Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume), Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Abschnitt 4, § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen), Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) sowie der örtlichen Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlagen als Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 bzw. Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI und der ökologischen Baubegleitungsleistungen gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 zur Realisierung der Umgestaltung des Mittleren Paderquellgebietes der Flusslandschaft Pader in Paderborn. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen gemäß der vorstehend genannten Leistungsbilder. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der jeweiligen Leistungsbilder vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Die städtische historische Kulturlandschaft Paderborns bestimmt bis heute die Entwicklung der Stadt in ihren unterschiedlichen Schichtungen. Sie subsumiert als hervorragende städtische Qualitäten eine ausgeprägte Denkmaltopografie und eine einzigartige Flusslandschaft mit innerstädtischen Quellen und Flussläufen. Diese besitzt hohe Potentiale der Naherholung in den Bereichen Soziales, Ökologie und Kunst. In den Jahren 2013/2014 wurde ein Gesamtentwicklungskonzept für die Flusslandschaft Pader erstellt, dessen Umsetzung vorhandene Defizite wie fehlende Wahrnehmbarkeit, Unzugänglichkeit der Quellen und Wasserläufe, lückenhafte Wegevernetzung und Orientierbarkeit sowie mangelnde ökologische Durchgängigkeit beheben soll. Die Stadt Paderborn beabsichtigt auf der Grundlage dieses Konzeptes die Umgestaltung des Mittleren Paderquellgebietes der Flusslandschaft Pader als einen Baustein der Entwicklung eines städtischen Gesamtorganismus durchzuführen.Die Gesamtmaßnahme besteht aus der Maßnahme 1 „Eingangstor Stadt/Maspernplatz mit Promenade und Paderhallengarten“ und der Maßnahme 2 „Inselspitzen Stadtpark/Stadtnatur“.Die Maßnahme 1 beinhaltet:— die Umgestaltung des Vorbereichs der Paderhalle zu großzügigem, gepflasterten Vorplatz mit Integration des historischen Stadtturms, die Markierung des Verlaufs der Stadtmauer im Bodenbelag,— auf dem angrenzenden Maspern (park)platz die Neuorganisation der bestehenden Stellfläche für Reisebusse und die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik (Verlängerung der Stellplätze), die Optimierung der Führung der Busse, die Ausbildung einer Busbucht für den Aus- und Einstieg unmittelbar an dem neuen Vorplatz der Paderhalle angegliedert,— die Errichtung einer WC-Anlage mit Warteunterstand auf dem Maspern (park)platz,— die Organisation und Gestaltung der Promenade – Hauptwegeverbindung zur Innenstadt – als verbreiterter und durchgängiger Fuß-/Radweg entlang der Dielenpader in der Gestaltungssprache des zu entwickelnden Material-, Möblierungs- und Beleuchtungskonzeptes,— die Entwicklung des Areals des ehemaligen Haxthausenhofes und der östlich angrenzenden Flächen bis zur Promenade an der Dielenpader zum „Paderhallengarten“, der die hier befindliche kleine Quelle mitsamt Paderarm gestalterisch einbindet und den Zulauf in die Dielenpader inszeniert; darüber hinaus werden Relikte (Gewölbekeller und Gartenmauer) des ehemals ansässigen historischen Haxthausenhofes in die Anlage integriert; das Wegesystem wird mit der Flusslandschaft verzahnt, der Garten wird Teil des erweiterten Rundwegsystems.Die Maßnahme 2 beinhaltet:— die parkartige Gestaltung vom westlichen Paderquellgebiet ausgehend entlang der Damm- und der Börnepader von der Mühlenstraße bis zum Paderzusammenfluss: der Bereich wird durch entsprechende wasserbauliche und gewässerökologische Maßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie aufgewertet,— die Entwicklung der Inselköpfe: Der Zusammenfluss der 4 Paderarme an den Inselspitzen als einer der markantesten Punkte der Flusslandschaft soll zum Aussichtspunkt mit Sicht in die Paderarme und auf die Stümpelsche Mühle gestaltet werden; die Wegesysteme des Östlichen und Westlichen Paderquellgebietes werden hier verknüpft, neue Rundwegangebote generiert; Wege und Brücken werden im Sinne des zu entwickelnden Material- und Ausstattungskonzeptes erneuert und ergänzt zur Erlebbarkeit der Wasserräume; hier wird der Gestaltungsrahmen in Abstimmung mit den Bedingungen der ökologischen Aufwertung der Pader nach der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt,— die naturnahe Entwicklung der Halbinsel (mit Brachfläche des ehem. Gärtnerei Kehl-Schwarze-Geländes) entlang der Rothoborn- und der Dielenpader von der Mühlenstraße bis zu den Inselspitzen, die mit mehreren naturnahen Quellen das große Potenzial bietet, sehr seltene Stadtnaturphänomene wie quelltypische Vegetation und Fauna im Zentrum einer Großstadt zu entwickeln; zur Vermittlung dieser einmaligen Situation wird die Halbinsel für Fußgänger erschlossen.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen:— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume),— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen),— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) für Objekte (Gewässersystem) nach Teil 3, Abschnitt 3, § 41 Nr. 3 HOAI und für Objekte (Brücken) nach Teil 3, Abschnitt 3, § 41 Nr. 6 HOAI,— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 4, § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen),— nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung),— der örtlichen Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlage als Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 bzw. Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI,— der ökologischen Baubegleitung gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619,— sowie der Koordinierung des interdisziplinären Projektteams durch den Landschaftsarchitekten.Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 der zuvor genannten Leistungsbilder zu vergeben. Die Leistungsphasen 4 ff. der zuvor genannten Leistungsbilder sowie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlage als Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 bzw. Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI und die ökologischen Baubegleitungsleistungen gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber jeweils die stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.Die Herstellkosten – ohne die Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276/2008 – belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf ca. 2 658 000 EUR. Davon ca. 126 000 EUR in der KG 300 und 400 für das Gebäude, 1 270 000 EUR in der KG 500 für die Freianlagen, ca. 420 000 EUR in der KG 300 für das Gewässersystem, ca. 317 000 EUR in der KG 200 und 300 für die Brückenbauwerke, ca. 525 000 EUR in der KG 300 für die Verkehrsanlage.
Die städtische historische Kulturlandschaft Paderborns bestimmt bis heute die Entwicklung der Stadt in ihren unterschiedlichen Schichtungen. Sie subsumiert als hervorragende städtische Qualitäten eine ausgeprägte Denkmaltopografie und eine einzigartige Flusslandschaft mit innerstädtischen Quellen und Flussläufen. Diese besitzt hohe Potentiale der Naherholung in den Bereichen Soziales, Ökologie und Kunst. In den Jahren 2013/2014 wurde ein Gesamtentwicklungskonzept für die Flusslandschaft Pader erstellt, dessen Umsetzung vorhandene Defizite wie fehlende Wahrnehmbarkeit, Unzugänglichkeit der Quellen und Wasserläufe, lückenhafte Wegevernetzung und Orientierbarkeit sowie mangelnde ökologische Durchgängigkeit beheben soll. Die Stadt Paderborn beabsichtigt auf der Grundlage dieses Konzeptes die Umgestaltung des Mittleren Paderquellgebietes der Flusslandschaft Pader als einen Baustein der Entwicklung eines städtischen Gesamtorganismus durchzuführen.Die Gesamtmaßnahme besteht aus der Maßnahme 1 „Eingangstor Stadt/Maspernplatz mit Promenade und Paderhallengarten“ und der Maßnahme 2 „Inselspitzen Stadtpark/Stadtnatur“.Die Maßnahme 1 beinhaltet:— die Umgestaltung des Vorbereichs der Paderhalle zu großzügigem, gepflasterten Vorplatz mit Integration des historischen Stadtturms, die Markierung des Verlaufs der Stadtmauer im Bodenbelag,— auf dem angrenzenden Maspern (park)platz die Neuorganisation der bestehenden Stellfläche für Reisebusse und die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik (Verlängerung der Stellplätze), die Optimierung der Führung der Busse, die Ausbildung einer Busbucht für den Aus- und Einstieg unmittelbar an dem neuen Vorplatz der Paderhalle angegliedert,— die Errichtung einer WC-Anlage mit Warteunterstand auf dem Maspern (park)platz,— die Organisation und Gestaltung der Promenade – Hauptwegeverbindung zur Innenstadt – als verbreiterter und durchgängiger Fuß-/Radweg entlang der Dielenpader in der Gestaltungssprache des zu entwickelnden Material-, Möblierungs- und Beleuchtungskonzeptes,— die Entwicklung des Areals des ehemaligen Haxthausenhofes und der östlich angrenzenden Flächen bis zur Promenade an der Dielenpader zum „Paderhallengarten“, der die hier befindliche kleine Quelle mitsamt Paderarm gestalterisch einbindet und den Zulauf in die Dielenpader inszeniert; darüber hinaus werden Relikte (Gewölbekeller und Gartenmauer) des ehemals ansässigen historischen Haxthausenhofes in die Anlage integriert; das Wegesystem wird mit der Flusslandschaft verzahnt, der Garten wird Teil des erweiterten Rundwegsystems.Die Maßnahme 2 beinhaltet:— die parkartige Gestaltung vom westlichen Paderquellgebiet ausgehend entlang der Damm- und der Börnepader von der Mühlenstraße bis zum Paderzusammenfluss: der Bereich wird durch entsprechende wasserbauliche und gewässerökologische Maßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie aufgewertet,— die Entwicklung der Inselköpfe: Der Zusammenfluss der 4 Paderarme an den Inselspitzen als einer der markantesten Punkte der Flusslandschaft soll zum Aussichtspunkt mit Sicht in die Paderarme und auf die Stümpelsche Mühle gestaltet werden; die Wegesysteme des Östlichen und Westlichen Paderquellgebietes werden hier verknüpft, neue Rundwegangebote generiert; Wege und Brücken werden im Sinne des zu entwickelnden Material- und Ausstattungskonzeptes erneuert und ergänzt zur Erlebbarkeit der Wasserräume; hier wird der Gestaltungsrahmen in Abstimmung mit den Bedingungen der ökologischen Aufwertung der Pader nach der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt,— die naturnahe Entwicklung der Halbinsel (mit Brachfläche des ehem. Gärtnerei Kehl-Schwarze-Geländes) entlang der Rothoborn- und der Dielenpader von der Mühlenstraße bis zu den Inselspitzen, die mit mehreren naturnahen Quellen das große Potenzial bietet, sehr seltene Stadtnaturphänomene wie quelltypische Vegetation und Fauna im Zentrum einer Großstadt zu entwickeln; zur Vermittlung dieser einmaligen Situation wird die Halbinsel für Fußgänger erschlossen.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen:— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume),— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen),— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) für Objekte (Gewässersystem) nach Teil 3, Abschnitt 3, § 41 Nr. 3 HOAI und für Objekte (Brücken) nach Teil 3, Abschnitt 3, § 41 Nr. 6 HOAI,— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 4, § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen),— nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung),— der örtlichen Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlage als Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 bzw. Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI,— der ökologischen Baubegleitung gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619,— sowie der Koordinierung des interdisziplinären Projektteams durch den Landschaftsarchitekten.Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 der zuvor genannten Leistungsbilder zu vergeben. Die Leistungsphasen 4 ff. der zuvor genannten Leistungsbilder sowie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlage als Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 bzw. Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI und die ökologischen Baubegleitungsleistungen gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber jeweils die stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.Die Herstellkosten – ohne die Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276/2008 – belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf ca. 2 658 000 EUR. Davon ca. 126 000 EUR in der KG 300 und 400 für das Gebäude, 1 270 000 EUR in der KG 500 für die Freianlagen, ca. 420 000 EUR in der KG 300 für das Gewässersystem, ca. 317 000 EUR in der KG 200 und 300 für die Brückenbauwerke, ca. 525 000 EUR in der KG 300 für die Verkehrsanlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Paderborn Amt für Umweltschutz und Grünflächen
Postanschrift: Stadt Paderborn
Postleitzahl: 33095
Postort: Paderborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.paderborn.de🌏
E-Mail: f.becker@paderborn.de📧
Telefon: +49 5251881637📞
Fax: +49 5251882067 📠
Mit dem Hinweisbogen werden Formblätter für die Eintragung der jeweils geforderten Referenzangaben des Projektleiters, der übrigen Mitarbeiter des Projektteams und des Unternehmens zur Verfügung gestellt, die für den Teilnahmeantrag zu verwenden sind.
Mit dem Hinweisbogen werden Formblätter für die Eintragung der jeweils geforderten Referenzangaben des Projektleiters, der übrigen Mitarbeiter des Projektteams und des Unternehmens zur Verfügung gestellt, die für den Teilnahmeantrag zu verwenden sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume), Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Abschnitt 4, § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen), Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) sowie der örtlichen Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlagen als Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 bzw. Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI und der ökologischen Baubegleitungsleistungen gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 zur Realisierung der Umgestaltung des Mittleren Paderquellgebietes der Flusslandschaft Pader in Paderborn.
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume), Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Abschnitt 4, § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen), Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) sowie der örtlichen Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlagen als Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 bzw. Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI und der ökologischen Baubegleitungsleistungen gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 zur Realisierung der Umgestaltung des Mittleren Paderquellgebietes der Flusslandschaft Pader in Paderborn.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen gemäß der vorstehend genannten Leistungsbilder. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der jeweiligen Leistungsbilder vor.
Menge oder Umfang:
Die städtische historische Kulturlandschaft Paderborns bestimmt bis heute die Entwicklung der Stadt in ihren unterschiedlichen Schichtungen. Sie subsumiert als hervorragende städtische Qualitäten eine ausgeprägte Denkmaltopografie und eine einzigartige Flusslandschaft mit innerstädtischen Quellen und Flussläufen. Diese besitzt hohe Potentiale der Naherholung in den Bereichen Soziales, Ökologie und Kunst. In den Jahren 2013/2014 wurde ein Gesamtentwicklungskonzept für die Flusslandschaft Pader erstellt, dessen Umsetzung vorhandene Defizite wie fehlende Wahrnehmbarkeit, Unzugänglichkeit der Quellen und Wasserläufe, lückenhafte Wegevernetzung und Orientierbarkeit sowie mangelnde ökologische Durchgängigkeit beheben soll. Die Stadt Paderborn beabsichtigt auf der Grundlage dieses Konzeptes die Umgestaltung des Mittleren Paderquellgebietes der Flusslandschaft Pader als einen Baustein der Entwicklung eines städtischen Gesamtorganismus durchzuführen.
Die städtische historische Kulturlandschaft Paderborns bestimmt bis heute die Entwicklung der Stadt in ihren unterschiedlichen Schichtungen. Sie subsumiert als hervorragende städtische Qualitäten eine ausgeprägte Denkmaltopografie und eine einzigartige Flusslandschaft mit innerstädtischen Quellen und Flussläufen. Diese besitzt hohe Potentiale der Naherholung in den Bereichen Soziales, Ökologie und Kunst. In den Jahren 2013/2014 wurde ein Gesamtentwicklungskonzept für die Flusslandschaft Pader erstellt, dessen Umsetzung vorhandene Defizite wie fehlende Wahrnehmbarkeit, Unzugänglichkeit der Quellen und Wasserläufe, lückenhafte Wegevernetzung und Orientierbarkeit sowie mangelnde ökologische Durchgängigkeit beheben soll. Die Stadt Paderborn beabsichtigt auf der Grundlage dieses Konzeptes die Umgestaltung des Mittleren Paderquellgebietes der Flusslandschaft Pader als einen Baustein der Entwicklung eines städtischen Gesamtorganismus durchzuführen.
Die Gesamtmaßnahme besteht aus der Maßnahme 1 „Eingangstor Stadt/Maspernplatz mit Promenade und Paderhallengarten“ und der Maßnahme 2 „Inselspitzen Stadtpark/Stadtnatur“.
Die Maßnahme 1 beinhaltet:
— die Umgestaltung des Vorbereichs der Paderhalle zu großzügigem, gepflasterten Vorplatz mit Integration des historischen Stadtturms, die Markierung des Verlaufs der Stadtmauer im Bodenbelag,
— auf dem angrenzenden Maspern (park)platz die Neuorganisation der bestehenden Stellfläche für Reisebusse und die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik (Verlängerung der Stellplätze), die Optimierung der Führung der Busse, die Ausbildung einer Busbucht für den Aus- und Einstieg unmittelbar an dem neuen Vorplatz der Paderhalle angegliedert,
— auf dem angrenzenden Maspern (park)platz die Neuorganisation der bestehenden Stellfläche für Reisebusse und die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik (Verlängerung der Stellplätze), die Optimierung der Führung der Busse, die Ausbildung einer Busbucht für den Aus- und Einstieg unmittelbar an dem neuen Vorplatz der Paderhalle angegliedert,
— die Errichtung einer WC-Anlage mit Warteunterstand auf dem Maspern (park)platz,
— die Organisation und Gestaltung der Promenade – Hauptwegeverbindung zur Innenstadt – als verbreiterter und durchgängiger Fuß-/Radweg entlang der Dielenpader in der Gestaltungssprache des zu entwickelnden Material-, Möblierungs- und Beleuchtungskonzeptes,
— die Organisation und Gestaltung der Promenade – Hauptwegeverbindung zur Innenstadt – als verbreiterter und durchgängiger Fuß-/Radweg entlang der Dielenpader in der Gestaltungssprache des zu entwickelnden Material-, Möblierungs- und Beleuchtungskonzeptes,
— die Entwicklung des Areals des ehemaligen Haxthausenhofes und der östlich angrenzenden Flächen bis zur Promenade an der Dielenpader zum „Paderhallengarten“, der die hier befindliche kleine Quelle mitsamt Paderarm gestalterisch einbindet und den Zulauf in die Dielenpader inszeniert; darüber hinaus werden Relikte (Gewölbekeller und Gartenmauer) des ehemals ansässigen historischen Haxthausenhofes in die Anlage integriert; das Wegesystem wird mit der Flusslandschaft verzahnt, der Garten wird Teil des erweiterten Rundwegsystems.
— die Entwicklung des Areals des ehemaligen Haxthausenhofes und der östlich angrenzenden Flächen bis zur Promenade an der Dielenpader zum „Paderhallengarten“, der die hier befindliche kleine Quelle mitsamt Paderarm gestalterisch einbindet und den Zulauf in die Dielenpader inszeniert; darüber hinaus werden Relikte (Gewölbekeller und Gartenmauer) des ehemals ansässigen historischen Haxthausenhofes in die Anlage integriert; das Wegesystem wird mit der Flusslandschaft verzahnt, der Garten wird Teil des erweiterten Rundwegsystems.
Die Maßnahme 2 beinhaltet:
— die parkartige Gestaltung vom westlichen Paderquellgebiet ausgehend entlang der Damm- und der Börnepader von der Mühlenstraße bis zum Paderzusammenfluss: der Bereich wird durch entsprechende wasserbauliche und gewässerökologische Maßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie aufgewertet,
— die parkartige Gestaltung vom westlichen Paderquellgebiet ausgehend entlang der Damm- und der Börnepader von der Mühlenstraße bis zum Paderzusammenfluss: der Bereich wird durch entsprechende wasserbauliche und gewässerökologische Maßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie aufgewertet,
— die Entwicklung der Inselköpfe: Der Zusammenfluss der 4 Paderarme an den Inselspitzen als einer der markantesten Punkte der Flusslandschaft soll zum Aussichtspunkt mit Sicht in die Paderarme und auf die Stümpelsche Mühle gestaltet werden; die Wegesysteme des Östlichen und Westlichen Paderquellgebietes werden hier verknüpft, neue Rundwegangebote generiert; Wege und Brücken werden im Sinne des zu entwickelnden Material- und Ausstattungskonzeptes erneuert und ergänzt zur Erlebbarkeit der Wasserräume; hier wird der Gestaltungsrahmen in Abstimmung mit den Bedingungen der ökologischen Aufwertung der Pader nach der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt,
— die Entwicklung der Inselköpfe: Der Zusammenfluss der 4 Paderarme an den Inselspitzen als einer der markantesten Punkte der Flusslandschaft soll zum Aussichtspunkt mit Sicht in die Paderarme und auf die Stümpelsche Mühle gestaltet werden; die Wegesysteme des Östlichen und Westlichen Paderquellgebietes werden hier verknüpft, neue Rundwegangebote generiert; Wege und Brücken werden im Sinne des zu entwickelnden Material- und Ausstattungskonzeptes erneuert und ergänzt zur Erlebbarkeit der Wasserräume; hier wird der Gestaltungsrahmen in Abstimmung mit den Bedingungen der ökologischen Aufwertung der Pader nach der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt,
— die naturnahe Entwicklung der Halbinsel (mit Brachfläche des ehem. Gärtnerei Kehl-Schwarze-Geländes) entlang der Rothoborn- und der Dielenpader von der Mühlenstraße bis zu den Inselspitzen, die mit mehreren naturnahen Quellen das große Potenzial bietet, sehr seltene Stadtnaturphänomene wie quelltypische Vegetation und Fauna im Zentrum einer Großstadt zu entwickeln; zur Vermittlung dieser einmaligen Situation wird die Halbinsel für Fußgänger erschlossen.
— die naturnahe Entwicklung der Halbinsel (mit Brachfläche des ehem. Gärtnerei Kehl-Schwarze-Geländes) entlang der Rothoborn- und der Dielenpader von der Mühlenstraße bis zu den Inselspitzen, die mit mehreren naturnahen Quellen das große Potenzial bietet, sehr seltene Stadtnaturphänomene wie quelltypische Vegetation und Fauna im Zentrum einer Großstadt zu entwickeln; zur Vermittlung dieser einmaligen Situation wird die Halbinsel für Fußgänger erschlossen.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen:
— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude und Innenräume),
— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen),
— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) für Objekte (Gewässersystem) nach Teil 3, Abschnitt 3, § 41 Nr. 3 HOAI und für Objekte (Brücken) nach Teil 3, Abschnitt 3, § 41 Nr. 6 HOAI,
— nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 4, § 47 HOAI (Leistungsbild Verkehrsanlagen),
— nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung),
— der örtlichen Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlage als Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 bzw. Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI,
— der ökologischen Baubegleitung gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619,
— sowie der Koordinierung des interdisziplinären Projektteams durch den Landschaftsarchitekten.
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 der zuvor genannten Leistungsbilder zu vergeben. Die Leistungsphasen 4 ff. der zuvor genannten Leistungsbilder sowie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlage als Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 bzw. Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI und die ökologischen Baubegleitungsleistungen gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber jeweils die stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 der zuvor genannten Leistungsbilder zu vergeben. Die Leistungsphasen 4 ff. der zuvor genannten Leistungsbilder sowie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und der Verkehrsanlage als Besondere Leistung im Rahmen der Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 bzw. Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI und die ökologischen Baubegleitungsleistungen gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber jeweils die stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.
Die Herstellkosten – ohne die Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276/2008 – belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf ca. 2 658 000 EUR. Davon ca. 126 000 EUR in der KG 300 und 400 für das Gebäude, 1 270 000 EUR in der KG 500 für die Freianlagen, ca. 420 000 EUR in der KG 300 für das Gewässersystem, ca. 317 000 EUR in der KG 200 und 300 für die Brückenbauwerke, ca. 525 000 EUR in der KG 300 für die Verkehrsanlage.
Die Herstellkosten – ohne die Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276/2008 – belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf ca. 2 658 000 EUR. Davon ca. 126 000 EUR in der KG 300 und 400 für das Gebäude, 1 270 000 EUR in der KG 500 für die Freianlagen, ca. 420 000 EUR in der KG 300 für das Gewässersystem, ca. 317 000 EUR in der KG 200 und 300 für die Brückenbauwerke, ca. 525 000 EUR in der KG 300 für die Verkehrsanlage.
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsphasen 4 ff. der zuvor genannten Leistungsbilder sowie die örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI der Ingenieurbauwerke und Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI der Verkehrsanlage und die ökologischen Baubegleitungsleistungen gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung u. a. in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.
Die Leistungsphasen 4 ff. der zuvor genannten Leistungsbilder sowie die örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI der Ingenieurbauwerke und Anlage 13.1 zu § 47 Absatz 2 HOAI der Verkehrsanlage und die ökologischen Baubegleitungsleistungen gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung u. a. in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.
Dauer: 33 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 33095 Paderborn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise auch für diese erbracht werden:
a) Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, verantwortliche Person(en);
b) Ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist, die Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen (§ 2 (3) VOF); als aktuelle Eigenerklärung;
c) Ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (§ 4 (2) VOF); als aktuelle Eigenerklärung;
d) Ob und auf welche Weise der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Dritten zusammenarbeitet (§ 4 (2) VOF); als aktuelle Eigenerklärung;
e) Nachweis entsprechend § 4 (7) VOF als aktuelle Eigenerklärung;
f) Nachweis als aktuelle Eigenerklärung, dass folgende Ausschlusskriterien nicht zutreffen:
f1) Bewerber befindet sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt oder befindet sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in entsprechender Lage (§ 4 (9 a) VOF),
f1) Bewerber befindet sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt oder befindet sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in entsprechender Lage (§ 4 (9 a) VOF),
f2) Bewerber ist aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen (§ 4 (9 b) VOF),
f3) Bewerber hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde (§ 4 (9 c) VOF),
f4) Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt (§ 4 (9 d) VOF),
f5) Bewerber hat sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt (§ 4 (9 e) VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise auch für diese erbracht werden:
a) Haftpflichtversicherungsnachweis in Kopie, nicht älter als 1 Jahr: Deckungssumme für Personenschäden mind. 5 000 000 EUR/Schadensfall, Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden mind. 2 500 000 EUR/Schadensfall bzw. Erklärung, diese im Auftragsfall abzuschließen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Haftpflichtversicherungsnachweis in Kopie, nicht älter als 1 Jahr: Deckungssumme für Personenschäden mind. 5 000 000 EUR/Schadensfall, Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden mind. 2 500 000 EUR/Schadensfall bzw. Erklärung, diese im Auftragsfall abzuschließen,
b) Angabe der Gesamtumsätze/Jahr des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren, exkl. Umsatzsteuer,
c) Erklärung der Umsätze/Jahr des Bewerbers für Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren, exkl. Umsatzsteuer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise auch für diese erbracht werden:
a1) Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall (tabellarisch bzw. Organigramm),
a2) Fachlich-beruflich orientierter Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine vergleichbaren Referenzprojekte (Fußgängerbereiche/Vorplatz einer Kultureinrichtung bzw. Freiflächen im Zusammenhang mit einzelnen Baudenkmälern bzw. Freiflächen mit Bezug zum Gewässer (jeweils Leistungsbild Freianlagen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI)) für die zu vergebende Dienstleistung und seine hierfür erbrachten Leistungen (z. B. Projektleitung oder Bearbeitung von HOAI-Teil und -Leistungsphasen) hervorgehen, mit Angabe:
a2) Fachlich-beruflich orientierter Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine vergleichbaren Referenzprojekte (Fußgängerbereiche/Vorplatz einer Kultureinrichtung bzw. Freiflächen im Zusammenhang mit einzelnen Baudenkmälern bzw. Freiflächen mit Bezug zum Gewässer (jeweils Leistungsbild Freianlagen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI)) für die zu vergebende Dienstleistung und seine hierfür erbrachten Leistungen (z. B. Projektleitung oder Bearbeitung von HOAI-Teil und -Leistungsphasen) hervorgehen, mit Angabe:
— was Projektinhalt war,
— ob Neubau oder Umgestaltung der Freianlagen vorlag,
— der jeweils erbrachten Leistungen (Teil sowie Leistungsphasen nach HOAI),
— des jeweiligen Honorars der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer,
— der Bausumme der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer (Hinweis: mindestens 750 000 EUR, netto, für die KG 500 nach DIN 276),
— der Leistungszeit.
a3) Fachlich-beruflich orientierte Lebensläufe der Projektteammitglieder (inkl. Stellvertreter des Projektleiters), aus denen ihre vergleichbaren Referenzprojekte für die zu vergebende Dienstleistung und ihre hierfür erbrachten Leistungen (Bearbeitung von Teil und Leistungsphasen nach HOAI bzw. DWA-M 619) hervorgehen,
a3) Fachlich-beruflich orientierte Lebensläufe der Projektteammitglieder (inkl. Stellvertreter des Projektleiters), aus denen ihre vergleichbaren Referenzprojekte für die zu vergebende Dienstleistung und ihre hierfür erbrachten Leistungen (Bearbeitung von Teil und Leistungsphasen nach HOAI bzw. DWA-M 619) hervorgehen,
getrennt nach:
— Leistungsbild Freianlagen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI,
— für Fußgängerbereiche/Vorplatz einer Kultureinrichtung,
— für Freiflächen im Zusammenhang mit einzelnen Baudenkmälern,
— für Freiflächen mit Bezug zum Gewässer,
— Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystem mit vielen Zwangspunkten im räumlich begrenzten innerstädtischen Bereich,
— Leistungen der örtlichen Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystem mit vielen Zwangspunkten im räumlich begrenzten innerstädtischen Bereich,
— Leistungen der örtlichen Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystem mit vielen Zwangspunkten im räumlich begrenzten innerstädtischen Bereich,
— Leistungsbild Verkehrsanlagen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 4, § 47 HOAI mindestens für innerörtliche Parkplätze/Busaufstellflächen,
— Leistungen der ökologischen Baubegleitung gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn/Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation gemäß Tabelle 1 DWA-M 619 für die Projektteammitglieder in diesem Leistungsbereich,
— Leistungen der ökologischen Baubegleitung gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn/Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation gemäß Tabelle 1 DWA-M 619 für die Projektteammitglieder in diesem Leistungsbereich,
jeweils mit Angabe
— bei Freianlagen: ob Neubau oder Umgestaltung vorlag,
— der jeweils erbrachten Leistungen (Teil sowie Leistungsphasen nach HOAI bzw. Projektphasen gemäß Tabelle 1 DWA-M 619; beim Mitarbeiter für die örtliche Bauüberwachung im Bereich Bauwerke des Wasserbaus, ob die örtliche Bauüberwachung nach Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI erbracht wurde),
— der jeweils erbrachten Leistungen (Teil sowie Leistungsphasen nach HOAI bzw. Projektphasen gemäß Tabelle 1 DWA-M 619; beim Mitarbeiter für die örtliche Bauüberwachung im Bereich Bauwerke des Wasserbaus, ob die örtliche Bauüberwachung nach Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI erbracht wurde),
— der Bausumme der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer [Hinweis: mindestens 750 000 EUR, netto, für die KG 500 nach DIN 276 für Fußgängerbereiche/Vorplatz einer Kultureinrichtung bzw. Freiflächen im Zusammenhang mit einzelnen Baudenkmälern bzw. Freiflächen mit Bezug zum Gewässer für die Projektreferenzen des Stellvertreters des Projektleiters, der Planer und Bauüberwacher; mindestens 200 000 EUR, netto, für die KG 300 nach DIN 276-4 für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystem mit vielen Zwangspunkten; für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und ökologische Baubegleitung jeweils keine Mindestbausumme vorgegeben],
— der Bausumme der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer [Hinweis: mindestens 750 000 EUR, netto, für die KG 500 nach DIN 276 für Fußgängerbereiche/Vorplatz einer Kultureinrichtung bzw. Freiflächen im Zusammenhang mit einzelnen Baudenkmälern bzw. Freiflächen mit Bezug zum Gewässer für die Projektreferenzen des Stellvertreters des Projektleiters, der Planer und Bauüberwacher; mindestens 200 000 EUR, netto, für die KG 300 nach DIN 276-4 für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystem mit vielen Zwangspunkten; für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und ökologische Baubegleitung jeweils keine Mindestbausumme vorgegeben],
b) Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen (Referenzprojekte, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind),
getrennt nach
— Leistungen der ökologischen Baubegleitung gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation gemäß Tabelle 1 DWA-M 619 für die Projektteammitglieder in diesem Leistungsbereich,
— Leistungen der ökologischen Baubegleitung gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation gemäß Tabelle 1 DWA-M 619 für die Projektteammitglieder in diesem Leistungsbereich,
— der jeweils erbrachten Leistungen (Teil sowie Leistungsphasen nach HOAI bzw. Projektphasen gemäß Tabelle 1 DWA-M 619; ob die örtliche Bauüberwachung nach Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI erbracht wurde),
— der Bausumme der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer [Hinweis: mindestens 750 000 EUR, netto, für die KG 500 nach DIN 276 für Fußgängerbereiche/Vorplatz einer Kultureinrichtung bzw. Freiflächen im Zusammenhang mit einzelnen Baudenkmälern bzw. Freiflächen mit Bezug zum Gewässer; mindestens 200 000 EUR, netto, für die KG 300 nach DIN 276-4 für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystem mit vielen Zwangspunkten; für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und ökologische Baubegleitung jeweils keine Mindestbausumme vorgegeben],
— der Bausumme der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer [Hinweis: mindestens 750 000 EUR, netto, für die KG 500 nach DIN 276 für Fußgängerbereiche/Vorplatz einer Kultureinrichtung bzw. Freiflächen im Zusammenhang mit einzelnen Baudenkmälern bzw. Freiflächen mit Bezug zum Gewässer; mindestens 200 000 EUR, netto, für die KG 300 nach DIN 276-4 für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystem mit vielen Zwangspunkten; für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen und ökologische Baubegleitung jeweils keine Mindestbausumme vorgegeben],
— der Leistungszeit,
— der Auftraggeber (Ansprechpartner, Adresse, Telefon).
c) Erklärung über das Mittel der von dem Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten, mindestens gegliedert in die Berufsgruppen Führungskräfte, Architekten/Ingenieure und Hilfskräfte,
d) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 70 (3) der LBO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294) oder gleichwertig (einmal je Bewerbung ausreichend).
d) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 70 (3) der LBO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294) oder gleichwertig (einmal je Bewerbung ausreichend).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Falls Bietergemeinschaft: Verpflichtungserklärung zur Bietergemeinschaft mit Benennung aller Mitglieder, eines Federführers und Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung jedes Bietergemeinschaftsmitglieds (§ 4 (4) VOF, Ausgabe 2009, v. 18.11.09).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag zusammen mit einem Hinweisbogen, der u. a. Wertungsgewichte der Nachweis- und Zuschlagskriterien enthält, einzureichen. Der Hinweisbogen ist per E-Mail unter „geis@idb-drgeis.de“ anzufordern. Teilnahmeanträge ohne Hinweisbogen werden nicht gewertet. Der Versandumschlag des einzureichenden Teilnahmeantrags ist mit folgender Aufschrift zu versehen: „Nicht öffnen! Bewerbung zum VOF-Vergabeverfahren ‚Realisierung der Umgestaltung des Mittleren Paderquellgebietes der Flusslandschaft Pader in Paderborn‘, Abgabetermin: 19.12.2015, 10:00 Uhr, Eröffnungstermin: 19.12.2015, 10:00 Uhr“. Die Eröffnung erfolgt nichtöffentlich.
Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag zusammen mit einem Hinweisbogen, der u. a. Wertungsgewichte der Nachweis- und Zuschlagskriterien enthält, einzureichen. Der Hinweisbogen ist per E-Mail unter „geis@idb-drgeis.de“ anzufordern. Teilnahmeanträge ohne Hinweisbogen werden nicht gewertet. Der Versandumschlag des einzureichenden Teilnahmeantrags ist mit folgender Aufschrift zu versehen: „Nicht öffnen! Bewerbung zum VOF-Vergabeverfahren ‚Realisierung der Umgestaltung des Mittleren Paderquellgebietes der Flusslandschaft Pader in Paderborn‘, Abgabetermin: 19.12.2015, 10:00 Uhr, Eröffnungstermin: 19.12.2015, 10:00 Uhr“. Die Eröffnung erfolgt nichtöffentlich.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-01-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amtsleitung
Herrn Dr. Frank Becker
Name: IDB Dr. Geis
Postanschrift: Am Langenstein 14
Postort: Freinsheim
Postleitzahl: 67251
Kontaktperson: Herrn Dr. Geis
Telefon: +49 6353989659📞
E-Mail: geis@idb-drgeis.de📧
Fax: +49 6353989674 📠
URL für weitere Informationen: http://www.idb-drgeis.de🌏
URL der Dokumente: http://www.idb-drgeis.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.idb-drgeis.de🌏
Es gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a: Informations- und Wartepflicht.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf el. Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf el. Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— § 107 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 226-411667 (2015-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 617 950,73 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorar (20)
2. Aus dem Bietergespräch gewonnene Eindrücke (46)
3. Aussagen zur Organisation (34)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-03 📅
Name: WES GmbH Landschaftsarchitektur
Postanschrift: Jarrestraße 80
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22303
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hamburg@wes-la.de📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Auf folgende Punkte wird hingewiesen: