Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke

Stadt Löhne, Der Bürgermeister

Die Stadtstraße „Großer Kamp“ soll ausgebaut und teilplanfrei an die vierstreifige B 61 angebunden werden. Das vorhandene Kreuzungsbauwerk ist in diesem Zusammenhang abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Die Stadtstraße „Großer Kamp“ ist auf einer Länge von ca. 610 m auszubauen und am östlichen Ende in verkehrsgerechter Form an die Kreisstraße 8 „Alter Postweg“ anzuschließen. Westlich der vorgesehenen Anschlussstelle muss die Straße „Großer Kamp“ an das vorhandene Straßennetz angeglichen werden. Sowohl im Bereich der Auffahrt auf die B 61, Fahrtrichtung Norden, als auch in einem Teilbereich der Straße „Großer Kamp“ ist aus Immissionsschutzgründen die Errichtung von Lärmschutzwänden erforderlich. Des Weiteren sind Anlagen zur Ableitung, Klärung und Rückhaltung des in den Straßenräumen anfallenden Oberflächenwassers notwendig.
Ein RE-Vorentwurf für die gesamte Baumaßnahme wurde entsprechend den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung bis einschließlich der Leistungsphase 4 der jeweiligen Anlagen zur HOAI aufgestellt. Der Genehmigungsvermerk des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde für diese Planung erteilt. Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme belaufen sich nach AKS brutto auf 9 800 000 EUR (davon Brückenbauwerk 2 200 000 EUR, Regenrückhalte-/klärbecken 400 000 EUR, Lärmschutzwände 300 000 EUR).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Fachplanungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Lärmschutzwände und Anlagen des Wasserbaus) entsprechend den Leistungsphasen 5 bis 9 der Anlagen 13.1 und 12.1 HOAI. Die örtliche Bauüberwachung soll als besondere Leistung erbracht werden, ebenso wie die Koordination des Gesamtprojektes und die detaillierte Planung der Bauphasen. Optional können weitere Leistungen wie Bauvermessung und Baustellensicherheitskoordination sowie die für das Ingenieurbauwerk Brücke erforderlichen Leistungen der Objekt- und der Tragwerksplanung mit angeboten/ beauftragt werden.
Planung und Bauausführung erfolgen im Auftrag der Stadt Löhne. Es ist allerdings eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erforderlich, in dessen Baulastträgerschaft die Anschlussstelle nach Fertigstellung übergeht.
Die Planungsleistungen sind schnellstmöglich zu erbringen. Aufgrund der verkehrlichen Rahmenbedingungen durch Inbetriebnahme eines zurzeit im Bau befindlichen Logistikzentrums, welches über die Anschlussstelle angebunden wird, ist vorgesehen, mit dem Neubau der Anschlussstelle unmittelbar nach Räumung des Baufeldes vom Aufwuchs im Winter 2015/16 so früh als möglich im Jahr 2016 zu beginnen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-22 Auftragsbekanntmachung
2015-10-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Löhne, Der Bürgermeister
Postanschrift: Oeynhausener Straße 41
Postleitzahl: 32584
Postort: Löhne
Kontakt
Internetadresse: http://www.loehne.de 🌏
E-Mail: k.budde@loehne.de 📧
Telefon: +49 5732100349 📞
Fax: +49 57321009570 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 122-223198
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf der Internetseite der Stadt Löhne unter „Aktuelles“ – „Ausschreibungen“. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe Fachplanung Verkehrsanlagen/ Ingenieurbauwerke Anbindung B61“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Submissionsstelle) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden. 2. Fragen zum Vergabeverfahren sind bis spätestens zum 13.7.2015 per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) bezeichneten Stelle (k.budde@loehne.de, Betreff: Vergabe Fachplanung Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke Anbindung B61) einzureichen. Am Auftrag interessierte Büros werden gebeten, dies der unter Ziff. I.1) benannten Stelle per E-Mail mit Angabe eines für das Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners nebst Mailadresse mitzuteilen, sodass etwaige Fragen zu dem Vergabeverfahren auch diesen gegenüber beantwortet werden können. 3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat. 4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen: a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW, b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärungi.S.d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben. Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichenVerpflichtungserklärungen c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeitvon Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. 6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtstraße „Großer Kamp“ soll ausgebaut und teilplanfrei an die vierstreifige B 61 angebunden werden. Das vorhandene Kreuzungsbauwerk ist in diesem Zusammenhang abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Die Stadtstraße „Großer Kamp“ ist auf einer Länge von ca. 610 m auszubauen und am östlichen Ende in verkehrsgerechter Form an die Kreisstraße 8 „Alter Postweg“ anzuschließen. Westlich der vorgesehenen Anschlussstelle muss die Straße „Großer Kamp“ an das vorhandene Straßennetz angeglichen werden. Sowohl im Bereich der Auffahrt auf die B 61, Fahrtrichtung Norden, als auch in einem Teilbereich der Straße „Großer Kamp“ ist aus Immissionsschutzgründen die Errichtung von Lärmschutzwänden erforderlich. Des Weiteren sind Anlagen zur Ableitung, Klärung und Rückhaltung des in den Straßenräumen anfallenden Oberflächenwassers notwendig.
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Ein RE-Vorentwurf für die gesamte Baumaßnahme wurde entsprechend den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung bis einschließlich der Leistungsphase 4 der jeweiligen Anlagen zur HOAI aufgestellt. Der Genehmigungsvermerk des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde für diese Planung erteilt. Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme belaufen sich nach AKS brutto auf 9 800 000 EUR (davon Brückenbauwerk 2 200 000 EUR, Regenrückhalte-/klärbecken 400 000 EUR, Lärmschutzwände 300 000 EUR).
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Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Fachplanungsleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Lärmschutzwände und Anlagen des Wasserbaus) entsprechend den Leistungsphasen 5 bis 9 der Anlagen 13.1 und 12.1 HOAI. Die örtliche Bauüberwachung soll als besondere Leistung erbracht werden, ebenso wie die Koordination des Gesamtprojektes und die detaillierte Planung der Bauphasen. Optional können weitere Leistungen wie Bauvermessung und Baustellensicherheitskoordination sowie die für das Ingenieurbauwerk Brücke erforderlichen Leistungen der Objekt- und der Tragwerksplanung mit angeboten/ beauftragt werden.
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Planung und Bauausführung erfolgen im Auftrag der Stadt Löhne. Es ist allerdings eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erforderlich, in dessen Baulastträgerschaft die Anschlussstelle nach Fertigstellung übergeht.
Die Planungsleistungen sind schnellstmöglich zu erbringen. Aufgrund der verkehrlichen Rahmenbedingungen durch Inbetriebnahme eines zurzeit im Bau befindlichen Logistikzentrums, welches über die Anschlussstelle angebunden wird, ist vorgesehen, mit dem Neubau der Anschlussstelle unmittelbar nach Räumung des Baufeldes vom Aufwuchs im Winter 2015/16 so früh als möglich im Jahr 2016 zu beginnen.
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Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht. Siehe im Übrigen Ziff. II.1.5)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Löhne.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
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1. Schriftliche Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil;
2. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 2 VOF, ob und auf welche Weise eine wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen besteht oder ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammengearbeitet wird;
3. Eigenerklärung i.S.d. § 2 Abs. 3 VOF, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen besteht;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF;
der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
5. Eigenerklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben vorzulegen:
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1. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014), getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
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1. Angaben zu den in den letzten 8 Jahren (seit 06/2007) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Fachplanungsleistungen der unter Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit Projektbeschreibung (Ausführungen zur Art der Baumaßnahme) und Angaben zu den Baukosten, den konkret erbrachten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/ in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und sowie dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten; zu den einzelnen Projekten sind nach Möglichkeit Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber beizufügen (Kopie ausreichend);
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2. Angabe der aktuelle sowie in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) jahresdurchschnittlich fest angestellt Beschäftigten, gegliedert nach Ingenieuren (TU, FH), Technikern und sonstigen Mitarbeitern.
Mindeststandards:
Zu Nr. 1: a) Der Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe müssen für den Zeitraum der letzten 8 Jahre (seit 06/2007) mindestens zwei Referenzprojekte nachweisen, die jeweils sämtliche folgenden Anforderungen erfüllen:
— Fachplanung Leistungsbild Verkehrsanlagen für außer-/innerörtliche Straßen;
— bearbeitete Leistungsphasen: mind. 5-8 i.S.d. Anlage 13.1 zu § 47 HOAI;
— Projektstand: fertig gestellt.
b) Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe müssen für den Zeitraum der letzten 8 Jahre (seit 06/2007) außerdem mindestens 2 Referenzprojekte nachweisen, die jeweils sämtliche folgenden Anforderungen erfüllen:
— Fachplanung Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Gruppe 6 i.S.d. Anlage 12.2 zu § 43 HOAI);
— bearbeitete Leistungsphasen: mind. 5-8 i.S.d. Anlage 12.1 zu § 43 HOAI;
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 3 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), siehe im Übrigen Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu Ziff. VI.3) der Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
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2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von sechs Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF.
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3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung. Dabei werden nur die Referenzen der letzten 8 Jahre (ab 06/2007) vertieft betrachtet, welche die unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung definierten Mindestanforderungen (Fachplanung Leistungsbild Verkehrsanlagen für außer-/innerörtliche Straßen oder Fachplanung Leistungsbild Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Gruppe 6 i.S.d. Anlage 12.2 zu § 43 HOAI; bearbeitete Leistungsphasen: mind. 5-8; Projektstand: fertig gestellt) erfüllen. Sonstige Referenzen werden bei der Auswalentscheidung nicht berücksichtigt. Es werden diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.1.5) genannten Leistungen entscheidend. Maßgebliche Beurteilungskriterien sind in der Reihenfolge ihrer Priorität:
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— die Art der Baumaßnahme (Straßenbau, möglichst mit Brückenbauwerk, Anlagen zur Ableitung, Klärung und Rückhaltung des Oberflächenwassers, Lärmschutzwänden),
— Umfang der beauftragten Leistungsbilder und Leistungsphasen- Baukosten,
— Aussagen in Referenzschreiben/ Referenzabfragen zur Einhaltung von Termin- und Kostenzielen,- laufende Abstimmung mit Straßenbaulastträger.Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-07-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Submissionsstelle
Herrn Klaus Jürgen Budde
Internetadresse: www.loehne.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-02-28 📅
Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf der Internetseite der Stadt Löhne unter „Aktuelles“ – „Ausschreibungen“. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Vergabe Fachplanung Verkehrsanlagen/ Ingenieurbauwerke Anbindung B61“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Submissionsstelle) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
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2. Fragen zum Vergabeverfahren sind bis spätestens zum 13.7.2015 per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) bezeichneten Stelle (k.budde@loehne.de, Betreff: Vergabe Fachplanung Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke Anbindung B61) einzureichen. Am Auftrag interessierte Büros werden gebeten, dies der unter Ziff. I.1) benannten Stelle per E-Mail mit Angabe eines für das Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners nebst Mailadresse mitzuteilen, sodass etwaige Fragen zu dem Vergabeverfahren auch diesen gegenüber beantwortet werden können.
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3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
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4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
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a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärungi.S.d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichenVerpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeitvon Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
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6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
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Quelle: OJS 2015/S 122-223198 (2015-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Löhne
Kontakt
E-Mail: u.niemeyer@loehne.de 📧
Telefon: +49 5732100265 📞
Fax: +49 57321009373 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 202-367098
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 122-223198
ABl. S-Ausgabe: 202

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-06 📅
Name: Planungsbüro Hahm GmbH
Postanschrift: Mindener Straße 205
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49084
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Niemeyer
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Telefon: +49 2514113514 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2015/S 202-367098 (2015-10-14)