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden.
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“:
a) Die Bieter haben ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignung“ beim Auftraggeber einzureichen. Angebote ohne Teilnahmeformular „Eignung“ werden grundsätzlich nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
b) Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignung“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
c) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III 2.1) Ziffern 1. bis 4. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit (d. h. nur die Seiten 5 bis 12 des Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
d) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche unter Ziffer II.2. des Teilnahmeformulars „Eignung“ bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III 2.1) Ziffern 1. bis 4. sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit (d.h. nur die Seiten 5 bis 12 des Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
Zu Abschnitt IV.2.1) „Zuschlagskriterien“:
Grundlage für das Zuschlagskriterium „Niedrigster Preis“ ist der in den Vertragsunterlagen angegebene durchschnittliche Preis pro Betriebsstunde in Euro/netto für den Vertragszeitraum vom 1.1.2016 bis 14.12.2018.
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: Die Vergabeunterlagen und das Teilnahmeformular „Eignung“ können nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden.
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“:
a) Die Bieter haben ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignung“ beim Auftraggeber einzureichen. Angebote ohne Teilnahmeformular „Eignung“ werden grundsätzlich nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
b) Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignung“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
c) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III 2.1) Ziffern 1. bis 4. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit (d. h. nur die Seiten 5 bis 12 des Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
d) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche unter Ziffer II.2. des Teilnahmeformulars „Eignung“ bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III 2.1) Ziffern 1. bis 4. sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit (d.h. nur die Seiten 5 bis 12 des Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
Zu Abschnitt IV.2.1) „Zuschlagskriterien“:
Grundlage für das Zuschlagskriterium „Niedrigster Preis“ ist der in den Vertragsunterlagen angegebene durchschnittliche Preis pro Betriebsstunde in Euro/netto für den Vertragszeitraum vom 1.1.2016 bis 14.12.2018.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag betrifft Personenbeförderungsleistungen im Stadtbusverkehr Pfarrkirchen (2 Linien). Der ausgewählte Auftragnehmer stellt das Fahrpersonal zur Erbringung der Verkehrsleistungen für die beiden Stadtbuslinien, die den Stadtbusverkehr Pfarrkirchen bilden. Er ist verpflichtet, zur Erbringung dieser Verkehrsleistungen die beiden Fahrzeuge einzusetzen, deren Halter und Eigentümer der Auftraggeber ist. Bei Ausfall eines Fahrzeugs ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich ein Fahrzeug aus eigenen Beständen als Ersatz zur Verfügung zu stellen.
Der Auftrag betrifft Personenbeförderungsleistungen im Stadtbusverkehr Pfarrkirchen (2 Linien). Der ausgewählte Auftragnehmer stellt das Fahrpersonal zur Erbringung der Verkehrsleistungen für die beiden Stadtbuslinien, die den Stadtbusverkehr Pfarrkirchen bilden. Er ist verpflichtet, zur Erbringung dieser Verkehrsleistungen die beiden Fahrzeuge einzusetzen, deren Halter und Eigentümer der Auftraggeber ist. Bei Ausfall eines Fahrzeugs ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich ein Fahrzeug aus eigenen Beständen als Ersatz zur Verfügung zu stellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pfarrkirchen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung durch Darstellung des Unternehmens, gegliedert nach (1.1) Gesellschafter- bzw. Eigentümerstruktur, (1.2) Kurzbeschreibung des Konzerns, sofern das Unternehmen konzernzugehörig ist, und (1.3) Standorte bzw. Niederlassungen.
2. Eigenerklärung darüber, dass (2.1) über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt worden ist oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, (2.2) das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet, (2.3) das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, und (2.4) das Unternehmen keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
2. Eigenerklärung darüber, dass (2.1) über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt worden ist oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, (2.2) das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet, (2.3) das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, und (2.4) das Unternehmen keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
3. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
4. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
4. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Eigenerklärung darüber, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht oder spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns abgeschlossen sein wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. Eigenerklärung durch Auflistung von maximal fünf in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr („Referenzen“) mit Angabe des öffentlichen Auftraggebers sowie der Art des Linienverkehrs (Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr oder Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen als Sonderform des Linienverkehrs, z. B. Schülerfahrten).
6. Eigenerklärung durch Auflistung von maximal fünf in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr („Referenzen“) mit Angabe des öffentlichen Auftraggebers sowie der Art des Linienverkehrs (Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr oder Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen als Sonderform des Linienverkehrs, z. B. Schülerfahrten).
Mindeststandards:
Eine Referenz über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe des öffentlichen Auftraggebers, die keine Sonderform des Linienverkehrs betrifft.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Martin Wosnitza
Name: Rödl & Partner GbR
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90491
URL der Dokumente: http://www.roedl-vergabe.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-14 📅
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: Die Vergabeunterlagen und das Teilnahmeformular „Eignung“ können nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden.
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: Die Vergabeunterlagen und das Teilnahmeformular „Eignung“ können nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden.
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“:
a) Die Bieter haben ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignung“ beim Auftraggeber einzureichen. Angebote ohne Teilnahmeformular „Eignung“ werden grundsätzlich nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
b) Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
b) Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignung“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignung“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
c) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III 2.1) Ziffern 1. bis 4. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit (d. h. nur die Seiten 5 bis 12 des Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
c) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III 2.1) Ziffern 1. bis 4. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit (d. h. nur die Seiten 5 bis 12 des Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
d) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche unter Ziffer II.2. des Teilnahmeformulars „Eignung“ bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
d) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche unter Ziffer II.2. des Teilnahmeformulars „Eignung“ bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III 2.1) Ziffern 1. bis 4. sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit (d.h. nur die Seiten 5 bis 12 des Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III 2.1) Ziffern 1. bis 4. sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignung“ insoweit (d.h. nur die Seiten 5 bis 12 des Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
Zu Abschnitt IV.2.1) „Zuschlagskriterien“:
Grundlage für das Zuschlagskriterium „Niedrigster Preis“ ist der in den Vertragsunterlagen angegebene durchschnittliche Preis pro Betriebsstunde in Euro/netto für den Vertragszeitraum vom 1.1.2016 bis 14.12.2018.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 119-217828 (2015-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-15 📅
Name: Hieringer GmbH & Co. Verkehrsunternehmen KG
Postanschrift: Röschstr. 1
Postort: Triftern
Postleitzahl: 84371
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.