Pforten-, Auskunfts- und Bewachungsdienste

Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin

Pforten-, Auskunfts- und Bewachungsdienste im Rathaus Neukölln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-21 Auftragsbekanntmachung
2015-09-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
Pforten-, Auskunfs- und Bewachungsdienste im Rathaus Neukölln (1 Loge 24-Stunden-Dienst von Montag bis Sonntag, 1 Loge 16-Stunden-Dienst von Montag bis Freitag, zusätzlich ein Springerdienst von Montag bis Freitag).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postleitzahl: 12040
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-neukoelln/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de 📧
Telefon: +49 30902393902 📞
Fax: +49 30902394405 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 081-143820
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Die Besichtigung der Liegenschaft ist verpflichtend, Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) mit seinem Angebot die folgenden Nachweise beizufügen: -Eigenerklärung gemäß § 7 EG Abs. 1 VOL/A (Formblatt in Vergabeunterlagen) -Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt in Vergabeunterlagen) -Referenzen (Formblatt in Vergabeunterlagen) -Angaben zum Unternehmen (Formblatt in Vergabeunterlagen) -Kopie Bewachungserlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung -Kopie des Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar Ein Angebot, bei dem Nachweise und Erklärungen fehlen, wird nicht sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, wird das Angebot vom Wettbewerb ausgeschlossen. Weitere Nachweise und Erklärungen: -Erklärung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Formblatt in Vergabeunterlagen) Gemäß Frauenförderverordnung (FVV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FVV enthalten, werden nicht berücksichtigt. -Erklärung zur Ausbildungsförderung (Formblatt in Vergabeunterlagen) ggf. mit Nachweis. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. -Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Formblatt in den Vergabeunterlagen) Für die Ausführung der Dienstleistungen werden ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte eingesetzt. Es dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die über ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Hinweise auf eine Beteiligung an Straftaten verfügen. Die Vergabeunterlagen werden nach schriftlicher Abforderung (per Post, E-Mail, Fax) übersandt. Die Angebote sind Papierform einzureichen. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Pforten-, Auskunfts- und Bewachungsdienste im Rathaus Neukölln.
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoptionen (siehe II.3)).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: OM_01_15_OV_PAB_Rathaus

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
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h) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein
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Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Ausschlussgründe zur Kenntnis genommen habe/n, diese bei mir/uns nicht vorliegen und ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen.
Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben!
Eigenerklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung des Landes Berlin und von § 13 Absatz 1 LGG (Landesgleichstellungsgesetz des Landes Berlin):
In meinem/unserem Unternehmen werden während der Durchführung des Auftrags Maßnahmen gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet.
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
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3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
Als Mindestanforderung muss der Bieter eine Eigenerklärung über eine Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, dem
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Angebot beifügen.
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Ich erkläre/Wir erklären,
— meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
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— meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen,
— dass ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt).
— dass ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ (Wirt 323) vereinbaren werde.
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Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.1: Sofern diese Versicherungen nicht oder in der geforderten Höhe bei Angebotsabgabe nicht vorliegen sollten, verpflichtet sich der Bieter im Falle einer Zuschlagerteilung diese unverzüglich abzuschließen und dem Auftraggeber vor Leistungsbeginn schriftlich nachzuweisen.
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Mindeststandards:
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei, maximal fünf aktuelle und prüfbare Referenzen einzureichen. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften oder Angeboten mit Beteiligung von Nachunternehmen müssen die Anforderungen mit insgesamt maximal fünf Referenzen je Los nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Weiterhin darf es im letzten Jahr nicht zu Zahlungsminderungen aufgrund von Schlechtleistung oder Nichterfüllung gekommen sein. Es ist anzugeben, ob die Leistungen für einen privaten oder öffentlichen Auftraggeber erbracht werden/wurden. Alle Referenzen müssen Leistungen betreffen, die in der EU erbracht werden/wurden. Die Leistungen müssen vom Bieter (Auftragnehmer) oder einem angegebenen Nachunternehmen erbracht werden/worden sein. Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig. In den Referenzen sind mindestens
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folgende mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen nachzuweisen: Art der Leistung: Pforten-, Auskunfts- und Bewachungsdienste
Mindestbedingungen an die Art der Objekte: Objekte mit gleicher bzw. ähnlicher Nutzung mit erhöhtem Publikumsverkehr
Mindestbedingungen an die Größe der betreuten Objekte:mindestens zwei Referenzen mit je 20 000 m
Je Referenzgeber wird nur eine Referenz berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Referenzen zu prüfen. Die dann von den Referenzgebern erteilten Auskünfte bezüglich der Zufriedenheit (1. Qualität der erbrachten Leistung, 2. Zusammenarbeit, Termintreue und Zuverlässigkeit und 3. Zahlungsminderungen) und des Leistungsumfangs sind maßgeblich. Wird eine Referenz mit „nicht zufriedenstellend“ beurteilt oder ist eine Referenz nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, ist der Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen.
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Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei.
Eigenerklärung über Angaben zum Unternehmen (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden, 2 000 000 EUR für Sachschäden, 300 000 EUR für Vermögens-, Obhuts- und Bearbeitungsschäden, 250 000 EUR für Schlüsselverlustschäden.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zugelassen bei gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. Es ist ein Konsortialführer der Bietergemeinschaft festzulegen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: § 34a Gewerbeordnung (Bewachungserlaubnis muss vorhanden sein).

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-09 📅
Öffnungsort: 12040 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: 12040 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Bigalke

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2016-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OM_01_15_OV_PAB_Rathaus
Zusätzliche Informationen
Die Besichtigung der Liegenschaft ist verpflichtend, Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) mit seinem Angebot die folgenden Nachweise beizufügen:
-Eigenerklärung gemäß § 7 EG Abs. 1 VOL/A (Formblatt in Vergabeunterlagen)
-Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt in Vergabeunterlagen)
-Referenzen (Formblatt in Vergabeunterlagen)
-Angaben zum Unternehmen (Formblatt in Vergabeunterlagen)
-Kopie Bewachungserlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung
-Kopie des Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
Ein Angebot, bei dem Nachweise und Erklärungen fehlen, wird nicht sofort ausgeschlossen. Anstelle dessen werden Nachweise und Erklärungen grundsätzlich mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die nachgeforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, wird das Angebot vom Wettbewerb ausgeschlossen.
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Weitere Nachweise und Erklärungen:
-Erklärung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Formblatt in Vergabeunterlagen)
Gemäß Frauenförderverordnung (FVV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FVV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
-Erklärung zur Ausbildungsförderung (Formblatt in Vergabeunterlagen) ggf. mit Nachweis.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Mehr anzeigen
-Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Formblatt in den Vergabeunterlagen)
Für die Ausführung der Dienstleistungen werden ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte eingesetzt. Es dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die über ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Hinweise auf eine Beteiligung an Straftaten verfügen.
Mehr anzeigen
Die Vergabeunterlagen werden nach schriftlicher Abforderung (per Post, E-Mail, Fax) übersandt.
Die Angebote sind Papierform einzureichen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und
Mehr anzeigen
sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren
Mehr anzeigen
– Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt GWB § 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 081-143820 (2015-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 172-313516
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 81-143820
ABl. S-Ausgabe: 172

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-28 📅
Name: Stolzenburg Security GmbH
Postanschrift: Pettenkoferstr. 16-18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 16

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fr. Bigalke

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Quelle: OJS 2015/S 172-313516 (2015-09-02)