Planungsleistungen Verkehrsanlagen/technische Ausrüstung gem. HOAI §§ 47 und 55 für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke Zwätzen-Himmelreich in Jena (LP 2-4) sowie landschaftspflegerischer Begleitplan und Tragwerksplanung
Gegenstand der Planungsleistungen (Verkehrsanlagen incl. betr. technische Ausrüstung) ist der zweigleisige Ausbau der vorhandenen Straßenbahnlinie nach Zwätzen und daran anschließend der Neubau der Straßenbahnlinie bis zum Wohngebiet „Himmelreich“ am nördlichen Ortsausgang der Stadt Jena. Neben dem Anschluss der in den letzten Jahren neu entstandenen Wohngebiete an das Liniennetz des ÖPNV ist es das Ziel, den Straßenraum insgesamt aufzuwerten und die Trennwirkung der Naumburger Straße zu verringern. Im Ergebnis einer Vorstudie wird vom Auftraggeber eine Vorzugsvariante zur Einordnung der Straßenbahntrasse in den Straßenraum und zur Straßenraumgestaltung vorgegeben. Die Belegung mit anderen Verkehrsarten (Kfz-, Rad-, Fußgängerverkehr), die wechselnden Straßenquerschnitte, die Gestaltung der Knotenpunkte und die Auswirkungen auf die technische Ausstattung sind bei der Planung besonders zu berücksichtigen. Die Planungen bis zur LP 4 sind für das Gesamtvorhaben zu erbringen, die weitere Planung und bauliche Umsetzung wird ggf. in Bauabschnitten realisiert. Die Gesamtlänge der geplanten Gleisanlagen beträgt ca. 2 250 m.Die Summe der Baukosten belaufen sich auf ca. 13 800 000 EUR netto. Die bauliche Realisierung des Vorhabens ist bis Mitte 2020 geplant. Die Hauptplanungsleistungen (Planung für Anlagen des Schienenverkehrs in Anlagen des Straßenverkehrs) sind durch den Bewerber oder die Bietergemeinschaft zu erbringen (d. h. nicht im NAN-Verhältnis). Ergänzende Fachplanungen sind wie folgt zu erbringen: — Leistungen der Tragwerksplanung (incl. Fahrleitungsanlage), — Planung technischer Ausrüstung (Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Fahrleitungen, Bahnenergieversorgung, Sicherungsanlagen/Weichensteuerungen etc.) sowie bei Bedarf, — Koordinierungsleistungen für einzelne, ggf. separat zu vergebende Fachplanungen/Gutachten. Zudem ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan incl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erforderlich. Laut Bundesimmissionsschutzverordnung werden durch die Baumaßnahme erhebliche Eingriffe vorgenommen. Die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) sind zu berücksichtigen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 ohne Anspruch auf weitere Beauftragung an ein Büro oder eine Arbeitsgemeinschaft vorgesehen (LP 5-9 ggf. in Bauabschnitten, s. o.). Zunächst sollen die Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 4 gem. HOAI beauftragt werden. Mit der Vorstudie wurden die Leistungsphase 1 und Teile der Leistungsphase 2 bereits realisiert. Die Planungsleistungen der LP 2 (anteilig) – 4 als Grundlage für einen Antrag auf Planfeststellung sollen 2015 erbracht und das Planfeststellungsverfahren begleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Menge oder Umfang:
Planungsleistungen für den zweigleisigen Ausbau der vorhandenen Straßenbahnlinie nach Zwätzen und daran anschließend der Neubau der Straßenbahnlinie bis zum Wohngebiet „Himmelreich“ am nördlichen Ortsausgang der Stadt Jena (insgesamt ca. 2 250 m):— Planung von Verkehrsanlagen,— Planung technischer Ausrüstung (Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Fahrleitungen, Bahnenergieversorgung, Sicherungsanlagen/Weichensteuerungen etc.),— landschaftspflegerischer Begleitplan incl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung,— Leistungen der Tragwerksplanung,— sowie bei Bedarf Koordinierungsleistungen für einzelne, ggf. separat zu vergebende Fachplanungen/Gutachten,stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 ohne Anspruch auf weitere Beauftragung, zunächst Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 4 gem. HOAI, ggf. in Bauabschnitten.Baukosten ca. 13 800 000 EUR netto.480 000
Planungsleistungen für den zweigleisigen Ausbau der vorhandenen Straßenbahnlinie nach Zwätzen und daran anschließend der Neubau der Straßenbahnlinie bis zum Wohngebiet „Himmelreich“ am nördlichen Ortsausgang der Stadt Jena (insgesamt ca. 2 250 m):— Planung von Verkehrsanlagen,— Planung technischer Ausrüstung (Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Fahrleitungen, Bahnenergieversorgung, Sicherungsanlagen/Weichensteuerungen etc.),— landschaftspflegerischer Begleitplan incl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung,— Leistungen der Tragwerksplanung,— sowie bei Bedarf Koordinierungsleistungen für einzelne, ggf. separat zu vergebende Fachplanungen/Gutachten,stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 ohne Anspruch auf weitere Beauftragung, zunächst Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 4 gem. HOAI, ggf. in Bauabschnitten.Baukosten ca. 13 800 000 EUR netto.480 000
Gesamtwert des Auftrags: 480 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Jena
Postanschrift: Am Anger 15, Postfach 100 338
Postleitzahl: 07703
Postort: Jena
Kontakt
Internetadresse: http://www.jena.de🌏
E-Mail: jena@ke-mitteldeutschland.de📧
Telefon: +49 3641592513📞
Fax: +49 3641592500 📠
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 6.2.2015, 12:00 Uhr, in Papierform und original unterschrieben, zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 8 Abs. 3 VOF in einem verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung
„Planungsleistungen für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke Zwätzen-Himmelreich in Jena" (Kennzettel auf Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlich) an die genannte Kontaktstelle zu übersenden. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Eingangsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 5 (3) VOF wird vorbehalten.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet. Kosten werden nicht erstattet. Im Falle der Auftragserteilung erfolgt die Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehres ausschließlich in deutscher Sprache. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten.
Hinweis: Vor Beginn der Vergabeverhandlungen Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 5 Abs. 6 VOF.
Der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft, müssen sich entsprechend der unter III.2.1) genannten Anforderungen auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer wie vor beschrieben vor Beginn der Vergabeverhandlung nicht vorliegen, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung.
(Ausschlusskriterium).
Auftragsausführungszeiträume:
— Planungsbeginn: April 2015,
— Fertigstellung der Genehmigungsplanung: November 2015 (anschl. Planfeststellungsverfahren),
— Baubeginn 7/2017,
— Baufertigstellung 6/2020.
Zum Verfahren gestellte Fragen werden durch die o. g. Kontaktstelle beantwortet. Fragen und Antworten stehen unter der den Bewerbern mitgeteilten URL allen Bewerbern zur Verfügung.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 6.2.2015, 12:00 Uhr, in Papierform und original unterschrieben, zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 8 Abs. 3 VOF in einem verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung
„Planungsleistungen für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke Zwätzen-Himmelreich in Jena" (Kennzettel auf Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlich) an die genannte Kontaktstelle zu übersenden. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Eingangsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 5 (3) VOF wird vorbehalten.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet. Kosten werden nicht erstattet. Im Falle der Auftragserteilung erfolgt die Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehres ausschließlich in deutscher Sprache. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten.
Hinweis: Vor Beginn der Vergabeverhandlungen Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 5 Abs. 6 VOF.
Der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft, müssen sich entsprechend der unter III.2.1) genannten Anforderungen auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer wie vor beschrieben vor Beginn der Vergabeverhandlung nicht vorliegen, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung.
(Ausschlusskriterium).
Auftragsausführungszeiträume:
— Planungsbeginn: April 2015,
— Fertigstellung der Genehmigungsplanung: November 2015 (anschl. Planfeststellungsverfahren),
— Baubeginn 7/2017,
— Baufertigstellung 6/2020.
Zum Verfahren gestellte Fragen werden durch die o. g. Kontaktstelle beantwortet. Fragen und Antworten stehen unter der den Bewerbern mitgeteilten URL allen Bewerbern zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Planungsleistungen (Verkehrsanlagen incl. betr. technische Ausrüstung) ist der zweigleisige Ausbau der vorhandenen Straßenbahnlinie nach Zwätzen und daran anschließend der Neubau der Straßenbahnlinie bis zum Wohngebiet „Himmelreich“ am nördlichen Ortsausgang der Stadt Jena. Neben dem Anschluss der in den letzten Jahren neu entstandenen Wohngebiete an das Liniennetz des ÖPNV ist es das Ziel, den Straßenraum insgesamt aufzuwerten und die Trennwirkung der Naumburger Straße zu verringern.
Gegenstand der Planungsleistungen (Verkehrsanlagen incl. betr. technische Ausrüstung) ist der zweigleisige Ausbau der vorhandenen Straßenbahnlinie nach Zwätzen und daran anschließend der Neubau der Straßenbahnlinie bis zum Wohngebiet „Himmelreich“ am nördlichen Ortsausgang der Stadt Jena. Neben dem Anschluss der in den letzten Jahren neu entstandenen Wohngebiete an das Liniennetz des ÖPNV ist es das Ziel, den Straßenraum insgesamt aufzuwerten und die Trennwirkung der Naumburger Straße zu verringern.
Im Ergebnis einer Vorstudie wird vom Auftraggeber eine Vorzugsvariante zur Einordnung der Straßenbahntrasse in den Straßenraum und zur Straßenraumgestaltung vorgegeben. Die Belegung mit anderen Verkehrsarten (Kfz-, Rad-, Fußgängerverkehr), die wechselnden Straßenquerschnitte, die Gestaltung der Knotenpunkte und die Auswirkungen auf die technische Ausstattung sind bei der Planung besonders zu berücksichtigen.
Im Ergebnis einer Vorstudie wird vom Auftraggeber eine Vorzugsvariante zur Einordnung der Straßenbahntrasse in den Straßenraum und zur Straßenraumgestaltung vorgegeben. Die Belegung mit anderen Verkehrsarten (Kfz-, Rad-, Fußgängerverkehr), die wechselnden Straßenquerschnitte, die Gestaltung der Knotenpunkte und die Auswirkungen auf die technische Ausstattung sind bei der Planung besonders zu berücksichtigen.
Die Planungen bis zur LP 4 sind für das Gesamtvorhaben zu erbringen, die weitere Planung und bauliche Umsetzung wird ggf. in Bauabschnitten realisiert.
Die Gesamtlänge der geplanten Gleisanlagen beträgt ca. 2 250 m.Die Summe der Baukosten belaufen sich auf ca. 13 800 000 EUR netto. Die bauliche Realisierung des Vorhabens ist bis Mitte 2020 geplant.
Die Hauptplanungsleistungen (Planung für Anlagen des Schienenverkehrs in Anlagen des Straßenverkehrs) sind durch den Bewerber oder die Bietergemeinschaft zu erbringen (d. h. nicht im NAN-Verhältnis).
Ergänzende Fachplanungen sind wie folgt zu erbringen:
— Leistungen der Tragwerksplanung (incl. Fahrleitungsanlage),
— Planung technischer Ausrüstung (Beleuchtung, Lichtsignalanlagen, Fahrleitungen, Bahnenergieversorgung, Sicherungsanlagen/Weichensteuerungen etc.) sowie bei Bedarf,
— Koordinierungsleistungen für einzelne, ggf. separat zu vergebende Fachplanungen/Gutachten.
Zudem ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan incl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erforderlich. Laut Bundesimmissionsschutzverordnung werden durch die Baumaßnahme erhebliche Eingriffe vorgenommen.
Die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) sind zu berücksichtigen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 ohne Anspruch auf weitere Beauftragung an ein Büro oder eine Arbeitsgemeinschaft vorgesehen (LP 5-9 ggf. in Bauabschnitten, s. o.). Zunächst sollen die Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 4 gem. HOAI beauftragt werden. Mit der Vorstudie wurden die Leistungsphase 1 und Teile der Leistungsphase 2 bereits realisiert. Die Planungsleistungen der LP 2 (anteilig) – 4 als Grundlage für einen Antrag auf Planfeststellung sollen 2015 erbracht und das Planfeststellungsverfahren begleitet werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 ohne Anspruch auf weitere Beauftragung an ein Büro oder eine Arbeitsgemeinschaft vorgesehen (LP 5-9 ggf. in Bauabschnitten, s. o.). Zunächst sollen die Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 4 gem. HOAI beauftragt werden. Mit der Vorstudie wurden die Leistungsphase 1 und Teile der Leistungsphase 2 bereits realisiert. Die Planungsleistungen der LP 2 (anteilig) – 4 als Grundlage für einen Antrag auf Planfeststellung sollen 2015 erbracht und das Planfeststellungsverfahren begleitet werden.
Menge oder Umfang:
Planungsleistungen für den zweigleisigen Ausbau der vorhandenen Straßenbahnlinie nach Zwätzen und daran anschließend der Neubau der Straßenbahnlinie bis zum Wohngebiet „Himmelreich“ am nördlichen Ortsausgang der Stadt Jena (insgesamt ca. 2 250 m):
— sowie bei Bedarf Koordinierungsleistungen für einzelne, ggf. separat zu vergebende Fachplanungen/Gutachten,
stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 ohne Anspruch auf weitere Beauftragung, zunächst Leistungsphasen 2 (anteilig) bis 4 gem. HOAI, ggf. in Bauabschnitten.
Baukosten ca. 13 800 000 EUR netto.
Beschreibung der Optionen:
LP 5-9 sowie örtliche Bauüberwachung, erforderliche Fachplanungen und ggf. notwendige besondere Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 07743 Jena.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Bewerbungen wird die Verwendung des nach Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlichen Bewerbungsbogens dringend empfohlen. Anlagen sind auf separaten Blättern beizufügen. Die ausgefüllten Unterlagen sind einschließlich der Nachweise und Erklärungen im Original unterschrieben einzureichen (Ausschlusskriterium).
Für die Bewerbungen wird die Verwendung des nach Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlichen Bewerbungsbogens dringend empfohlen. Anlagen sind auf separaten Blättern beizufügen. Die ausgefüllten Unterlagen sind einschließlich der Nachweise und Erklärungen im Original unterschrieben einzureichen (Ausschlusskriterium).
Bei Bewerbergemeinschaften sind von jedem Mitglied alle Erklärungen und Nachweise einzeln vorzulegen (Ausschlusskriterium), die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen.
Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten Angaben in den Formblättern hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht zur Bewertung zugelassen. Es sind Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) zu machen, zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Erklärung aller Mitglieder zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung (Formblatt als Anlage 0 auf Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlich) (Ausschlusskriterium); Nachweis der Vertretungsberechtigung desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges, Auszug aus dem Gesellschaftsverzeichnis oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft) oder Eigenerklärung bei Freiberuflern (Ausschlusskriterium); Nachweis über die berufliche Befähigung des Bewerbers bzw. der Führungskräfte des Unternehmens durch Nachweis der Berufszulassung (es gelten die Ausführungen gemäß III.3.1) (Ausschlusskriterium); Verbindliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet gem. § 4 Abs. 2 VOF (Ausschlusskriterium); Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF bestehen (Formblatt für Eigenerklärungen als Anlage2 und Anlage 3 auf Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlich)/(Ausschlusskriterium).
Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten Angaben in den Formblättern hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht zur Bewertung zugelassen. Es sind Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) zu machen, zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Erklärung aller Mitglieder zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung (Formblatt als Anlage 0 auf Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlich) (Ausschlusskriterium); Nachweis der Vertretungsberechtigung desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges, Auszug aus dem Gesellschaftsverzeichnis oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft) oder Eigenerklärung bei Freiberuflern (Ausschlusskriterium); Nachweis über die berufliche Befähigung des Bewerbers bzw. der Führungskräfte des Unternehmens durch Nachweis der Berufszulassung (es gelten die Ausführungen gemäß III.3.1) (Ausschlusskriterium); Verbindliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet gem. § 4 Abs. 2 VOF (Ausschlusskriterium); Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF bestehen (Formblatt für Eigenerklärungen als Anlage2 und Anlage 3 auf Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlich)/(Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für die Bewerbungen wird die Verwendung des auf Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlichen Bewerbungsbogens dringend empfohlen.
— Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflicht (siehe III.1.1));
— Eigenerklärung gem. § 5 Abs. 4c VOF zum jahresweisen Honorarumsatz bei der Planung von Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, zum jahresweisen Honorarumsatz für Planungsleistungen für Anlagen des Schienenverkehrs (gem. HOAI, Anlage 13.2, b) und für technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (gem. HOAI, Anlage 15.2) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012-2014) ohne MwSt. (die Angaben müssen sich jeweils auf die Niederlassung beziehen, die für die Ausführung der Dienstleistung vorgesehen ist).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung gem. § 5 Abs. 4c VOF zum jahresweisen Honorarumsatz bei der Planung von Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, zum jahresweisen Honorarumsatz für Planungsleistungen für Anlagen des Schienenverkehrs (gem. HOAI, Anlage 13.2, b) und für technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (gem. HOAI, Anlage 15.2) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012-2014) ohne MwSt. (die Angaben müssen sich jeweils auf die Niederlassung beziehen, die für die Ausführung der Dienstleistung vorgesehen ist).
Bei Bewerbergemeinschaften oder NAN sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaften/NAN einzeln vorzulegen, die Wertung erfolgt gemeinsam. Teilweise sind einzeln Erklärungen vorzulegen. Die Verwendung des nach Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlichen Bewerbungsbogens (Mitglied bzw. „Dritte“) wird dringend empfohlen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbergemeinschaften oder NAN sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaften/NAN einzeln vorzulegen, die Wertung erfolgt gemeinsam. Teilweise sind einzeln Erklärungen vorzulegen. Die Verwendung des nach Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlichen Bewerbungsbogens (Mitglied bzw. „Dritte“) wird dringend empfohlen.
— Aktuelle Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Bewerbungen wird die Verwendung des auf Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlichen Bewerbungsbogens dringend empfohlen.
Nachweis der Berufszulassung (siehe auch III.2.1) und III.3.1));
Angaben nach § 5 (5) d VOF aus denen das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Ingenieure im Bereich Planung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, davon im Bereich Planung für Anlagen des Schienenverkehrs gem. Objektliste in Anlage 13 HOAI, im Bereich Planung technischer Ausrüstung Gruppen 4 und 5 (gem. Anlage 15.2 HOAI), im Bereich Bauüberwachung für Verkehrsanlagen sowie Landschaftsplanung in den letzten 3 Jahren (2012-2014) ersichtlich ist (Auswahlkriterium);
Angaben nach § 5 (5) d VOF aus denen das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Ingenieure im Bereich Planung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, davon im Bereich Planung für Anlagen des Schienenverkehrs gem. Objektliste in Anlage 13 HOAI, im Bereich Planung technischer Ausrüstung Gruppen 4 und 5 (gem. Anlage 15.2 HOAI), im Bereich Bauüberwachung für Verkehrsanlagen sowie Landschaftsplanung in den letzten 3 Jahren (2012-2014) ersichtlich ist (Auswahlkriterium);
gem. § 4 (3) VOF Angabe von Namen, beruflicher Qualifikation, Berufserfahrung und persönlichen Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters, des Fachplaners Schienenverkehrsanlagen, des Fachplaners für die technische Ausrüstung Gruppen 4 und 5 (Anlage 15.2 HOAI), des Tragwerksplaners, des Fachplaners für den Landschaftspflegerischen Begleitplan und des vorgesehenen Objektüberwachers;
gem. § 4 (3) VOF Angabe von Namen, beruflicher Qualifikation, Berufserfahrung und persönlichen Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters, des Fachplaners Schienenverkehrsanlagen, des Fachplaners für die technische Ausrüstung Gruppen 4 und 5 (Anlage 15.2 HOAI), des Tragwerksplaners, des Fachplaners für den Landschaftspflegerischen Begleitplan und des vorgesehenen Objektüberwachers;
gem. § 5 (5) h)VOF Angabe des Anteils der Leistungen, die der Bewerber beabsichtigt an Dritte zu beauftragen;
gem. § 5 (5) f) VOF Erklärung über die Gewährleistung der notwendigen Qualität innerhalb des Unternehmens und Nachweis der Qualifizierung für die Planung von Straßenbahnanlagen/Verkehrsanlagen gem. § 5 (5) e) VOF durch nachweisliche Fachkenntnisse/Qualifizierung im Umgang mit der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) und den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), durch Fachkenntnisse in der Landschaftsplanung (landschaftspflegerischer Begleitplan) und bei der Planung von Bahnstromversorgung/Sicherungsanlagen sowie durch genau eine Referenz für betr. vergleichbare Anlagen der letzten 10 Jahre, wobei die Leistungsphase 8 abgeschlossen sein muss, wie folgt:
gem. § 5 (5) f) VOF Erklärung über die Gewährleistung der notwendigen Qualität innerhalb des Unternehmens und Nachweis der Qualifizierung für die Planung von Straßenbahnanlagen/Verkehrsanlagen gem. § 5 (5) e) VOF durch nachweisliche Fachkenntnisse/Qualifizierung im Umgang mit der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) und den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), durch Fachkenntnisse in der Landschaftsplanung (landschaftspflegerischer Begleitplan) und bei der Planung von Bahnstromversorgung/Sicherungsanlagen sowie durch genau eine Referenz für betr. vergleichbare Anlagen der letzten 10 Jahre, wobei die Leistungsphase 8 abgeschlossen sein muss, wie folgt:
— Vorhaben des Verkehrsanlagenbaus für Straßenbahnen,
Die Planung muss zwingend durch den Bewerber erfolgt sein. Referenz mit Kurzbeschreibung des Projektes, mindestens mit den nachfolgend aufgeführten Informationen:
— Objektbezeichnung mit Adresse, Auftraggeber,
— Planungs- und Ausführungszeitraum,
— Vorlage einer Referenzbescheinigung gem. § 5(5) b) VOF (bei betr. Leistungen für private Auftraggeber ist ersatzweise eine Eigenerklärung mit Begründung - warum kein Referenzschreiben des Auftraggebers vorliegt – möglich),
— Angabe zu erbrachten Leistungen für einen Landschaftspflegerischen Begleitplan,
— Länge Gleisanlage in m und Gesamtfläche in m², soweit zutreffend Fläche des vom Bewerber geplanten Teilbereichs in m²,
— anrechenbare Baukosten der Gesamtanlage, soweit zutreffend anrechenbare Baukosten des vom Bewerber geplanten Leistungsbereiches (Verkehrsanlagen),
— anrechenbare Baukosten (netto), soweit zutreffend anrechenbare Baukosten des vom Bewerber geplanten Leistungsbereiches (technische Ausrüstung),
— Name des Projektleiters des Bewerbers,
— Name der Fachplaner Straßenbahnanlagen und technische Ausrüstung sowie des Objektüberwachers,
— Beteiligte (dritte) Fachplaner,
— Bauvorhaben mit Fördermitteln (Land, Bund, EU),
— erbrachte Leistungsphasen (Verkehrsanlagen und die technische Ausrüstung).
Die bildliche und zeichnerische Darstellung der Referenz darf jeweils auf max. 2 Seiten DIN A3 (oder 4 Seiten A4) zzgl. Formblatt des Bewerbungsbogens zzgl. Referenzbescheinigung erfolgen.
Details zu den Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung s. IV.1.2).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4a VOF bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer mit folgenden Mindestdeckungssummen:
1 500 000 EUR für Personenschäden und 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Als Nachweis ist die Kopie der Versicherungspolice des laufenden Jahres vorzulegen. Für den Fall, dass die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers nicht den geforderten Mindestdeckungssummen entsprechen, ist durch den Bewerber zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung eine mit Unterzeichnung des Vertrages sofort wirksame Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Der Bewerbung ist eine verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers beizufügen, worin der Versicherer erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.
1 500 000 EUR für Personenschäden und 2 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Als Nachweis ist die Kopie der Versicherungspolice des laufenden Jahres vorzulegen. Für den Fall, dass die Deckungssummen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers nicht den geforderten Mindestdeckungssummen entsprechen, ist durch den Bewerber zu erklären, dass im Falle der Auftragserteilung eine mit Unterzeichnung des Vertrages sofort wirksame Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Der Bewerbung ist eine verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers beizufügen, worin der Versicherer erklärt, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen.
Bei Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen oder ergänzend zum Nachweis des federführenden Mitglieds folgende Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen und dem Teilnahmeantrag beizufügen: „Hiermit erklären die Unterzeichner der Bietergemeinschaft, dass im Auftragsfalle eine Versicherungsbestätigung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass das Haftungspotential gemäß dem noch zu schließenden ARGE-Vertrag (mitversicherte Haftungsansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften) in vollem Umfang und in der geforderten Höhe gedeckt wird“ (Ausschlusskriterium).
Bei Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen oder ergänzend zum Nachweis des federführenden Mitglieds folgende Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen und dem Teilnahmeantrag beizufügen: „Hiermit erklären die Unterzeichner der Bietergemeinschaft, dass im Auftragsfalle eine Versicherungsbestätigung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass das Haftungspotential gemäß dem noch zu schließenden ARGE-Vertrag (mitversicherte Haftungsansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften) in vollem Umfang und in der geforderten Höhe gedeckt wird“ (Ausschlusskriterium).
Bei beabsichtigter Beauftragung von Teilleistungen an Dritte ist der Nachweis von dem Dritten ebenfalls zu erbringen oder eine unterzeichnete Erklärung des Bewerbers analog der für Bietergemeinschaften geforderten Erklärung zum Versicherungsnachweis abzugeben: „Hiermit erklärt der Unterzeichner, dass im Auftragsfalle eine Versicherungsbestätigung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass das Haftungspotential auch aus den Leistungen Dritter in vollem Umfang und in der geforderten Höhe gedeckt wird“ (Ausschlusskriterium).
Bei beabsichtigter Beauftragung von Teilleistungen an Dritte ist der Nachweis von dem Dritten ebenfalls zu erbringen oder eine unterzeichnete Erklärung des Bewerbers analog der für Bietergemeinschaften geforderten Erklärung zum Versicherungsnachweis abzugeben: „Hiermit erklärt der Unterzeichner, dass im Auftragsfalle eine Versicherungsbestätigung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass das Haftungspotential auch aus den Leistungen Dritter in vollem Umfang und in der geforderten Höhe gedeckt wird“ (Ausschlusskriterium).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierung des Vorhabens ist unter Einsatz von Fördermitteln vorgesehen. Vergütungsgrundlage ist die HOAI in der gültigen Fassung (Berücksichtigung des § 46 Abs. 5).
Es gelten ergänzend die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Freistaates Thüringen sowie die jeweiligen Förderrichtlinien.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus). Für die Erklärung wird die Verwendung des über die genannte Kontaktstelle erhältlichen Formblatts für Bietergemeinschaften (Anlage 0) dringend empfohlen. Bietergemeinschaften müssen alle geforderten Erklärungen und Nachweise für jedes Ihrer Mitglieder beibringen. Es wird dringend empfohlen, den nach Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlichen Bewerbungsbogen zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus). Für die Erklärung wird die Verwendung des über die genannte Kontaktstelle erhältlichen Formblatts für Bietergemeinschaften (Anlage 0) dringend empfohlen. Bietergemeinschaften müssen alle geforderten Erklärungen und Nachweise für jedes Ihrer Mitglieder beibringen. Es wird dringend empfohlen, den nach Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlichen Bewerbungsbogen zu verwenden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit der Planung muss sofort nach der Auftragserteilung begonnen werden (vorauss. Anfang April 2015).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die als Berufsqualifikation den Beruf des Ingenieurs gemäß § 19 Abs. 2 VOF (Verkehrsanlagen/technische Ausrüstung) sowie für die Landschaftsplanung den Beruf des Landschaftsarchitekten nachweisen können.
Bei juristischen Personen ist der Nachweis (Ingenieur sowie Landschaftsarchitekt) für mindestens einen der Gesellschafter oder den verantwortlichen Projektleiter bzw. betr. Fachplaner (Landschaftspflegerischer Begleitplan) vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Es stehen folgende Formulare und Informationen auf Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle zur Verfügung:
1. Bewerbungsbogen für Einzelbewerber, für die Beauftragung von Leistungsanteilen vorgesehene Dritte oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften einschl. Anlage 0 für die Erklärung der Bewerbergemeinschaft sowie Anlagen 2 und 3 für die Eigenerklärungen nach § 4 (6), (9) und § 2 (3) VOF;
1. Bewerbungsbogen für Einzelbewerber, für die Beauftragung von Leistungsanteilen vorgesehene Dritte oder Mitglieder von Bewerbergemeinschaften einschl. Anlage 0 für die Erklärung der Bewerbergemeinschaft sowie Anlagen 2 und 3 für die Eigenerklärungen nach § 4 (6), (9) und § 2 (3) VOF;
2. Wertungsmatrix für Phase 1 Teilnahmewettbewerb (Ausschlusskriterien, Wertungskriterien, Punkteverteilung und Wichtung). Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die Eignungskriterien (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) erfüllen, mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber aus, die er zu Verhandlungen auffordert. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der in Satz 1 genannten Wertungsmatrix für Phase 1 (Punktesystem), bezogen auf die Fachkunde sowie die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit:
2. Wertungsmatrix für Phase 1 Teilnahmewettbewerb (Ausschlusskriterien, Wertungskriterien, Punkteverteilung und Wichtung). Der Auftraggeber wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die Eignungskriterien (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) erfüllen, mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber aus, die er zu Verhandlungen auffordert. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der in Satz 1 genannten Wertungsmatrix für Phase 1 (Punktesystem), bezogen auf die Fachkunde sowie die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit:
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für betr. Planungsleistungen (Wichtung 10 %),
— Mitarbeiteranzahl (Ingenieure Verkehrsanlagen/Anlagen des Schienenverkehrs, Technische Ausrüstung, Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Landschaftsplanung (jährl. Mittel) (Wichtung 10 %),
— fachliche Qualifikation/Berufserfahrungen des Projekteams (Wichtung 20 %),
— Erklärung über die Gewährleistung der notwendigen Qualität innerhalb des Unternehmens incl. Qualifizierung/spezifische Kenntnisse bezogen auf das Vorhaben (Wichtung 23 %),
— Vergabe von Leistungen an Dritte (2 %),
— Referenzobjekt (Wichtung 35 %).
Die mindestens 3 und maximal 5 am besten bewerteten Bewerber werden zu Verhandlungen aufgefordert. Ist nach der fachlichen Wertung eine objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien nicht mehr möglich, entscheidet das Los gem. § 10 (3) VOF. Die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber erhalten zu dem unter Punkt IV.3.5) genannten Termin eine Einladung zur Vergabeverhandlung mit folgenden Angaben:
Die mindestens 3 und maximal 5 am besten bewerteten Bewerber werden zu Verhandlungen aufgefordert. Ist nach der fachlichen Wertung eine objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien nicht mehr möglich, entscheidet das Los gem. § 10 (3) VOF. Die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber erhalten zu dem unter Punkt IV.3.5) genannten Termin eine Einladung zur Vergabeverhandlung mit folgenden Angaben:
a) Detailliertere Beschreibung der Aufgaben, des Planungsstandes (ggf. des weiteren Projektablaufs und der Termine);
b) Vertragsmuster für die beschriebenen Planungsleistungen;
c) Aufgabenstellung für die Verhandlung incl. Erläuterung der unter IV.2.1) benannten Zuschlagskriterien (Maßstab zur Punkteverteilung). Die Vergabeverhandlungen finden voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche 2015 in Jena statt. Zuschlagskriterien s. IV.2.1).
c) Aufgabenstellung für die Verhandlung incl. Erläuterung der unter IV.2.1) benannten Zuschlagskriterien (Maßstab zur Punkteverteilung). Die Vergabeverhandlungen finden voraussichtlich in der 12. Kalenderwoche 2015 in Jena statt. Zuschlagskriterien s. IV.2.1).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-02-27 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Darstellung der Arbeitsweise und Projektorganisation bei einem vergleichbaren Projekt (20)
2. Projekt- und Qualitätsmanagement: 2a) Darlegung von Ansätzen für die konkrete Planungs- und Bauorganisation - Ablaufplanung, geplante Projektabwicklung/ Zuständigkeiten innerhalb des Projektteams, Erreichbarkeit (20)
3. Projekt- und Qualitätsmanagement: 2b) Kosten- und Terminmanagement (15)
4. Projekt- und Qualitätsmanagement: 2c) Qualitätsmanagement fachliche Bauüberwachung (5)
5. Preis/Honorar (Beratungs-/Besondere Leistungen, Nebenkosten, Zuschläge, Stundensätze) (20)
6. Kompetenz im Auftreten des Projektteams (10)
7. Gesamteindruck der Präsentation (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Unterlauengasse 9, 07743
Jörg Casper
URL der Dokumente: http://www.dropbox.com🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 6.2.2015, 12:00 Uhr, in Papierform und original unterschrieben, zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 8 Abs. 3 VOF in einem verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 6.2.2015, 12:00 Uhr, in Papierform und original unterschrieben, zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 8 Abs. 3 VOF in einem verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung
„Planungsleistungen für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke Zwätzen-Himmelreich in Jena" (Kennzettel auf Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlich) an die genannte Kontaktstelle zu übersenden. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Eingangsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
„Planungsleistungen für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke Zwätzen-Himmelreich in Jena" (Kennzettel auf Anforderung bei der o. g. Kontaktstelle erhältlich) an die genannte Kontaktstelle zu übersenden. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Eingangsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 5 (3) VOF wird vorbehalten.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet. Kosten werden nicht erstattet. Im Falle der Auftragserteilung erfolgt die Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehres ausschließlich in deutscher Sprache. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet. Kosten werden nicht erstattet. Im Falle der Auftragserteilung erfolgt die Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehres ausschließlich in deutscher Sprache. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten.
Hinweis: Vor Beginn der Vergabeverhandlungen Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 5 Abs. 6 VOF.
Der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft, müssen sich entsprechend der unter III.2.1) genannten Anforderungen auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft, müssen sich entsprechend der unter III.2.1) genannten Anforderungen auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer wie vor beschrieben vor Beginn der Vergabeverhandlung nicht vorliegen, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung.
(Ausschlusskriterium).
Auftragsausführungszeiträume:
— Planungsbeginn: April 2015,
— Fertigstellung der Genehmigungsplanung: November 2015 (anschl. Planfeststellungsverfahren),
— Baubeginn 7/2017,
— Baufertigstellung 6/2020.
Zum Verfahren gestellte Fragen werden durch die o. g. Kontaktstelle beantwortet. Fragen und Antworten stehen unter der den Bewerbern mitgeteilten URL allen Bewerbern zur Verfügung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: PF 2249
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 36137737276📞
Internetadresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer🌏
Fax: +49 36137739354 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 004-004349 (2015-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 541 600 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 2. Projekt- und Qualitätsmanagement: 2a) Darlegung von Ansätzen für die konkrete Planungs- und Bauorganisation - Ablaufplanung, geplante Projektabwicklung, Zuständigkeiten innerhalb des Projektteams, Erreichbarkeit (20)
5. Preis/Honorar (Beratungs-/Besondere Leistungen, Nebenkosten, Zuschläge, Stundensätze (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-12 📅
Name: Bietergemeinschaft HI Bauprojekt, Jena/SIGNON Deutschland GmbH, Berlin mit dem NAN Stock Landschaftsarchitekten, Jena
Postanschrift: Kahlaische Straße 4
Postort: Jena
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Postfach 2249
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Mit Bezug auf § 107 (3) GWB innerhalb von 15 Tage nach Bekanntmachung des Vergabeergebnisses.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. VI. 3.1)
Quelle: OJS 2015/S 099-180499 (2015-05-20)