Das Hamburger Rathaus der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein denkmalgeschütztes, historisches Gebäude, welches in den Jahren 1886-1897 im Stil des Historismus erbaut wurde. Hinsichtlich seiner Einheitlichkeit des Baustils und seiner im Original erhaltenen Ausstattung stellt es eine kulturhistorische Besonderheit dar. Das Rathaus steht als Einzelgebäude unter Denkmalschutz. Es liegt in der Stadtmitte, angrenzend an die „Kleine Alster“ und den Rathausmarkt und schließt mit Verbindungsbauten an die Handelskammer der Stadt Hamburg an. Das Gebäude ist eine breitgelagerte, symmetrische Anlage mit Sockel- und Mezzaningeschoss, zwei Hauptgeschossen und steilen Kupferdächern. Im Hamburger Rathaus sind die Senatskanzlei und die Bürgerschaftskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg untergebracht. Laut der Bürgerschaftsdrucksache 20/13929 wird eine Barrierefreiheit des Rathauses für alle gefordert. Nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 und dem darin enthaltenen Artikel 9, der den gleichberechtigten Zugang für alle Menschen zu öffentlichen Einrichtungen und Diensten fordert, soll auch das Hamburger Rathaus barrierefrei zugänglich werden. Die Planungsaufgabe umfasst die Konzeption und Planung einer barrierefreien Zuwegung aus der Eingangsdiele des Rathauses heraus. Hierzu wurden bereits Voruntersuchungen durchgeführt, die zu dem Ergebnis führten, den vorhandenen Aufzug in der Diele des Hauses zu ertüchtigen und über eine Hubplattform zu ergänzen, um so einen Großteil des Hamburger Rathauses selbstständig aus der Eingangshalle heraus barrierefrei erschließbar zu gestalten. Mit dieser Maßnahme können und sollen gleichzeitig weitere Zugangsmöglichkeiten verschiedenster Bereiche im Haus ermöglicht werden. Die erstellte Voruntersuchung kann in der Zuschlagsphase eingesehen werden. Der in diesem Bereich bereits vorhandene Aufzug der Diele hat nur sehr geringe Abmessungen und besitzt bisher einen nicht barrierefreien Zugang auf einem Zwischenpodest eines Treppenlaufs.Für den Umbau soll ein Fensterbereich in der südlichen Ecke der Diele geöffnet und eine Plattform über der Kasematte zum Ehrenhof erstellt werden. Der damit geschaffene ebenerdige Zugang zum neuen Aufzug soll wettergeschützt ausgeführt werden und kann somit als erweiterter Eingangshallenbereich gesehen werden. Die Planung muss in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgen. Alle Geschossdecken vom Untererdgeschoss bis zum 2. Hauptgeschoss des Hauses müssen dafür in diesem Bereich geöffnet und ein komplett eigenständiger, entkoppelter Aufzugschacht in DIN-gerechten Mindestabmessungen für einen behindertengerechten Aufzug eingebaut werden. Der Einstieg in den neuen Aufzug soll dann nicht mehr wie bisher auf halber Treppe zum Obererdgeschoss, sondern zukünftig direkt aus der Diele heraus ebenerdig erfolgen. Dafür muss der neue Aufzugschacht auch nach unten erweitert werden. Dies berührt voraussichtlich Technikräume des vorhandenen Gastronomiebetriebes im Hamburger Rathaus. Dieses Restaurant ist über die Sprinkenhof GmbH extern verpachtet und Eingriffe in diesen Bereich müssen sowohl mit dem Pächter als auch der Sprinkenhof GmbH abgestimmt werden. In den einzelnen Geschossen werden verschiedenste Funktionsbereiche durchschnitten: Aufenthaltsräume, Luftkanäle, Logistikbereiche, Lagerräume, zum Teil in versetzten Ebenen. Eine zusätzliche barrierefreie Zuwegung zum großen Fraktionssitzungsraum R.151 und den umliegenden Bürgerschaftskanzlei-Geschäftsräumen soll durch eine zusätzliche Hubplattform im Treppenlauf des Geschäftstreppenhauses der Bürgerschaftskanzlei geschaffen werden. Hierzu muss zwingend das Fluchtwegekonzept des Hauses überprüft werden. Bei dieser Bauaufgabe wird eine besonders hohe Sensibilität bezüglich des Umgangs mit den baudenkmalgeschützten Räumlichkeiten des Hamburger Rathauses gefordert. Die Planungsaufgabe erfordert ein besonderes bauhistorisches Verständnis und fundiertes Wissen zu Bautechniken des 19. Jhdts. Eine große Fachkompetenz im Umgang mit Sandsteinfassaden als auch statischen Problemlösungsideen ist zwingend vorzuweisen. Die Planung der Maßnahme erfordert im Detail eine enge Abstimmung mit dem Landesbetrieb RathausService als Dienstleister und Bauherrenvertreter der Senats- und Bürgerschaftskanzlei und dem Denkmalschutzamt der Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. In der Zeit der Projektdurchführung sind die Bauarbeiten gemäß den räumlichen und organisatorischen Anforderungen des Auftraggebers durchzuführen, da das Rathaus als Regierungssitz der Freien und Hansestadt Hamburg für die Bauzeit nicht geschlossen werden kann und weiterhin Veranstaltungen im Haus stattfinden. Auf die Belange des Rathauses muss Rücksicht genommen werden. Der Dienstbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden. Die Baumaßnahme muss mit minimalen Eingriffen in die Nutzbarkeit des Rathauses verbunden werden. Die Räume des Rathauses stellen als Regierungsgebäude einen besonderen Sicherheitsbereich dar. Vor Beginn der Arbeiten müssen alle möglicherweise an der Ausführung beteiligten Mitarbeiter schriftlich mit Anschrift, Geburtsort und Geburtsdatum für eine Sicherheitsüberprüfung benannt werden. Entsprechende Vordrucke werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens dem ausgewählten Bieter zur Verfügung gestellt. Erst nach positiver Rückmeldung zur Sicherheitsüberprüfung darf mit den Arbeiten im Haus begonnen werden. Eine Beauftragung nach Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt vorbehaltlich des positiven Abschlusses dieser Sicherheitsüberprüfung. Die gewünschte störungsfreie Planung und Realisierung der Maßnahme, die Vorgaben des Auftraggebers und die technischen Anforderungen stellen spezifische Rand- und Rahmenbedingungen dar, die besondere Aufmerksamkeit und Erfahrung erfordern, die in der Bewerbung zur Teilnahme nachzuweisen sind. Bei der Planung und Realisierung des Bauvorhabens stellt die komplexe Planungssituation im Kern der Hamburger Innenstadt höchste Anforderungen an die Projektorganisation und die Baustellenlogistik.Den Bietern wird empfohlen, sich über die örtliche Beschaffenheit der Baustelle in Bezug auf die Baustofflagerung, Arbeits- und Transportmöglichkeiten usw. durch Besichtigung zu informieren. Die Entwurfsplanung der Baumaßnahme soll Ende 2015 beginnen und Anfang 2016 abgeschlossen werden. Die Genehmigungsplanung und Realisierung der Baumaßnahme ist im Jahr 2016 vorgesehen, dies steht aber noch unter einem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel. Es wird darauf hingewiesen, dass unmittelbar nach der Zuschlagserteilung mit der Projektbearbeitung begonnen werden muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf ca. 1,6 Mio. EUR netto in den KG 300 + 400 geschätzt.Die Planungsleistungen umfassen Grundleistungen nach Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume der HOAI 2013.Weitere besondere Leistungen können beauftragt werden (z.B. SiGeKo). Fachplanungsleistungen (z.B. Tragwerksplanung, TGA) sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen auf Grundlage der Drucksache Kostenstabiles Bauen der FHH.In einer ersten Stufe können die Leistungen der LP 1-3 beauftragt werden. Eine weitergehende Beauftragung ist vorgesehen, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.200 000250 000
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf ca. 1,6 Mio. EUR netto in den KG 300 + 400 geschätzt.Die Planungsleistungen umfassen Grundleistungen nach Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume der HOAI 2013.Weitere besondere Leistungen können beauftragt werden (z.B. SiGeKo). Fachplanungsleistungen (z.B. Tragwerksplanung, TGA) sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen auf Grundlage der Drucksache Kostenstabiles Bauen der FHH.In einer ersten Stufe können die Leistungen der LP 1-3 beauftragt werden. Eine weitergehende Beauftragung ist vorgesehen, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.200 000250 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Senatskanzlei
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Postleitzahl: 20095
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/senatskanzlei🌏
E-Mail: rathaus@claussen-seggelke.de📧
Telefon: +49 4028403418📞
Fax: +49 4028054343 📠
Anfragen von Bewerbern werden per Email von der benannten Kontaktstelle unter I./Anhang A. beantwortet.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die Bindefrist des Angebots beträgt 6 Monate ab Einreichung.
Anfragen von Bewerbern werden per Email von der benannten Kontaktstelle unter I./Anhang A. beantwortet.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die Bindefrist des Angebots beträgt 6 Monate ab Einreichung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Hamburger Rathaus der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein denkmalgeschütztes, historisches Gebäude, welches in den Jahren 1886-1897 im Stil des Historismus erbaut wurde. Hinsichtlich seiner Einheitlichkeit des Baustils und seiner im Original erhaltenen Ausstattung stellt es eine kulturhistorische Besonderheit dar. Das Rathaus steht als Einzelgebäude unter Denkmalschutz.
Das Hamburger Rathaus der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein denkmalgeschütztes, historisches Gebäude, welches in den Jahren 1886-1897 im Stil des Historismus erbaut wurde. Hinsichtlich seiner Einheitlichkeit des Baustils und seiner im Original erhaltenen Ausstattung stellt es eine kulturhistorische Besonderheit dar. Das Rathaus steht als Einzelgebäude unter Denkmalschutz.
Es liegt in der Stadtmitte, angrenzend an die „Kleine Alster“ und den Rathausmarkt und schließt mit Verbindungsbauten an die Handelskammer der Stadt Hamburg an. Das Gebäude ist eine breitgelagerte, symmetrische Anlage mit Sockel- und Mezzaningeschoss, zwei Hauptgeschossen und steilen Kupferdächern.
Es liegt in der Stadtmitte, angrenzend an die „Kleine Alster“ und den Rathausmarkt und schließt mit Verbindungsbauten an die Handelskammer der Stadt Hamburg an. Das Gebäude ist eine breitgelagerte, symmetrische Anlage mit Sockel- und Mezzaningeschoss, zwei Hauptgeschossen und steilen Kupferdächern.
Im Hamburger Rathaus sind die Senatskanzlei und die Bürgerschaftskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg untergebracht. Laut der Bürgerschaftsdrucksache 20/13929 wird eine Barrierefreiheit des Rathauses für alle gefordert. Nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 und dem darin enthaltenen Artikel 9, der den gleichberechtigten Zugang für alle Menschen zu öffentlichen Einrichtungen und Diensten fordert, soll auch das Hamburger Rathaus barrierefrei zugänglich werden.
Im Hamburger Rathaus sind die Senatskanzlei und die Bürgerschaftskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg untergebracht. Laut der Bürgerschaftsdrucksache 20/13929 wird eine Barrierefreiheit des Rathauses für alle gefordert. Nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 und dem darin enthaltenen Artikel 9, der den gleichberechtigten Zugang für alle Menschen zu öffentlichen Einrichtungen und Diensten fordert, soll auch das Hamburger Rathaus barrierefrei zugänglich werden.
Die Planungsaufgabe umfasst die Konzeption und Planung einer barrierefreien Zuwegung aus der Eingangsdiele des Rathauses heraus. Hierzu wurden bereits Voruntersuchungen durchgeführt, die zu dem Ergebnis führten, den vorhandenen Aufzug in der Diele des Hauses zu ertüchtigen und über eine Hubplattform zu ergänzen, um so einen Großteil des Hamburger Rathauses selbstständig aus der Eingangshalle heraus barrierefrei erschließbar zu gestalten. Mit dieser Maßnahme können und sollen gleichzeitig weitere Zugangsmöglichkeiten verschiedenster Bereiche im Haus ermöglicht werden. Die erstellte Voruntersuchung kann in der Zuschlagsphase eingesehen werden.
Die Planungsaufgabe umfasst die Konzeption und Planung einer barrierefreien Zuwegung aus der Eingangsdiele des Rathauses heraus. Hierzu wurden bereits Voruntersuchungen durchgeführt, die zu dem Ergebnis führten, den vorhandenen Aufzug in der Diele des Hauses zu ertüchtigen und über eine Hubplattform zu ergänzen, um so einen Großteil des Hamburger Rathauses selbstständig aus der Eingangshalle heraus barrierefrei erschließbar zu gestalten. Mit dieser Maßnahme können und sollen gleichzeitig weitere Zugangsmöglichkeiten verschiedenster Bereiche im Haus ermöglicht werden. Die erstellte Voruntersuchung kann in der Zuschlagsphase eingesehen werden.
Der in diesem Bereich bereits vorhandene Aufzug der Diele hat nur sehr geringe Abmessungen und besitzt bisher einen nicht barrierefreien Zugang auf einem Zwischenpodest eines Treppenlaufs.Für den Umbau soll ein Fensterbereich in der südlichen Ecke der Diele geöffnet und eine Plattform über der Kasematte zum Ehrenhof erstellt werden. Der damit geschaffene ebenerdige Zugang zum neuen Aufzug soll wettergeschützt ausgeführt werden und kann somit als erweiterter Eingangshallenbereich gesehen werden. Die Planung muss in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgen. Alle Geschossdecken vom Untererdgeschoss bis zum 2. Hauptgeschoss des Hauses müssen dafür in diesem Bereich geöffnet und ein komplett eigenständiger, entkoppelter Aufzugschacht in DIN-gerechten Mindestabmessungen für einen behindertengerechten Aufzug eingebaut werden. Der Einstieg in den neuen Aufzug soll dann nicht mehr wie bisher auf halber Treppe zum Obererdgeschoss, sondern zukünftig direkt aus der Diele heraus ebenerdig erfolgen. Dafür muss der neue Aufzugschacht auch nach unten erweitert werden. Dies berührt voraussichtlich Technikräume des vorhandenen Gastronomiebetriebes im Hamburger Rathaus. Dieses Restaurant ist über die Sprinkenhof GmbH extern verpachtet und Eingriffe in diesen Bereich müssen sowohl mit dem Pächter als auch der Sprinkenhof GmbH abgestimmt werden.
Der in diesem Bereich bereits vorhandene Aufzug der Diele hat nur sehr geringe Abmessungen und besitzt bisher einen nicht barrierefreien Zugang auf einem Zwischenpodest eines Treppenlaufs.Für den Umbau soll ein Fensterbereich in der südlichen Ecke der Diele geöffnet und eine Plattform über der Kasematte zum Ehrenhof erstellt werden. Der damit geschaffene ebenerdige Zugang zum neuen Aufzug soll wettergeschützt ausgeführt werden und kann somit als erweiterter Eingangshallenbereich gesehen werden. Die Planung muss in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgen. Alle Geschossdecken vom Untererdgeschoss bis zum 2. Hauptgeschoss des Hauses müssen dafür in diesem Bereich geöffnet und ein komplett eigenständiger, entkoppelter Aufzugschacht in DIN-gerechten Mindestabmessungen für einen behindertengerechten Aufzug eingebaut werden. Der Einstieg in den neuen Aufzug soll dann nicht mehr wie bisher auf halber Treppe zum Obererdgeschoss, sondern zukünftig direkt aus der Diele heraus ebenerdig erfolgen. Dafür muss der neue Aufzugschacht auch nach unten erweitert werden. Dies berührt voraussichtlich Technikräume des vorhandenen Gastronomiebetriebes im Hamburger Rathaus. Dieses Restaurant ist über die Sprinkenhof GmbH extern verpachtet und Eingriffe in diesen Bereich müssen sowohl mit dem Pächter als auch der Sprinkenhof GmbH abgestimmt werden.
In den einzelnen Geschossen werden verschiedenste Funktionsbereiche durchschnitten: Aufenthaltsräume, Luftkanäle, Logistikbereiche, Lagerräume, zum Teil in versetzten Ebenen. Eine zusätzliche barrierefreie Zuwegung zum großen Fraktionssitzungsraum R.151 und den umliegenden Bürgerschaftskanzlei-Geschäftsräumen soll durch eine zusätzliche Hubplattform im Treppenlauf des Geschäftstreppenhauses der Bürgerschaftskanzlei geschaffen werden. Hierzu muss zwingend das Fluchtwegekonzept des Hauses überprüft werden.
In den einzelnen Geschossen werden verschiedenste Funktionsbereiche durchschnitten: Aufenthaltsräume, Luftkanäle, Logistikbereiche, Lagerräume, zum Teil in versetzten Ebenen. Eine zusätzliche barrierefreie Zuwegung zum großen Fraktionssitzungsraum R.151 und den umliegenden Bürgerschaftskanzlei-Geschäftsräumen soll durch eine zusätzliche Hubplattform im Treppenlauf des Geschäftstreppenhauses der Bürgerschaftskanzlei geschaffen werden. Hierzu muss zwingend das Fluchtwegekonzept des Hauses überprüft werden.
Bei dieser Bauaufgabe wird eine besonders hohe Sensibilität bezüglich des Umgangs mit den baudenkmalgeschützten Räumlichkeiten des Hamburger Rathauses gefordert. Die Planungsaufgabe erfordert ein besonderes bauhistorisches Verständnis und fundiertes Wissen zu Bautechniken des 19. Jhdts. Eine große Fachkompetenz im Umgang mit Sandsteinfassaden als auch statischen Problemlösungsideen ist zwingend vorzuweisen.
Bei dieser Bauaufgabe wird eine besonders hohe Sensibilität bezüglich des Umgangs mit den baudenkmalgeschützten Räumlichkeiten des Hamburger Rathauses gefordert. Die Planungsaufgabe erfordert ein besonderes bauhistorisches Verständnis und fundiertes Wissen zu Bautechniken des 19. Jhdts. Eine große Fachkompetenz im Umgang mit Sandsteinfassaden als auch statischen Problemlösungsideen ist zwingend vorzuweisen.
Die Planung der Maßnahme erfordert im Detail eine enge Abstimmung mit dem Landesbetrieb RathausService als Dienstleister und Bauherrenvertreter der Senats- und Bürgerschaftskanzlei und dem Denkmalschutzamt der Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Planung der Maßnahme erfordert im Detail eine enge Abstimmung mit dem Landesbetrieb RathausService als Dienstleister und Bauherrenvertreter der Senats- und Bürgerschaftskanzlei und dem Denkmalschutzamt der Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
In der Zeit der Projektdurchführung sind die Bauarbeiten gemäß den räumlichen und organisatorischen Anforderungen des Auftraggebers durchzuführen, da das Rathaus als Regierungssitz der Freien und Hansestadt Hamburg für die Bauzeit nicht geschlossen werden kann und weiterhin Veranstaltungen im Haus stattfinden. Auf die Belange des Rathauses muss Rücksicht genommen werden. Der Dienstbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden. Die Baumaßnahme muss mit minimalen Eingriffen in die Nutzbarkeit des Rathauses verbunden werden.
In der Zeit der Projektdurchführung sind die Bauarbeiten gemäß den räumlichen und organisatorischen Anforderungen des Auftraggebers durchzuführen, da das Rathaus als Regierungssitz der Freien und Hansestadt Hamburg für die Bauzeit nicht geschlossen werden kann und weiterhin Veranstaltungen im Haus stattfinden. Auf die Belange des Rathauses muss Rücksicht genommen werden. Der Dienstbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden. Die Baumaßnahme muss mit minimalen Eingriffen in die Nutzbarkeit des Rathauses verbunden werden.
Die Räume des Rathauses stellen als Regierungsgebäude einen besonderen Sicherheitsbereich dar. Vor Beginn der Arbeiten müssen alle möglicherweise an der Ausführung beteiligten Mitarbeiter schriftlich mit Anschrift, Geburtsort und Geburtsdatum für eine Sicherheitsüberprüfung benannt werden. Entsprechende Vordrucke werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens dem ausgewählten Bieter zur Verfügung gestellt. Erst nach positiver Rückmeldung zur Sicherheitsüberprüfung darf mit den Arbeiten im Haus begonnen werden. Eine Beauftragung nach Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt vorbehaltlich des positiven Abschlusses dieser Sicherheitsüberprüfung.
Die Räume des Rathauses stellen als Regierungsgebäude einen besonderen Sicherheitsbereich dar. Vor Beginn der Arbeiten müssen alle möglicherweise an der Ausführung beteiligten Mitarbeiter schriftlich mit Anschrift, Geburtsort und Geburtsdatum für eine Sicherheitsüberprüfung benannt werden. Entsprechende Vordrucke werden nach Abschluss des Vergabeverfahrens dem ausgewählten Bieter zur Verfügung gestellt. Erst nach positiver Rückmeldung zur Sicherheitsüberprüfung darf mit den Arbeiten im Haus begonnen werden. Eine Beauftragung nach Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt vorbehaltlich des positiven Abschlusses dieser Sicherheitsüberprüfung.
Die gewünschte störungsfreie Planung und Realisierung der Maßnahme, die Vorgaben des Auftraggebers und die technischen Anforderungen stellen spezifische Rand- und Rahmenbedingungen dar, die besondere Aufmerksamkeit und Erfahrung erfordern, die in der Bewerbung zur Teilnahme nachzuweisen sind. Bei der Planung und Realisierung des Bauvorhabens stellt die komplexe Planungssituation im Kern der Hamburger Innenstadt höchste Anforderungen an die Projektorganisation und die Baustellenlogistik.Den Bietern wird empfohlen, sich über die örtliche Beschaffenheit der Baustelle in Bezug auf die Baustofflagerung, Arbeits- und Transportmöglichkeiten usw. durch Besichtigung zu informieren.
Die gewünschte störungsfreie Planung und Realisierung der Maßnahme, die Vorgaben des Auftraggebers und die technischen Anforderungen stellen spezifische Rand- und Rahmenbedingungen dar, die besondere Aufmerksamkeit und Erfahrung erfordern, die in der Bewerbung zur Teilnahme nachzuweisen sind. Bei der Planung und Realisierung des Bauvorhabens stellt die komplexe Planungssituation im Kern der Hamburger Innenstadt höchste Anforderungen an die Projektorganisation und die Baustellenlogistik.Den Bietern wird empfohlen, sich über die örtliche Beschaffenheit der Baustelle in Bezug auf die Baustofflagerung, Arbeits- und Transportmöglichkeiten usw. durch Besichtigung zu informieren.
Die Entwurfsplanung der Baumaßnahme soll Ende 2015 beginnen und Anfang 2016 abgeschlossen werden. Die Genehmigungsplanung und Realisierung der Baumaßnahme ist im Jahr 2016 vorgesehen, dies steht aber noch unter einem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel. Es wird darauf hingewiesen, dass unmittelbar nach der Zuschlagserteilung mit der Projektbearbeitung begonnen werden muss.
Die Entwurfsplanung der Baumaßnahme soll Ende 2015 beginnen und Anfang 2016 abgeschlossen werden. Die Genehmigungsplanung und Realisierung der Baumaßnahme ist im Jahr 2016 vorgesehen, dies steht aber noch unter einem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel. Es wird darauf hingewiesen, dass unmittelbar nach der Zuschlagserteilung mit der Projektbearbeitung begonnen werden muss.
Menge oder Umfang:
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf ca. 1,6 Mio. EUR netto in den KG 300 + 400 geschätzt.
Die Planungsleistungen umfassen Grundleistungen nach Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume der HOAI 2013.
Weitere besondere Leistungen können beauftragt werden (z.B. SiGeKo). Fachplanungsleistungen (z.B. Tragwerksplanung, TGA) sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen auf Grundlage der Drucksache Kostenstabiles Bauen der FHH.
In einer ersten Stufe können die Leistungen der LP 1-3 beauftragt werden. Eine weitergehende Beauftragung ist vorgesehen, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 💰
250 000 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise/Erklärungen sind zwingend mit der Bewerbung abzugeben. Für die Bewerbung ist ausschließlich der bei der Kontaktstelle gem. I. / Anhang A abrufbare Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zu verwenden; hierin sind die erforderlichen Angaben und Erklärungen gem. VOF und den Vorgaben der FHH im Hinblick auf Tariftreue, Erfüllung steuerlicher Pflichten und Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und weitere Erklärungen entsprechend der VOF abzugeben. Bewerber oder Bieter müssen Auskünfte darüber geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind und ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten wollen.
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise/Erklärungen sind zwingend mit der Bewerbung abzugeben. Für die Bewerbung ist ausschließlich der bei der Kontaktstelle gem. I. / Anhang A abrufbare Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zu verwenden; hierin sind die erforderlichen Angaben und Erklärungen gem. VOF und den Vorgaben der FHH im Hinblick auf Tariftreue, Erfüllung steuerlicher Pflichten und Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und weitere Erklärungen entsprechend der VOF abzugeben. Bewerber oder Bieter müssen Auskünfte darüber geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind und ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten wollen.
Bewerber oder Bieter müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen.
Ein Bewerber oder Bieter ist gem. VOF von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig im Hinblick auf die nachfolgenden Paragrafen verurteilt worden ist:
Ein Bewerber oder Bieter ist gem. VOF von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig im Hinblick auf die nachfolgenden Paragrafen verurteilt worden ist:
§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. In dem Bewerbungsbogen sind Erklärungen abzugeben, dass keiner der vorgenannten Ausschlussgründe zutrifft. Weiterhin können gemäß VOF Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden, die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. In dem Bewerbungsbogen sind Erklärungen abzugeben, dass keiner der vorgenannten Ausschlussgründe zutrifft. Weiterhin können gemäß VOF Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden, die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben, die sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 der VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen. Die Bewerber haben im Bewerbungsbogen die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben, die sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 der VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen. Die Bewerber haben im Bewerbungsbogen die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Weiterhin haben die Bewerber im Bewerbungsbogen folgende Erklärungen und Aussagen abzugeben:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit nicht bereits durch Nachweis der Berufszulassung erbracht, durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers oder Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen, durch eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen, eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber oder Bieter für die Dienstleistungen verfügt, eine Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten (z. B. durch Fortbildungszertifikate von Kammern und Verbänden), die Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.Zur Klärung der Vertretungsberechtigung können Berufs- oder Handelsregisterauszüge erforderlich werden. Für alle Beteiligten von Bietergemeinschaften und für Subunternehmer sind ebenfalls die vorgenannten Angaben einzureichen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit nicht bereits durch Nachweis der Berufszulassung erbracht, durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers oder Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen, durch eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen, eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber oder Bieter für die Dienstleistungen verfügt, eine Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten (z. B. durch Fortbildungszertifikate von Kammern und Verbänden), die Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.Zur Klärung der Vertretungsberechtigung können Berufs- oder Handelsregisterauszüge erforderlich werden. Für alle Beteiligten von Bietergemeinschaften und für Subunternehmer sind ebenfalls die vorgenannten Angaben einzureichen.
Der Bewerbungsbogen ist an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben und mit den Anlagen und Referenzprojekten an die unter gem. I. / Anhang A genannte Kontaktstelle zu übersenden.
Die Nachweise/Erklärungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag 01.03.2015).
Die geforderten Nachweise und Erklärungen zu III.1.3, III.2.1, III.2.2, III.2.3 sind mit der Bewerbung in der aufgeführten Reihenfolge sortiert, entsprechend nummeriert und einzeln abgeheftet, vorzulegen. Zusätzlich sind alle Angaben an den jeweiligen Stellen im Bewerbungsbogen zu ergänzen. Bewerbungen, die nicht die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise enthalten, können unberücksichtigt bleiben.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen zu III.1.3, III.2.1, III.2.2, III.2.3 sind mit der Bewerbung in der aufgeführten Reihenfolge sortiert, entsprechend nummeriert und einzeln abgeheftet, vorzulegen. Zusätzlich sind alle Angaben an den jeweiligen Stellen im Bewerbungsbogen zu ergänzen. Bewerbungen, die nicht die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise enthalten, können unberücksichtigt bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auswertung der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Referenzprojekte. In Klammern steht die maximal zu vergebende Punktzahl, die Gewichtung und die insges. erreichbare Punktzahl. Es werden Punkte von 0 bis max. 5 vergeben.
1.Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Wichtung 20 %:
1.1 Umsatz der letzten 3 Jahre für der Planungsaufgabe vergleichbare Leistungen und Anteil dieser Leistungen am Gesamtumsatz (Planung Sanierung und Umbau denkmalgeschützter Gebäude) – 20 % (5 – 20 – 100).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2. Technische Leistungsfähigkeit, Wichtung 20 %:
2.1 Bürogröße und Qualifikation des Bewerbers, insbesondere des Projektleiters und stellv. Projektleiters einschl. Zugehörigkeit zum Büro – 15 % (5 – 15 – 75),
3.1 Liste der durch die Projektleitung / stellv. Projektleitung in den letzten 5 Jahren verantwortlich bearbeiteten Projekte – 10 % (5 – 10 – 50),
3.2 Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern – 10 % (5 – 10 – 50),
3.3 Erfahrungen mit Umbauten und Sanierungen unter denkmalpflegerischen Auflagen – 20 % (5 – 20 – 100),
3.4 Vergleichbarkeit von drei benannten Referenzprojekten in Hinblick auf die Planungsaufgabe – 20 % (5 – 20 – 100)
Der Auftraggeber wird vorzugsweise drei Referenzprojekte zur Bewertung der Bewerbungen heranziehen. Es werden ausschließlich die Angaben aus dem Bewerbungsbogen nebst Erklärungen und den Darstellungen der Referenzprojekte nebst Bestätigungen gewertet. Über die vorgenannten Informationen herausgehende Angaben und Selbstdarstellungen des Bewerbers sind nicht gewünscht und werden auch nicht bewertet.
Der Auftraggeber wird vorzugsweise drei Referenzprojekte zur Bewertung der Bewerbungen heranziehen. Es werden ausschließlich die Angaben aus dem Bewerbungsbogen nebst Erklärungen und den Darstellungen der Referenzprojekte nebst Bestätigungen gewertet. Über die vorgenannten Informationen herausgehende Angaben und Selbstdarstellungen des Bewerbers sind nicht gewünscht und werden auch nicht bewertet.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Versicherungen in Höhe von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es muss eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung vorliegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es muss eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung vorliegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so sind hierüber entsprechende Erklärungen vorzulegen. Im Rahmen der Verhandlungen kann abgefordert werden, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Eignung der Nachunternehmer sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die zu benennenden Nachunternehmer mit einer Verpflichtungserklärung gem. § 5 Abs. 6 VOF verbindlich nachweist, ansonsten kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern zu verweisen, so sind hierüber entsprechende Erklärungen vorzulegen. Im Rahmen der Verhandlungen kann abgefordert werden, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Eignung der Nachunternehmer sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die zu benennenden Nachunternehmer mit einer Verpflichtungserklärung gem. § 5 Abs. 6 VOF verbindlich nachweist, ansonsten kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Qualifikation des Auftragnehmers nach § 19(1), (3) VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer werden anhand von eindeutigen, nicht diskriminierenden Kriterien im Teilnahmewettbewerb ausgewählt. Den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen die Bewerber anhand der unter III.2.2) und III.2.3) eingereichten Büroprofile und Referenzen. Die jeweiligen maximal zu erreichenden Punkte sind ebenfalls unter III.2.2) und III.2.3) genannt.Die ausschreibende Stelle wird die eingereichten Unterlagen mit – maximal 500 möglichen – Punkten bewerten.Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, dieTeilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Teilnehmer werden anhand von eindeutigen, nicht diskriminierenden Kriterien im Teilnahmewettbewerb ausgewählt. Den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen die Bewerber anhand der unter III.2.2) und III.2.3) eingereichten Büroprofile und Referenzen. Die jeweiligen maximal zu erreichenden Punkte sind ebenfalls unter III.2.2) und III.2.3) genannt.Die ausschreibende Stelle wird die eingereichten Unterlagen mit – maximal 500 möglichen – Punkten bewerten.Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, dieTeilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-10-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Die Bindefrist des Angebots beträgt 6 Monate ab Einreichung.
Anfragen von Bewerbern werden per Email von der benannten Kontaktstelle unter I./Anhang A. beantwortet.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die Bindefrist des Angebots beträgt 6 Monate ab Einreichung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg, Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428402441📞
Internetadresse: http://www.hamburg.de/bsw🌏
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen des § 101a Abs. 1, § 101 b Abs. 2 GWB und § 107 Abs. 3 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB hat der Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, dies bedeutet spätestens nach 5 Kalendertagen. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen des § 101a Abs. 1, § 101 b Abs. 2 GWB und § 107 Abs. 3 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB hat der Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, dies bedeutet spätestens nach 5 Kalendertagen. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 172-313334 (2015-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 299 614 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freien und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb RathausService
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de🌏
E-Mail: gudrun.wey@rs.hamburg.de📧
Telefon: +49 40-42831-2065📞
Fax: +49 40-42831-2373 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE 600.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. I. Projektorganisation und Qualitätssicherung (30)
2. II. Planungsablauf (35)
3. III. Honorarangebot (35)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-25 📅
Name: Rimpf Architektur
Postanschrift: Holländischer Brook 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@rimpf.de📧
Internetadresse: www.rimpf.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Gudrun Wey
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: www.hamburg.de/bsw🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Freie und Hansestadt Hamburg, Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Telefon: +49 40428402441📞
Quelle: OJS 2016/S 026-042554 (2016-02-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Gesamtwert des Auftrags: 299614.90 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-25 📅
Datum des Beginns: 2015-05-26 📅
Datum des Endes: 2017-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 059-137383
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 026-042554
ABl. S-Ausgabe: 59
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen Einbau eines barrierefreien Aufzugs und einer Treppenhubplattform bzw. einer Wandeltreppe in das Rathaus Hamburg
Kurze Beschreibung:
Es liegt in der Stadtmitte, angrenzend an die „Kleine Alster“ und den Rathausmarkt und schließt mit Verbindungsbauten an die Handelskammer der Stadt Hamburg an. Das Gebäude ist eine breitgelagerte, symmetrische Anlage mit Sockel- und Mezzaningeschoss, 2 Hauptgeschossen und steilen Kupferdächern.
Es liegt in der Stadtmitte, angrenzend an die „Kleine Alster“ und den Rathausmarkt und schließt mit Verbindungsbauten an die Handelskammer der Stadt Hamburg an. Das Gebäude ist eine breitgelagerte, symmetrische Anlage mit Sockel- und Mezzaningeschoss, 2 Hauptgeschossen und steilen Kupferdächern.
Im Hamburger Rathaus sind die Senatskanzlei und die Bürgerschaftskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg untergebracht. Laut der Bürgerschaftsdrucksache 20/13929 wird eine Barrierefreiheit des Rathauses für alle gefordert. Nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 und dem darin enthaltenen Artikel 9, der den gleichberechtigten Zugang für alle Menschen zu öffentlichen Einrichtungen und Diensten fordert, soll auch das Hamburger Rathaus barrierefrei zugänglich werden. Die Planungsaufgabe umfasst die Konzeption und Planung einer barrierefreien Zuwegung aus der Eingangsdiele des Rathauses heraus. Hierzu wurden bereits Voruntersuchungen durchgeführt, die zu dem Ergebnis führten, den vorhandenen Aufzug in der Diele des Hauses zu ertüchtigen und über eine Hubplattform zu ergänzen, um so einen Großteil des Hamburger Rathauses selbstständig aus der Eingangshalle heraus barrierefrei erschließbar zu gestalten. Mit dieser Maßnahme können und sollen gleichzeitig weitere Zugangsmöglichkeiten verschiedenster Bereiche im Haus ermöglicht werden. Der in diesem Bereich bereits vorhandene Aufzug der Diele hat nur sehr geringe Abmessungen und besitzt bisher einen nicht barrierefreien Zugang auf einem Zwischenpodest eines Treppenlaufs. Für den Umbau soll ein Fensterbereich in der südlichen Ecke der Diele geöffnet und eine Plattform über der Kasematte zum Ehrenhof erstellt werden. Der damit geschaffene ebenerdige Zugang zum neuen Aufzug soll wettergeschützt ausgeführt werden und kann somit als erweiterter Eingangshallenbereich gesehen werden. Die Planung muss in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgen. Alle Geschossdecken vom Untererdgeschoss bis zum 2. Hauptgeschoss des Hauses müssen dafür in diesem Bereich geöffnet und ein komplett eigenständiger, entkoppelter Aufzugschacht in DIN-gerechten Mindestabmessungen für einen behindertengerechten Aufzug eingebaut werden. Der Einstieg in den neuen Aufzug soll dann nicht mehr wie bisher auf halber Treppe zum Obererdgeschoss, sondern zukünftig direkt aus der Diele heraus ebenerdig erfolgen. Dafür muss der neue Aufzugschacht auch nach unten erweitert werden. Dies berührt voraussichtlich Technikräume des vorhandenen Gastronomiebetriebes im Hamburger Rathaus. Dieses Restaurant ist über die Sprinkenhof GmbH extern verpachtet und Eingriffe in diesen Bereich müssen sowohl mit dem Pächter als auch der Sprinkenhof GmbH abgestimmt werden. In den einzelnen Geschossen werden verschiedenste Funktionsbereiche durchschnitten: Aufenthaltsräume, Luftkanäle, Logistikbereiche, Lagerräume, zum Teil in versetzten Ebenen. Eine zusätzliche barrierefreie Zuwegung zum großen Fraktionssitzungsraum R.151 und den umliegenden Bürgerschaftkanzlei-Geschäftsräumen soll durch eine zusätzliche Hubplattform im Treppenlauf des Geschäftstreppenhauses der Bürgerschaftskanzlei geschaffen werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf ca. 1,6 Mio. EUR netto in den KG 300 + 400 geschätzt. Die Planungsleistungen umfassen Grundleistungen nach Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume der HOAI 2013. Weitere Besondere Leistungen können beauftragt werden (z. B. SiGeKo).
Im Hamburger Rathaus sind die Senatskanzlei und die Bürgerschaftskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg untergebracht. Laut der Bürgerschaftsdrucksache 20/13929 wird eine Barrierefreiheit des Rathauses für alle gefordert. Nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 und dem darin enthaltenen Artikel 9, der den gleichberechtigten Zugang für alle Menschen zu öffentlichen Einrichtungen und Diensten fordert, soll auch das Hamburger Rathaus barrierefrei zugänglich werden. Die Planungsaufgabe umfasst die Konzeption und Planung einer barrierefreien Zuwegung aus der Eingangsdiele des Rathauses heraus. Hierzu wurden bereits Voruntersuchungen durchgeführt, die zu dem Ergebnis führten, den vorhandenen Aufzug in der Diele des Hauses zu ertüchtigen und über eine Hubplattform zu ergänzen, um so einen Großteil des Hamburger Rathauses selbstständig aus der Eingangshalle heraus barrierefrei erschließbar zu gestalten. Mit dieser Maßnahme können und sollen gleichzeitig weitere Zugangsmöglichkeiten verschiedenster Bereiche im Haus ermöglicht werden. Der in diesem Bereich bereits vorhandene Aufzug der Diele hat nur sehr geringe Abmessungen und besitzt bisher einen nicht barrierefreien Zugang auf einem Zwischenpodest eines Treppenlaufs. Für den Umbau soll ein Fensterbereich in der südlichen Ecke der Diele geöffnet und eine Plattform über der Kasematte zum Ehrenhof erstellt werden. Der damit geschaffene ebenerdige Zugang zum neuen Aufzug soll wettergeschützt ausgeführt werden und kann somit als erweiterter Eingangshallenbereich gesehen werden. Die Planung muss in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege erfolgen. Alle Geschossdecken vom Untererdgeschoss bis zum 2. Hauptgeschoss des Hauses müssen dafür in diesem Bereich geöffnet und ein komplett eigenständiger, entkoppelter Aufzugschacht in DIN-gerechten Mindestabmessungen für einen behindertengerechten Aufzug eingebaut werden. Der Einstieg in den neuen Aufzug soll dann nicht mehr wie bisher auf halber Treppe zum Obererdgeschoss, sondern zukünftig direkt aus der Diele heraus ebenerdig erfolgen. Dafür muss der neue Aufzugschacht auch nach unten erweitert werden. Dies berührt voraussichtlich Technikräume des vorhandenen Gastronomiebetriebes im Hamburger Rathaus. Dieses Restaurant ist über die Sprinkenhof GmbH extern verpachtet und Eingriffe in diesen Bereich müssen sowohl mit dem Pächter als auch der Sprinkenhof GmbH abgestimmt werden. In den einzelnen Geschossen werden verschiedenste Funktionsbereiche durchschnitten: Aufenthaltsräume, Luftkanäle, Logistikbereiche, Lagerräume, zum Teil in versetzten Ebenen. Eine zusätzliche barrierefreie Zuwegung zum großen Fraktionssitzungsraum R.151 und den umliegenden Bürgerschaftkanzlei-Geschäftsräumen soll durch eine zusätzliche Hubplattform im Treppenlauf des Geschäftstreppenhauses der Bürgerschaftskanzlei geschaffen werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf ca. 1,6 Mio. EUR netto in den KG 300 + 400 geschätzt. Die Planungsleistungen umfassen Grundleistungen nach Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume der HOAI 2013. Weitere Besondere Leistungen können beauftragt werden (z. B. SiGeKo).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-25 📅
Telefon: +49 40-5550-29780📞
Land: Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 299614.90 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Senatskanzlei, Leiterin der Abteilung Senat und Intendanz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postleitzahl: 20354
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Freie und Hansestadt Hamburg – Senatskanzlei
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428312113📞
E-Mail: cornelia.schmidt-hoffmann@sk.hamburg.de📧
Fax: +49 40427915147 📠
Quelle: OJS 2019/S 059-137383 (2019-03-20)