Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 49 ff. und 53 ff. HOAI 2013 zum Hochwasserschutz Bohrertal in Freiburg im Breisgau.Die Stadt Freiburg im Breisgau plant zum Schutz der Ortsteile Günterstal und Freiburg vor Hochwasser Schutzmaßnahmen in Form von Hochwasserrückhaltebecken (HRB) für den Bohrerbach/Hölderlebach/Haslacher Dorfbach/Dietenbach. Die wesentlichen Planungsmerkmale sind dabei der Bau eines HRB Breitmatte nördlich des Stadtteils Günterstal und südlich des Stadtteils Wiehre mit einem Gesamtstauraum von ca. 40 000 m³ und einer Dammhöhe von ca. 4 m sowie der Bau eines HRB Bohrertal(-Horben) südlich des Stadtteils Günterstal mit einem Gesamtstauraum von ca. 190 000 m³ und einer Dammhöhe von ca. 13 m. Beide Objekte sind Teil der Gesamtmaßnahme und sowohl planerisch als auch funktionell eng miteinander verbunden, so dass ein Gesamtauftrag vergeben wird.Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/ Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 4, zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Bewerberanfragen sind möglich bis spätestens 18.6.2015, 12:00 Uhr. Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Vergabeportal Region Freiburg unter www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de herunterzuladen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 49 ff. und 53 ff. HOAI 2013 zum Hochwasserschutz Bohrertal in Freiburg im Breisgau.Die Stadt Freiburg im Breisgau plant zum Schutz der Ortsteile Günterstal und Freiburg vor Hochwasser Schutzmaßnahmen in Form von Hochwasserrückhaltebecken (HRB) für den Bohrerbach/Hölderlebach/Haslacher Dorfbach/Dietenbach. Die wesentlichen Planungsmerkmale sind dabei der Bau eines HRB Breitmatte nördlich des Stadtteils Günterstal und südlich des Stadtteils Wiehre mit einem Gesamtstauraum von ca. 40 000 m³ und einer Dammhöhe von ca. 4 m sowie der Bau eines HRB Bohrertal(-Horben) südlich des Stadtteils Günterstal mit einem Gesamtstauraum von ca. 190 000 m³ und einer Dammhöhe von ca. 13 m. Beide Objekte sind Teil der Gesamtmaßnahme und sowohl planerisch als auch funktionell eng miteinander verbunden, so dass ein Gesamtauftrag vergeben wird.Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/ Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 4, zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 49 ff. und 53 ff. HOAI 2013 zum Hochwasserschutz Bohrertal in Freiburg im Breisgau.Die Stadt Freiburg im Breisgau plant zum Schutz der Ortsteile Günterstal und Freiburg vor Hochwasser Schutzmaßnahmen in Form von Hochwasserrückhaltebecken (HRB) für den Bohrerbach/Hölderlebach/Haslacher Dorfbach/Dietenbach. Die wesentlichen Planungsmerkmale sind dabei der Bau eines HRB Breitmatte nördlich des Stadtteils Günterstal und südlich des Stadtteils Wiehre mit einem Gesamtstauraum von ca. 40 000 m³ und einer Dammhöhe von ca. 4 m sowie der Bau eines HRB Bohrertal(-Horben) südlich des Stadtteils Günterstal mit einem Gesamtstauraum von ca. 190 000 m³ und einer Dammhöhe von ca. 13 m. Beide Objekte sind Teil der Gesamtmaßnahme und sowohl planerisch als auch funktionell eng miteinander verbunden, so dass ein Gesamtauftrag vergeben wird.Das Vergabeverfahren ist zweistufig. Zunächst erfolgt ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren nach den in der Veröffentlichung und den Teilnahme-/ Wettbewerbsunterlagen festgelegten Eignungskriterien (1. Stufe „Teilnahmewettbewerb”). Danach werden in der 2. Stufe alle ausgewählten Bewerber, max. 4, zur Angebotsabgabe aufgefordert und schriftlich zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Bewertung erfolgt nach den festgelegten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich mehrere Verhandlungsrunden vor.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (sowohl Grundleistungen als auch optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (sowohl Grundleistungen als auch optionale Leistungen) vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. Handlungsbereiche besteht nicht, ebenso ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Der Auftraggeber vergibt die folgenden Planungsleistungen stufenweise:
Zunächst wird beauftragt:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke: Leistungsphasen 1 bis 4;
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 48 Monate
Referenznummer: 2015001191
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das vollständig auszufüllende Bewerbungsformular und den dort benannten Anlagen (=Teilnahmeantrag). Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
Unterlage 1: Bewerberangaben.
Unterlage 2: Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (siehe III.1.3).
Unterlage 3: Angaben gem. § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen und auftragsbezogene Zusammenarbeit mit Anderen.
Unterlage 4: Namen aller für die Erbringung der Dienstleistung vorgesehenen Personen.
Unterlage 5: Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 VOF (Erklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt in Bezug auf die Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungengem. §§ 129 und 129b StGB; Geld und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte gem. § 261StGB; Betrug gem. § 263 StGB; Subventionsbetrug gem. § 264 StGB; Bestechung gem. 334 StGB; Bestechungausländischer Abgeordneter gem. Art. 2 § 3 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung; § 370 Abgabenordnung i. V. m. § 12 MOG) und gem. § 4 Abs. 9 VOF (kein Insolvenzverfahren/keine Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben, keine falschen Erklärungen).
Unterlage 5: Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 VOF (Erklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt in Bezug auf die Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungengem. §§ 129 und 129b StGB; Geld und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte gem. § 261StGB; Betrug gem. § 263 StGB; Subventionsbetrug gem. § 264 StGB; Bestechung gem. 334 StGB; Bestechungausländischer Abgeordneter gem. Art. 2 § 3 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung; § 370 Abgabenordnung i. V. m. § 12 MOG) und gem. § 4 Abs. 9 VOF (kein Insolvenzverfahren/keine Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben, keine falschen Erklärungen).
Unterlage 6: Nachweis der geforderten Höhe der Berufshaftpflichtversicherung (gem. III.1.1))
Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den geforderten Mindestdeckungssummen oder Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den aktuellen Deckungssummen sowie eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder Eigenerklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine Objektversicherung mit den erforderlichen Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Versicherung muss die Haftung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eingesetzte Nachunternehmer abdecken.Der Versicherungsnachweis darf zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht älter als 1 Jahr sein.
Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den geforderten Mindestdeckungssummen oder Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den aktuellen Deckungssummen sowie eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder Eigenerklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine Objektversicherung mit den erforderlichen Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Versicherung muss die Haftung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eingesetzte Nachunternehmer abdecken.Der Versicherungsnachweis darf zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht älter als 1 Jahr sein.
Unterlage 7: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschl. der technischen Ausrüstung) für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Die gemittelten Umsätze müssen mind. 100.000,- Euro betragen.
Unterlage 7: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschl. der technischen Ausrüstung) für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Die gemittelten Umsätze müssen mind. 100.000,- Euro betragen.
Unterlage 8: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Tragwerksplanung für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Die gemittelten Umsätze müssen mind. 50 000 EUR betragen.
Unterlage 8: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Tragwerksplanung für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Die gemittelten Umsätze müssen mind. 50 000 EUR betragen.
Unterlage 9: Erklärung über den besonderen Berufsstand gem. § 5 Abs. 5a VOF. Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o. a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Vergleichbare Abschlüsse des EU-Herkunftslandes des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft werden als gleichwertig anerkannt.
Unterlage 9: Erklärung über den besonderen Berufsstand gem. § 5 Abs. 5a VOF. Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o. a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Vergleichbare Abschlüsse des EU-Herkunftslandes des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft werden als gleichwertig anerkannt.
Unterlage 10: Referenzliste der letzten 10 Jahren (2005 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) mit Zuordnung zum Bürostandort bzw. den vorgesehenen Bearbeitenden.
Referenzkriterium 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1 bis 4 für kleine Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe > = 4 und < 6 Meter, Gesamtstauraum > = 50 000 und < 100 000 m
Referenzkriterium 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1 bis 4 für kleine Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe > = 4 und < 6 Meter, Gesamtstauraum > = 50 000 und < 100 000 m
Referenzkriterium 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1 bis 4 für mittlere + große Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe mind. 6 Meter, Gesamtstauraum mind. 100 000 m
Referenzkriterium 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1 bis 4 für mittlere + große Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe mind. 6 Meter, Gesamtstauraum mind. 100 000 m
Referenzkriterium 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 5 bis 9 für kleine Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe >= 4 und < 6 Meter, Gesamtstauraum > = 50 000 und < 100 000 m
Referenzkriterium 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 5 bis 9 für kleine Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe >= 4 und < 6 Meter, Gesamtstauraum > = 50 000 und < 100 000 m
Referenzkriterium 4: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 5 bis 9 für mittlere + große Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe mind. 6 Meter, Gesamtstauraum mind. 100.000 m
Referenzkriterium 4: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 5 bis 9 für mittlere + große Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe mind. 6 Meter, Gesamtstauraum mind. 100.000 m
Referenzkriterium 5: Objektplanung Ingenieurbauwerke für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1-9 mit der besonderen Anforderung einer kaskadenartigen Lösung bestehend aus mindestens zwei Objekten. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe bei 1 Objekt > = 4 Meter, Gesamtstauraum mind. bei 1 Objekt > = 100 000 m
Referenzkriterium 5: Objektplanung Ingenieurbauwerke für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1-9 mit der besonderen Anforderung einer kaskadenartigen Lösung bestehend aus mindestens zwei Objekten. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe bei 1 Objekt > = 4 Meter, Gesamtstauraum mind. bei 1 Objekt > = 100 000 m
Referenzkriterium 6: Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung). Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe > = 4 Meter, Gesamtstauraum > = 100 000 m
Referenzkriterium 7: Fachplanung Tragwerksplanung für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1 bis 6 für kleine Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe >= 4 und < 6 Meter, Gesamtstauraum >= 50.000 und < 100.000 m
Referenzkriterium 8: Fachplanung Tragwerksplanung für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1 bis 6 für mittlere + große Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe mind. 6 Meter, Gesamtstauraum mind. 100 000 m
Unterlage 12: Erklärung nach § 5 Abs. 5c VOF über die technische Leitung, Struktur der Aufgabenteilung und Zusammenarbeit.
Unterlage 13: Erklärung zu den beschäftigten Ingenieuren gem. § 5 Abs. 5d VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschl. technische Ausrüstung) für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Beschäftigung von mind. 3 Ingenieuren ---
Unterlage 13: Erklärung zu den beschäftigten Ingenieuren gem. § 5 Abs. 5d VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschl. technische Ausrüstung) für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Beschäftigung von mind. 3 Ingenieuren ---
Unterlage 14: Erklärung zu den beschäftigten Ingenieuren gem. § 5 Abs. 5d VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) im Bereich Tragwerksplanung für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Beschäftigung von mind. 2 Ingenieuren.
Unterlage 14: Erklärung zu den beschäftigten Ingenieuren gem. § 5 Abs. 5d VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) im Bereich Tragwerksplanung für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Beschäftigung von mind. 2 Ingenieuren.
Unterlage 15: Erklärung gem. § 5 Abs. 5e VOF, dass die technische Ausstattung zur Verfügung steht (Vorlage der Ergebnisse in digitaler Form, mind. in AutoCAD-Dateiformat und DWG/DXF-Dateiformat georeferenziert und mit Weltkoordinaten nach Gauß/Krüger Koordinatensystem).
Unterlage 15: Erklärung gem. § 5 Abs. 5e VOF, dass die technische Ausstattung zur Verfügung steht (Vorlage der Ergebnisse in digitaler Form, mind. in AutoCAD-Dateiformat und DWG/DXF-Dateiformat georeferenziert und mit Weltkoordinaten nach Gauß/Krüger Koordinatensystem).
Unterlage 16: Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung).
Unterlage 17: Verpflichtungserklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in B.-W. (LTMG).
Auf gesondertes Verlangen sind für die vorgesehenen Bearbeiter eine Kurzübersicht mit Tätigkeitsfeldern und Projekten sowie für die Referenzen Bestätigungen von den jeweiligen Auftraggebern vorzulegen.
Die Unterlagen 3, 5, 7, 8, 9, 10, 13, 14 und 15 sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmen vorzulegen.
Die Unterlagen 16 und 17 sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1)
Mindeststandards: Siehe III.2.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden von jeweils mindestens 3.000.000,- Euro. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme/Jahr betragen (siehe III.2.1))
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieses Mitglied ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Dieses Mitglied ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Siehe III.2.1)
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der o. g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung anhand der Kriterien in den Bewerbungsunterlagen. Auswahlkriterien mit Gewichtung:
1. Umsätze mit 10 %,
2. Projektbezogene Erfahrungen mit 80 %,
3. Beschäftigte Ingenieure mit 10 %. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-07-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Huber, Tanja
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-09-15 📅
Datum des Endes: 2016-09-14 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015001191
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschlusserfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschlusserfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 100-182755 (2015-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-18 📅
Name: WALD + CORBE GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Hecklehamm 18
Postort: Hügelsheim
Postleitzahl: 76549
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Karlsruhe
Telefon: +49 7219260📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2015/S 204-371069 (2015-10-16)