Planungsleistungen mit Variantenuntersuchung für die Erweiterung und Sanierung der Grund- und Realschule Mathildenschule

Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement

Leistungen der nach HOAI Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume mit Leistungsphasen 1 bis 9, hier: Planungsleistungen mit Variantenuntersuchung für die Erweiterung und Sanierung einer Grund- und Realschule in Offenbach.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-27 Auftragsbekanntmachung
2015-11-16 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement
Postanschrift: Berliner Straße 60
Postleitzahl: 63065
Postort: Offenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.offenbach.de 🌏
E-Mail: nadine.wern@offenbach.de 📧
Telefon: +49 6980652315 📞
Fax: +49 6980652024 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 211-383168
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
— Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter einzureichen. Diese werden mit dieser Bekanntmachung per Download zur Verfügung gestellt oder können bei der in Anhang A.II) – „Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind“ angegebenen Stelle abgerufen werden. — Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung fehlender oder formal fehlerhafter Nachweise vor; ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. — Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und im Original zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift: NICHT ÖFFNEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN; Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Objektplanung Mathildenschule; bei der in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Zentralen Submissionsstelle, Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach, 15. Obergeschoss, Zimmer 1507 einzureichen. Die Formblätter werden mit dieser Bekanntmachung per Download (Eigenerklärung zur Eignung) zur Verfügung gestellt. — Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden. — Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. — Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend. — Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er/sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. — Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. — Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber/die betreffende Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vor-zulegen. — Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirt-schaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bewerber für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war. — Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: — Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/ das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war. — Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen(siehe Musterformular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag). Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=ELQC0FIU16WPTOE1 Nachr. HAD-Ref.: 1473/351; nachr. V-Nr/AKZ: VOF 01-2015/OS21_0005_41.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen der nach HOAI Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume mit Leistungsphasen 1 bis 9, hier: Planungsleistungen mit Variantenuntersuchung für die Erweiterung und Sanierung einer Grund- und Realschule in Offenbach.
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Sanierung und Erweiterung des Hauptgebäudes der Mathildenschule in Offenbach aus dem Jahre 1978. Es handelt sich um einen dreigeschossigen unterkellerten Stahlskelettbau mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 7 770 m
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Planungsleistungen in 3 Stufen zu vergeben (vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse). Die Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung einschließlich Untersuchung dreier Varianten (nach ggf. unterschiedlicher Aufgabenstellung) mit Folgekostenberechnung zur Erreichung eines Erweiterten Grundsatzbeschlusses. Die Auftragsstufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3, sowie 5 und 6 je zur Hälfte mit vertiefender Kostenberechnung für den Projektbeschluss (Umsetzungsbeschluss). In der Auftragsstufe 3 ist dann die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4), je zur Hälfte die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und die Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6), die Vergabe (Leistungsphase 7), die örtliche Bauüberwachung (Leistungsphase 8) und die Dokumentation (Leistungsphase 9) enthalten. Dieser dritte Auftrag wird nicht mehr direkt von der Stadt Offenbach aus erteilt. Der Auftrag 3 erfolgt von der mittelbar im städtischen Eigentum befindlichen OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH.
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Die OPG mbH ist eine 100 %-ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach ist. Die OPG unterhält mit dem Hochbaumanagement der Stadt Offenbach einen Rahmenvertrag vor. Danach werden sämtliche, nach Projektbeschluss noch erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen an die OPG vergeben, welche diese Leistungen an die bereits befassten Büros mit den noch zu erbringenden Leistungsphasen nach HOAI beauftragt.
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Referenznummer: VOF 01-2015/OS21_0005_41
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mathildenstr. 30, 63065 Offenbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 4, § 5 Abs. 1, 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
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Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert:
— Eigenerklärung gem. VOF § 4 Abs. 2;
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach VOF § 4 Abs.
6 vorliegt;
9 vorliegt;
— Erklärung, dass bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen wurden, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und insbesondere keine Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als niedrigster Bieter getroffen wurden, oder ein Verfahren anhängig ist;
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— Eigenerklärung zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;
— Auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs.1, 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerber-gemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
— Nettojahresumsatz für die ausgeschriebene Dienstleitung bezogen auf die letzten 3 Jahre 2012, 2013, 2014;
— Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1) mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt wer-den, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 5 Abs. 1, 5, 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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a) Angabe des jährlichen Mittels der vom Bewerber/von den einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2012, 2013 und 2014) Beschäftigten und der Anzahl seiner Führungskräfte sowie der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure;
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b) Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet, der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Aus Sicht des Auftraggebers sind 3 Referenzen ausreichend. Hierfür ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung (Neubauten, Erweiterungsneubauten, Bestandssanierungen) nach § 5 (5) b VOF zu erbringen.
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Der Bewerber muss die Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat; hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht, so sind die Vorgaben zur Eignungsleihe zu beachten (siehe VI.3)). Folgende Angaben sind jeweils zu machen:
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— Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung – Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat – Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— Angabe der Objektart(en), d. h. ob Schule, Lehreinrichtung oder Büro-/Verwaltungsgebäude: (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet);
— Angabe der Projektart(en), d. h. mit kurzer Erläuterung der Aufgabenstellung (Neu- und/oder Erweiterungsbauten, Vollsanierung, Hüllflächensanierung): (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
— Projektumfang in Netto-Baukosten min. 2 000 000 EUR für KG 300 + 400 in EUR (netto), (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
— Projektgröße in m² BGF; mindestens 1 000 m² BGF (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
— Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung bei der Referenzleistung, der nicht vor dem Jahr 2006 liegen darf (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet);
— Zeitpunkt der Fertigstellung: als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme;
— Beauftragte Leistungsphasen (Grundleistungen) gemäß § 15 HOAI 2002, gemäß § 33 HOAI 2009 i. V. m. Anlage 11 oder § 34 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 10; als Mindestbedingung müssen die Leistungsphasen 3-8 beauftragt worden sein, (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
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— ob der Energetische Standard Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m
— ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art handelt (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts), (Fehlende Angaben werden mit 0 Punkten bewertet);
— Anteil der an Nachunternehmer weiterbeauftragten Leistungsphasen gemäß vorgenannter HOAI Leistungsteile.
Jeweils ist eine Referenzbestätigung des Bauherrn und/oder des Auftraggebers beizufügen. Ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine Eigenerklärung gemäß VOF § 5 (5) b Satz 2 zulässig.
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei DIN A 4 Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine projektbezogene Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI in der jeweils aktuellen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag (vgl. Ziff. VI.3) der Bekanntmachung) eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
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— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten Projektleiter(in) (und für die Leistungsphase 8 einen Bauleiter(in)) zu benennen, welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Es ist sicherzustellen, dass diese Person nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
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— die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten Person, nach vorgenannten Bedingungen, sicherzustellen.
— Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 ist abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungs-richtlinie 2005/36/EG) bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 63) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. (Abgabe sämtlicher Nachweise, in deutscher Sprache, mit dem Teilnahmeantrag).
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2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl).
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1. (Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012-2014). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert.
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >=
3 000 000 EUR/Jahr = 30 P;
2 500 000 EUR/Jahr = 24 P;
2 000 000 EUR/Jahr = 18 P;
1 500 000 EUR/Jahr = 12 P;
1 000 000 EUR/Jahr = 6 P;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 1 000 000 EUR/Jahr = 0 P.
2. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung:
a) Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
> = 5 Personen = 5 Punkte; < 5 Personen = 0 Punkte.
b1), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.1) Objektart: Nachweis der drei vergleichbaren Referenzprojekte mit der Anzahl von Schulbauten. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Schule: liegt vor = 10 Punkte; Lehreinrichtung = 5 Punkte, Verwaltungsgebäude = 3 Punkte; Sonstige = 0
b2), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.2) – Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 2 000 m² BGF). Bei Projekten die kleiner sind als 2 000 m² BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: >= 2 000 m² = 10 Punkte; >= 1 500 m² = 5 Punkte; >= 1 000 m² = 2 Punkte;
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b3), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.3) Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte des Bewerberbüros (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt größer/gleich 5 000 000 EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen),
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Bei Projekten die kleiner sind als 5 000 000 EUR (netto) für die vor genannten Kosten, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung von 2 000 000 EUR (netto).
b4), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.4) Öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB oder. bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt.
Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte;
b5), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.5) Projektart: Nachweis Bestandssanierung: Nachweis vergleichbarer Bestandssanierungsprojekte im Erziehungs- und Bildungswesen. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Bestandssanierung liegt vor >= 1 000 m² = 10 Punkte, < 1 000 m² = 5 Punkte, <= 500 m² = 3 Punkte, < 200 m² = 0 Punkte;
b6), (Punktevergabe Stufe 1 – 9.4.6) Energetik: Nachweis, dass bei Referenz der Energetische Standard Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m
Maximal sind 95 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-12-18 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. 1. Darstellung Abwicklung des Projektes/Herangehensweise
2. 1.1 Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten
3. 1.2 Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten, Fachplanern
4. 1.3 Darstellung der Bauleitertätigkeiten, Bauüberwachung/Anwesenheit vor Ort während der Projektausführung (Tage pro Woche)
5. 1.4 Darstellung der vorgesehenen Mitarbeiter des Projektteams: Insbesondere Projektleiter/in und Bauleiter/in. Vorstellung Lebenslauf mit Angabe beruflicher Qualifikation, Dauer der Berufserfahrung und Tätigkeit im Unternehmen, persönliche Referenzliste
6. 2. Darstellung des Zeit- und Kostencontrollings: Terminsicherung, Nachtragsabwehr und Bewältigung von Leistungsstörungen
7. 3. Honorarvertrag: Angabe Honorar, Nebenkosten und gegebenfalls erforderliche besondere Leistungen und deren Honorierung
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Wern
Name: Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement
Kontaktperson: Zentrale Submissionsstelle
Telefon: +49 698065-2352/ +49 698065-3474/ +49 698065-2528 📞
E-Mail: vergabestelle60@offenbach.de 📧
Fax: +49 698065-2024 📠
URL für weitere Informationen: http://www.offenbach.de 🌏
Telefon: +49 698065-2352/3474/2528 📞
URL der Dokumente: http://www.offenbach.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.offenbach.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF 01-2015/OS21_0005_41
Zusätzliche Informationen
— Die in III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter einzureichen. Diese werden mit dieser Bekanntmachung per Download zur Verfügung gestellt oder können bei der in Anhang A.II) – „Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind“ angegebenen Stelle abgerufen werden.
Mehr anzeigen
— Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung fehlender oder formal fehlerhafter Nachweise vor; ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
— Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und im Original zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift:
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NICHT ÖFFNEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN;
Teilnahmeantrag VOF-Verfahren Objektplanung Mathildenschule;
bei der in Anhang A.III) – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ genannte Zentralen Submissionsstelle, Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach, 15. Obergeschoss, Zimmer 1507 einzureichen. Die Formblätter werden mit dieser Bekanntmachung per Download (Eigenerklärung zur Eignung) zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen
— Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
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— Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
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— Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er/sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen.
— Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber/die betreffende Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vor-zulegen.
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— Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirt-schaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bewerber für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
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— Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten:
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— Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/ das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn er/es schon in der engeren Wahl war.
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— Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft muss außerdem nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen(siehe Musterformular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
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Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Nachr. HAD-Ref.: 1473/351;
nachr. V-Nr/AKZ: VOF 01-2015/OS21_0005_41.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 615112-5816/6834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 211-383168 (2015-10-27)
Ergänzende Angaben (2015-11-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 224-407915
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 211-383168
ABl. S-Ausgabe: 224
Quelle: OJS 2015/S 224-407915 (2015-11-16)