Planungsleistungen für die Errichtung des Bodenfilters BF 2b
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Für die Errichtung des Bodenfilters BF 2b sind Planungsleistungen entsprechend den Leistungsphasen 5-9 in Anlehnung an die HOAI zu erbringen. Zu planen sind im Wesentlichen Bodenfilter, Entwässerungsanlagen, technische Ausrüstung und Straßen.
Ferner sind Bedarfsleistungen zur Vermessung, beratende/gutachterliche Leistungen, Planungsleistungen für weitere Segmente zuzüglich LP 1-4 sowie hydraulische Nachweise des Entwässerungssystems zu erbringen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-28.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Beratung für Transportsysteme › Dienstleistungen im Flughafenbau
- • Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau › Planung von Rohrleitungen
- • Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau › Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-08-28 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-05-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Flughafenbau
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Flughafenbau 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 169-308938
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen:
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: EB-2015-0219
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE424.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Konzept der Leistungserbringung: Darstellung der Prozesse einschließlich eingesetzter Hard- und Software und des Personaleinsatzkonzepts zur Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung sowie Darstellung der Instrumentarien zur Koordination der weiteren am Projektcontrolling und am Projektmanagement fachlich Beteiligten sowie der Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität, Kosten und Terminen (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Bähr
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2289499400 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/merkblaetter/Vergaberecht/ 🌏
Quelle: OJS 2015/S 169-308938 (2015-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Flughafenbau
Menge oder Umfang:
Die Leistungen umfassen hierbei folgende Leistungsbilder und Leistungsphasen (in Anlehnung an die HOAI):Örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung, Objektbetreuung und Dokumentation, Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe für den voraussichtlichen Leistungsumfang (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte) wie folgt:— Entwässerung Tiefbau, Kanalbau bis DN 800: ca. 650 m,— Entwässerung Tiefbau, Schachtbauwerke, bis DN 1500: ca. 40 Stck.,— Elektrotechnische Anlagen, ca. 1000 m Leerrohrtrasse,— Filterabdichtung PE-HD, 2,5 mm ca. 14 000 m²,— Drainagerohr bis DN 600 ca. 1 300 m,— Filterkies 2/8 ca. 15 500 m³,— Betriebsstraße ca. 2 000 m²,— Sicherung vorhandener TK/IT Trasse ca. 220 m.Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt vorgesehen:Stufe 1: Ausführungsplanung,Stufe 2: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe – Option 1,Stufe 3: Bauüberwachung/Bauoberleitung, Objektbetreuung und Dokumentation einschl. Leistungen der Fremdüberwachung – Kontrollprüfungen für den Erd-, Asphalt- und Betonbau, Folienverlegung etc. – Option 2.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Flughafenbau 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 169-308938
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches:
Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind möglichst 3-fach (1 Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) und in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen.
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Kontaktstelle das Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen.
Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Kontaktstelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular) bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen.
Der Teilnahmeantrags und deren Anlagen müssen schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist bei der benannten Kontaktstelle – ), die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden, der ebenfalls von der Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 12 Kalendertage (bis zum 12.09.2015) vor Schlusstermin für den Eingang der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 12-Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Kontaktstelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und die Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle, die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
3. Wertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen.
Bei den o.g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)),
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen,
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen und der technischen und inhaltlichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2), III.2.3))
Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen, sofern der Aufsichtsrat oder die Gesellschafter der FBB GmbH der Durchführung der baulichen Maßnahmen und der Beauftragung der „Planungsleistungen für die Errichtung des Bodenfilters BF 2b“ nicht zustimmen oder die notwendige Finanzierung nicht gesichert werden kann. Im Falle der Einstellung des Vergabeverfahrens aus den vorbenannten Gründen gewährt der Auftraggeber keine Erstattung von etwaigen Aufwendungen, die den Bewerbern/Bietern für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren entstanden sind.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2 und III.2.3)) der Bewerber/Bewerbergemeinschaften bewertet wird.
Hierbei kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix):
— max. 100 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß den Anforderungen in Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2012, 2013, 2014 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 10 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 10.
— max. 425 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß den Anforderungen in Ziff. III.2.3), Punkt 1.1) Bewertet wird die Aktualität/Kontinuität und Anzahl der vergleichbaren Leistungen der Referenzen ab 1.1.2005 mit dem Gewichtungsfaktor von 5, die Art und Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor von 40, der Umfang und die Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor von 40,
— max. 475 Punkte auf die Bewertung der personellen Ausstattung gemäß den Anforderungen Ziff. III.2.3), Punkt 3.). Bewertet wird die Anzahl des aktuellen Mitarbeiterstandes gem. III.2.3), Punkt 3.1) mit dem Gewichtungsfaktor 5, die geforderten Angaben zu den leitenden Mitarbeitern/Personen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 3.2) mit dem Gewichtungsfaktor 84, die Angaben der zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung gem. III.2.3), Punkt 4.) mit dem Gewichtungsfaktor 3 und die Angaben über Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/ggf. Zertifizierung gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 5.) mit dem Gewichtungsfaktor 3.
Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat der Auftraggeber die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder.
3.1. Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2);
Der Inhalt der aktuellen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung des Bewerbers bzw. jedem Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft soll weiteren Aufschluss über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Der Inhalt der jeweiligen Bankauskünfte werden mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala von 0 – 5 Punkte bewertet. Sofern die Bankauskunft von Bewerbergemeinschaften bewertet wird, wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft durch die Bildung einer Durchschnittsnote nach Auswertung der jeweiligen Bankauskunft des einzelnen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ermittelt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze finden auch Anwendung bei der Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen durch die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend Anwendung, sofern die Bewerber/Bewerbergemeinschaft die geforderte Verpflichtungserklärung für die jeweils benannten Nachunternehmer/ Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Teilnahmeantrag vorgelegt hat. Nach Auffassung des Auftraggebers sind aber die vorgelegten Unterlagen der seitens der Bewerber/Bewerbergemeinschaft benannten Nachunternehmern/Dritten/kon-zernverbundenen Unternehmen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft auf Grund einer nicht bestehenden direkten vertraglichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und den benannten Nachunternehmer/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen nicht gleichwertig zu den Unterlagen in Bezug auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die die Bewerber oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft selbst vorlegen. Insoweit ist nach Auffassung des Auftraggebers im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft/des Bewerbers in der vorbenannten Konstellation eine angemessene Abwertung gerechtfertigt.
Darüber hinaus hat sich die Vergabestelle entschlossen, die Angaben zum Gesamtumsatz im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers wie folgt zu bewerten:
Die Vergabestelle geht auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber, die gemäß Ziffer III.2.2, Punkt 2) über einen mittleren Gesamtumsatz von ≥ 800 000 EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren verfügen, im Rahmen der Bewertung des vorbenannten Kriteriums im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind. Bei einer Unterschreitung des vorbenannten mittleren Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren wird die Vergabestelle wie folgt Punktabzüge vornehmen:
5 Punkte: ≥ 800 000,00 EUR (netto) Gesamtumsatz,
4 Punkte: ≥ 700 000,00 EUR (netto) Gesamtumsatz,
3 Punkte: ≥ 600 000,00 EUR (netto) Gesamtumsatz,
2 Punkte: ≥ 500 000,00 EUR (netto) Gesamtumsatz,
1 Punkt: ≥ 400 000,00 EUR (netto) Gesamtumsatz.
Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes einer Bewerbergemeinschaft wird der jeweilige Umsatz der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Ermittlung des wertenden Gesamtumsatzes der Bewerbergemeinschaft addiert. Soweit Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des vorbenannten Dritten vorlegt, in der dieser bereit ist entsprechende finanzielle und wirtschaftliche Ressourcen im Auftragsfalle dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Verfügung zu stellen.
3.2. Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1.1.1) bis 1.1.4);
Der Auftraggeber wird die seitens der Bewerber vorgelegten Referenzen nach Anzahl sowie nach dem Grad der Erfüllung der Art und des Umfanges der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen, sowie der Aktualität/Kontinuität der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 01.01.2005/Anzahl der Referenzen mit vergleichbaren Leistungen mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala (0 bis 5 Punkte) bewerten. Bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit von Bewerbergemeinschaften ist der Auftraggeber der Auffassung, dass nicht alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllen müssen. Vielmehr reicht es nach Auffassung des Auftraggebers in diesem Fall, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze bzgl. der Erfüllung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen der Wertung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft finden auch entsprechend Anwendung im Rahmen der Bewertung der Referenzen der einzelnen Mitglieder einer Bewerbungsgemeinschaft oder bei Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen mit der nachfolgenden Punkteskala.
Der Auftraggeber geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der in der Bekanntmachung beschriebenen jeweiligen vergleichbaren Leistungen zum Nachweis der Erfüllung des geforderten Bewertungskriteriums „Art der vergleichbaren Leistungen“ und „Umfang der vergleichbaren Leistungen“ vorlegen können und in den vorgelegten Referenzen der Beginn der jeweiligen Leistungserbringung ab dem 1.1.2005 erfolgt ist, im Regelfall eine Bewertung mit 5 Punkten in den vorbenannten jeweiligen Kriterien durch die Vergabestelle erhalten werden.
Der Auftraggeber geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die ab dem 1.1.2005 kontinuierlich, d.h. über den vorbenannten Zeitraum kontinuierlich verteilt jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen erbracht haben, im Rahmen der Bewertung des Kriteriums „Aktualität/Kontinuität und Anzahl“ der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 1.1.2005 im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind.
3.3. Bewertung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.2.3, Punkt 3.1);
Die Vergabestelle geht auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber, die gemäß Ziffer III.2.3, Punkt 3.1) einen aktuellen (d. h. zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages) Mitarbeiterstand von ≥ 30 Mitarbeitern für die Tätigkeitsbereiche: Planung Entwässerung von Flugbetriebsflächen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphase 1– 9 sowie örtlichen Bauüberwachung/Bauoberleitung der §§ 43, 47 und 55 beschäftigt, im Rahmen der Bewertung des vorbenannten Kriteriums im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten ist. Bei einer Unterschreitung der vorbenannten Anzahl der Mitarbeiter/-innen wird die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums angemessen Punktabzüge vornehmen.
3.4. Bewertung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 3.2);
Die Vergabestelle geht auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Personen mit den geforderten Qualifikationen und der Anzahl von Berufserfahrung für die benannten leitenden Funktionen benennen und die jeweils 3 vergleichbare Referenzen nach Art und Umfang gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 3.2) vorlegen können, im Rahmen der Bewertung des vorbenannten Kriteriums im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind. Bei einer Unterschreitung der vorbenannten leitenden Mitarbeiter/-innen mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung und den eingereichten Referenzen wird die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums angemessen Punktabzüge vornehmen.
Alle weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt bewertet:
Das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0-5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert.
Die Punkteverteilung der vorgenannten Kriterien erfolgt nach folgender Punkteskala:
— 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält.
— 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen.
— 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält.
— 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen.
— 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen.
— 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt.
4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 05.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten. Sofern Bieter etwaige ausdrücklich gekennzeichneten verbindlichen Anforderungen in den Vergabeunterlagen im Rahmen der Wertung des Erstangebotes nicht vollumfänglich erfüllen, können Bieter aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und nicht mehr zur Abgabe eines optimierten Angebotes aufgefordert werden.
In allen anderen Fällen, in denen die Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Für die Errichtung des Bodenfilters BF 2b sind Planungsleistungen entsprechend den Leistungsphasen 5-9 in Anlehnung an die HOAI zu erbringen. Zu planen sind im Wesentlichen Bodenfilter, Entwässerungsanlagen, technische Ausrüstung und Straßen.
Ferner sind Bedarfsleistungen zur Vermessung, beratende/gutachterliche Leistungen, Planungsleistungen für weitere Segmente zuzüglich LP 1-4 sowie hydraulische Nachweise des Entwässerungssystems zu erbringen.
Die Leistungen umfassen hierbei folgende Leistungsbilder und Leistungsphasen (in Anlehnung an die HOAI):
Örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung, Objektbetreuung und Dokumentation, Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe für den voraussichtlichen Leistungsumfang (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte) wie folgt:
— Entwässerung Tiefbau, Kanalbau bis DN 800: ca. 650 m,
— Entwässerung Tiefbau, Schachtbauwerke, bis DN 1500: ca. 40 Stck.,
— Elektrotechnische Anlagen, ca. 1000 m Leerrohrtrasse,
— Filterabdichtung PE-HD, 2,5 mm ca. 14 000 m²,
— Drainagerohr bis DN 600 ca. 1 300 m,
— Filterkies 2/8 ca. 15 500 m³,
— Betriebsstraße ca. 2 000 m²,
— Sicherung vorhandener TK/IT Trasse ca. 220 m.
Es ist eine stufenweise Beauftragung wie folgt vorgesehen:
Stufe 1: Ausführungsplanung,
Stufe 2: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe – Option 1,
Stufe 3: Bauüberwachung/Bauoberleitung, Objektbetreuung und Dokumentation einschl. Leistungen der Fremdüberwachung – Kontrollprüfungen für den Erd-, Asphalt- und Betonbau, Folienverlegung etc. – Option 2.
— Option 1: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe,
— Option 2: Bauüberwachung/Bauoberleitung, Objektbetreuung und Dokumentation, einschl. Leistungen der Fremdüberwachung – Kontrollprüfungen für den Erd-, Asphalt- und Betonbau, Folienverlegung etc.,
— Bedarfsposition 1: Leistungen der Vermessung,
— Bedarfsposition 2: Beratende/gutachterliche Leistungen,
— Bedarfsposition 3: Im Rahmen der Objektbetreuung und Dokumentation, Erstellung von Planungs- und Ausschreibungsunterlagen für die Durchführung von notwendigen Ersatzvornahmen zur Beseitigung von etwaigen Baumängeln.
— Bedarfsposition 4: Erweiterung des Bodenfilters BF2b um weitere Segmente zuzüglich LP 1-4
— Bedarfsposition 5: Hydraulische Nachweise des Entwässerungssystems bei weiteren Anpassungen der vorhandenen Flugbetriebsflächen
— Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
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Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
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Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation).
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Projektgemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen. Preisanpassungen sind zu verhandeln.
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Der AG ist auch berechtigt, etwaige zusätzliche oder geänderte Leistungen auf Basis der zwischen den Parteien im Vertrag als Grundlage vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen sowie Nebenkostenpauschalen zu vergüten.
Referenznummer: EB-2015-0219
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE424.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich/wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist.
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
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c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen.
d) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
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e) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen.
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f) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen.
g) Ich/wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
3.) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3)), Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
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Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen §1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Pkt. 1.) und 2.) ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2.) und Pkt. 3.) sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt die Kontaktstelle die v. g. Formulare zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
1. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
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2. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2012, 2013, 2014 abgeschlossen wurden.
3. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Umsatz (netto) von 400 000,00 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in einem Zeitraum ab dem 1.1.2012 innerhalb von zusammenhängenden 12 Monaten.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz unterschrieben einzureichen (vgl. Formular – Eigenerklärung zum Gesamtumsatz). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u.a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls durch den Auftraggeber addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
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Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunter-nehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“ Formular).
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die Verpflichtungserklärung und die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz stellt die Kontaktstelle die v.g. Formulare zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollten.
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen der Leistungsphasen 1-9 der HOAI ab dem 01.01.2005 erbracht worden sind und zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein (dies gilt nicht für die Leistungsphase 9 der HOAI).
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Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1) bis 1.4) stellt der Auftraggeber ein Formular auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die geforderten Angaben/Referenzen können durch das Unternehmen oder durch das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal sowie durch eine oder mehrere Referenzen nachgewiesen werden.
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1.1) Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum Leistungsart: Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphase 1-7 §§ 43, 47 und 55 Entwässerung von Flugbetriebsflächen,
Leistungsumfang: ≥ 50 000 m
1.2) Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum
Leistungsart: örtliche Bauüberwachung und Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphase 8 + 9 § 43 und 47 für die Errichtung Entwässerung von Flugbetriebsflächen im Luftsicherheitsbereich gemäß § 7 LuftSiG
1.3) Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum
Leistungsart: örtliche Bauüberwachung und Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphase 8 + 9 § 43 und 47 für die Errichtung von Abdichtungen mittels PE-HD Folie
Leistungsumfang: ≥ 10 000 m
1.4) Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum
Leistungsart: Hydrodynamische Kanalberechnung für Entwässerungsnetze
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. Formular „Tabelle Referenzen“) erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer etc.),
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— konkreter Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angaben zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang,
— Unternehmens-/Personalreferenz (bei Personalreferenz Angabe des Bearbeiters)
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Punkt 1.1) bis 1.4) auf Angaben von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3) Punkt 5.), auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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2. Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
2.1) Angabe zur Anzahl des aktuellen Mitarbeiterstandes für die Tätigkeitsbereiche: Planung von Entwässerungsanlagen für Flugbetriebsflächen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphase 1-9 sowie örtlichen Bauüberwachung/Bauoberleitung der §§ 43, 47 und 55.
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2.2) Angaben zu den für die Projektbearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter/Personen in leitender Funktion:
2.2.1 Gesamtprojektleiter:
— Dipl.-Ing. oder Master oder vergleichbar,
— ≥ 10 Jahre Berufserfahrung, für Flughafenprojekte im Bereich Planung und Bau von Entwässerungsanlagen in Anlehnung an die HOAI § 47 Lph. 1-8,
— ≥ 3 Referenzen nach Art (Vorfeldflächen und/oder Rollbahnen) und Umfang (≥ 50.000 m2 befestigte Fläche) pro Einzelauftrag, Leistungszeitraum gemäß Ziffer III.2.3), Pkt.1).
2.2.2 Fachprojektleiter Entwässerungsanlagen:
— ≥ 5 Jahre Berufserfahrung, für Flughafenprojekte im Bereich Planung von Entwässerungsanlagen für Vorfeldflächen und/oder Rollbahnen, in Anlehnung an die HOAI § 43 Lph. 1-7,
— ≥ 3 Referenzen nach Art (Vorfeldflächen und/oder Rollbahnen) und Umfang (≥ 40 000 m
2.2.3 Fachprojektleiter für Technische Ausrüstung:
— ≥ 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Planung von technischer Ausrüstung von Entwässerungsanlagen, in Anlehnung an die HOAI § 55 Lph. 1-7,
— ≥ 3 Referenzen nach Art (Entwässerungsanlagen) und Umfang (Bodenfilter/Regenklärbecken ≥ 250 m
2.2.4 Fachprojektleiter Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung Flugbetriebsflächen:
— ≥ 5 Jahre Berufserfahrung, für Flughafenprojekte im Bereich der Bauüberwachung zur Errichtung von Entwässerungsanlagen für Flugbetriebsflächen, in Anlehnung an die HOAI § 47 Lph. 8 und örtlichen Bauüberwachung,
2.2.5 Fachprojektleiter Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung Entwässerungsanlagen:
— ≥ 5 Jahre Berufserfahrung, für Flughafenprojekte im Bereich der Bauüberwachung zur Errichtung von Entwässerungsanlagen für Flugbetriebsflächen, in Anlehnung an die HOAI § 43 Lph. 8 und örtlichen Bauüberwachung,
2.2.6 Fachprojektleiter Objektüberwachung – Bauüberwachung der technischen Ausrüstung:
— ≥ 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Bauüberwachung von technischer Ausrüstung von Entwässerungsanlagen, in Anlehnung an die HOAI § 55 Lph. 8,
Die v. g. Referenzen der vorgesehenen Personen sollen folgende Angaben beinhalten:
— konkreter Zeitraum der Leistungserbringung gemäß Ziffer III.2.3.), Punkt 1),
— Angaben zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang.
Die Bewertung der personellen Ausstattung in Ziffer III.2.3), Punkt. 2.1, Punkt. 2.2 sind unter Ziffer VI.3), Punkt 3.3 und 3.4 angegeben.
3. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3), Punkt 2.2.2 und Punkt 2.2.5 aufgeführten Personen oder weitere Projektmitarbeiter mit vergleichbaren Qualifikationen/Funktionen folgende Referenzen als Mindestanforderung mit folgenden Leistungsarten/Leistungsumfängen erfüllen.
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3.1) eine Referenz der letzten 10 Jahre zu Punkt 1.3;
Leistungsumfang: ≥ 5 000 m
3.2) eine Referenz der letzten 10 Jahre zu Punkt 1.4);
Leistungsart: Hydrodynamische Kanalnetzberechnung für Entwässerungsnetze
Leistungsumfang: ≥ 25 000 m
Die Beschreibung zur personellen Ausstattung gemäß Punkte 2.) und 3.) muss sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind zusätzlich die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 5.) auch für den Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung gemäß Formular).
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Für den Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.2.3), Pkt. 2.) und 3.) sowie für die Verpflichtungserklärung stellt die Kontaktstelle Formulare zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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4.Angaben zur Technischen Ausstattung/Software für die zu erbringenden Leistungen: MS-Project, MicroStation, Dokumentenmanagementsystem, Programme zur hydrodynamischen Kanalnetzberechnung.
Die Angaben gemäß Punkt 4 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind zusätzlich die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 5.) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die technische Ausstattung von Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung gemäß Formular).
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Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.2.3), Punkt 4.) stellt die Kontaktstelle Formulare zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
5. Angaben über Qualitätsmanagement/ggf. Zertifizierung.
Die Angaben gemäß Punkt 5. müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind diese Angaben auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen (siehe die Hinweise in nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.), 2.) und 3.).
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Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
— Die Beschreibung der Mängelsicherheit erfolgt in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen.
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt wer-den sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabe-verfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
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— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Kontaktstelle das Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ zur Verfügung, das von den Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. VI.3) verwiesen.
— Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich muss bei Leistungsbeginn gemäß § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
— Die Vergütung der Besonderen Leistungen erfolgt als Pauschalhonorar bzw. auf Basis von Stundensätzen und die Vergütung der Leistungen, die unter den Anwendungsbereich der Mindestsätze der HOAI, Stand 2013 fallen, erfolgt auf Basis der Vergütungsregeln der HOAI.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Konzept der Leistungserbringung: Darstellung der Prozesse einschließlich eingesetzter Hard- und Software und des Personaleinsatzkonzepts zur Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung sowie Darstellung der Instrumentarien zur Koordination der weiteren am Projektcontrolling und am Projektmanagement fachlich Beteiligten sowie der Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität, Kosten und Terminen (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Bähr
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 101b insbesondere nach Abs. 2 Satz 2,GWB und ferner die Regelung von § 107 GWB. Diese Vorschriften lauten wie folgt:
„§ 101a GWB lautet:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB lautet:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2289499400 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/merkblaetter/Vergaberecht/ 🌏
Quelle: OJS 2015/S 169-308938 (2015-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12529
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 094-169956
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 169-308938
ABl. S-Ausgabe: 94
Quelle: OJS 2016/S 094-169956 (2016-05-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12529
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 094-169956
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 169-308938
ABl. S-Ausgabe: 94
Quelle: OJS 2016/S 094-169956 (2016-05-13)
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