Planungs-, Bau- und Zwischenfinanzierungsleistungen, inkl. Wartungsverträge für die Revitalisierung des City-Centers der Stadt Lage für eine Rathaus- und teilgewerbliche Nutzung
Das innerstädtisch gelegene Einkaufscenter „City-Center“ aus dem Jahr 1977 mit ca. 8 500 m BGF der Stadt Lage entspricht nicht den baulichen und wettbewerblichen Anforderungen, die ein modernes Einkaufszentrum in einer zentralen Innenstadtlage haben muss. Dies wird u. a. durch zahlreiche Leerstände von Ladenlokalen dokumentiert. Neben der Erhaltung/Erneuerung ausgewählter Gewerbeflächen (Marktseite) beabsichtigt die Stadt Lage im Rahmen der Revitalisierung in dem vorhandenen Gebäude oder in einem zu errichtenden Neubau auf der Grundstücksfläche des City-Centers Büroflächen für Verwaltungszwecke zu nutzen. Im Zusammenhang damit werden die dezentralen Verwaltungseinheiten zusammengeführt. Auf Grundlage einer entsprechenden Ratsentscheidung des Rates der Stadt Lage ist ein Projektentwickler im Rahmen eines Investorenwettbewerbs aufgefordert worden ein Konzept für eine Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss des City-Centers und für eine Büronutzung im Obergeschoss des City-Centers vorzusehen. Geplant war ein Erwerb der Grundstücksfläche des City-Centers durch den Projektentwickler.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lage, der Bürgermeister
Postanschrift: Lange Str. 72
Postleitzahl: 32791
Postort: Lage
Kontakt
E-Mail: t.paulussen@lage.de📧
Telefon: +49 5232601740📞
Fax: +49 5232601742 📠
Das innerstädtisch gelegene Einkaufscenter „City-Center“ aus dem Jahr 1977 mit ca. 8 500 m
Die Zusammenarbeit mit dem Projektentwickler wurde zwischenzeitlich einvernehmlich beendet. Die Stadt Lage hat die Grundstücksflächen des City-Centers mit notariellem Kaufvertrag erworben. Es ist eine Revitalisierung des Gebäudes beabsichtigt. Die zurzeit an Dritte vermieteten Flächen im vorderen Gebäudeteil sollen weiterhin für gewerbliche Zwecke vermietet bleiben. Der hintere Gebäudeteil und das Obergeschoss können als Rathaus/Büroflächen genutzt werden. Die für eine Gewerbenutzung erforderliche Fläche beträgt ca. 2 200 m
Die Zusammenarbeit mit dem Projektentwickler wurde zwischenzeitlich einvernehmlich beendet. Die Stadt Lage hat die Grundstücksflächen des City-Centers mit notariellem Kaufvertrag erworben. Es ist eine Revitalisierung des Gebäudes beabsichtigt. Die zurzeit an Dritte vermieteten Flächen im vorderen Gebäudeteil sollen weiterhin für gewerbliche Zwecke vermietet bleiben. Der hintere Gebäudeteil und das Obergeschoss können als Rathaus/Büroflächen genutzt werden. Die für eine Gewerbenutzung erforderliche Fläche beträgt ca. 2 200 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Lage.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, sofern vorgesehen zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der in I.1) genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage einer Bewerberinformation. Diese kann bei der unter I.1.) genannten Stelle angefordert werde.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, sofern vorgesehen zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der in I.1) genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage einer Bewerberinformation. Diese kann bei der unter I.1.) genannten Stelle angefordert werde.
Die Bewerber haben durch ihre Unterschrift die in den Bewerberformularen enthaltenden Bedingungen zum Teilnahmeantrag zu akzeptieren sowie die darin enthaltenden Eigenerklärungen (zur Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Berufsgenossenschaft usw.) abzugeben. Folgende Nachweise sind einzureichen:
Die Bewerber haben durch ihre Unterschrift die in den Bewerberformularen enthaltenden Bedingungen zum Teilnahmeantrag zu akzeptieren sowie die darin enthaltenden Eigenerklärungen (zur Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Berufsgenossenschaft usw.) abzugeben. Folgende Nachweise sind einzureichen:
— Aktueller Auszug, nicht älter 6 Monate, aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister oder aber aus einem anderen Berufsregister, soweit die Eintragungen nach den Normen des Sitzes des Bewerbers gesetzlich vorgeschrieben sind;
— Unverbindliche Mitteilung eines zum Geschäftsbetrieb in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums zugelassenen Kreditinstitutes (Letter of Intent/LOI), dass es für den Fall der Auftragserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauphase und die Finanzierung für die Bauphase stellen wird;
— Unverbindliche Mitteilung eines zum Geschäftsbetrieb in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums zugelassenen Kreditinstitutes (Letter of Intent/LOI), dass es für den Fall der Auftragserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauphase und die Finanzierung für die Bauphase stellen wird;
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden 1 500 000 EUR, Sachvermögensschäden und sonstige Schäden jeweils 5 000 000 EUR. In dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den oben genannten Mindestdeckungssummen zu versichern;
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden 1 500 000 EUR, Sachvermögensschäden und sonstige Schäden jeweils 5 000 000 EUR. In dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den oben genannten Mindestdeckungssummen zu versichern;
— Verpflichtungserklärung von anderen Unternehmen (Nachunternehmern), soweit sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von anderen Unternehmen beruft (vergleiche Bewerberformular „Erklärung anderer Unternehmen“);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate;
— Nachweis des Sozialversicherungsträgers/Sozialkasse, dass die gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen entrichtet werden (nicht älter als 1 Jahr);
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorstehenden Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Von den benannten anderen Unternehmen (Nachunternehmern) sind nur die Eigenerklärungen beizubringen. Der Auftraggeber wird mit Angebotsaufforderung auch von den Nachunternehmern den Nachweis der Beitragsentrichtung des zuständigen Sozialversicherungsträgers/der Sozialkasse fordern.
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorstehenden Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Von den benannten anderen Unternehmen (Nachunternehmern) sind nur die Eigenerklärungen beizubringen. Der Auftraggeber wird mit Angebotsaufforderung auch von den Nachunternehmern den Nachweis der Beitragsentrichtung des zuständigen Sozialversicherungsträgers/der Sozialkasse fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, sofern vorgesehen zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der in I.1) genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind ebenfalls Anlage der Bewerberinformation. Diese kann unter der I.1) genannten Stelle angefordert werden. Folgende Angaben sind zu machen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, sofern vorgesehen zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der in I.1) genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind ebenfalls Anlage der Bewerberinformation. Diese kann unter der I.1) genannten Stelle angefordert werden. Folgende Angaben sind zu machen:
1. Objektplanung:
— Jahresumsatz (bewertet wird der durchschnittliche Umsatz aus den Jahren 2012, 2013 und 2014);
— Anzahl der qualifizierten festangestellten Mitarbeiter (bewertet wird der Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre, d. h. 2012, 2013 und 2014);
— Als qualifizierte Mitarbeiter werden Diplom-Ingenieure (FH/Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Städtebau und artverwandte Ausbildungseinrichtungen angesehen.
2. Technikplanung:
3. Bauleistung:
— Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre, d. h. 2012, 2013 und 2014).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, sofern vorgesehen zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage der Bewerberinformation. Diese kann bei der unter der I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in vorgegebenen Bewerberformularen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, sofern vorgesehen zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen sind. Die Bewerberformulare sind Anlage der Bewerberinformation. Diese kann bei der unter der I.1) genannten Stelle angefordert werden.
1. Referenzen Objektplanung:
Der Bewerber hat Referenzen für durchgeführte Objektplanungen und für vergleichbare Hochbauprojekte nachzuweisen. Maßgeblich sind hier die letzten 5 Jahre. Als vergleichbare Projekte gelten Vorhaben für den Bereich Büro/Verwaltungsgebäude ab 3 000 m
2. Referenzen Technik/Planung:
Es sind Referenzen für die durchgeführten TGA Planungen für vergleichbare Hochbauprojekte anzugeben. Es sind Referenzen aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Als vergleichbare Projekte gelten Vorhaben aus dem Bereich Büro/Verwaltungsgebäude ab 3 000 m
3. Referenzen Bauleistung:
Es sind Referenzen für durchgeführte Bauvorhaben für vergleichbare Hochbauprojekte vorzulegen. Maßgeblich ist hier der Zeitraum der letzten 5 Jahre. Als vergleichbare Projekte gelten Vorhaben aus dem Bereich Büro-/Verwaltungsgebäude ab 3 000 m
4. Nachhaltigkeit:
Es sind Referenzen für laufende oder beauftragte vergleichbare Projekte mit speziellen Fokus auf den Lebenszyklus vorzulegen. Maßgeblich ist hier der Zeitraum der letzten 5 Jahre. Als vergleichbare Projekte werden Lebenszyklusmodelle sowie DGNB oder vergleichbar zertifizierte Projekte verstanden. Sofern vorhanden, ist eine Zertifizierung mit einzureichen. Als vergleichbarer Projektzuschnitt gelten Vorhaben aus dem Bereich Büro-/Verwaltungsgebäude ab 3 000 m
Es sind Referenzen für laufende oder beauftragte vergleichbare Projekte mit speziellen Fokus auf den Lebenszyklus vorzulegen. Maßgeblich ist hier der Zeitraum der letzten 5 Jahre. Als vergleichbare Projekte werden Lebenszyklusmodelle sowie DGNB oder vergleichbar zertifizierte Projekte verstanden. Sofern vorhanden, ist eine Zertifizierung mit einzureichen. Als vergleichbarer Projektzuschnitt gelten Vorhaben aus dem Bereich Büro-/Verwaltungsgebäude ab 3 000 m
Mindeststandards:
Zu 1. Referenzen Objektplanung:
Es ist mindestens jeweils 1 Referenz in folgenden Bereichen nachzuweisen:
— Für Büro-/Verwaltungsgebäude: Erfahrungen im…
… Bauen im Bestand,
… Neubau,
— Für Verkaufsflächen: Erfahrungen im Neubau.
Die geforderten Erfahrungen sind durch Referenzprojekte zu belegen. Hierbei gilt jede nachgewiesene oben genannte Erfahrung als jeweils 1 Referenz. Sollten beispielsweise alle geforderten Erfahrungen durch ein Projekt belegt werden können, gilt dieses als 3 Referenzen.
Die geforderten Erfahrungen sind durch Referenzprojekte zu belegen. Hierbei gilt jede nachgewiesene oben genannte Erfahrung als jeweils 1 Referenz. Sollten beispielsweise alle geforderten Erfahrungen durch ein Projekt belegt werden können, gilt dieses als 3 Referenzen.
Zu 2. Referenzen Technik/Planung:
— Erfahrungen im Bauen im Bestand für Büro-/Verwaltungsgebäude oder Verkaufsflächen,
— Erfahrung im Neubau von Büro-/Verwaltungsgebäuden.
Die geforderten Erfahrungen sind durch Referenzprojekte zu belegen. Hierbei gilt jede nachgewiesene oben genannte Erfahrung als jeweils 1 Referenz. Sollten beispielsweise beide geforderten Erfahrungen durch ein Projekt belegt werden können, gilt dieses als 2 Referenzen.
Die geforderten Erfahrungen sind durch Referenzprojekte zu belegen. Hierbei gilt jede nachgewiesene oben genannte Erfahrung als jeweils 1 Referenz. Sollten beispielsweise beide geforderten Erfahrungen durch ein Projekt belegt werden können, gilt dieses als 2 Referenzen.
Zu 3. Referenzen Bauleistung:
— Erfahrungen im Bauen im Bestand für Büro-/Verwaltungsgebäude,
— Erfahrungen im Bauen im Bestand für Verkaufsflächen,
— Erfahrungen im Neubau von Büro-/Verwaltungsgebäuden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft Bau in Höhe von 5 % der Auftragssumme und nach Abnahme eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme gefordert. Für die Planungs- und Bauphase hat der AN marktübliche Versicherungen abzuschließen.
Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft Bau in Höhe von 5 % der Auftragssumme und nach Abnahme eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme gefordert. Für die Planungs- und Bauphase hat der AN marktübliche Versicherungen abzuschließen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Werklohn für die Planungs- sowie Bauzwischenfinanzierungsleistungen wird nach Abnahme in einer Summe fällig. Abschlagszahlungen sind während der Planungs- und Bauzeit nicht vorgesehen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei einer Bietergemeinschaft hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter anzubieten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) und der Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW vom 8.4.2013 (RVO TVgG NRW). Mit Angebotsabgabe sind daher folgende Verpflichtungserklärungen nach den § 4 und 19 TVgG NRW einzureichen:
Es gelten die Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) und der Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW vom 8.4.2013 (RVO TVgG NRW). Mit Angebotsabgabe sind daher folgende Verpflichtungserklärungen nach den § 4 und 19 TVgG NRW einzureichen:
— ILO Kernarbeitsnorm,
— Tariftreue und Mindestlohn,
— Frauenförderung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter den Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angeben zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers und dessen wirtschaftliche und finanzieller sowie technischer Leistungsfähigkeit. Die Bewertung der unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) genannten Kriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen, die Anlage zu der Bewerberinformation ist.
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter den Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angeben zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers und dessen wirtschaftliche und finanzieller sowie technischer Leistungsfähigkeit. Die Bewertung der unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) genannten Kriterien ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen, die Anlage zu der Bewerberinformation ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle (Nr. I.1)) gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu rügen. Verstöße, die Aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannte Frist für die Abgabe der Angebote oder der Teilnahmeanträge gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle (Nr. I.1)) gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu rügen. Verstöße, die Aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannte Frist für die Abgabe der Angebote oder der Teilnahmeanträge gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 bis 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15. Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 085-150598 (2015-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 11 630 379 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 5232/601-740📞
Fax: +49 5232/601-742 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-28 📅
Name: LIST BAU Bielefeld GmbH
Postanschrift: Altenburger Straße 9
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33699
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 251/411-1691📞
Fax: +49 251/411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann gem. § 101 b GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Bei Bekanntgabe der Auftragsvergabe im ABl. der EU endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im ABl. der EU.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann gem. § 101 b GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Bei Bekanntgabe der Auftragsvergabe im ABl. der EU endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im ABl. der EU.