Ziel ist es den anstehenden Brückenhochlauf planerisch zu sichern. Hierzu vergibt die DB Netz AG die anstehenden Planungsleistungen in Paketen.
Die Pakete setzen sich jeweils aus Projekten der Grundleistung und Optionalen Projekten zusammen.
Planung Infrastruktur KIB, Paket 3 Karlsruhe
Projekte der Grundlast (Lph 6-7 optional)
Ern. EÜ Hochspeyerbach 3280 km 61,254
Ern. EÜ Hochspeyerbach km 64,510 Str. 32
Optionale Projekte
Ern. EÜ B3/B36 Rastatt 4020 km 81,686
Ern Kreuzungsbauwerk Strecke 4000 km 69,
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung Infrastruktur KIB, Paket 3 Karlsruhe
15TEI17035
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Titel: Planung Infrastruktur KIB, Paket 3 Karlsruhe
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Planung Infrastruktur KIB, Paket 3 Karlsruhe.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 146
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 038-062836
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 15TEI17035
Titel: Planung Infrastruktur KIB, Paket 3 Karlsruhe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-31 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Werner Consult Ziviltechniker GmbH
Postort: Wien
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Wien 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 034-081154 (2020-02-13)