Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und PZU. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.09.2015 Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren. Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang:
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 95):Postkarte700Standardbrief bis 20 g130.400Kompaktbrief bis 50 g19.200Großbrief bis 500 g28.800Maxibrief1.100Büchersendung bis 500g10Büchersendung bis 1.000g60Infopost bis 20 g7.200Infopost bis 50 g4.300Infopost bis 500 g1.000Jährlich etwa (Los 2, national ohne PLZ 95)Postkarte100Standardbrief bis 20g42.200Kompaktbrief bis 50 g7.400Großbrief bis 500 g15.100Maxibrief bis 1000 g800Büchersendung bis 500g40Büchersendung bis 1.000g150Postkarte international2Standardbrief international1.000Kompaktbrief international700Großbrief international400Maxibrief international10Jährlich etwa (Los 3: Postzustellurkunden, ePZA sowie Einschreiben)4.000Einschreiben Übergabe national1.500Einschreiben Einwurf national400Einschreiben Rückschein national100Einschreiben Übergabe international20Einschreiben Rückschein international10Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 95):Postkarte700Standardbrief bis 20 g130.400Kompaktbrief bis 50 g19.200Großbrief bis 500 g28.800Maxibrief1.100Büchersendung bis 500g10Büchersendung bis 1.000g60Infopost bis 20 g7.200Infopost bis 50 g4.300Infopost bis 500 g1.000Jährlich etwa (Los 2, national ohne PLZ 95)Postkarte100Standardbrief bis 20g42.200Kompaktbrief bis 50 g7.400Großbrief bis 500 g15.100Maxibrief bis 1000 g800Büchersendung bis 500g40Büchersendung bis 1.000g150Postkarte international2Standardbrief international1.000Kompaktbrief international700Großbrief international400Maxibrief international10Jährlich etwa (Los 3: Postzustellurkunden, ePZA sowie Einschreiben)4.000Einschreiben Übergabe national1.500Einschreiben Einwurf national400Einschreiben Rückschein national100Einschreiben Übergabe international20Einschreiben Rückschein international10Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bayreuth
Postanschrift: Luitpoldplatz 13
Postleitzahl: 95444
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.bayreuth.de🌏
E-Mail: zentraledienste@stadt.bayreuth.de📧
Fax: +49 921251206 📠
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle bis zum 14.5.2015 12:00 Uhr abgefordert werden. Die Abforderung der für eine Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: zentraledienste@stadt.bayreuth.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Bieterfragen können nur per E-Mail oder Fax gestellt werden. Bietefragen, die nach dem 14.5.2015, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist deutlich mit den Worten "Angebot Postdienstleistungen - NICHT ÖFFNEN !" zu kennzeichnen.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle bis zum 14.5.2015 12:00 Uhr abgefordert werden. Die Abforderung der für eine Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: zentraledienste@stadt.bayreuth.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Bieterfragen können nur per E-Mail oder Fax gestellt werden. Bietefragen, die nach dem 14.5.2015, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist deutlich mit den Worten "Angebot Postdienstleistungen - NICHT ÖFFNEN !" zu kennzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und PZU. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost und PZU. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen der Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.09.2015
Die Postgegenstände sind vom Auftragnehmer in dessen Räumlichkeiten zu frankieren.
Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Briefbeförderung PLZ 95
Kurze Beschreibung:
Beförderung, Abholung und FrankierungKlischeeverwendung.
Beförderung, Abholung und Frankierung
Klischeeverwendung.
Menge oder Umfang: Jährlich etwa:Postkarte700Standardbrief bis 20 g130.400Kompaktbrief bis 50 g19.200Großbrief bis 500 g28.800Maxibrief1.100Büchersendung bis 500g10Büchersendung bis 1.000g60Infopost bis 20 g7.200Infopost bis 50 g4.300Infopost bis 500 g1.000.
Jährlich etwa:
Postkarte
700
Standardbrief bis 20 g
130.400
Kompaktbrief bis 50 g
19.200
Großbrief bis 500 g
28.800
Maxibrief
1.100
Büchersendung bis 500g
10
Büchersendung bis 1.000g
60
Infopost bis 20 g
7.200
Infopost bis 50 g
4.300
Infopost bis 500 g
1.000.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Briefbeförderung national (außer PLZ 95) und international
Menge oder Umfang: Jährlich etwa:Postkarte100Standardbrief bis 20g42.200Kompaktbrief bis 50 g7.400Großbrief bis 500 g15.100Maxibrief bis 1000 g800Büchersendung bis 500g40Büchersendung bis 1.000g150Postkarte international2Standardbrief international1.000Kompaktbrief international700Großbrief international400Maxibrief international10.
100
Standardbrief bis 20g
42.200
7.400
15.100
Maxibrief bis 1000 g
800
40
150
Postkarte international
2
Standardbrief international
1.000
Kompaktbrief international
Großbrief international
400
Maxibrief international
10.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: PZU und Einschreiben
Menge oder Umfang: Jährlich etwa:PZU4.000Einschreiben Übergabe national1.500Einschreiben Einwurf national400Einschreiben Rückschein national100Einschreiben Übergabe international20Einschreiben Rückschein international10Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
PZU
4.000
Einschreiben Übergabe national
1.500
Einschreiben Einwurf national
Einschreiben Rückschein national
Einschreiben Übergabe international
20
Einschreiben Rückschein international
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Jährlich etwa (Los 1, PLZ 95):
Jährlich etwa (Los 2, national ohne PLZ 95)
Jährlich etwa (Los 3: Postzustellurkunden, ePZA sowie Einschreiben)
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit von 24 Monaten kann einmalig durch den Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 24 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1 )-III.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen.
Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Es gelten die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Es gelten die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG: Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keine Nachunternehmerleistungen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/Bietergemeinschaften einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters /jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters /jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Einzelbieters/der Bietergemeinschaft, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 6 Abs.4 EG VOL/A genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen;
3) Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist;
4) Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie
5) Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs.l PostG auszuführenden Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet
6 vor Zuschlagserteilung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO iVm § 19 MiLoG
7) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
8) ggf. Nachunternehmererklärung
9) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall und einer Höchstleistung von nicht weniger als 2 000 000 EUR je Schadensereignis. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall und einer Höchstleistung von nicht weniger als 2 000 000 EUR je Schadensereignis. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Mindeststandards: Zu 3) mindestens die genannten Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
1) Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
2) Benennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters mit Kurzlebenslauf.
Mindeststandards:
Zu 1) mindestens 3 Referenzprojekte mit vergleichbarer Größenordnung
zu 2) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlem nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens;
zu 2) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlem nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens;
mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
2.000.000 EUR für Personenschäden
600.000 EUR für Sachschäden
100.000 EUR für Vermögensschäden
25.000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
Die Höchstleistung je Versicherungsjahr darf 4.000.000 EUR nicht unterschreiten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldernisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hauptamt
Herrn Uwe Knappe
Referenz Zusätzliche Informationen
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle bis zum 14.5.2015 12:00 Uhr abgefordert werden. Die Abforderung der für eine Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: zentraledienste@stadt.bayreuth.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle bis zum 14.5.2015 12:00 Uhr abgefordert werden. Die Abforderung der für eine Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: zentraledienste@stadt.bayreuth.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Bieterfragen können nur per E-Mail oder Fax gestellt werden. Bietefragen, die nach dem 14.5.2015, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist deutlich mit den Worten "Angebot Postdienstleistungen - NICHT ÖFFNEN !" zu kennzeichnen.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Der Angebotsumschlag ist deutlich mit den Worten "Angebot Postdienstleistungen - NICHT ÖFFNEN !" zu kennzeichnen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 071-126394 (2015-04-07)
Ergänzende Angaben (2015-11-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-21 📅
Name: Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift: Euskirchener Straße 52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Main-PostLogistik GmbH
Postanschrift: Berner Straße 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97084
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Knappe
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.