Planung der oberirdischen Verkehrsanlagen nach Fertigstellung der Wehrhahnlinie in Düsseldorf

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement

Die Friedrichstraße, Breite Straße und anschließende Heinrich-Heine-Allee, die parallel hierzu verlaufende
Elisabethstraße und anschließende Kasernenstraße sowie einige Querstraßen sollen nach Bau der
Wehrhahnlinie in dem ca. 2 km langen Bereich zwischen Bachstraße und Ludwig-Zimmermann-Straße
umgestaltet werden. Hierbei handelt es sich insgesamt um rund 5 km Straßenraum, welcher zu beplanen ist.
Des Weiteren ist der Graf-Adolf-Platz-Süd Teil der Planungsaufgabe. Das Bauvolumen wird auf rd. 20 000 000 EUR
netto geschätzt.
Die gesamte Planungsaufgabe wurde durch ein umfängliches Moderationsverfahren im Jahr 2014 unterstützt.
Gemäß Verkehrsentwicklungsplan soll u.a. die Aufenthaltsqualität und Nahmobilität gestärkt, sowie die
Förderung des Radverkehrs berücksichtigt werden.
Mit dem Bedarfsbeschluss des souveränen Rates der Stadt Düsseldorf, welcher auf Grundlage einer
Vorplanung mit Kostenschätzung getroffen wurde, wurde die Verwaltung mit der weiteren Planung ab
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) bis zur Vorbereitung der Vergaben beauftragt.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus Ziffer II.2.1).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-17 Auftragsbekanntmachung
2016-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Menge oder Umfang:
Planungsbereich A)Objektplanung Verkehrsanlagen: Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Planung von Anlagen des Straßenverkehrs und vereinzelt auch um die Planung von Anlagen des oberirdischen Schienenverkehrs;Planunsgbereich B)Planung von Leitungsumverlegungen: Hierbei handelt es sich um eine koordinierte Planung von Leitungsumverlegungen, welche ggf. zur Umsetzung der Oberflächenplanung erforderlich werden. Der Umfang der zu erbringenden Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Leitungsverlegung richtet sich nach denEigenleistungen der einzelnen Leitungsträger und ist in den Vergabeunterlagen konkretisiert.Planungsbereich C)Weiterhin sind Besondere Leistungen wie z.B. Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Durchführung von Bürgerbeteiligungen etc. zu erbringen. Auch insoweit sind die einzelnen Leistungen in den Vergabeunterlagen konkretisiert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: lutz.schwarz@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118994792 📞
Fax: +49 2118934792 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 247-449967
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
1.) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind bei der unter Anhang A.II) genannten Stelle abzufordern bzw. können sie elektronisch unter https://vergabe.duesseldorf.de abgerufen werden. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung der Briefhülle bzw. des Musterrückumschlages einzureichen. 2.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, Auf'm Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf, Herrn Lutz Schwarz, Fax: +49 2118934792, E-Mail: lutz.schwarz@duesseldorf.de Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis zum einschließlich 22.1.2016 zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden. 3.) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot bzw. werden die Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Friedrichstraße, Breite Straße und anschließende Heinrich-Heine-Allee, die parallel hierzu verlaufende
Elisabethstraße und anschließende Kasernenstraße sowie einige Querstraßen sollen nach Bau der
Wehrhahnlinie in dem ca. 2 km langen Bereich zwischen Bachstraße und Ludwig-Zimmermann-Straße
umgestaltet werden. Hierbei handelt es sich insgesamt um rund 5 km Straßenraum, welcher zu beplanen ist.
Des Weiteren ist der Graf-Adolf-Platz-Süd Teil der Planungsaufgabe. Das Bauvolumen wird auf rd. 20 000 000 EUR
netto geschätzt.
Die gesamte Planungsaufgabe wurde durch ein umfängliches Moderationsverfahren im Jahr 2014 unterstützt.
Gemäß Verkehrsentwicklungsplan soll u.a. die Aufenthaltsqualität und Nahmobilität gestärkt, sowie die
Förderung des Radverkehrs berücksichtigt werden.
Mit dem Bedarfsbeschluss des souveränen Rates der Stadt Düsseldorf, welcher auf Grundlage einer
Vorplanung mit Kostenschätzung getroffen wurde, wurde die Verwaltung mit der weiteren Planung ab
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) bis zur Vorbereitung der Vergaben beauftragt.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus Ziffer II.2.1).
Menge oder Umfang:
Planungsbereich A)
Objektplanung Verkehrsanlagen: Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Planung von Anlagen des Straßenverkehrs und vereinzelt auch um die Planung von Anlagen des oberirdischen Schienenverkehrs;
Planunsgbereich B)
Planung von Leitungsumverlegungen: Hierbei handelt es sich um eine koordinierte Planung von Leitungsumverlegungen, welche ggf. zur Umsetzung der Oberflächenplanung erforderlich werden. Der Umfang der zu erbringenden Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Leitungsverlegung richtet sich nach den
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Eigenleistungen der einzelnen Leitungsträger und ist in den Vergabeunterlagen konkretisiert.
Planungsbereich C)
Weiterhin sind Besondere Leistungen wie z.B. Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Durchführung von Bürgerbeteiligungen etc. zu erbringen. Auch insoweit sind die einzelnen Leistungen in den Vergabeunterlagen konkretisiert.
Beschreibung der Optionen:
Leistungsphase 7 HOAI wird nur nach positivem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss des souveränen Rates der Stadt Düsseldorf beauftragt.
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind durch den Bewerber bzw. durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
1.) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die
Einsendung des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis
der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber bzw. der Mitglieder
einer Bewerbergemeinschaft; für Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die ihren Sitz nicht
in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er selbst oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt worden ist nach
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die
von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte
richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §
1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die
Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG
oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder entsprechenden
Strafnormen anderer Staaten. Sollte die vorgenannte Erklärung nicht abgegeben werden können, ist dies auf
einer gesonderten Anlage zu erläutern.
3.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass
a) er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich
aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer
entsprechenden Lage befindet,
b) er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber
nachweislich festgestellt wurde,
d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt und
e) er sich nicht bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können,
in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht
erteilt.
Sollte die vorgenannte Erklärung nicht abgegeben werden können, ist dies auf einer gesonderten Anlage zu
erläutern.
4.) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag mitzuteilen, durch
welches Unternehmen oder welche Unternehmen die Planungsbereiche A) Objektplanung Verkehrsanlagen, B)
Planung Leitungsumverlegungen und C) Bauphasen-/-ablauf-/-logistikkonzept erbracht werden sollen.
5.) Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als
Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
6.) Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen,
finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die
Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutteroder
Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit auch für dieses Unternehmen
die unter 1.) bis 3.) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem hat der Bewerber oder
die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung der jeweiligen
Unternehmen nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser
Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen. Im übrigen müssen Unterauftragnehmer erst auf Aufforderung des
Auftraggebers benannt werden.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine
Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind Teil des Teilnahmeantrages und mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Sollten in einem Teilnahmeantrag Nachweise oder Erklärungen fehlen, behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung der fehlenden Eignungsnachweise unter Fristsetzung vor. Werden die fehlenden Nachweise
und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist
beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Anforderung entsprechender Nachweise zu den Eigenerklärungen
vor.
Für den Teilnahmeantrag sind die bei der Kontaktstelle gem. Anhang A.II) erhältlichen Formblätter zu
verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Vorlage einer Eigenerklärung mit dem
Teilnahmeantrag über den jährlichen Gesamtumsatz
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Der durchschnittliche jährliche
Gesamtumsatz, welcher anhand der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre ermittelt wird, muss
mindestens 2.000.000 EUR betragen.
2.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit
dem Teilnahmeantrag mit folgenden Deckungssummen:
2 500 000 EUR pro Schadensfall bei Personenschäden
und 1 500 000 EUR pro Schadensfall für sonstige
Schäden. Alternativ kann eine verbindliche Erklärung
des Haftpflichtversicherers eingereicht werden, wonach
eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung des
Bewerbers im Auftragsfall entsprechend erhöht oder
eine Projektversicherung in der hier geforderten Höhe
abgeschlossen wird.
Soweit sich ein Bewerber beziehungsweise
eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens
beruft, sind die vorgenannte Erklärung zu Ziffer
1.) und der vorgenannte Nachweis zu Ziffer 2.) für
dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft müssen die Erklärung und
der Nachweis unter Ziffer III.2.2) von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Der
durchschnittliche jährliche Mindestgesamtumsatz
in Höhe von 2 000 000 EUR kann bei einer
Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern
gemeinsam erbracht werden.
Mindeststandards:
Zu 1.) Der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz, welcher anhand der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre ermittelt wird, muss mindestens 2 000 000 EURbetragen.
zu 2.) Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss 2 500 000 EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und 1 500 000 EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden betragen.
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Vorlage einer Eigenerklärung mit dem
Teilnahmeantrag, aus der das jährliche Mittel der in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
in den Bereichen Objektplanung Verkehrsanlagen
Beschäftigten ersichtlich ist.
2.) Mit dem Teilnahmeantrag sind durch die gem.
Ziffer III.2.1) für die Planungsbereiche A) bis C) jeweils
verantwortlichen Unternehmen pro Planungsbereich
A) bis C) mindestens ein und maximal drei „vollwertige
Referenznachweise“ einzureichen. Somit können
für alle Planungsbereiche zusammen maximal 9
„vollwertige Referenznachweise“ eingereicht werden.
Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften.
Als „vollwertiger Referenznachweis“ für den
Planungsbereich A) Objektplanung Verkehrsanlagen
gilt der Nachweis, dass die Entwurfsplanung,
Ausführungsplanung und Ausschreibung der
Verkehrsanlagenplanung jeweils einmal für ein
innerstädtisches Straßenprojekt erbracht wurden.
Als „vollwertiger Referenznachweis“ für
den Planungsbereich B) Planung von
Leitungsumverlegungen gilt der Nachweis, dass die
Planung von innerstädtischen Leitungsumverlegungen
einmal erbracht wurde.
Planungsbereich C) Bauphasen-, -ablauf- und
— logistikkonzept gilt der Nachweis, dass eine
Bauphasenplanung, Bauablaufplanung (d.h.
Terminplanung) und Baulogistikplanung (d.h.
bspw. Baustelleneinrichtungskonzept, Konzept für
Baustraßenführung und –zufahrten, Konzept für
bauzeitliche Verkehrsführung) jeweils einmal für ein
innerstädtisches Verkehrsprojekt erbracht wurden.
Für einen „vollwertigen Referenznachweis“ der
Planungsbereiche A) bis C) müssen die oben
beschriebenen Leistungen bzw. Leistungsphasen
nicht für ein und dasselbe Projekt erbracht worden
sein. Ein „vollwertiger Referenznachweis“ kann
sich auch aus mehreren Projekten, bei denen nur
einzelne Leistungen bzw. Leistungsphasen erbracht
wurden, zusammensetzen. Insgesamt muss ein
„vollwertiger Referenznachweis“ jedoch alle für
die einzelnen Planungsbereiche A) bis C) oben
definierten Leistungen bzw. Leistungsphasen abdecken
(Beispiel für einen „vollwertigen Referenznachweis“
Planungsbereich A: Entwurfsplanung wurde für Projekt
X und Ausführungsplanung und Ausschreibung für
Projekt Y erbracht; Beispiel für einen „vollwertigen
Referenznachweis“ Planungsbereich C: Bauphasen
und –ablaufplanung wurden für Projekt X und
Baulogistikplanung für Projekt Y erbracht).
Mehrfachnennungen von Referenzprojekten für die
unterschiedlichen Planungsbereiche A) bis C) sind
zulässig.
Die innerhalb der „vollwertigen Referenznachweise“
anhand von Referenzprojekten nachgewiesenen
Leistungen bzw. Leistungsphasen müssen jeweils
innerhalb des Zeitraumes von 2006 bis zum
Abgabetermin des Teilnahmeantrages gem. Ziffer
IV.3.4) begonnen und abgeschlossen worden
sein. Zu jedem Referenzprojekt sind mindestens
folgende Angaben zu machen: Kurze Beschreibung
des Projektes nach Art und Umfang, Name des
Auftraggebers, Investitionsvolumen, erbrachte
Planungsleistungen bzw. Leistungsphasen nach HOAI
und Leistungszeitraum.
Soweit sich ein Bewerber oder eine
Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens beruft, sind die unter 1.)
und 2.) abgeforderten Erklärungen und Referenzen
für dieses Unternehmen abzugeben. Im Fall
einer Bewerbergemeinschaft müssen die unter
1.) geforderten Angaben für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft gemacht werden. Die unter
2.) geforderten Referenzen müssen nur einmal pro
Bewerbergemeinschaft und nicht pro Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Mindeststandards:
Zu 2.) Mindestens ein „vollwertiger Referenznachweis“ pro Planungsbereich A) bis C). Kann nicht für jeden
Planungsbereich A) bis C) mindestens ein „vollwertiger Referenznachweis“ vorgelegt werden, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Leistungen, jedoch
höchstens 5 % von der Auftragssumme. Der Auftragnehmer kann den Sicherheitseinbehalt durch die Stellung
einer Bürgschaft eines Kreditinstitutes ablösen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. § 15 HOAI.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Verpflichtung zur Einhaltung der Regelungen nach §
4 TVgG-NRW zu Tariftreue- und Mindestentlohnung – auch für Nachunternehmer sowie Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen – auch für Nachunternehmer sowie Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die zur Einreichung eines Angebots aufgeforderten Bewerber müssen mit ihrem Angebot zu den vorgenannten Verpflichtungen nach dem TVgG-NRW jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen.
Die genannten Verpflichtungserklärungen werden dann Bestandteil der Aufforderung zur Angebotsabgabe sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaftendie Teilnahmebedingungen gem. Ziffer III.2) erfüllen, wird der Auftraggeber die Auswahl der 3 bis 5Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand des nachfolgenden Auswahlverfahrensvornehmen. Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertungder Teilnahmeanträge gebildet wird. Hierbei können pro Teilnahmeantrag maximal 100 Punkte erreichtwerden, wobei die Punkte auf die zweite Nachkommastelle gerundet werden. Die Punkteverteilung stelltsich wie folgt dar: Maximal 25 Punkte werden für den Durchschnitt der jährlichen Mittel der Beschäftigtenim Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vergeben. Bei30 Beschäftigten und mehr werden 25 Punkte vergeben. Bei 5 Beschäftigen und weniger werden 0 Punktevergeben. Dazwischen wird interpoliert. Die betreffenden Beschäftigtenzahlen werden von Mitgliedern einerBewerbergemeinschaft bzw. von Dritten, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zumNachweis der technischen Leistungsfähigkeit beruft, für die Bewertung addiert. Maximal 75 Punkte werden fürdie Qualität der „vollwertigen Referenznachweise“ der Planungsbereiche A) bis C) vergeben. Hierbei könnenpro „vollwertigem Referenznachweis“ folgende Punkte erzielt werden: Maximal 14 Punkte im PlanungsbereichA (Verkehrsplanung), maximal 4 Punkte im Planungsbereich B (Leitungsverlegeplanung) und maximal 7 Punkteim Planungsbereich C (Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung). Maßstab für die Qualitätder „vollwertigen Referenznachweise“ und somit für die Punktevergabe ist die Vergleichbarkeit der „vollwertigenReferenznachweise“ zu der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung nach Projektart und Projektumfang.Somit erfolgt eine differenzierte Punktevergabe für die Vergleichbarkeit nach Projektart und Projektumfang. Diedifferenzierte Punktevergabe pro „vollwertigem Referenznachweis“ stellt sich wie folgt dar: Planungsbereich A(Verkehrsplanung): maximal 10 Punkte für Projektart und maximal 4 Punkte für Projektumfang; PlanungsbereichB (Leitungsverlegeplanung): maximal 3 Punkte für Projektart und 1 Punkt für Projektumfang; PlanungsbereichC (Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung): maximal 5 Punkte für Projektart und 2 Punktefür Projektumfang. Hierbei erfolgt die Vergabe der einzelnen Punkte wie folgt: 100 % der Punkte: sehr guteVergleichbarkeit; 75 % der Punkte: gute Vergleichbarkeit; 50 % der Punkte: befriedigende Vergleichbarkeit; 25 %der Punkte: ausreichende Vergleichbarkeit; 0 % der Punkte: kaum noch gegebene Vergleichbarkeit.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Lutz Schwarz
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind bei der unter Anhang A.II) genannten Stelle abzufordern bzw. können sie elektronisch unter https://vergabe.duesseldorf.de abgerufen werden. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung der Briefhülle bzw. des Musterrückumschlages einzureichen.
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2.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, Auf'm Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf, Herrn Lutz Schwarz, Fax: +49 2118934792, E-Mail: lutz.schwarz@duesseldorf.de
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Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis zum einschließlich 22.1.2016 zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
3.) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot bzw. werden die Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Düsseldorf über Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der
zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig,
soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht (unverzüglich) gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 247-449967 (2015-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Friedrichstr, Breite Str. u. Heinrich-Heine-Allee, die parallel hierzu verlaufende Elisabethstr. u. anschließende Kasernenstr sowie einige Querstraßen sollen nach Bau der Wehrhahnlinie in dem ca. 2 km langen Bereich zw Bachstr. u. Ludwig-Zimmermann-Str. umgestaltet werden. Hierbei handelt es sich insgesamt um rd 5 km Straßenraum, welcher zu beplanen ist. Des Weiteren ist der Graf-Adolf-Platz-Süd Teil der Planungsaufgabe. Das Bauvolumen wird auf rd. 20 000 000 EUR netto geschätzt. Die gesamte Planungsaufgabe wurde durch ein umfängl Moderationsverfahren im Jahr 2014 unterstützt. Gemäß Verkehrsentwicklungsplan soll u. a. die Aufenthaltsqualität und Nahmobilität gestärkt, sowie die Förderung des Radverkehrs berücksichtigt werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 631485.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 156-282900
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 247-449967
ABl. S-Ausgabe: 156

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Friedrichstr, Breite Str. u. Heinrich-Heine-Allee, die parallel hierzu verlaufende
Elisabethstr. u. anschließende Kasernenstr sowie einige Querstraßen sollen nach Bau der
Wehrhahnlinie in dem ca. 2 km langen Bereich zw Bachstr. u. Ludwig-Zimmermann-Str.
umgestaltet werden. Hierbei handelt es sich insgesamt um rd 5 km Straßenraum, welcher zu beplanen ist.
netto geschätzt. Die gesamte Planungsaufgabe wurde durch ein umfängl Moderationsverfahren im Jahr 2014 unterstützt.
Gemäß Verkehrsentwicklungsplan soll u. a. die Aufenthaltsqualität und Nahmobilität gestärkt, sowie die
Die Friedrichstr, Breite Str. u Heinrich-Heine-Allee, die parallel hierzu verlaufende

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Verhältnis Angebotsqualität/ Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-08 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Telefon: +49 221/1473055 📞
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧
Fax: +49 221/1472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2016/S 156-282900 (2016-08-11)