Auftragsbekanntmachung (2015-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Menge oder Umfang:
“Die Altstadt Döbeln liegt auf einer Insel, welche von der Freiberger Mulde und der Flutmulde umflossen wird. Die Flutmulde umfasst den südlichen Teil der...”
Menge oder Umfang
Die Altstadt Döbeln liegt auf einer Insel, welche von der Freiberger Mulde und der Flutmulde umflossen wird. Die Flutmulde umfasst den südlichen Teil der Innenstadt zwischen dem geplanten Verteilerwehr und dem Zusammenfluss von Freiberger Mulde und Flutmulde. Die im Folgenden beschriebenen Leistungen sind für zwei aufeinanderfolgende Bauabschnitte zu erbringen. Der gegenständliche Abschnitt „(Bau-)Los 2“ ist ca. 480 m lang und erstreckt sich von der Johannisbrücke bis zur Einmündung der Flutmulde in die Freiberger Mulde. Der Abschnitt ist geprägt von ufernaher Bebauung. Des Weiteren befinden sich 2 Straßenbrücken (nicht Projektgegenstand/ kein Leistungsumfang) im Baufeld.Zur überwachenden Bauaufgabe gehören: senkrechte Ufermauern;— Herstellung von rund 860 m Hochwasserschutzwänden einschließlich Anpassung an Bestand;— Abriss/Rückbau der bestehenden Wände und Neubau von Stahlbetonwänden;— Erweiterung des Abflussquerschnittes der Flutmulde als Rechteckprofil mit senkrechten Ufermauern durch Verbreiterung um 5 m bis 15 m;— Bemessung der Ufermauern inkl. der Gründungen als Stahlbetonwände;Gründung: Ausführung überwiegend als Bohrpfahlwand;— Längen über Sohle Flutmulde: zwischen 1,00 m und 5,20 m;— Überstand Landseite: Maximalwert von 1,30 m über der jeweils angrenzenden Geländeoberkante;— Gründungstiefen: zwischen 4 m und 12 m; Gewässerausbau Flutmulde;— Anordnung bzw. Erhaltung der Niedrigwasserrinne; beidseitig schließen sich 5% geneigte Sohlflächen an;— Befahrbarkeit der Gewässersohle mit Fahrzeugen zu Unterhaltungszwecken muss möglich sein;— gewählte Befestigung soll vermehrter Vegetationsansiedlung entgegenwirken;— Gewässerausbau/-sicherung entsprechend der ermittelten Fließgeschwindigkeiten, jedoch vornehmlich ohne Vergussbaustoffe oder Beton;— linksseitige, weiträumige Aufweitung des Mündungsbereiches der Flutmulde mit Herstellung einer 1:3 geneigten Böschung;— Die bestehende Niedrig-/Mittelwasserrinne in der Flutmulde wird in ihrer Sohltiefe nicht verändert. Sie soll grundsätzlich in Profilmitte verlaufen. Die derzeit vorhandenen Sohlbefestigungen bestehen zum Großteil aus Wasserbausteinen (trocken verlegt in anstehender Auffüllung) und bereichsweise auch aus Steinschüttungen, die in Teilflächen mit hydraulischen Vergussstoffen verklammert sind.6 800 000
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Gesamtwert des Auftrags: 6 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster
Postanschrift: Gartenstraße 34
Postleitzahl: 04571
Postort: Rötha
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de🌏
E-Mail: betrieb.emuwe@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 342065880📞
Fax: +49 34206588666 📠
“Die eingereichten Unterlagen sind als Antragsunterlagen VOF Planungsleistungen für: „Speicherbecken Borna, Erhöhung Abgabekapazität“ zu kennzeichnen. Alle...”
Die eingereichten Unterlagen sind als Antragsunterlagen VOF Planungsleistungen für: „Speicherbecken Borna, Erhöhung Abgabekapazität“ zu kennzeichnen. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind entsprechend den Vorgaben/Formblättern schriftlich vorzulegen. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Gleiches gilt für die Übergabe der Angebote im Zuschlagsverfahren. Zu VI.4.1)/4.2): Der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
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Quelle: OJS 2015/S 249-455032 (2015-12-14)