Pflege und Weiterentwicklung der Krankenhausrechnungsprüfungssoftware

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Gegenstand des Vertrages ist:
a) die Pflege der bisher erstellten Software zur medizinischen Rechnungsprüfung MeRep,
b) die jeweils aktuelle Programmiervorgabe zur Pflege der MeRep-Realisierung mit allen Teilen nach Maßgabe des Aufraggebers,
c) das Angebot über die mit der Pflege verbundenen Aufwände durch den Auftragnehmer. Alle notwendigen Pflegearbeiten werden einzeln, schriftlch durch den Auftragnehmer angeboten, sowie durch den Auftraggeber einzeln und schriftlich beauftragt,
d) die kontinuierliche Aufbereitung der Stammdatenlieferungen und Prüfregeln für MeRep in kasseneigenen Formaten,
e) die Stammdatenlieferungen für MeRep an die TK und die KKH mindestens zweimal pro Woche einschließlich der Telekommunikationsgebühren,
f) den Benutzerservice für fachliche und technische Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb von MeRep in den Fachanwendungen der TK und der KKH sowie zur Unterstützung bei der Erstellung von Prüfregeln für den MeRep-Entwicklungsplatz,
g) die Vorhaltung und Pflege verschiedener Testumgebungen einschließlich der Bearbeitung von Störmeldungen und der Umsetzung von Falldaten zur Problemanalyse.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-07 Auftragsbekanntmachung
2015-12-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang: 0
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vdek.com 🌏
E-Mail: vergabestelle@vdek.com 📧
Telefon: +49 30269311536 📞
Fax: +49 30269312900 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 177-321650
ABl. S-Ausgabe: 177

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 💰
500 000 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist:
a) die Pflege der bisher erstellten Software zur medizinischen Rechnungsprüfung MeRep,
b) die jeweils aktuelle Programmiervorgabe zur Pflege der MeRep-Realisierung mit allen Teilen nach Maßgabe des Aufraggebers,
c) das Angebot über die mit der Pflege verbundenen Aufwände durch den Auftragnehmer. Alle notwendigen Pflegearbeiten werden einzeln, schriftlch durch den Auftragnehmer angeboten, sowie durch den Auftraggeber einzeln und schriftlich beauftragt,
d) die kontinuierliche Aufbereitung der Stammdatenlieferungen und Prüfregeln für MeRep in kasseneigenen Formaten,
e) die Stammdatenlieferungen für MeRep an die TK und die KKH mindestens zweimal pro Woche einschließlich der Telekommunikationsgebühren,
f) den Benutzerservice für fachliche und technische Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb von MeRep in den Fachanwendungen der TK und der KKH sowie zur Unterstützung bei der Erstellung von Prüfregeln für den MeRep-Entwicklungsplatz,
g) die Vorhaltung und Pflege verschiedener Testumgebungen einschließlich der Bearbeitung von Störmeldungen und der Umsetzung von Falldaten zur Problemanalyse.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 48 Monate
Referenznummer: vdek - EU - 160 - 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise entsprechend den Verdingungsunterlagen: Berufs- / Handelsregisterauszug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Erklärung Referenzobjekte.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen: Leistungsbeschreibung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-23 📅
Öffnungsort: vdek, Askanischer Platz 1, 10963 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: vdek, Askanischer Platz 1, 10963 Berlin.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Technischer Wert (Regelwerk und Prüfregeln) (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Gabriele Jachmann
Internetadresse: www.vdek.com 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: vdek - EU - 160 - 2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1.
gegen § 101a verstoßen hat oder
2.
einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Quelle: OJS 2015/S 177-321650 (2015-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 239-434459
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 177-321650
ABl. S-Ausgabe: 239

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 2. Technischer Wert (Regelwerk und Prüfregeln (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-24 📅
Name: GEOS mbH
Postanschrift: Parsifalstr. 8
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90461
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.geosmbh.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Telefon: +49 22894990 📞
Quelle: OJS 2015/S 239-434459 (2015-12-07)