Planungsleistungen Verkehrsanlagen/technische Ausrüstung gem. HOAI §§ 47 und 55 für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke Zwätzen-Himmelreich in Jena (LP 2-4) sowie landschaftspflegerischer Begleitplan und Tragwerksplanung
Gegenstand der Planungsleistungen (Verkehrsanlagen incl. betr. technische Ausrüstung) ist der zweigleisige Ausbau der vorhandenen Straßenbahnlinie nach Zwätzen und daran anschließend der Neubau der Straßenbahnlinie bis zum Wohngebiet „Himmelreich“ am nördlichen Ortsausgang der Stadt Jena. Neben dem Anschluss der in den letzten Jahren neu entstandenen Wohngebiete an das Liniennetz des ÖPNV ist es das Ziel, den Straßenraum insgesamt aufzuwerten und die Trennwirkung der Naumburger Straße zu verringern.
Im Ergebnis einer Vorstudie wird vom Auftraggeber eine Vorzugsvariante zur Einordnung der Straßenbahntrasse in den Straßenraum und zur Straßenraumgestaltung vorgegeben. Die Belegung mit anderen Verkehrsarten (Kfz-, Rad-, Fußgängerverkehr), die wechselnden Straßenquerschnitte, die Gestaltung der Knotenpunkte und die Auswirkungen auf die technische Ausstattung sind bei der Planung besonders zu berücksichtigen.
Die Planungen bis zur LP 4 sind für das Gesamtvorhaben zu erbringen, die weitere Planung und bauliche Umsetzung wird ggf. in Bauabschnitten realisiert.
Die Gesamtlänge der geplanten Gleisanlagen beträgt ca. 2 250 m.Die Summe der Baukosten belaufen sich auf ca. 13 800 000 EUR netto. Die bauliche Realisierung des Vorhabens ist bis Mitte 2020 geplant.
Die Hauptplanungsleistungen (Planung für Anlagen des Schienenverkehrs in Anlagen des Straßenverkehrs) sind durch den Bewerber oder die Bietergemeinschaft zu erbringen (d. h. nicht im NAN-Verhältnis).
Ergänzende Fachplanungen sind wie folgt zu erbringen:
— Leistungen der Tragwerksplanung (incl. Fahrleitungsanlage),
— Planung technischer Ausrüstung (Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Fahrleitungen, Bahnenergieversorgung, Sicherungsanlagen/Weichensteuerungen etc.) sowie bei Bedarf,
— Koordinierungsleistungen für einzelne, ggf. separat zu vergebende Fachplanungen/Gutachten.
Zudem ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan incl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erforderlich. Laut Bundesimmissionsschutzverordnung werden durch die Baumaßnahme erhebliche Eingriffe vorgenommen.
Die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) sind zu berücksichtigen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 ohne Anspruch auf weitere Beauftragung an ein Büro oder eine Arbeitsgemeinschaft vorgesehen (LP 5-9 ggf. in Bauabschnitten, s. o.). Zunächst sollen die Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 4 gem. HOAI beauftragt werden. Mit der Vorstudie wurden die Leistungsphase 1 und Teile der Leistungsphase 2 bereits realisiert. Die Planungsleistungen der LP 2 (anteilig) – 4 als Grundlage für einen Antrag auf Planfeststellung sollen 2015 erbracht und das Planfeststellungsverfahren begleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-01-05
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Auftragsbekanntmachung
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2015-05-20
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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