Leistungen - nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 1 bis 5 (6 und 7 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI, - nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphase 5 (6 und 7 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI (Gewässersystem mit Gewässeraufweitung, - ausbau, -neubau, Verteilerbauwerk, Hochwasserabschlagsbauwerken, Drosselbauwerken, Durchlässen/Durchlassbauwerken, Dammbauwerken) sowie eine Fußgängerbrücke, - nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 1 bis 5 (6 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5 (6 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke, sowie die optionale Vergabe der notwendigen Leistungen - nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 8 und 9 für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke, - der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für die Ingenieurbauwerke, - nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, Leistungsphasen 1 bis 4, - nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Leistungsphasen 5 bis 9, - der ökologischen Baubegleitung der Gesamtmaßnahme gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 („Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Mai 2012) in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation und bedarfsweise Unterhaltung gemäß Tabelle 1 DWA-M 619. Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen gemäß der vorstehend genannten Leistungsbilder. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der jeweiligen Leistungsbilder vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach beabsichtigt die Umsetzung des Projektes „Hochwasserschutz und Bachauenentwicklung im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch“ als Maßnahme mit überörtlicher Bedeutung für den Hochwasserschutz der durch ihn vertretenen Kommunen auf einer Fläche von ca. 123 ha, die fast durchgängig ökologisch hochwertig ist, durchzuführen. Das Projekt integriert vielfältige wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Ziele und bietet gleichzeitig die Chance, weitere interkommunale und in öffentlichem Interesse stehende Projekte mit Schwerpunkt Landschaftsentwicklung und Naturschutz zu initiieren.Wesentliche Teilziele des Vorhabens sind:1. Hochwasserschutz:- Verbesserung des lokalen Hochwasserschutzes (bis zum hundertjährlichen Hochwasser HQ100) für die Anlieger im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch durch Lenkung der Hochwasserabflüsse um die Ortslagen,- Verbesserung des überregionalen Hochwasserschutzes für die Unterlieger im gesamten Bereich der Rheinniederung (Isenach und Oggersheimer Altrheingraben) sowie der Frankenthaler Terrasse (Floßbach mit Nebengewässern) durch Vergrößerung des Retentionsvolumens.2. Umsetzung EU-Wasserrahmenrichtlinie durch:- Schaffung eines längsdurchgängigen Fließgewässers zwischen der B37-Querung (Sägmühle) bei Bad Dürkheim bis zur Einmündung des Albert- bzw. Ochsengrabens in die Isenach unterhalb Lambsheim. Das neue Gewässer folgt der Achse des Mittelgrabens, mündet westlich des Bahndammes in den Albertgraben und folgt dessen Trasse bis zur Querung mit der L454,- Verbesserung der Habitatqualität durch Schaffung eines naturraumtypischen, strukturreichen Fließgewässers in der ehemaligen Talaue sowie hydraulische Entlastung der Isenach,- Reduzierung von Stoffeinträgen in die Gewässer durch die Schaffung eines neuen Fließgewässers mit Randstreifen im Umfeld unkritischer angrenzender Flächennutzungen und damit Schutz eines Teilstroms vor Stoffeinträgen, die Ausweisung von Gewässerrandstreifen am Seegraben, die Ausweisung von Randstreifen entlang der Isenach im Bereich der Verbandsgemeinde Freinsheim und die Etablierung eines Schilf-/Röhrichtbestandes in Teilen des hydraulisch zukünftig niedriger belasteten Isenachbettes unterhalb des neuen Abschlagbauwerkes bis zur L454,- Verbesserung der Selbstreinigung und Nährstoffretention im Gewässer durch Schaffung von Schilfbeständen in den geplanten aufgeweiteten Profilen an Isenach, Albertgraben und Seegraben sowie auf begrenzten Flächen entlang des neuen Fließgewässers in der Bruchniederung zwischen dem neuen Abschlag am Sportplatz Ungstein bis zur Querung L454 in Höhe Eyersheimer Hof.3. Stabilisierung des Sedimenthaushaltes durch Umgestaltung der Querprofile und dadurch Reduzierung der erforderlichen Räumungsintervalle.4. Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele durch:- Langfristige Sicherung und Entwicklung der festgesetzten Natura2000-Gebiete (FFH und Vogelschutz),- Erweiterung der Biotop- und Lebensraumtypen infolge der Anlage eines Fließgewässers in der alten Talaue,- Sicherung der Wasserversorgung von Teilflächen der feuchteabhängigen und besonders wertgebenden Biotopstrukturen in der Bruchniederung,- Schaffung extensiv bewirtschafteter Gewässerkorridore und damit verbunden eine Intensivierung der Wechselwirkungen zwischen Gewässer und Umfeld.5. Sicherung und nachhaltige interkommunale Entwicklung des durch die ausgewiesenen Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet, Natura2000) qualifizierten und aufgrund seiner flächigen Ausdehnung in unmittelbarer Nachbarschaft zum urban geprägten Teil der Metropolregion Rhein-Neckar einmaligen Charakters der Landschaft.Auf der Grundlage der eingereichten Genehmigungsplanung wurde das Planfeststellungsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss bereits abgeschlossen, der Erwerb (Flurbereinigungsverfahren läuft) der von der Realisierung der Maßnahme betroffenen Grundstücke steht noch an.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung auf der Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung und den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses notwendigen Leistungen- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 1 bis 5 (6 und 7 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI,- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphase 5 (6 und 7 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI (Gewässersystem mit Gewässeraufweitung, - ausbau, -neubau, Verteilerbauwerk, Hochwasserabschlagsbauwerken, Drosselbauwerken, Durchlässen/Durchlassbauwerken, Dammbauwerken) sowie eine Fußgängerbrücke,- nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 1 bis 5 (6 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5 (6 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,sowie die optionale Vergabe der notwendigen Leistungen- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 8 und 9 für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,- der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für die Ingenieurbauwerke,- nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, Leistungsphasen 1 bis 4,- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Leistungsphasen 5 bis 9,- der ökologischen Baubegleitung der Gesamtmaßnahme gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 („Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Mai 2012) in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation und bedarfsweise Unterhaltung gemäß Tabelle 1 DWA-M 619.Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) jeweils bis zur Leistungsphase 5 sowie die Aktualisierung der vorliegenden Kostenberechnung nach Teil 3, Abschnitt 3, § 43 HOAI zu vergeben. Die Leistungsphasen 6 ff der zuvor genannten Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber je Leistungsbild jeweils die stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.Er behält sich ebenfalls vor die Leistungsphasen 8 und 9 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI sowie die Leistungen nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, Leistungsphasen 1 bis 4, die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Leistungsphasen 5 bis 9 und die Leistungen der ökologischen Baubegleitung an andere Unternehmen zu vergeben.Die Herstellkosten - ohne die Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276 / 2008 Teil 4 - belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf ca. 4.628.000 EUR, davon 357.000 EUR in der KG 200, 3.620.000 EUR in der KG 300, 36.000 EUR in der KG 400, 615.000 EUR in der KG 500 (davon 450.000 EUR für die Landespflege).
Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach beabsichtigt die Umsetzung des Projektes „Hochwasserschutz und Bachauenentwicklung im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch“ als Maßnahme mit überörtlicher Bedeutung für den Hochwasserschutz der durch ihn vertretenen Kommunen auf einer Fläche von ca. 123 ha, die fast durchgängig ökologisch hochwertig ist, durchzuführen. Das Projekt integriert vielfältige wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Ziele und bietet gleichzeitig die Chance, weitere interkommunale und in öffentlichem Interesse stehende Projekte mit Schwerpunkt Landschaftsentwicklung und Naturschutz zu initiieren.Wesentliche Teilziele des Vorhabens sind:1. Hochwasserschutz:- Verbesserung des lokalen Hochwasserschutzes (bis zum hundertjährlichen Hochwasser HQ100) für die Anlieger im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch durch Lenkung der Hochwasserabflüsse um die Ortslagen,- Verbesserung des überregionalen Hochwasserschutzes für die Unterlieger im gesamten Bereich der Rheinniederung (Isenach und Oggersheimer Altrheingraben) sowie der Frankenthaler Terrasse (Floßbach mit Nebengewässern) durch Vergrößerung des Retentionsvolumens.2. Umsetzung EU-Wasserrahmenrichtlinie durch:- Schaffung eines längsdurchgängigen Fließgewässers zwischen der B37-Querung (Sägmühle) bei Bad Dürkheim bis zur Einmündung des Albert- bzw. Ochsengrabens in die Isenach unterhalb Lambsheim. Das neue Gewässer folgt der Achse des Mittelgrabens, mündet westlich des Bahndammes in den Albertgraben und folgt dessen Trasse bis zur Querung mit der L454,- Verbesserung der Habitatqualität durch Schaffung eines naturraumtypischen, strukturreichen Fließgewässers in der ehemaligen Talaue sowie hydraulische Entlastung der Isenach,- Reduzierung von Stoffeinträgen in die Gewässer durch die Schaffung eines neuen Fließgewässers mit Randstreifen im Umfeld unkritischer angrenzender Flächennutzungen und damit Schutz eines Teilstroms vor Stoffeinträgen, die Ausweisung von Gewässerrandstreifen am Seegraben, die Ausweisung von Randstreifen entlang der Isenach im Bereich der Verbandsgemeinde Freinsheim und die Etablierung eines Schilf-/Röhrichtbestandes in Teilen des hydraulisch zukünftig niedriger belasteten Isenachbettes unterhalb des neuen Abschlagbauwerkes bis zur L454,- Verbesserung der Selbstreinigung und Nährstoffretention im Gewässer durch Schaffung von Schilfbeständen in den geplanten aufgeweiteten Profilen an Isenach, Albertgraben und Seegraben sowie auf begrenzten Flächen entlang des neuen Fließgewässers in der Bruchniederung zwischen dem neuen Abschlag am Sportplatz Ungstein bis zur Querung L454 in Höhe Eyersheimer Hof.3. Stabilisierung des Sedimenthaushaltes durch Umgestaltung der Querprofile und dadurch Reduzierung der erforderlichen Räumungsintervalle.4. Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele durch:- Langfristige Sicherung und Entwicklung der festgesetzten Natura2000-Gebiete (FFH und Vogelschutz),- Erweiterung der Biotop- und Lebensraumtypen infolge der Anlage eines Fließgewässers in der alten Talaue,- Sicherung der Wasserversorgung von Teilflächen der feuchteabhängigen und besonders wertgebenden Biotopstrukturen in der Bruchniederung,- Schaffung extensiv bewirtschafteter Gewässerkorridore und damit verbunden eine Intensivierung der Wechselwirkungen zwischen Gewässer und Umfeld.5. Sicherung und nachhaltige interkommunale Entwicklung des durch die ausgewiesenen Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet, Natura2000) qualifizierten und aufgrund seiner flächigen Ausdehnung in unmittelbarer Nachbarschaft zum urban geprägten Teil der Metropolregion Rhein-Neckar einmaligen Charakters der Landschaft.Auf der Grundlage der eingereichten Genehmigungsplanung wurde das Planfeststellungsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss bereits abgeschlossen, der Erwerb (Flurbereinigungsverfahren läuft) der von der Realisierung der Maßnahme betroffenen Grundstücke steht noch an.Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung auf der Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung und den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses notwendigen Leistungen- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 1 bis 5 (6 und 7 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI,- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphase 5 (6 und 7 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI (Gewässersystem mit Gewässeraufweitung, - ausbau, -neubau, Verteilerbauwerk, Hochwasserabschlagsbauwerken, Drosselbauwerken, Durchlässen/Durchlassbauwerken, Dammbauwerken) sowie eine Fußgängerbrücke,- nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 1 bis 5 (6 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5 (6 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,sowie die optionale Vergabe der notwendigen Leistungen- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 8 und 9 für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,- der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für die Ingenieurbauwerke,- nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, Leistungsphasen 1 bis 4,- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Leistungsphasen 5 bis 9,- der ökologischen Baubegleitung der Gesamtmaßnahme gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 („Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Mai 2012) in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation und bedarfsweise Unterhaltung gemäß Tabelle 1 DWA-M 619.Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) jeweils bis zur Leistungsphase 5 sowie die Aktualisierung der vorliegenden Kostenberechnung nach Teil 3, Abschnitt 3, § 43 HOAI zu vergeben. Die Leistungsphasen 6 ff der zuvor genannten Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber je Leistungsbild jeweils die stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.Er behält sich ebenfalls vor die Leistungsphasen 8 und 9 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI sowie die Leistungen nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, Leistungsphasen 1 bis 4, die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Leistungsphasen 5 bis 9 und die Leistungen der ökologischen Baubegleitung an andere Unternehmen zu vergeben.Die Herstellkosten - ohne die Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276 / 2008 Teil 4 - belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf ca. 4.628.000 EUR, davon 357.000 EUR in der KG 200, 3.620.000 EUR in der KG 300, 36.000 EUR in der KG 400, 615.000 EUR in der KG 500 (davon 450.000 EUR für die Landespflege).
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach
Postanschrift: Am Holzacker 1
Postleitzahl: 67245
Postort: Lambsheim
Kontakt
E-Mail: hans.peter.theiss@gewaesserzweckverband-isenach.de📧
Telefon: +49 62333699611📞
Fax: +49 62333699614 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Leistungen
- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke),…
… Leistungsphasen 1 bis 5 (6 und 7 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI,
… Leistungsphase 5 (6 und 7 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI (Gewässersystem mit Gewässeraufweitung, - ausbau, -neubau, Verteilerbauwerk, Hochwasserabschlagsbauwerken, Drosselbauwerken, Durchlässen/Durchlassbauwerken, Dammbauwerken) sowie eine Fußgängerbrücke,
- nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 1 bis 5 (6 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5 (6 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,
- nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 1 bis 5 (6 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5 (6 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,
sowie die optionale Vergabe der notwendigen Leistungen
- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 8 und 9 für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,
- der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für die Ingenieurbauwerke,
- nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, Leistungsphasen 1 bis 4,
- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Leistungsphasen 5 bis 9,
- der ökologischen Baubegleitung der Gesamtmaßnahme gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 („Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Mai 2012) in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation und bedarfsweise Unterhaltung gemäß Tabelle 1 DWA-M 619.
- der ökologischen Baubegleitung der Gesamtmaßnahme gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 („Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Mai 2012) in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation und bedarfsweise Unterhaltung gemäß Tabelle 1 DWA-M 619.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Leistungen gemäß der vorstehend genannten Leistungsbilder. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der jeweiligen Leistungsbilder vor.
Menge oder Umfang:
Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach beabsichtigt die Umsetzung des Projektes „Hochwasserschutz und Bachauenentwicklung im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch“ als Maßnahme mit überörtlicher Bedeutung für den Hochwasserschutz der durch ihn vertretenen Kommunen auf einer Fläche von ca. 123 ha, die fast durchgängig ökologisch hochwertig ist, durchzuführen. Das Projekt integriert vielfältige wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Ziele und bietet gleichzeitig die Chance, weitere interkommunale und in öffentlichem Interesse stehende Projekte mit Schwerpunkt Landschaftsentwicklung und Naturschutz zu initiieren.
Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach beabsichtigt die Umsetzung des Projektes „Hochwasserschutz und Bachauenentwicklung im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch“ als Maßnahme mit überörtlicher Bedeutung für den Hochwasserschutz der durch ihn vertretenen Kommunen auf einer Fläche von ca. 123 ha, die fast durchgängig ökologisch hochwertig ist, durchzuführen. Das Projekt integriert vielfältige wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Ziele und bietet gleichzeitig die Chance, weitere interkommunale und in öffentlichem Interesse stehende Projekte mit Schwerpunkt Landschaftsentwicklung und Naturschutz zu initiieren.
Wesentliche Teilziele des Vorhabens sind:
1. Hochwasserschutz:
- Verbesserung des lokalen Hochwasserschutzes (bis zum hundertjährlichen Hochwasser HQ100) für die Anlieger im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch durch Lenkung der Hochwasserabflüsse um die Ortslagen,
- Verbesserung des überregionalen Hochwasserschutzes für die Unterlieger im gesamten Bereich der Rheinniederung (Isenach und Oggersheimer Altrheingraben) sowie der Frankenthaler Terrasse (Floßbach mit Nebengewässern) durch Vergrößerung des Retentionsvolumens.
- Verbesserung des überregionalen Hochwasserschutzes für die Unterlieger im gesamten Bereich der Rheinniederung (Isenach und Oggersheimer Altrheingraben) sowie der Frankenthaler Terrasse (Floßbach mit Nebengewässern) durch Vergrößerung des Retentionsvolumens.
2. Umsetzung EU-Wasserrahmenrichtlinie durch:
- Schaffung eines längsdurchgängigen Fließgewässers zwischen der B37-Querung (Sägmühle) bei Bad Dürkheim bis zur Einmündung des Albert- bzw. Ochsengrabens in die Isenach unterhalb Lambsheim. Das neue Gewässer folgt der Achse des Mittelgrabens, mündet westlich des Bahndammes in den Albertgraben und folgt dessen Trasse bis zur Querung mit der L454,
- Schaffung eines längsdurchgängigen Fließgewässers zwischen der B37-Querung (Sägmühle) bei Bad Dürkheim bis zur Einmündung des Albert- bzw. Ochsengrabens in die Isenach unterhalb Lambsheim. Das neue Gewässer folgt der Achse des Mittelgrabens, mündet westlich des Bahndammes in den Albertgraben und folgt dessen Trasse bis zur Querung mit der L454,
- Verbesserung der Habitatqualität durch Schaffung eines naturraumtypischen, strukturreichen Fließgewässers in der ehemaligen Talaue sowie hydraulische Entlastung der Isenach,
- Reduzierung von Stoffeinträgen in die Gewässer durch die Schaffung eines neuen Fließgewässers mit Randstreifen im Umfeld unkritischer angrenzender Flächennutzungen und damit Schutz eines Teilstroms vor Stoffeinträgen, die Ausweisung von Gewässerrandstreifen am Seegraben, die Ausweisung von Randstreifen entlang der Isenach im Bereich der Verbandsgemeinde Freinsheim und die Etablierung eines Schilf-/Röhrichtbestandes in Teilen des hydraulisch zukünftig niedriger belasteten Isenachbettes unterhalb des neuen Abschlagbauwerkes bis zur L454,
- Reduzierung von Stoffeinträgen in die Gewässer durch die Schaffung eines neuen Fließgewässers mit Randstreifen im Umfeld unkritischer angrenzender Flächennutzungen und damit Schutz eines Teilstroms vor Stoffeinträgen, die Ausweisung von Gewässerrandstreifen am Seegraben, die Ausweisung von Randstreifen entlang der Isenach im Bereich der Verbandsgemeinde Freinsheim und die Etablierung eines Schilf-/Röhrichtbestandes in Teilen des hydraulisch zukünftig niedriger belasteten Isenachbettes unterhalb des neuen Abschlagbauwerkes bis zur L454,
- Verbesserung der Selbstreinigung und Nährstoffretention im Gewässer durch Schaffung von Schilfbeständen in den geplanten aufgeweiteten Profilen an Isenach, Albertgraben und Seegraben sowie auf begrenzten Flächen entlang des neuen Fließgewässers in der Bruchniederung zwischen dem neuen Abschlag am Sportplatz Ungstein bis zur Querung L454 in Höhe Eyersheimer Hof.
- Verbesserung der Selbstreinigung und Nährstoffretention im Gewässer durch Schaffung von Schilfbeständen in den geplanten aufgeweiteten Profilen an Isenach, Albertgraben und Seegraben sowie auf begrenzten Flächen entlang des neuen Fließgewässers in der Bruchniederung zwischen dem neuen Abschlag am Sportplatz Ungstein bis zur Querung L454 in Höhe Eyersheimer Hof.
3. Stabilisierung des Sedimenthaushaltes durch Umgestaltung der Querprofile und dadurch Reduzierung der erforderlichen Räumungsintervalle.
4. Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele durch:
- Langfristige Sicherung und Entwicklung der festgesetzten Natura2000-Gebiete (FFH und Vogelschutz),
- Erweiterung der Biotop- und Lebensraumtypen infolge der Anlage eines Fließgewässers in der alten Talaue,
- Sicherung der Wasserversorgung von Teilflächen der feuchteabhängigen und besonders wertgebenden Biotopstrukturen in der Bruchniederung,
- Schaffung extensiv bewirtschafteter Gewässerkorridore und damit verbunden eine Intensivierung der Wechselwirkungen zwischen Gewässer und Umfeld.
5. Sicherung und nachhaltige interkommunale Entwicklung des durch die ausgewiesenen Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet, Natura2000) qualifizierten und aufgrund seiner flächigen Ausdehnung in unmittelbarer Nachbarschaft zum urban geprägten Teil der Metropolregion Rhein-Neckar einmaligen Charakters der Landschaft.
5. Sicherung und nachhaltige interkommunale Entwicklung des durch die ausgewiesenen Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet, Natura2000) qualifizierten und aufgrund seiner flächigen Ausdehnung in unmittelbarer Nachbarschaft zum urban geprägten Teil der Metropolregion Rhein-Neckar einmaligen Charakters der Landschaft.
Auf der Grundlage der eingereichten Genehmigungsplanung wurde das Planfeststellungsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss bereits abgeschlossen, der Erwerb (Flurbereinigungsverfahren läuft) der von der Realisierung der Maßnahme betroffenen Grundstücke steht noch an.
Auf der Grundlage der eingereichten Genehmigungsplanung wurde das Planfeststellungsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss bereits abgeschlossen, der Erwerb (Flurbereinigungsverfahren läuft) der von der Realisierung der Maßnahme betroffenen Grundstücke steht noch an.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung auf der Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung und den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses notwendigen Leistungen
- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke),…
… Leistungsphasen 1 bis 5 (6 und 7 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI,
… Leistungsphase 5 (6 und 7 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI (Gewässersystem mit Gewässeraufweitung, - ausbau, -neubau, Verteilerbauwerk, Hochwasserabschlagsbauwerken, Drosselbauwerken, Durchlässen/Durchlassbauwerken, Dammbauwerken) sowie eine Fußgängerbrücke,
- nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 1 bis 5 (6 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5 (6 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,
- nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 1 bis 5 (6 optional) für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, Leistungsphasen 2 bis 5 (6 optional) für eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,
sowie die optionale Vergabe der notwendigen Leistungen
- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 8 und 9 für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI, eine Zweifeldbrücke gem. § 41 (6) HOAI sowie eine Fußgängerbrücke,
- der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für die Ingenieurbauwerke,
- nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, Leistungsphasen 1 bis 4,
- nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Leistungsphasen 5 bis 9,
- der ökologischen Baubegleitung der Gesamtmaßnahme gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 („Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Mai 2012) in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation und bedarfsweise Unterhaltung gemäß Tabelle 1 DWA-M 619.
- der ökologischen Baubegleitung der Gesamtmaßnahme gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 („Ökologische Baubegleitung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Mai 2012) in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation und bedarfsweise Unterhaltung gemäß Tabelle 1 DWA-M 619.
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) jeweils bis zur Leistungsphase 5 sowie die Aktualisierung der vorliegenden Kostenberechnung nach Teil 3, Abschnitt 3, § 43 HOAI zu vergeben. Die Leistungsphasen 6 ff der zuvor genannten Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber je Leistungsbild jeweils die stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.
Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) jeweils bis zur Leistungsphase 5 sowie die Aktualisierung der vorliegenden Kostenberechnung nach Teil 3, Abschnitt 3, § 43 HOAI zu vergeben. Die Leistungsphasen 6 ff der zuvor genannten Leistungsbilder werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber je Leistungsbild jeweils die stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.
Er behält sich ebenfalls vor die Leistungsphasen 8 und 9 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI sowie die Leistungen nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, Leistungsphasen 1 bis 4, die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Leistungsphasen 5 bis 9 und die Leistungen der ökologischen Baubegleitung an andere Unternehmen zu vergeben.
Er behält sich ebenfalls vor die Leistungsphasen 8 und 9 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI sowie die Leistungen nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, Leistungsphasen 1 bis 4, die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen), Leistungsphasen 5 bis 9 und die Leistungen der ökologischen Baubegleitung an andere Unternehmen zu vergeben.
Die Herstellkosten - ohne die Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276 / 2008 Teil 4 - belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf ca. 4.628.000 EUR, davon 357.000 EUR in der KG 200, 3.620.000 EUR in der KG 300, 36.000 EUR in der KG 400, 615.000 EUR in der KG 500 (davon 450.000 EUR für die Landespflege).
Die Herstellkosten - ohne die Kostengruppe (KG) 700 nach DIN 276 / 2008 Teil 4 - belaufen sich ohne Mehrwertsteuer auf ca. 4.628.000 EUR, davon 357.000 EUR in der KG 200, 3.620.000 EUR in der KG 300, 36.000 EUR in der KG 400, 615.000 EUR in der KG 500 (davon 450.000 EUR für die Landespflege).
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsphasen 6 bis 9 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), die Leistungsphasen 6 nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung), die örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI der Ingenieurbauwerke sowie Leistungen nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen) und die Leistungen der ökologischen Baubegleitung werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung je Leistungsbild u. a. in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.
Die Leistungsphasen 6 bis 9 nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), die Leistungsphasen 6 nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung), die örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI der Ingenieurbauwerke sowie Leistungen nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan, die Leistungen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI (Leistungsbild Freianlagen) und die Leistungen der ökologischen Baubegleitung werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung je Leistungsbild u. a. in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens vor.
Dauer: 42 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Umgebung von Bad Dürkheim / Erpolzheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise auch für diese erbracht werden:
a) Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, verantwortliche Person(en),
b) Ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist, die Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen (§ 2 (3) VOF); als aktuelle Eigenerklärung,
c) Ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (§ 4 (2) VOF); als aktuelle Eigenerklärung,
d) Ob und auf welche Weise der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Dritten zusammenarbeitet (§ 4 (2) VOF); als aktuelle Eigenerklärung,
e) Nachweis entsprechend § 4 (7) VOF als aktuelle Eigenerklärung,
f) Nachweis als aktuelle Eigenerklärung, dass folgende Ausschlusskriterien nicht zutreffen:
f1) Bewerber befindet sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt oder befindet sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in entsprechender Lage (§ 4 (9 a) VOF),
f1) Bewerber befindet sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt oder befindet sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in entsprechender Lage (§ 4 (9 a) VOF),
f2) Bewerber ist aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen (§ 4 (9 b) VOF),
f3) Bewerber hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde (§ 4 (9 c) VOF),
f4) Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt (§ 4 (9 d) VOF),
f5) Bewerber hat sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt (§ 4 (9 e) VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise (s. auch Ziff. IV.1.2), "Hinweisbogen") auch für diese erbracht werden:
a) Haftpflichtversicherungsnachweis in Kopie, nicht älter als 1 Jahr: Deckungssumme für Personenschäden mind. 1,0 Mio. EUR/Schadensfall, Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall bzw. Erklärung, diese im Auftragsfall abzuschließen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Haftpflichtversicherungsnachweis in Kopie, nicht älter als 1 Jahr: Deckungssumme für Personenschäden mind. 1,0 Mio. EUR/Schadensfall, Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall bzw. Erklärung, diese im Auftragsfall abzuschließen,
b) Angabe der Gesamtumsätze/Jahr des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren, exkl. Umsatzsteuer,
c) Erklärung der Umsätze/Jahr des Bewerbers für Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren, exkl. Umsatzsteuer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise - s. auch Ziff. IV.1.2), "Hinweisbogen" - auch für diese erbracht werden:
a1) Nennung der tatsächlichen Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall (tabellarisch bzw. Projektorganigramm),
a2) Fachlich-beruflich orientierter Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine vergleichbaren Referenzprojekte (Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystemen mit einigen Zwangspunkten [Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, § 43]) für die zu vergebende Dienstleistung und seine hierfür erbrachten Leistungen (z. B. Projektleitung oder Bearbeitung von HOAI-Teil und -Leistungsphasen) hervorgehen,
a2) Fachlich-beruflich orientierter Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine vergleichbaren Referenzprojekte (Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystemen mit einigen Zwangspunkten [Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, § 43]) für die zu vergebende Dienstleistung und seine hierfür erbrachten Leistungen (z. B. Projektleitung oder Bearbeitung von HOAI-Teil und -Leistungsphasen) hervorgehen,
mit Angabe:
- was Projektinhalt war,
- ob Gewässersystem mit einigen Zwangspunkten vorlag,
- der jeweils erbrachten Leistungen (Teil sowie Leistungsphasen nach HOAI),
- des jeweiligen Honorars der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer,
- der Bausumme der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer [Hinweis: mindestens 0,5 Mio. EUR, netto, zusammen für die KG 200 bis KG 400 nach DIN 276 für Gewässersystem mit einigen Zwangspunkten (Ingenieurbauwerke)],
- der Leistungszeit.
a3) Fachlich-beruflich orientierte Lebensläufe der Projektteammitglieder (inkl. Stellvertreter des Projektleiters), aus denen ihre vergleichbaren Referenzprojekte für die zu vergebende Dienstleistung und ihre hierfür erbrachten Leistungen (Bearbeitung von Teil und Leistungsphasen nach HOAI bzw. DWA-M 619) hervorgehen,
a3) Fachlich-beruflich orientierte Lebensläufe der Projektteammitglieder (inkl. Stellvertreter des Projektleiters), aus denen ihre vergleichbaren Referenzprojekte für die zu vergebende Dienstleistung und ihre hierfür erbrachten Leistungen (Bearbeitung von Teil und Leistungsphasen nach HOAI bzw. DWA-M 619) hervorgehen,
getrennt nach
- Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystemen, Verteiler-, Hochwasserabschlags-, Durchlass- oder Dammbauwerken für den Stellvertreter des Projektleiters, Planer und Bauoberleiter in diesem Leistungsbereich,
- Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystemen, Verteiler-, Hochwasserabschlags-, Durchlass- oder Dammbauwerken für den Stellvertreter des Projektleiters, Planer und Bauoberleiter in diesem Leistungsbereich,
- Leistungen der örtlichen Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystemen, Verteiler-, Hochwasserabschlags-, Durchlass- oder Dammbauwerken für den Mitarbeiter für die örtliche Bauüberwachung in diesem Leistungsbereich,
- Leistungen der örtlichen Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystemen, Verteiler-, Hochwasserabschlags-, Durchlass- oder Dammbauwerken für den Mitarbeiter für die örtliche Bauüberwachung in diesem Leistungsbereich,
- Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI für den Tragwerksplaner,
- Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI für die Projektteammitglieder in diesem Leistungsbereich,
- Leistungsbild Freianlagen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI für die Projektteammitglieder in diesem Leistungsbereich,
- Leistungen der ökologischen Baubegleitung gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation gemäß Tabelle 1 DWA-M 619 für die Projektteammitglieder in diesem Leistungsbereich,
- Leistungen der ökologischen Baubegleitung gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation gemäß Tabelle 1 DWA-M 619 für die Projektteammitglieder in diesem Leistungsbereich,
jeweils mit Angabe
- der jeweils erbrachten Leistungen (Teil sowie Leistungsphasen nach HOAI bzw. Projektphasen gemäß Tabelle 1 DWA-M 619; beim Mitarbeiter für die örtliche Bauüberwachung im Bereich Bauwerke des Wasserbaus, ob die örtliche Bauüberwachung nach Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI erbracht wurde),
- der jeweils erbrachten Leistungen (Teil sowie Leistungsphasen nach HOAI bzw. Projektphasen gemäß Tabelle 1 DWA-M 619; beim Mitarbeiter für die örtliche Bauüberwachung im Bereich Bauwerke des Wasserbaus, ob die örtliche Bauüberwachung nach Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI erbracht wurde),
- der Bausumme der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer [Hinweis: mindestens 0,5 Mio. EUR, netto, zusammen für die KG 200 bis KG 400 nach DIN 276 für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI für die Projektreferenzen des Stellvertreters des Projektleiters, der Planer und Bauoberleiter und des Mitarbeiters für die örtliche Bauüberwachung im Bereich Bauwerke des Wasserbaus]; bei der Tragwerksplanung, bei der Flächenplanung, bei der Freianlagenplanung und bei der ökologischen Baubegleitung jeweils keine Mindestbausumme vorgegeben,
- der Bausumme der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer [Hinweis: mindestens 0,5 Mio. EUR, netto, zusammen für die KG 200 bis KG 400 nach DIN 276 für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI für die Projektreferenzen des Stellvertreters des Projektleiters, der Planer und Bauoberleiter und des Mitarbeiters für die örtliche Bauüberwachung im Bereich Bauwerke des Wasserbaus]; bei der Tragwerksplanung, bei der Flächenplanung, bei der Freianlagenplanung und bei der ökologischen Baubegleitung jeweils keine Mindestbausumme vorgegeben,
- bei der Flächenplanung, bei der Freianlagenplanung und bei der ökologischen Baubegleitung jeweils Angabe, ob Projekt mit Bezug auf Natura2000-Gebiet oder FFH-Gebiet oder Vogelschutzgebiet realisiert wurde,
b) Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Dienstleistungen (Referenzprojekte, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind), getrennt nach
- Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystemen, Verteiler-, Hochwasserabschlags-, Durchlass- oder Dammbauwerken,
- Leistungen der örtlichen Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI in Form von Gewässersystemen, Verteiler-, Hochwasserabschlags-, Durchlass- oder Dammbauwerken,
- Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan nach Teil 2, Flächenplanung, Abschnitt 2, § 27 HOAI,
- Leistungsbild Freianlagen nach Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2, § 39 HOAI,
- Leistungen der ökologischen Baubegleitung gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation gemäß Tabelle 1 DWA-M 619,
- Leistungen der ökologischen Baubegleitung gemäß Entwurf Merkblatt DWA-M 619 in den Projektphasen Ausführungsplanung, Erstellung der Vergabeunterlagen, vor Baubeginn / Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Rückbau und Rekultivierung des Baufeldes, Dokumentation gemäß Tabelle 1 DWA-M 619,
- der jeweils erbrachten Leistungen (Teil sowie Leistungsphasen nach HOAI bzw. Projektphasen gemäß Tabelle 1 DWA-M 619; bei der örtlichen Bauüberwachung im Bereich Bauwerke des Wasserbaus, ob die örtliche Bauüberwachung nach Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI erbracht wurde),
- der jeweils erbrachten Leistungen (Teil sowie Leistungsphasen nach HOAI bzw. Projektphasen gemäß Tabelle 1 DWA-M 619; bei der örtlichen Bauüberwachung im Bereich Bauwerke des Wasserbaus, ob die örtliche Bauüberwachung nach Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI erbracht wurde),
- der Bausumme der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer [Hinweis: mindestens 0,5 Mio. EUR, netto, zusammen für die KG 200 bis KG 400 nach DIN 276 für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI]; bei der Tragwerksplanung, bei der Flächenplanung, bei der Freianlagenplanung und bei der ökologischen Baubegleitung jeweils keine Mindestbausumme vorgegeben,
- der Bausumme der Projektreferenz exkl. Umsatzsteuer [Hinweis: mindestens 0,5 Mio. EUR, netto, zusammen für die KG 200 bis KG 400 nach DIN 276 für Bauwerke des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI]; bei der Tragwerksplanung, bei der Flächenplanung, bei der Freianlagenplanung und bei der ökologischen Baubegleitung jeweils keine Mindestbausumme vorgegeben,
- der Leistungszeit,
- der Auftraggeber (Ansprechpartner, Adresse, Telefon).
c) Erklärung über das Mittel der von dem Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, mindestens gegliedert in die Berufsgruppen Führungskräfte, Architekten/Ingenieure und Hilfskräfte,
d) Nachweis, ob der Bewerber fachkundige Person im Sinne von § 110 (2) Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG in der Fassung vom 22. Januar 2004 (GVBl. S. 53), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2011, GVBl. S. 402, BS 75-50) ist oder gleichwertig.
d) Nachweis, ob der Bewerber fachkundige Person im Sinne von § 110 (2) Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG in der Fassung vom 22. Januar 2004 (GVBl. S. 53), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2011, GVBl. S. 402, BS 75-50) ist oder gleichwertig.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Falls Bietergemeinschaft: Verpflichtungserklärung zur Bietergemeinschaft mit Benennung aller Mitglieder, eines Federführers und Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung jedes Bietergemeinschaftsmitglieds (§ 4 (4) VOF, Ausgabe 2009, v. 18.11.09).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag zusammen mit einem Hinweisbogen, der u. a. Wertungsgewichte der Nachweis- und Zuschlagskriterien enthält, einzureichen. Der Hinweisbogen ist per E-Mail unter "geis@idb-drgeis.de" anzufordern. Teilnahmeanträge ohne Hinweisbogen werden nicht gewertet. Der Versandumschlag des einzureichenden Teilnahmeantrags ist mit folgender Aufschrift zu versehen: "Nicht öffnen! Bewerbung zum VOF-Vergabeverfahren „Realisierung des Hochwasserschutzes und der Bachauenentwicklung im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch“, Abgabetermin: 16.03.2015, 10.00 Uhr, Eröffnungstermin: 16.03.2015, 10.00 Uhr". Die Eröffnung erfolgt nichtöffentlich.
Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag zusammen mit einem Hinweisbogen, der u. a. Wertungsgewichte der Nachweis- und Zuschlagskriterien enthält, einzureichen. Der Hinweisbogen ist per E-Mail unter "geis@idb-drgeis.de" anzufordern. Teilnahmeanträge ohne Hinweisbogen werden nicht gewertet. Der Versandumschlag des einzureichenden Teilnahmeantrags ist mit folgender Aufschrift zu versehen: "Nicht öffnen! Bewerbung zum VOF-Vergabeverfahren „Realisierung des Hochwasserschutzes und der Bachauenentwicklung im Dürkheimer und Erpolzheimer Bruch“, Abgabetermin: 16.03.2015, 10.00 Uhr, Eröffnungstermin: 16.03.2015, 10.00 Uhr". Die Eröffnung erfolgt nichtöffentlich.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-04-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a: Informations- und Wartepflicht.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf el. Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf el. Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— § 107 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 034-058412 (2015-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 474 628,65 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Umgebung von Bad Dürkheim/Erpolzheim.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorar (20)
2. Aus dem Bietergespräch gewonnene Eindrücke (50)
3. Aussagen zur Organisation (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-28 📅
Name: Bietergemeinschaft BGS Wasser/CSZ c/o Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH
Postanschrift: Pfungstädter Straße 20
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64297
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@bgswasser.de📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland- Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15.4.2015 (BGBl. I S. 578) geändert worden ist. Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15.4.2015 (BGBl. I S. 578) geändert worden ist. Auf folgende Punkte wird hingewiesen: