Menge oder Umfang
Die Schulgelände vom Karolinengymnasium (Schulträger Stadt Frankenthal) und vom Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation(Schulträger Bezirksverband Pfalz) befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft, die jeweiligen Grundstücke haben eine gemeinsame Grundstücksgrenze. Das Karolinengymnasium besteht aus sechs Gebäuden (Baujahr 1955 bis 1977) sowie einer Sporthalle. Die Gebäude wurden in Stahlbetonskelettbauweise mit Mauerwerksausfachung und Flachdach errichtet. Das Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation (PIH) gehört zu den ersten Schulen für Kinder und Jugendliche mit Hörschädigung, die in Deutschland gegründet wurden. Es besteht aus mehreren Gebäuden: U. a. dem dreigeschossigen Hauptgebäude (Primarstufe, Verwaltung), das im 19. Jahrhundert errichtet wurde, einem zweigeschossigen Schulgebäude (Sekundarstufe), Baujahr 2007, mit älterem Pavillonbereich (Sekundarstufe, Lehrküche, Kiosk), einer Berufsbildenden Schule, einer Turnhalle, einem Internat.Das Karolinengymnasium und das PIH sollen auf der Grundlage des vorgegebenen Raumprogramms um einen gemeinsamen Neubau (BGF = ca. 2.950 m2) im Grenzbereich der beiden o. a. Grundstücke erweitert werden. Für die Errichtung des Erweiterungsgebäudes ist der Geländebereich des derzeitigen Standorts des älteren Pavillonbereichs des PIH neben dem Neubau (Baujahr 2007) angedacht, was im Zuge der Planung zu prüfen ist.Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen im Zuge der Vorhabensrealisierung während des Schulbetriebes vorgesehen:— evtl. Abbruch, Demontage und Entsorgung des älteren Pavillonbereichs des PIH,— Errichtung eines mehrgeschossigen Erweiterungsbaus (BGF = ca. 2.950 m2), bestehend aus Klassenräumen, Lehrküchen, Fachräumen für Naturwissenschaften, Aufenthaltsräumen, Material- und Werkräumen, Besprechungs- und Arztzimmer, zugehörigen Sanitärräumen sowie der jeweils zweckentsprechende Einrichtung,— Einbau der erforderlichen technischen Anlagen, bestehend aus: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeverteilnetze, Raumheizflächen), Lufttechnischen Anlagen, Starkstromanlagen (Niederspannungsinstallationsanlagen, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutz und Erdungsanlagen), Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen (Telekommunikationsanlagen, Such- und Signalanlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, Übertragungsnetze), behindertengerechtem Aufzug.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume).Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) zu vergeben. Die Leistungsphasen 4 ff werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber die stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor. Die Herstellkosten – ohne Kostengruppe 700 nach DIN 276/2008 – belaufen sich nach einer Kostenannahme ohne Mehrwertsteuer auf ca. 5 340 000 EUR, davon entfallen auf die Kostengruppe 200 (nach DIN 276) ca. 220 000 EUR, auf die Kostengruppe 300 ca. 3 540 000 EUR, auf die Kostengruppe 400 ca. 660 000 EUR und auf die Kostengruppe 600 ca. 460 000 EUR.