Produktion von Sensoren DIR-ACS (Diana Infrastructure Rail – Analog Current Sensor) zur berührungsfreien und gleichzeitigen Messung von elektrischen Strömen an spannungsführenden isolierten Adern (2 Phasen) eines Drehstrom- Weichenantriebsmotors

DB Netz AG (Bukr 16)

Die DB Netz AG beabsichtigt in erweiterten Umfang die Überwachung der Weichenantriebsmotoren.
Hierzu sind entsprechend geeignete Sensoren erforderlich. Zur Ausschreibung kommt die Produktion des Sensors mit den nachfolgenden Bestandteilen:
Platine, Beschaffung des Sensorgehäuses, Montage der Platine im Sensorgehäuse, Beschaffung und Montage der Anschlusskabel, Qualitätstests, Kalibrierung jedes einzelnen Sensors, Anbringen des Labels mit Seriennummer, Dokumentation der Qualitätskontrolle mit fortlaufender Seriennummer, der Versand.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Sensoren
Menge oder Umfang: Produktion und Lieferung von DIR-ACS Sensoren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische Sensoren 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: rene.baumann@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926543721 📞
Fax: +49 6926543281 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 246-448396
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: — Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann; — Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen; — Erklärung, dass er den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner http://www.deutschebahn.com/file/2920500/data/geschaeftspartner.pdf) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (http://www.bme.de/fileadmin/pdf/Pressemeldungen/2008_11_10_BME_VerhaltensrichtlinieCoC.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.4); III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Teilnahmeanträge sind entweder elektronisch über die Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (eVergabe) oder schriftlich unter Verwendung eines selbst zu erstellenden „Kennzettels“ mit folgenden Angaben zu stellen: „Bewerbungsunterlagen – bitte nicht öffnen“, „Vergabevorgang: 15TEI19156“, „Bewerbungsfrist: 14.1.2016, 13:00 Uhr“. Dieser Kennzettel muss auf dem Umschlag, mit dem Sie Ihren Teilnahmeantrag übersenden, aufgeklebt werden. Der schriftliche Teilnahmeantrag ist an folgende Adresse zu senden: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Mitte, TEI-M-T, Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Netz AG beabsichtigt in erweiterten Umfang die Überwachung der Weichenantriebsmotoren.
Hierzu sind entsprechend geeignete Sensoren erforderlich. Zur Ausschreibung kommt die Produktion des Sensors mit den nachfolgenden Bestandteilen:
Platine, Beschaffung des Sensorgehäuses, Montage der Platine im Sensorgehäuse, Beschaffung und Montage der Anschlusskabel, Qualitätstests, Kalibrierung jedes einzelnen Sensors, Anbringen des Labels mit Seriennummer, Dokumentation der Qualitätskontrolle mit fortlaufender Seriennummer, der Versand.
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Referenznummer: 15TEI19156
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 60327 Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist;
— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von SektVO § 21 Absatz 1 und 2 vorliegen;
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes;
— Der Bieter hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Nachweise abzugeben:
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre;
— Erklärung über den Unternehmensgewinn (EBIT) in EURO der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Nachweise abzugeben:
— Angaben über ein Qualitätssicherungssystem (u. a. DIN ISO9001-Zertifizierung); Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen;
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
— Bestätigung der Einhaltung des Industriestandards IPC-A610. Der Industriestandard IPC-A610 – Acceptability of electronic assemblies – beschreibt die Abnahmekriterien für elektronische Baugruppen in der SMD Produktion und fordert Qualitätssicherungsmaßnahmen;
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— Bestätigung der Einhaltung der Fertigungsnorm IPC-A620ff Der Industriestandard IPC-A620 ist ein wesentlicher Industriestandard. Er beschreibt die Abnahmekriterien für angeschlagene, mechanisch gesicherte und gelötete Schaltverbindungen und die entsprechenden Kriterien für Bindung und Fixierung in Verbindung mit Kabel- und Kabelbaum – Baugruppen;
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— Angabe Referenzprojekte über die Entwicklung / Fertigung von in Serienproduktion gefertigten industriell eingesetzten Sensoren (>1000 Stück) unter Benennung der Referenzprojekte.
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer europäisch vergleichbaren Rechtsform.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Mitte, TEI-M-T, Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Baumann, René

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-16 📅
Datum des Endes: 2017-04-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2015/S 246-448396 (2015-12-14)