Postdienstleistungen bei der AOK Nordwest

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberin durch

Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen in Höhe von 1 139 077 geschätzten Sendungen pro Jahr für ihre folgenden Regionaldirektionen aus:
— Herford (Region Herford, Minden-Lübbecke);
— Siegen (Region Siegerland-Wittgenstein, Olpe);
— Gütersloh (Region Gütersloh, Bielefeld).
Es sollen Rahmenvereinbarungen mit einem Auftragnehmer für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung von Briefsendungen, Einschreiben sowie Postzustellungsurkunden (PZU) bezüglich der einzelnen Lose geschlossen werden. Die Zustellung erfolgt je nach Los im Bundesland Nordrhein-Westfalen und bundesweit. Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-01 Auftragsbekanntmachung
2016-01-14 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Menge oder Umfang:
Der Auftrag ist aufgeteilt auf die folgenden 6 Lose:— Los 1 – Regionaldirektion Herford, Leitbereiche 32/33;— Los 2 – Regionaldirektion Herford, national und PZU;— Los 3 – Regionaldirektion Siegen, Leitbereich 57;— Los 4 – Regionaldirektion Siegen, national und PZU, sowie Infopost national;— Los 5 – Regionaldirektion Gütersloh, Leitbereich 33;— Los 6 – Regionaldirektion Gütersloh, national und PZU, sowie Infopost national.Insgesamt handelt es sich um eine kalkulierte Gesamtmenge von 1 139 077 Sendungen pro Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberin durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 236-428723
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin für alle Lose ist: — AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch. (2) Die vorbeschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben. (3) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Patrizia Krahn, Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ heruntergeladen werden. (4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. (5) Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe: (a) Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. (b) Das erforderliche Verzeichnis der vom Bieter benannten Drittunternehmen kann bereits mit Angebotsabgabe, muss spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. (c) Sofern der Bieter selbst über eine Lizenz nach § 5 Abs. 1 PostG für das Zustellgebiet verfügt, in dem er den Einsatz des Drittunternehmers beabsichtigt, bedarf es der Vorlage einer Lizenz des Drittunternehmers nicht, wenn dieser nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 PostG als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Bieters tätig wird, vgl. Ziffer III.2.3) 1) der Vergabebekanntmachung. Sofern der Bieter nicht selbst über eine Lizenz nach § 5 Abs.1 PostG für das Zustellgebiet verfügt, in dem er den Einsatz des Nachunternehmers beabsichtigt, bedarf es der Vorlage einer Lizenz nach § 5 Abs. 1 PostG für den Drittunternehmer. Es handelt sich um einen Fall der Eignungsleihe. (d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). (6) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Nachunternehmern: (a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern darf. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer vorlegt. (b) Will der Bieter Teilleistungen an einen Nachunternehmer weitergeben, so ist der geforderte Eignungsnachweis gemäß Punkt III.2.3) Ziffer 1) dieser Bekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. (c) Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Nachunternehmer ausführen lassen will (Dritt- und Nachunternehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4)) dieser Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich. (d) Das erforderliche Verzeichnis der vom Bieter benannten Nachunternehmer (o. lit. (a)) kann bereits mit Angebotsabgabe, muss spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Nachunternehmer mit dem Zuschlag als erteilt. (e) Der Einstufung eines Unternehmens als Nachunternehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen in Höhe von 1 139 077 geschätzten Sendungen pro Jahr für ihre folgenden Regionaldirektionen aus:
— Herford (Region Herford, Minden-Lübbecke);
— Siegen (Region Siegerland-Wittgenstein, Olpe);
— Gütersloh (Region Gütersloh, Bielefeld).
Es sollen Rahmenvereinbarungen mit einem Auftragnehmer für die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung von Briefsendungen, Einschreiben sowie Postzustellungsurkunden (PZU) bezüglich der einzelnen Lose geschlossen werden. Die Zustellung erfolgt je nach Los im Bundesland Nordrhein-Westfalen und bundesweit. Die Angebote erfolgen für die gewerbsmäßige Beförderung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG).
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen für die Regionaldirektion Herford, Leitbereiche 32/33
Kurze Beschreibung:
Abholstandorte:— 32052 Herford, Kurfürstenstr. 3-7;— 32257 Bünde, Nordring 11;— 32423 Minden, Lindenstr. 33;— 32312 Lübbecke, Bahnhofstr. 6.Die Zustellung erfolgt in den Leitbereichen 32/33.
Abholstandorte:
— 32052 Herford, Kurfürstenstr. 3-7;
— 32257 Bünde, Nordring 11;
— 32423 Minden, Lindenstr. 33;
— 32312 Lübbecke, Bahnhofstr. 6.
Die Zustellung erfolgt in den Leitbereichen 32/33.
Menge oder Umfang: Etwa 292 202 Sendungen jährlich.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Herford, national und PZU
Kurze Beschreibung:
Abholstandorte:— 32052 Herford, Kurfürstenstr. 3-7;— 32257 Bünde, Nordring 11;— 32423 Minden, Lindenstr. 33;— 32312 Lübbecke, Bahnhofstr. 6.Die Zustellung erfolgt national.
Die Zustellung erfolgt national.
Menge oder Umfang: Etwa 71.438 Sendungen jährlich.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Siegen, Leitbereich 57
Kurze Beschreibung:
Abholstandort:57074 Siegen, Frankfurter Str. 2.Die Zustellung erfolgt im Leitbereich 57.
Abholstandort:
57074 Siegen, Frankfurter Str. 2.
Die Zustellung erfolgt im Leitbereich 57.
Menge oder Umfang: Etwa 267 289 Sendungen jährlich.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Siegen, national und PZU sowie Infopost national
Kurze Beschreibung: Abholstandort:57074 Siegen, Frankfurter Str. 2.Die Zustellung erfolgt national.
Menge oder Umfang: Etwa 75 204 Sendungen jährlich.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Gütersloh, Leitbereich 33
Kurze Beschreibung:
Abholstandorte:— 33330 Gütersloh, Barkeystr. 19;— 33378 Rheda-Wiedenbrück, Hauptstr. 93;— 33790 Halle, Kaiserstr. 31;— 33604 Bielefeld, Oelmühlenstr. 59;— 33647 Bielefeld-Brackwede, Germanenstr. 8.Die Zustellung erfolgt im Leitbereich 33.
— 33330 Gütersloh, Barkeystr. 19;
— 33378 Rheda-Wiedenbrück, Hauptstr. 93;
— 33790 Halle, Kaiserstr. 31;
— 33604 Bielefeld, Oelmühlenstr. 59;
— 33647 Bielefeld-Brackwede, Germanenstr. 8.
Die Zustellung erfolgt im Leitbereich 33.
Menge oder Umfang: Etwa 345 465 Sendungen jährlich.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Regionaldirektion Gütersloh, national und PZU sowie Infopost national
Kurze Beschreibung:
Abholstandorte:— 33330 Gütersloh, Barkeystr. 19;— 33378 Rheda-Wiedenbrück, Hauptstr. 93;— 33790 Halle, Kaiserstr. 31;— 33604 Bielefeld, Oelmühlenstr. 59;— 33647 Bielefeld-Brackwede, Germanenstr. 8.Die Zustellung erfolgt national.
Menge oder Umfang: Etwa 87 479 Sendungen jährlich.
Der Auftrag ist aufgeteilt auf die folgenden 6 Lose:
— Los 1 – Regionaldirektion Herford, Leitbereiche 32/33;
— Los 2 – Regionaldirektion Herford, national und PZU;
— Los 3 – Regionaldirektion Siegen, Leitbereich 57;
— Los 4 – Regionaldirektion Siegen, national und PZU, sowie Infopost national;
— Los 5 – Regionaldirektion Gütersloh, Leitbereich 33;
— Los 6 – Regionaldirektion Gütersloh, national und PZU, sowie Infopost national.
Insgesamt handelt es sich um eine kalkulierte Gesamtmenge von 1 139 077 Sendungen pro Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Herford, Siegen, Gütersloh.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs in Kopie, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate ist; Bieter mit einem Firmensitz außerhalb Deutschlands haben einen gleichwertigen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Landes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW (Anlage 7).
(3) Allgemeiner Hinweis: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft und dem Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (4) bis (6) zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 300 000 EUR für Vermögensschäden inkl. Datenschutzverletzungen. Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung, erklärt der Bieter, dass er spätestens 2 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der genannten Ausgestaltung abschließen und den Nachweis vorlegen wird (Anlage 5).
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(2)Allgemeiner Hinweis: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft und dem Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (4) bis (6) zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Lizenzurkunde gemäß § 5 ff. Postgesetz (PostG) in Kopie. Der Vorlage einer Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung gemäß § 5 Abs. 1 Postgesetz (PostG) bedarf nach § 5 Abs. 2 PostG nicht, wer Briefsendungen als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe desjenigen befördert, dem eine Erlaubnis erteilt worden ist. Der Umstand, dass der Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 2 PostG vorliegt, ist gegenüber der Auftraggeberin nachzuweisen.
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2) Die Auftraggeberin fordert mindestens 2 Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang (unten stehend Näheres) und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von Briefsendungen, die mindestens die auf dem Deckblatt losweise angegebenen Postsendungsvolumina pro Jahr umfassen. Für Lose mit regionaler Zustellung (Lose 1, 3 und 5) können sowohl Referenzen mit bundesweiter als auch mit regionaler Zustellung angegeben werden. Für Lose mit bundesweiter Zustellung (Lose 2, 4 und 6), sind nur Referenzen mit bundesweiter Zustellung zulässig. Sofern Sie sich auf mehrere Lose bewerben, müssen die Referenzen insgesamt die addierten Postsendungsvolumina der bebotenen Lose abdecken. Bezieht sich der Bieter bei seinen Referenzen auf bundesweit erbrachte Leistungen, kommt es ausschließlich auf das addierte Postsendungsvolumen an, sodass für alle 6 Lose 2 Referenzen ausreichend sein können. Regional erbrachte Leistungen können nur auf den regionalen Teil der Postsendungsvolumina angerechnet werden. Bei Angebotsabgabe für lediglich ein Los sind genau 2 Referenzen nachzuweisen. Für die addierten Postsendungsvolumina ist die Anzahl der möglichen Referenzen wie folgt begrenzt:
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— 4 Referenzen bei 2 bebotenen Losen;
— 6 Referenzen bei 3 bebotenen Losen;
— 8 Referenzen bei 4 bebotenen Losen;
— 10 Referenzen bei 5 bebotenen Losen;
— 12 Referenzen bei 6 bebotenen Losen (Anlage 6).
Insbesondere sind folgende Angaben zu machen:
a) Angaben zum Referenzgeber/Kunden:
b) Branche,
c) Firma/Institution/Rechtsform,
d) Straße,
e) PLZ/Ort/Land,
f) Ansprechpartner/-in: Telefonnummer:
g) Leistungsbeschreibung: Postausgangssendevolumen pro Jahr:
— ... Stück pro Jahr (bundesweit),
— ... Stück pro Jahr (regional);
h) Vertragsausführung:
— Als alleiniger Auftragnehmer: ja – nein –;
— Als Unterauftragnehmer: ja – nein –, wenn ja, ... % Beteiligung am Gesamtauftrag;
i) Leistungszeitraum (Beginn und Ende): von_______bis;
j) Sonstige Anmerkungen: —.
(4) Allgemeiner Hinweis: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft und dem Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (4) bis (6) zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1) Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (Anlage 1b).
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung NRW (Anlage 1c).
3) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Anlage 1d).
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3) (4) zu beachten.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 15
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-19 📅
Öffnungsort: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands Herrn Martin Litsch
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Patrizia Krahn
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
URL der Dokumente: http://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin für alle Lose ist:
— AOK NordWest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch.
(2) Die vorbeschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
(3) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Patrizia Krahn, Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ heruntergeladen werden.
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(4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
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Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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(5) Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe:
(a) Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
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(b) Das erforderliche Verzeichnis der vom Bieter benannten Drittunternehmen kann bereits mit Angebotsabgabe, muss spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(c) Sofern der Bieter selbst über eine Lizenz nach § 5 Abs. 1 PostG für das Zustellgebiet verfügt, in dem er den Einsatz des Drittunternehmers beabsichtigt, bedarf es der Vorlage einer Lizenz des Drittunternehmers nicht, wenn dieser nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 PostG als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Bieters tätig wird, vgl. Ziffer III.2.3) 1) der Vergabebekanntmachung. Sofern der Bieter nicht selbst über eine Lizenz nach § 5 Abs.1 PostG für das Zustellgebiet verfügt, in dem er den Einsatz des Nachunternehmers beabsichtigt, bedarf es der Vorlage einer Lizenz nach § 5 Abs. 1 PostG für den Drittunternehmer. Es handelt sich um einen Fall der Eignungsleihe.
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(d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(6) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Nachunternehmern:
(a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern darf. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer vorlegt.
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(b) Will der Bieter Teilleistungen an einen Nachunternehmer weitergeben, so ist der geforderte Eignungsnachweis gemäß Punkt III.2.3) Ziffer 1) dieser Bekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen.
(c) Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Nachunternehmer ausführen lassen will (Dritt- und Nachunternehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4)) dieser Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich.
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(d) Das erforderliche Verzeichnis der vom Bieter benannten Nachunternehmer (o. lit. (a)) kann bereits mit Angebotsabgabe, muss spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Nachunternehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
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(e) Der Einstufung eines Unternehmens als Nachunternehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2015/S 236-428723 (2015-12-01)
Ergänzende Angaben (2016-01-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 011-015253
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 236-428723
ABl. S-Ausgabe: 11
Quelle: OJS 2016/S 011-015253 (2016-01-14)