Menge oder Umfang
Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach beabsichtigt die Umsetzung des Projektes „Hochwasserschutz und Bachauenentwicklung im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch“ als Maßnahme mit überörtlicher Bedeutung für den Hochwasserschutz der durch ihn vertretenen Kommunen auf einer Fläche von ca. 123 ha, die fast durchgängig ökologisch hochwertig ist, durchzuführen. Das Projekt integriert vielfältige wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Ziele und bietet gleichzeitig die Chance, weitere interkommunale und in öffentlichem Interesse stehende Projekte mit Schwerpunkt Landschaftsentwicklung und Naturschutz zu initiieren.Wesentliche Teilziele des Vorhabens sind:1. Hochwasserschutz:- Verbesserung des lokalen Hochwasserschutzes (bis zum hundertjährlichen Hochwasser HQ100) für die Anlieger im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch durch Lenkung der Hochwasserabflüsse um die Ortslagen,- Verbesserung des überregionalen Hochwasserschutzes für die Unterlieger im gesamten Bereich der Rheinniederung (Isenach und Oggersheimer Altrheingraben) sowie der Frankenthaler Terrasse (Floßbach mit Nebengewässern) durch Vergrößerung des Retentionsvolumens.2. Umsetzung EU-Wasserrahmenrichtlinie durch:- Schaffung eines längsdurchgängigen Fließgewässers zwischen der B37-Querung (Sägmühle) bei Bad Dürkheim bis zur Einmündung des Albert- bzw. Ochsengrabens in die Isenach unterhalb Lambsheim. Das neue Gewässer folgt der Achse des Mittelgrabens, mündet westlich des Bahndammes in den Albertgraben und folgt dessen Trasse bis zur Querung mit der L454,- Verbesserung der Habitatqualität durch Schaffung eines naturraumtypischen, strukturreichen Fließgewässers in der ehemaligen Talaue sowie hydraulische Entlastung der Isenach,- Reduzierung von Stoffeinträgen in die Gewässer durch die Schaffung eines neuen Fließgewässers mit Randstreifen im Umfeld unkritischer angrenzender Flächennutzungen und damit Schutz eines Teilstroms vor Stoffeinträgen, die Ausweisung von Gewässerrandstreifen am Seegraben, die Ausweisung von Randstreifen entlang der Isenach im Bereich der Verbandsgemeinde Freinsheim und die Etablierung eines Schilf-/Röhrichtbestandes in Teilen des hydraulisch zukünftig niedriger belasteten Isenachbettes unterhalb des neuen Abschlagbauwerkes bis zur L454,- Verbesserung der Selbstreinigung und Nährstoffretention im Gewässer durch Schaffung von Schilfbeständen in den geplanten aufgeweiteten Profilen an Isenach, Albertgraben und Seegraben sowie auf begrenzten Flächen entlang des neuen Fließgewässers in der Bruchniederung zwischen dem neuen Abschlag am Sportplatz Ungstein bis zur Querung L454 in Höhe Eyersheimer Hof.3. Stabilisierung des Sedimenthaushaltes durch Umgestaltung der Querprofile und dadurch Reduzierung der erforderlichen Räumungsintervalle.4. Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele durch:- Langfristige Sicherung und Entwicklung der festgesetzten Natura2000-Gebiete (FFH und Vogelschutz),- Erweiterung der Biotop- und Lebensraumtypen infolge der Anlage eines Fließgewässers in der alten Talaue,- Sicherung der Wasserversorgung von Teilflächen der feuchteabhängigen und besonders wertgebenden Biotopstrukturen in der Bruchniederung,- Schaffung extensiv bewirtschafteter Gewässerkorridore und damit verbunden eine Intensivierung der Wechselwirkungen zwischen Gewässer und Umfeld.5. Sicherung und nachhaltige interkommunale Entwicklung des durch die ausgewiesenen Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet, Natura2000) qualifizierten und aufgrund seiner flächigen Ausdehnung in unmittelbarer Nachbarschaft zum urban geprägten Teil der Metropolregion Rhein-Neckar einmaligen Charakters der Landschaft.Auf der Grundlage der eingereichten Genehmigungsplanung wurde das Planfeststellungsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss bereits abgeschlossen, der Erwerb (Flurbereinigungsverfahren läuft) der von der Realisierung der Maßnahme betroffenen Grundstücke steht noch an.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung auf der Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung und den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses notwendigen Leistungen- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 1 bis 5 (6 und 7 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI,- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphase 5 (6 und 7 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI (Gewässersystem mit Gewässeraufweitung, - ausbau, -neubau, Verteilerbauwerk, Hochwasserabschlagsbauwerken, Drosselbauwerken, Durchlässen/Durchlassbauwerken, Dammbauwerken) sowie eine Fußgängerbrücke,- nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 1 bis 5 (6 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5 (6 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,sowie die optionale Vergabe der notwendigen Leistungen- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 8 und 9 für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,- der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für die Ingenieurbauwerke,- nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, Leistungsphasen 1 bis 4,- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Leistungsphasen 5 bis 9,- der ökologischen Baubegleitung der Gesamtmaßnahme gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 („Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Mai 2012) in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation und bedarfsweise Unterhaltung gemäß Tabelle 1 DWA-M 619.Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) jeweils bis zur Leistungsphase 5 sowie die Aktualisierung der vorliegenden Kostenberechnung nach Teil 3, Abschnitt 3, § 43 HOAI zu vergeben. Die Leistungsphasen 6 ff der zuvor genannten Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber je Leistungsbild jeweils die stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.Er behält sich ebenfalls vor die Leistungsphasen 8 und 9 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI sowie die Leistungen nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, Leistungsphasen 1 bis 4, die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Leistungsphasen 5 bis 9 und die Leistungen der ökologischen Baubegleitung an andere Unternehmen zu vergeben.Die Herstellkosten - ohne die Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276 / 2008 Teil 4 - belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf ca. 4.628.000 EUR, davon 357.000 EUR in der KG 200, 3.620.000 EUR in der KG 300, 36.000 EUR in der KG 400, 615.000 EUR in der KG 500 (davon 450.000 EUR für die Landespflege).