Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) beabsichtigt, die Postdienstleistungen in 3 Losen zu vergeben: — Los 1 (Postdienstleistungen bundesweit – Briefpost einschließlich nachweispflichtigen Sendungen (Einschreiben) ohne Postzustellungsaufträge- Gegenstand der Leistung ist die tägliche Abholung, Transport, Codierung, Frankierung und bundesweite Zustellung von Standardsendungen einschließlich nachweispflichtigen Sendungen (Einschreiben) ohne Postzustellungsaufträge. — Los 2 (Postdienstleistungen bundesweit – Briefpost hinsichtlich der förmlichen Zustellung/Postzustellungsaufträge einschließlich erforderlichen Nachweisen- Gegenstand der Leistung ist die bundesweite förmliche Zustellung von Schriftstücken (Postzustellungsaufträge) unabhängig von Größe und Gewicht gemäß den Vorschriften der Zivilprozessodnung (§§ 166 bis 182 ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG) des Bundes jeweils in der aktuellen Fassung. — Los 3 (Postdienstleistungen bundesweit im Zusammenhang mit Zeitschriften (KV Mitteilungsblatt)) Gegenstand der Leistung ist die bundesweite monatliche Zustellung einer Mitglieder-Zeitschrift (KV Mitteilungsblatt).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-16.
Auftragsbekanntmachung (2015-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Postanschrift: Masurenallee 6A
Postleitzahl: 14057
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.kvberlin.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kvberlin.de📧
Telefon: +49 3031003278📞
Fax: +49 3031003322 📠
Siehe Vergabeunterlagen, Anlage 1 lit. C, D, E, F und G:
— Der Bieter erklärt sein Einverständnis, dass
1. bei der zentralen Informationsstelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Auskünfte aus dem Korruptionsregister über ihn eingeholt werden dürfen und er auf Verlangen des Auftraggebers die hierfür erforderlichen Daten vorlegen wird.
2. der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
— die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten Arbeitnehmer,
— die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie
— die an die Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
— Der Bieter verpflichtet sich,
1. Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, überprüfbare deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten, sowie auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
2. im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
3. Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass dieser eine gleichlautende Erklärung abgibt.
— Der Bieter bestätigt die Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
— Der Bieter bestätigt die Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) von Arbeitnehmern von Fremdfirmen.
— Der Bieter erklärt,
— dass die Versendung von Briefsendungen im lizenzierten Bereich des § 5 PostG (d.h. von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis zu 1 000 gr.) durch einen Postdienstleister erfolgt, der über eine gültige Lizenz gem. § 5 PostG verfügt und der die Versendung zu mindestens branchenüblichen Konditionen durchführt.
— dass die Erbringung der Leistungen durch einen Postdienstleister erfolgt, der über eine für den Zeitraum der Leistungserbringung gültige Genehmigung gem. § 19 PostG verfügt. (zu LOS 2).
Siehe Vergabeunterlagen, Anlage 1 lit. C, D, E, F und G:
— Der Bieter erklärt sein Einverständnis, dass
1. bei der zentralen Informationsstelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Auskünfte aus dem Korruptionsregister über ihn eingeholt werden dürfen und er auf Verlangen des Auftraggebers die hierfür erforderlichen Daten vorlegen wird.
2. der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
— die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten Arbeitnehmer,
— die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie
— die an die Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
— Der Bieter verpflichtet sich,
1. Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, überprüfbare deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten, sowie auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
2. im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
3. Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass dieser eine gleichlautende Erklärung abgibt.
— Der Bieter bestätigt die Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
— Der Bieter bestätigt die Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) von Arbeitnehmern von Fremdfirmen.
— Der Bieter erklärt,
— dass die Versendung von Briefsendungen im lizenzierten Bereich des § 5 PostG (d.h. von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis zu 1 000 gr.) durch einen Postdienstleister erfolgt, der über eine gültige Lizenz gem. § 5 PostG verfügt und der die Versendung zu mindestens branchenüblichen Konditionen durchführt.
— dass die Erbringung der Leistungen durch einen Postdienstleister erfolgt, der über eine für den Zeitraum der Leistungserbringung gültige Genehmigung gem. § 19 PostG verfügt. (zu LOS 2).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) beabsichtigt, die Postdienstleistungen in 3 Losen zu vergeben:
— Los 1 (Postdienstleistungen bundesweit – Briefpost einschließlich nachweispflichtigen Sendungen (Einschreiben) ohne Postzustellungsaufträge-
Gegenstand der Leistung ist die tägliche Abholung, Transport, Codierung, Frankierung und bundesweite Zustellung von Standardsendungen einschließlich nachweispflichtigen Sendungen (Einschreiben) ohne Postzustellungsaufträge.
— Los 2 (Postdienstleistungen bundesweit – Briefpost hinsichtlich der förmlichen Zustellung/Postzustellungsaufträge einschließlich erforderlichen Nachweisen-
Gegenstand der Leistung ist die bundesweite förmliche Zustellung von Schriftstücken (Postzustellungsaufträge) unabhängig von Größe und Gewicht gemäß den Vorschriften der Zivilprozessodnung (§§ 166 bis 182 ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG) des Bundes jeweils in der aktuellen Fassung.
Gegenstand der Leistung ist die bundesweite förmliche Zustellung von Schriftstücken (Postzustellungsaufträge) unabhängig von Größe und Gewicht gemäß den Vorschriften der Zivilprozessodnung (§§ 166 bis 182 ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG) des Bundes jeweils in der aktuellen Fassung.
— Los 3 (Postdienstleistungen bundesweit im Zusammenhang mit Zeitschriften (KV Mitteilungsblatt))
Gegenstand der Leistung ist die bundesweite monatliche Zustellung einer Mitglieder-Zeitschrift (KV Mitteilungsblatt).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen bundesweit -Briefpost einschließlich nachweispflichtigen Sendungen (Einschreiben) ohne Postzustellungsaufträge
Kurze Beschreibung: Siehe II 1.5.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen bundesweit -Briefpost hinsichtlich der förmlichen Zustellung/Postzustellungsaufträge einschließlich erforderlichen Nachweisen
Kurze Beschreibung: Siehe II. 1.5.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen bundesweit -im Zusammenhang mit Zeitschriften (KV Mitteilungsblatt)
Beschreibung der Optionen:
Vertragslaufzeiten
zu Los 1 – Beginn voraussichtlich 1.1.2016 – Ende zunächst 31.12.2016. Es sind drei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate vorgesehen. Die Gesamtlaufzeit beträgt max. vier Jahre und endet spätestens am 31.12.2019.
zu Los 2 – Beginn voraussichtlich 1.1.2016 – Ende zunächst 31.12.2016. Es sind drei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate vorgesehen. Die Gesamtlaufzeit beträgt max. vier Jahre und endet spätestens am 31.12.2019.
zu Los 3 – Beginn voraussichtlich 1.1.2016 – Ende 31.12.2016; es ist keine Verlängerungsoption vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und endet am 31.12.2016.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: VgSt. - PoDiLei16_Vergabe-Nr. 037-15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
„Die in den Vergabeunterlagen als Anlage 1 enthaltene Eigenerklärung ist einzureichen und enthält unter lit. B folgende Erklärungen zur Eignung“. Der Bieter erklärt, dass
1. eine Eintragung im Handelsregister erfolgt ist. Dem Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben beigelegt (Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 1 Jahr sein!),
2. die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt sind,
3. sein Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet und im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
4. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
5. sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
6. keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 bzw. Abs. 6 VOL/A vorliegen,
7. er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt und auch weiterhin nachkommen wird,
8. sein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist und er der Verpflichtung zur Beitragszahlung nachkommt und auch weiterhin nachkommen wird,
9. er die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DurchluftV, GefahrenstoffV, BetriebssicherheitV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält,
9. er die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DurchluftV, GefahrenstoffV, BetriebssicherheitV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält,
10. er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
10. er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
11. ihm nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde/n Person/en betrifft/betreffen,
12. er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
13. er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, den Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat, dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit anderen Bietern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbieter getroffen worden sind und auch nach Abgabe des Angebots getroffen werden,
13. er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, den Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat, dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit anderen Bietern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbieter getroffen worden sind und auch nach Abgabe des Angebots getroffen werden,
14. er die gleichbleibende Qualität seiner Dienstleistung überwacht,
15. er in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Gesetzestreue abgegeben hat und
15. er in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Gesetzestreue abgegeben hat und
16. Personen auf Seiten der Auftraggeberin, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst sind oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
17. er eine im Verhältnis zum Auftragsumfang angemessene Betriebshaftpflichtversicherung hat, die vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt werden kann,
18. er über eine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur gem. § 5 Abs. 1 PostG verfügt, die vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt werden kann,
19. die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), bzw. nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
„Die in den Vergabeunterlagen als Anlage 1 enthaltene Eigenerklärung ist einzureichen und enthält unter lit. B folgende Erklärungen bezüglich Umsatz und Beschäftigten“. Der Bieter erklärt und bestätigt entsprechend zu Los 1, Los 2 und Los 3 folgende Angaben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
„Die in den Vergabeunterlagen als Anlage 1 enthaltene Eigenerklärung ist einzureichen und enthält unter lit. B folgende Erklärungen bezüglich Umsatz und Beschäftigten“. Der Bieter erklärt und bestätigt entsprechend zu Los 1, Los 2 und Los 3 folgende Angaben
— zum Umsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die in den Jahren
2012, 2013 und 2014 endeten, bezogen auf die mit diesem Ausschreibungsgegenstand
vergleichbaren Leistungen,
— zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die in den Jahren 2012, 2013 und 2014 endeten, gegliedert nach
festangestellten bzw. freien Mitarbeitern,
Geschäftsjahren, die in den Jahren 2012, 2013 und 2014 endeten, in Bezug auf den
Leistungsgegenstand.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Siehe Vergabeunterlagen, Anlage 1 lit. C, D, E, F und G:
— Der Bieter erklärt sein Einverständnis, dass
1. bei der zentralen Informationsstelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Auskünfte aus dem Korruptionsregister über ihn eingeholt werden dürfen und er auf Verlangen des Auftraggebers die hierfür erforderlichen Daten vorlegen wird.
1. bei der zentralen Informationsstelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Auskünfte aus dem Korruptionsregister über ihn eingeholt werden dürfen und er auf Verlangen des Auftraggebers die hierfür erforderlichen Daten vorlegen wird.
2. der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
— die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten Arbeitnehmer,
— die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie
— die an die Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
— Der Bieter verpflichtet sich,
1. Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, überprüfbare deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten, sowie auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
1. Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, überprüfbare deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten, sowie auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
2. im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
3. Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass dieser eine gleichlautende Erklärung abgibt.
— Der Bieter bestätigt die Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
— Der Bieter bestätigt die Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) von Arbeitnehmern von Fremdfirmen.
— Der Bieter erklärt,
— dass die Versendung von Briefsendungen im lizenzierten Bereich des § 5 PostG (d.h. von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis zu 1 000 gr.) durch einen Postdienstleister erfolgt, der über eine gültige Lizenz gem. § 5 PostG verfügt und der die Versendung zu mindestens branchenüblichen Konditionen durchführt.
— dass die Versendung von Briefsendungen im lizenzierten Bereich des § 5 PostG (d.h. von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis zu 1 000 gr.) durch einen Postdienstleister erfolgt, der über eine gültige Lizenz gem. § 5 PostG verfügt und der die Versendung zu mindestens branchenüblichen Konditionen durchführt.
— dass die Erbringung der Leistungen durch einen Postdienstleister erfolgt, der über eine für den Zeitraum der Leistungserbringung gültige Genehmigung gem. § 19 PostG verfügt. (zu LOS 2).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber informiert die nicht berücksichtigten Bieter gem. § 101a GWB. Für Bewerber, die bereits eine Mitteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, erfolgt keine erneute Mitteilung. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die First beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber informiert die nicht berücksichtigten Bieter gem. § 101a GWB. Für Bewerber, die bereits eine Mitteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, erfolgt keine erneute Mitteilung. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die First beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.