Planung, Entnahme und Bewertung von Boden- und Sedimentproben im Umfeld von Erdgasförderplätzen (Los 1) sowie Laboruntersuchung der Proben (Los 2)

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Los 1: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Aufstellung eines Arbeitsprogramms zur Entnahme von Bodenproben und die Bewertung dieser Bodenproben anhand von Analyseergebnissen.
Los 2: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die chemische Untersuchung von Bodenproben einschließlich Sedimenten aus Oberflächengewässern durch ein Labor sowie die zugehörige Probenlogistik.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-27 Auftragsbekanntmachung
2015-07-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Labordienste
Menge oder Umfang: 622 688
Gesamtwert des Auftrags: 311 344 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Labordienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Postanschrift: Stilleweg 2
Postleitzahl: 30655
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lbeg.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: ina.leutz@bgr.de 📧
Telefon: +49 5116432375 📞
Fax: +49 511643532375 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 044-076421
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterium bei Los 2 ist der Preis.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Aufstellung eines Arbeitsprogramms zur Entnahme von Bodenproben und die Bewertung dieser Bodenproben anhand von Analyseergebnissen.
Los 2: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die chemische Untersuchung von Bodenproben einschließlich Sedimenten aus Oberflächengewässern durch ein Labor sowie die zugehörige Probenlogistik.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Erkundung und Bewertung von Boden- und
Kurze Beschreibung:
Aufstellung eines Arbeitsprogramms zur Entnahme von Bodenproben und die Bewertung dieser Bodenproben anhand von Analyseergebnissen.
Menge oder Umfang: Orientierende Untersuchungen im Sinne des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes (BBodSchG) für 200 Förderplätze in Niedersachsen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Laboruntersuchung von Boden- und
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die chemische Untersuchung von Bodenproben einschließlich Sedimenten aus Oberflächengewässern durch ein Labor sowie die zugehörige Probenlogistik.
Menge oder Umfang: Die zu erbringende Leitung umfasst die Analyse von ca. 2500 Einzelproben auf verschiedene Parameter im Zeitraum 2015-2016, die Bereitstellung und Anlieferung von Probengefäßen, die Abholung der Proben sowie die Erstellung der Analyseberichte.
Referenznummer: 204-10072600
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Falls für die im Rahmen des ausgeschriebenen Auftrags zu erbringende Leistung („das hauptsächlich prägende Element der Leistung“) ein Mindestentgelt nach § 4 Abs. 1 NTVergG im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) einschlägig und festgesetzt ist, hat der Bieter den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vordruck „Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG“ zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Für alle übrigen Fälle hat der Bieter den in den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Eigenerklärung zu § 5 Abs. 1 NTVergG“ zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Sofern das Angebot Nachunternehmerleistungen beinhaltet, ist zusätzlich der Vordruck
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„Nachunternehmerleistungen (§ 13 Abs. 2 NTVerG)“, ggf. mit den Erklärungen der Nachunternehmer wie im Vordruck gefordert, unterschrieben beizufügen.
Los 1: Der Bieter hat seinem Angebot Referenzen über vergleichbare Aufträge aus den letzten fünf Jahren mit folgenden Maßgaben vorzulegen:
mindestens 3 Aufträge zur Konzeptionierung und Realisierung von Bodenbelastungsuntersuchungen gemäß BBodSchG;
Los 2: Der Bieter hat seinem Angebot Referenzen über mindestens vergleichbare Aufträge aus den letzten fünf Jahren mit folgenden Maßgaben vorzulegen:
mindestens 3 Aufträge über die Durchführung von Bodenanalysen im Zusammenhang mit Bodenbelastungsfragestellungen gemäß BBodSchG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Los 1: Der Bieter muss die jeweilige Qualifikation bei Angebotsabgabe durch aussagefähige und nachvollziehbare Angaben in Lebensläufen, zu Projektarbeiten, Publikationen, gefertigten Gutachten oder durch eine aktuell gültige Anerkennungsurkunde als Sachverständiger nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für die Sachgebiete 3 und 4 nachweisen.
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Mindeststandards:
Los 1: Die zum Einsatz vorgesehene Fachkraft muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen. Sollen vom Bieter mehrere Fachkräfte zum Einsatz kommen, hat mindestens die Fachkraft, die maßgeblich die Leistungserbringung koordiniert und verantwortet, über die nachfolgenden Qualifikationen zu verfügen:
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— abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder gleichwertig) mit geowissenschaftlichem Schwerpunkt;
— eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit im Bereich Bodenschutz und Altlasten, davon mindestens drei Jahre in einer Tätigkeit, die eigenverantwortliche Entscheidungen erforderte;
— besondere fachliche Befähigungen:
Die oder der Sachverständige muss in der Lage sein, alle Untersuchungen und Beurteilungen von Kulturböden (bzw. anthropogen veränderten Böden) sowie Sedimenten aus Gewässern im Zusammenhang mit der Gefährdungsabschätzung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten zu planen, durchzuführen und die Ergebnisse zu beurteilen.
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— besondere fachliche Kenntnisse:
• Erstellung von Programmen zur Probenahme und –vorbehandlung von Böden und Bodenmaterialien,
• bodenkundliche Ansprache im Gelände, auch für anthropogen veränderte Böden,
• Beurteilung der erzielten Ergebnisse im Hinblick auf relevante Pfadbetrachtungen unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben.
Konzept für Untersuchungsprogramm
Zeit-Mengengerüst.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären (siehe Formular „Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“), dass er über die geforderte technische Ausstattung verfügt.
Los 2: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine aktuell gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 nachzuweisen.
Mindeststandards:
Los 1: Technische Ausstattung:
a) Probenahmegerät: Rammkernsonden, Verlängerungsgestänge, Bohrhammer (elektrisch), Stromgenerator, Ziehvorrichtung, Pürckhauer, Linnemann-Bohrer (2 m), Bohrstockhammer, Stechzylinder mit Zubehör, Leitungssuchgerät, Kampfmittelsuchgerät
b) Geografisches Informationssystem (Schnittstelle zu ESRI-Produkten)
Los 2: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine aktuell gültige Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 nachzuweisen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Zahlungen des Auftraggebers erfolgen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb der angebotenen Skontofrist unter Abzug des angebotenen Skontos nach Eingang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung benannte Konto. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zugang des Überweisungsauftrags beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem Auftraggeber zu übergeben
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und
— eine von allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-13 📅
Öffnungsort: Stilleweg 2, 30655 Hannover
Ort des Eröffnungstermins: Stilleweg 2, 30655 Hannover
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BZ.5-2
Ina Leutz
Adresse des Käuferprofils: http://ausschreibungen.geozentrum-hannover.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-05-21 📅
Datum des Endes: 2016-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 204-10072600

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2015/S 044-076421 (2015-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 359 994 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 136-251019
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 44-076421
ABl. S-Ausgabe: 136

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-20 📅
Name: Ingenieurgesellschaft Grundbauinstitut mbH
Postanschrift: Volgersweg 58
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Eurofins Umwelt West GmbH
Postanschrift: Vorgebirgsstr. 20
Postort: Wesseling
Postleitzahl: 50389
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. MW – Regierungsvertretung Lüneburg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 136-251019 (2015-07-13)