Planung und Bauüberwachung der Errichtung einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33 MW, einschließlich Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem inkl. Inbetriebnahme und Dokumentation
— Planung einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33 MW einschließlich Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem. Standort der Verdichterstation ist in der Nähe der Stadt Wertingen, Lkr. Dillingen. — Die Planung umfasst Vor- und Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Genehmigungsplanung inkl. Erstellung aller zur Durchführung der Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen — Erstellung aller zur Beschaffung nötigen Unterlagen, Ausschreibungsunterlagen, Technische Angebotsauswertung und Dokumentation. — Bauüberwachung der Errichtung der Verdichterstation. Baustellenplanung, Bau- und Montageleitung, Koordinierung aller auf dem Bau tätigen Lieferanten, Terminplanung und -überwachung. — Planung, Koordinierung und Durchführung der Inbetriebnahme inkl. Herstellung der Betriebsbereitschaft, Test- und Probebetrieb, Leistungstest und deren Protokollierung — Dokumentation.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-18.
Auftragsbekanntmachung (2015-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
— Planung einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33 MW einschließlich Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem. Standort der Verdichterstation ist in der Nähe der Stadt Wertingen, Lkr. Dillingen.— Die Planung umfasst Vor- und Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Genehmigungsplanung inkl. Erstellung aller zur Durchführung der Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen— Erstellung aller zur Beschaffung nötigen Unterlagen, Ausschreibungsunterlagen, Technische Angebotsauswertung und Dokumentation.— Bauüberwachung der Errichtung der Verdichterstation. Baustellenplanung, Bau- und Montageleitung, Koordinierung aller auf dem Bau tätigen Lieferanten, Terminplanung und -überwachung.— Planung, Koordinierung und Durchführung der Inbetriebnahme inkl. Herstellung der Betriebsbereitschaft, Test- und Probebetrieb, Leistungstest und deren Protokollierung— DokumentationZur Bauüberwachung gehört auch die Prüfung und Freigabe der Dokumentation der beteiligten ausführenden Unternehmen durch den Auftragnehmer, sowie die Erstellung einer eigenen Dokumentation des Auftragnehmers (z. B. Bautagebuch, Tages-/Wochen-/Monatsberichte etc.).Weitere Inhalte der Bauüberwachung sind u. a.:Kontrolle von Rechnungen, gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen, Mitwirken bei Abnahmen, Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile der Gesamtanlage, Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel, ökologische Bauüberwachung, technische Bauüberwachung, Claim Management, Sicherheits- und Gesundheitskoordination.
— Planung einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33 MW einschließlich Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem. Standort der Verdichterstation ist in der Nähe der Stadt Wertingen, Lkr. Dillingen.— Die Planung umfasst Vor- und Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Genehmigungsplanung inkl. Erstellung aller zur Durchführung der Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen— Erstellung aller zur Beschaffung nötigen Unterlagen, Ausschreibungsunterlagen, Technische Angebotsauswertung und Dokumentation.— Bauüberwachung der Errichtung der Verdichterstation. Baustellenplanung, Bau- und Montageleitung, Koordinierung aller auf dem Bau tätigen Lieferanten, Terminplanung und -überwachung.— Planung, Koordinierung und Durchführung der Inbetriebnahme inkl. Herstellung der Betriebsbereitschaft, Test- und Probebetrieb, Leistungstest und deren Protokollierung— DokumentationZur Bauüberwachung gehört auch die Prüfung und Freigabe der Dokumentation der beteiligten ausführenden Unternehmen durch den Auftragnehmer, sowie die Erstellung einer eigenen Dokumentation des Auftragnehmers (z. B. Bautagebuch, Tages-/Wochen-/Monatsberichte etc.).Weitere Inhalte der Bauüberwachung sind u. a.:Kontrolle von Rechnungen, gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen, Mitwirken bei Abnahmen, Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile der Gesamtanlage, Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel, ökologische Bauüberwachung, technische Bauüberwachung, Claim Management, Sicherheits- und Gesundheitskoordination.
Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der bayernets-Homepage (siehe Internetadresse unter Ziffer I.1) „Elektronischer Zugang zu Informationen: (URL)“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) bereitgestellten „Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ des Auftraggebers.
Die vorgenannten Bedingungen, Punkt III.2) bis III.2.3), sowie Punkt VI.3), bilden die Grundlage für die Bewerberauswahl. Deshalb sind die geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben. Darüber hinaus ist das auf der bayernets-Homepage (siehe Internetadresse unter Ziffer I.1) „Elektronischer Zugang zu Informationen: (URL)“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte Formular „Fragenkatalog und Mindestanforderungen für Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Verdichterstation Wertingen“
vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Falls mehr als 4 Bewerbungen eingehen und alle Mindestbedingungen nachgewiesen wurden, kann eine Auswahl der geeignetsten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgenden Kriterien erfolgen: Referenzen, wirtschaftliche Unternehmensdaten, Leistungskapazität und technische Fähigkeiten. Die Teilnahmeanträge – samt angeforderter Erklärungen, Nachweise und ausgefüllten Unterlagen– sind bei der unter Ziffer I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n):“ genannten Stelle des Auftraggebers, innerhalb der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) vollständig in einem verschlossenen Umschlag einzureichen oder an diese zu übersenden. Zusammen mit den Teilnahmeanträgen sind die vorgenannten Unterlagen(als PDF und XLS) zusätzlich auf einem Datenträger in Form einer CD-ROM zu übermitteln. Der Bewerber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die auf Datenträger eingereichten Unterlagen mit den schriftlichen Unterlagenübereinstimmen, maßgeblich sind die schriftlichen Unterlagen. Der Umschlag ist außen mit folgenden Hinweisen zu versehen:
— „Vergabeunterlagen“,
— Az. C.3010.6.9,
— Vergabenummer (vgl. Überschrift der jeweiligen Auftragsbekanntmachung),
— Absender.
Auf elektronischem Wege an den Auftraggeber übermittelte Bewerbungsunterlagen (Fernschreiber, Telefax, Telebrief, Telegramm, Telex, E-Mail etc.) sind nicht zugelassen.
Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der bayernets-Homepage (siehe Internetadresse unter Ziffer I.1) „Elektronischer Zugang zu Informationen: (URL)“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) bereitgestellten „Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ des Auftraggebers.
Die vorgenannten Bedingungen, Punkt III.2) bis III.2.3), sowie Punkt VI.3), bilden die Grundlage für die Bewerberauswahl. Deshalb sind die geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben. Darüber hinaus ist das auf der bayernets-Homepage (siehe Internetadresse unter Ziffer I.1) „Elektronischer Zugang zu Informationen: (URL)“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte Formular „Fragenkatalog und Mindestanforderungen für Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Verdichterstation Wertingen“
vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Falls mehr als 4 Bewerbungen eingehen und alle Mindestbedingungen nachgewiesen wurden, kann eine Auswahl der geeignetsten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach folgenden Kriterien erfolgen: Referenzen, wirtschaftliche Unternehmensdaten, Leistungskapazität und technische Fähigkeiten. Die Teilnahmeanträge – samt angeforderter Erklärungen, Nachweise und ausgefüllten Unterlagen– sind bei der unter Ziffer I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n):“ genannten Stelle des Auftraggebers, innerhalb der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) vollständig in einem verschlossenen Umschlag einzureichen oder an diese zu übersenden. Zusammen mit den Teilnahmeanträgen sind die vorgenannten Unterlagen(als PDF und XLS) zusätzlich auf einem Datenträger in Form einer CD-ROM zu übermitteln. Der Bewerber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die auf Datenträger eingereichten Unterlagen mit den schriftlichen Unterlagenübereinstimmen, maßgeblich sind die schriftlichen Unterlagen. Der Umschlag ist außen mit folgenden Hinweisen zu versehen:
— „Vergabeunterlagen“,
— Az. C.3010.6.9,
— Vergabenummer (vgl. Überschrift der jeweiligen Auftragsbekanntmachung),
— Absender.
Auf elektronischem Wege an den Auftraggeber übermittelte Bewerbungsunterlagen (Fernschreiber, Telefax, Telebrief, Telegramm, Telex, E-Mail etc.) sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
— Planung einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33 MW einschließlich Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem. Standort der Verdichterstation ist in der Nähe der Stadt Wertingen, Lkr. Dillingen.
— Planung einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33 MW einschließlich Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem. Standort der Verdichterstation ist in der Nähe der Stadt Wertingen, Lkr. Dillingen.
— Die Planung umfasst Vor- und Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Genehmigungsplanung inkl. Erstellung aller zur Durchführung der Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen
— Erstellung aller zur Beschaffung nötigen Unterlagen, Ausschreibungsunterlagen, Technische Angebotsauswertung und Dokumentation.
— Bauüberwachung der Errichtung der Verdichterstation. Baustellenplanung, Bau- und Montageleitung, Koordinierung aller auf dem Bau tätigen Lieferanten, Terminplanung und -überwachung.
— Planung, Koordinierung und Durchführung der Inbetriebnahme inkl. Herstellung der Betriebsbereitschaft, Test- und Probebetrieb, Leistungstest und deren Protokollierung
— Dokumentation.
Menge oder Umfang:
— Planung einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33 MW einschließlich Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem. Standort der Verdichterstation ist in der Nähe der Stadt Wertingen, Lkr. Dillingen.
— Planung einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33 MW einschließlich Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem. Standort der Verdichterstation ist in der Nähe der Stadt Wertingen, Lkr. Dillingen.
— Die Planung umfasst Vor- und Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Genehmigungsplanung inkl. Erstellung aller zur Durchführung der Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen
— Erstellung aller zur Beschaffung nötigen Unterlagen, Ausschreibungsunterlagen, Technische Angebotsauswertung und Dokumentation.
— Bauüberwachung der Errichtung der Verdichterstation. Baustellenplanung, Bau- und Montageleitung, Koordinierung aller auf dem Bau tätigen Lieferanten, Terminplanung und -überwachung.
— Planung, Koordinierung und Durchführung der Inbetriebnahme inkl. Herstellung der Betriebsbereitschaft, Test- und Probebetrieb, Leistungstest und deren Protokollierung
— Dokumentation
Zur Bauüberwachung gehört auch die Prüfung und Freigabe der Dokumentation der beteiligten ausführenden Unternehmen durch den Auftragnehmer, sowie die Erstellung einer eigenen Dokumentation des Auftragnehmers (z. B. Bautagebuch, Tages-/Wochen-/Monatsberichte etc.).
Zur Bauüberwachung gehört auch die Prüfung und Freigabe der Dokumentation der beteiligten ausführenden Unternehmen durch den Auftragnehmer, sowie die Erstellung einer eigenen Dokumentation des Auftragnehmers (z. B. Bautagebuch, Tages-/Wochen-/Monatsberichte etc.).
Weitere Inhalte der Bauüberwachung sind u. a.:
Kontrolle von Rechnungen, gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen, Mitwirken bei Abnahmen, Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile der Gesamtanlage, Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel, ökologische Bauüberwachung, technische Bauüberwachung, Claim Management, Sicherheits- und Gesundheitskoordination.
Kontrolle von Rechnungen, gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen, Mitwirken bei Abnahmen, Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile der Gesamtanlage, Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel, ökologische Bauüberwachung, technische Bauüberwachung, Claim Management, Sicherheits- und Gesundheitskoordination.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: C.3010.6.9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dillingen/Donau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber muss schriftlich bestätigen:
— dass der Projektleiter sowie leitendes Personal bei Planung und Bauüberwachung verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Zudem ist zusätzlich vorzulegen:
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate) bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden.
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden.
Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die in der EU-Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise sowie das auf der bayernets-Homepage zum Download zur Verfügung gestellte Formular „Fragenkatalog und Mindestanforderungen für Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Verdichterstation Wertingen“ für sich separat, wie ein Einzelbewerber vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Die Bewerbergemeinschaft gibt eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung ab,
Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die in der EU-Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise sowie das auf der bayernets-Homepage zum Download zur Verfügung gestellte Formular „Fragenkatalog und Mindestanforderungen für Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Verdichterstation Wertingen“ für sich separat, wie ein Einzelbewerber vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Die Bewerbergemeinschaft gibt eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung ab,
— über die im Beauftragungsfalle geplante Organisationsform nebst Angabe der Organisationsstruktur,
— welche Mitglieder beteiligt sind und unter Angabe von Adresse, Telefon, Fax und E-Mail, wer als Bevollmächtigter sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
— welche jeweilige Leistung durch welches Mitglied erbracht wird,
— dass im Beauftragungsfalle alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, und
— dass sich ein jedes Mitglied verpflichtet, die für das jeweilige Mitglied festgelegte Leistung zu erbringen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber muss erklären:
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren befindet und seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und er sich nicht auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften in einem vergleichbaren Verfahren oder vergleichbarer Lage befindet,
— dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist.
Jeder Bewerber muss nachweisen:
— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr ausgestellt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr ausgestellt wurde.
Zusätzlich muss jeder Bewerber erklären:
— Angaben zum Gesamtumsatz je Jahr des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Ziffer 3.2 des auf der bayernets-Homepage zum Download zur Verfügung gestellten Fragenkatalogs anzugeben sind, siehe Punkt VI.3,
— Umsatz je Jahr (in den letzten 10 Jahren) bzgl. Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Errichtung und Inbetriebnahme von Erdgasverdichterstationen mit einer installierten Verdichterleistung von 15 MW inkl. Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken und DVGW-Regelwerken oder jeweils gleichwertig (Angaben gemäß Ziffer 3.3 des auf der bayernets-Homepage zum Download zur Verfügung gestellten Fragenkatalogs, siehe Punkt VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz je Jahr (in den letzten 10 Jahren) bzgl. Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Errichtung und Inbetriebnahme von Erdgasverdichterstationen mit einer installierten Verdichterleistung von 15 MW inkl. Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken und DVGW-Regelwerken oder jeweils gleichwertig (Angaben gemäß Ziffer 3.3 des auf der bayernets-Homepage zum Download zur Verfügung gestellten Fragenkatalogs, siehe Punkt VI.3).
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber muss erklären:
— dass er über das Know-how zum vorgesehenen Leistungsumfang und über Erfahrungen bzgl. der Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Errichtung und Inbetriebnahme einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33 MW inkl. Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken und DVGW-Regelwerken oder jeweils gleichwertig verfügt,
— dass er über das Know-how zum vorgesehenen Leistungsumfang und über Erfahrungen bzgl. der Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Errichtung und Inbetriebnahme einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33 MW inkl. Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken und DVGW-Regelwerken oder jeweils gleichwertig verfügt,
— dass ihm die/das zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mittel/Personal zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen werden und er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese(s) Mittel/Personal für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
— dass ihm die/das zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mittel/Personal zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen werden und er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese(s) Mittel/Personal für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
— welche Leistungen er ggf. mit der Hilfe von Nachunternehmern erbringen will,
— dass er auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung mitteilen wird, mit welchen Nachunternehmern er zusammenarbeiten wird und
— dass er die vom Auftraggeber geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser die für ihn festgelegte Leistung erbringt, vorlegen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile vor Zuschlagserteilung zu prüfen.
— dass er die vom Auftraggeber geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser die für ihn festgelegte Leistung erbringt, vorlegen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile vor Zuschlagserteilung zu prüfen.
— dass er die Nachunternehmerkonstellation während des Vergabeverfahrens nicht ändern wird (d. h. ein Wechsel oder Wegfallen eines Nachunternehmers ist unzulässig). Dasselbe gilt nach Zuschlagserteilung.
— dass er in der Lage ist, die Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Errichtung und Inbetriebnahme einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33MW inkl. Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem fachgerecht nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken und DVGW-Regelwerken oder jeweils gleichwertig zu erbringen.
— dass er in der Lage ist, die Ingenieurleistungen zur Planung und Bauüberwachung der Errichtung und Inbetriebnahme einer Erdgasverdichterstation mit einer installierten Verdichterleistung von 33MW inkl. Nebenanlagen, Zubehör und Anbindung an ein Gashochdruckleitungssystem fachgerecht nach einschlägigen nationalen Vorschriften, nationalen technischen Regelwerken und DVGW-Regelwerken oder jeweils gleichwertig zu erbringen.
(-Die Planung umfasst Vor- und Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Genehmigungsplanung inkl. Erstellung aller zur Durchführung der Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen;
— Erstellung aller zur Beschaffung nötigen Unterlagen, Ausschreibungsunterlagen, Technische Angebotsauswertung und Dokumentation.
— Bauüberwachung der Errichtung der Verdichterstation. Baustellenplanung, Bau- und Montageleitung, Koordinierung aller auf dem Bau tätigen Lieferanten, Terminplanung und -überwachung.
— Planung, Koordinierung und Durchführung der Inbetriebnahme inkl. Herstellung der Betriebsbereitschaft, Test- und Probebetrieb, Leistungstest und deren Protokollierung
— Dokumentation)
Als Nachweis sind zusätzlich vorzulegen:
— Angabe von mindestens 3 Referenzen unter Ziffer 2.2 des auf der bayernets Homepage zum Download zur Verfügung gestellten Fragenkatalogs, siehe Punkt VI.3
Als Nachweis sind folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen (eine Übersetzung der folgenden Nachweise (Zertifikate) ist nicht erforderlich):
— Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen…
… umgesetzten, international anerkannten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9000-er Reihe oder inhaltlich gleichwertiger Zertifizierung;
… umgesetzten Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß SCC oder inhaltlich gleichwertiger Zertifizierung;
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat, zur Absicherung der Vertragserfüllungsansprüche und der Gewährleistungsansprüche Sicherheit zu leisten.
Die Vertragserfüllungssicherheit dient der Absicherung der Erfüllung sämtlicher vertraglicher Leistungen des Auftragnehmers. Die Vertragserfüllungssicherheit beträgt 10 % der Nettogesamtauftragssumme und ist spätestens 6 Werktage nach Zuschlagserteilung an den Auftraggeber zu leisten.
Die Vertragserfüllungssicherheit dient der Absicherung der Erfüllung sämtlicher vertraglicher Leistungen des Auftragnehmers. Die Vertragserfüllungssicherheit beträgt 10 % der Nettogesamtauftragssumme und ist spätestens 6 Werktage nach Zuschlagserteilung an den Auftraggeber zu leisten.
Die Gewährleistungssicherheit dient der Absicherung der Erfüllung der Ansprüche auf Gewährleistung. Sie ist in Höhe von 5 % der Nettogesamtauftragssumme Zug um Zug gegen Zahlung der Schlussrechnung zu leisten.
Sowohl für die Vertragserfüllungssicherheit als auch für die Gewährleistungssicherheit muss der Auftragnehmer jeweils eine Bürgschaft beibringen. Für die Bürgschaft ist eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft ohne die Einrede der Vorausklage eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts zu leisten. Die Kosten für die Sicherheit gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht oder nicht in vollständiger Höhe, ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen bis zur Höhe der Sicherheit zurück zu behalten.
Sowohl für die Vertragserfüllungssicherheit als auch für die Gewährleistungssicherheit muss der Auftragnehmer jeweils eine Bürgschaft beibringen. Für die Bürgschaft ist eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft ohne die Einrede der Vorausklage eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts zu leisten. Die Kosten für die Sicherheit gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht oder nicht in vollständiger Höhe, ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen bis zur Höhe der Sicherheit zurück zu behalten.
Die Rückgabe der Sicherheit erfolgt auf schriftliche Anforderung des Auftragnehmers:
a) bei der Vertragserfüllungssicherheit sofern und soweit die vertraglichen Leistungen erbracht sind und die Gewährleistungsbürgschaft gestellt wurde;
b) bei der Gewährleistungssicherheit sofern und soweit die bis zum Ende der Gewährleistungsfrist erhobenen Ansprüche auf Gewährleistung ordnungsgemäß erfüllt sind oder die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist und bis zu diesem Tage keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht wurden.
b) bei der Gewährleistungssicherheit sofern und soweit die bis zum Ende der Gewährleistungsfrist erhobenen Ansprüche auf Gewährleistung ordnungsgemäß erfüllt sind oder die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist und bis zu diesem Tage keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht wurden.
Die vorgenannten Sicherheiten sind keine Mindestanforderungen, sondern können Gegenstand der Verhandlungen sein.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vertragliche Preise:
Die Leistungen sind zu den im Letztpreisangebot genannten Preisen auszuführen. Die dort aufgeführten Preise sind in Euro entweder als Einheitspreis oder als Pauschalpreis angegeben. Die Preise sind Nettopreise.
Sowohl der Einheitspreis wie auch der Pauschalpreis sind Festpreise, die auch bei eintretenden Materialkosten- und Lohnkostenerhöhungen etc. sowie Mehrungen oder Minderungen bis zur Vollendung der Leistung ihre Gültigkeit behalten (d.h. ohne Preisgleitklausel).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Sowohl der Einheitspreis wie auch der Pauschalpreis sind Festpreise, die auch bei eintretenden Materialkosten- und Lohnkostenerhöhungen etc. sowie Mehrungen oder Minderungen bis zur Vollendung der Leistung ihre Gültigkeit behalten (d.h. ohne Preisgleitklausel).
Regiearbeiten dürfen nur nach Bestätigung durch den Auftraggeber in Textform durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat die Stunden- und Regieberichte wöchentlich der örtlichen Projektleitung des Auftraggebers zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Die Gegenzeichnung stellt noch keine Anerkennung der Kostenübernahme dar.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Regiearbeiten dürfen nur nach Bestätigung durch den Auftraggeber in Textform durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat die Stunden- und Regieberichte wöchentlich der örtlichen Projektleitung des Auftraggebers zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Die Gegenzeichnung stellt noch keine Anerkennung der Kostenübernahme dar.
Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungen sind nach erfolgter Leistung in Euro auszustellen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Die Rechnungen müssen den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG bzw. des Art. 226 MwStSystRL entsprechen.
Der Auftraggeber leistet gemäß folgendem Zahlungsplan Abschlagszahlungen:
— 5 % der Gesamtnettoauftragssumme nach Zuschlagserteilung und Vorlage der Vertragserfüllungsbürgschaft
— 15 % der Gesamtnettoauftragssumme nach Vorliegen aller für die Genehmigungsverfahren notwendigen Dokumente
— 10 % der Gesamtnettoauftragssumme nach vertragsgemäßer Vorlage der Ausschreibungsunterlagen für die Beschaffung der Verdichtermaschinentechnik beim Auftraggeber
— 20 % der Gesamtnettoauftragssumme nach vertragsgemäßer Fertigstellung der baulichen Anlagen der Verdichterstation
— 30 % der Gesamtnettoauftragssumme nach Abschluss der vertragsgemäßen mechanischen Fertigstellung der Verdichterstation
— 10 % der Gesamtnettoauftragssumme nach…
… Abschluss der vertragsgemäßen Inbetriebnahme der Verdichterstation
… Abnahme aller Leistungen, Vorlage der durch den Auftragnehmer geprüften und freigegebenen Dokumentation der bauausführenden Unternehmen und Prüfung und Freigabe der vollständigen Gesamtdokumentation des Auftragnehmers durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer stellt die entsprechenden Abschlagszahlungen in Rechnung.
Der Auftragnehmer erstellt über die von ihm vertragsgemäß und vollständig erbrachten Leistungen eine Schlussrechnung. Teilschlussrechnungen sind nicht zulässig.
Die Rechnungen sind an die in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift in zweifacher Ausfertigung zu senden. Rechnungen sind als Abschlagszahlungsrechnungen oder Schlussrechnung zu bezeichnen, mit der Bestellnummer, dem Bestelldatum und der Projektnummer zu versehen sowie durchlaufend zu nummerieren.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Rechnungen sind an die in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift in zweifacher Ausfertigung zu senden. Rechnungen sind als Abschlagszahlungsrechnungen oder Schlussrechnung zu bezeichnen, mit der Bestellnummer, dem Bestelldatum und der Projektnummer zu versehen sowie durchlaufend zu nummerieren.
Die Rechnung ist entsprechend den Positionen der Bestellung auszustellen. Die Rechnungen müssen je nach Art der Bestellung genaue Angaben über die jeweiligen Leistungen des Auftragnehmers enthalten.
Den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung sind geprüfte und von der Projektleitung des Auftraggebers anerkannte Nachweise wie z.B. Stundennachweise/Tagesberichte über bereits geleistete Arbeiten beizufügen. Ab der 2. Abschlagsrechnung sind in der Rechnung alle bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellten Beträge kumuliert aufzulisten. Zudem ist die bis zu diesem Zeitpunkt abgerechnete Menge je Bestellposition, unterteilt in bereits abgerechnete Menge aus allen früheren Abschlagszahlungen und der in der jetzigen Abschlagsrechnung in Rechnung gestellten Menge, anzugeben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung sind geprüfte und von der Projektleitung des Auftraggebers anerkannte Nachweise wie z.B. Stundennachweise/Tagesberichte über bereits geleistete Arbeiten beizufügen. Ab der 2. Abschlagsrechnung sind in der Rechnung alle bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellten Beträge kumuliert aufzulisten. Zudem ist die bis zu diesem Zeitpunkt abgerechnete Menge je Bestellposition, unterteilt in bereits abgerechnete Menge aus allen früheren Abschlagszahlungen und der in der jetzigen Abschlagsrechnung in Rechnung gestellten Menge, anzugeben.
Die Schlussrechnung hat alle Forderungen des Auftragnehmers einschließlich aller Nachträge und Nachlässe zu enthalten.
Die Bezahlung der Rechnungen (Abschlagsrechnung und Schlussrechnung) erfolgt spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungseingang beim Auftraggeber, wenn die Rechnungen in prüffähiger Form mit den entsprechenden, vollständigen Belegen beim Auftraggeber vorliegen und die Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Bezahlung der Rechnungen (Abschlagsrechnung und Schlussrechnung) erfolgt spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungseingang beim Auftraggeber, wenn die Rechnungen in prüffähiger Form mit den entsprechenden, vollständigen Belegen beim Auftraggeber vorliegen und die Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber spätestens mit der ersten Rechnung die Rechnungsanschrift und die Bankverbindung mit, über die Zahlungen zu entrichten sind. Es sind Bankinstitut, IBAN und BIC/Swift-Code anzugeben.
Leistungsort für Zahlungen ist München.
Die vorgenannten Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind keine Mindestanforderungen, sondern können Gegenstand der Verhandlungen sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber stellt sicher:
— dass die Geschäftssprache, auch in allen Unterlagen, Zeichnungen, Dokumentationen und im Schriftverkehr Deutsch ist,
— dass die gesamte Auftragsabwicklung in deutscher Sprache erfolgt,
— dass die gesamte Auftragsabwicklung auf der Grundlage einschlägiger EN- und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischer Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien erfolgt.
Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragsnehmer vor Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall nachweist:
— 5 000 000 EUR für Personenschäden;
— 10 000 000 EUR für Sachschäden;
— 5 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1
Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern
Quelle: OJS 2015/S 248-453080 (2015-12-18)