Projekt „Breitbandinfrastruktur in Planungsregionen des Landes Brandenburg – Glasfaser 2020, Planungsregion 5 Nord“ – „Lieferung von aktivem Material für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, Planungsregion 5 Nord“
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen des zuwendungsgeförderten Vorhaben des flächendeckenden Ausbaus der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg (hier Planungsregion 5, Nord) für die Beschaffung des für die Erstellung der Breitbandinfrastruktur erforderlichen Materials eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer losweise abzuschließen. Der Auftrag betrifft die für den Netzausbau notwendige Lieferung des aktiven Materials. Für den Betrieb des Netzes ist für die Auftraggeberin Kompatibilität zum bestehenden Netzbetrieb herzustellen und jeder Leistungsverlust bzw. jede Betriebsbeschränkung zu vermeiden. Mit dieser leistungsbezogenen Begründung geben wir die Komponenten und Produkte im Los 1 und Los 2 vor. Soweit Mengenangaben gemacht werden, können diese sowohl über- als auch unterschritten werden. Im Einzelnen werden voraussichtlich folgende Mengen beschafft: Los 1: 158 Stück DSLAM vom Typ Huawei MA5616 in der folgenden Bestückung: je 1 x Gehäuse (Artikelnummer H82BZ1MABB02); je 1 x Control Unit Board (Artikelnummer H83DOOCCUE01); je 1 x EPON/GPON/GE TypeC Uplink Interface Card (Artikelnummer H83D0OUP2AA1); je 2 x 48-port VDSL2 Service Board (Artikelnummer H83DOBVCMMO1); je 1 x High power board (Artikelnummer H83002PDVAA1); je 4 x Subscriber Cable (Artikelnummer CSAD32031); je 1 x power cable (Artikelnummer CPDOT0301); je 2 x blank panel (Artikelnummer EBP561X01); je 1 x basic system software V800R313 (Artikelnummer H83SSYS31301); je 96 x VDSL Port License (Artikelnummer H83SOOVDSLO1); je 96 x MELT Port License (Artikelnummer NDSSOOMELT01); je 96 x Multicast Subscriber License (Artikelnummer NDSSMULSUB02); Los 2: 130 Stück MPLS-Switch vom Typ Huawei S5328C-Hi-24S in der folgenden Bestückung: je 1 x Gehäuse (Artikelnummer LS-S5328C-Fil-24S); je 1 x 4-Port 10 G-Interface Card (Artikelnummer LS5D00X4SA00); je 1 x 170 W DC Power Module (Artikelnummer LS5MOPSD1700); je 1 x 170 W AC Power Module (Artikelnummer WOPSA1700); Los 3: SFP-Module in folgenden Mengen und folgenden Bauarten: 316 Stück 1G SFP Modul 1 310 nm 20 km, kompatibel zu Huawei; 260 Stück 10G SFP+ Modul DWDM in den Wellenlängen CH-55 bis 59 (wird bei Abruf angegeben) 80 km, kompatibel zu Huawei. Los 4: Glasfaser-Patch-Kabel in folgenden Mengen und folgenden Bauarten: 500 Stück Glasfaser-Patch-Kabel LC/APC auf LC/PC singlemode fiber 2 m Länge; 150 Stück Glasfaser-Patch-Kabel E2000/APC auf LC/PC singlemode fiber 2 m Länge. Los 5: 158 Stück Endverschlüsse 100DA LSA 08 HD. Die Auftraggeberin verpflichtet sich losbezogen zur Abnahme einer Mindestmenge in Höhe von 75 % des oben dargestellten Mengengerüsts. Aus den abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen wird die Auftraggeberin im Wege von Einzelabrufen bestellen. Nach dem Einzelabruf sind die Materialien innerhalb von 14 Tagen an das Lager der Auftraggeberin in Berlin zu liefern. Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit endet mit vollständiger Erbringung der geschuldeten Leistungen; jedoch nicht vor dem 31.3.2016.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldebedarf
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldebedarf📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: DNS:NET Internet Service GmbH
Postanschrift: Zimmerstraße 23
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dns-net.de🌏
E-Mail: glasfaser2020@dns-net.de📧
Fax: +49 3066765322 📠
1. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
2. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bei der vorbenannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
3. Zu Ziffer II.1.8) dieser Bekanntmachung: Die Leistung wird in sechs Lose aufgeteilt, d. h. es können Angebote für nur ein Los, mehrere Lose oder alle Lose zusammen abgegeben werden. Gesamtvergabeangebote sind nicht zugelassen.
4. Zu Ziffer III.1.3): Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischenihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Beabsichtigt der Bieter für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Dritte/Nachunternehmer einzusetzen oder sich zu Gunsten der eigenen Eignung zur Leistungserbringung auf die Eignung der Dritten/Nachunternehmer zu berufen, so ist der Bieter verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin, vor Zuschlagserteilung, aber auch jederzeit nach Zuschlagserteilung für die vorgesehenen Leistungsteile/Einsatzbereiche die Dritten/Nachunternehmer zu benennen und entsprechendeVerpflichtungserklärungen dieser Unternehmen beizubringen, die deren Leistungsbereitschaft und deren Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen im Umfang der unter Ziffer III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen belegen.
Lieferanten und Logistikdienstleister des Bieters sind keine Nachunternehmer im Sinne dieser Vergabe.
1. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
2. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bei der vorbenannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
3. Zu Ziffer II.1.8) dieser Bekanntmachung: Die Leistung wird in sechs Lose aufgeteilt, d. h. es können Angebote für nur ein Los, mehrere Lose oder alle Lose zusammen abgegeben werden. Gesamtvergabeangebote sind nicht zugelassen.
4. Zu Ziffer III.1.3): Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischenihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Beabsichtigt der Bieter für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Dritte/Nachunternehmer einzusetzen oder sich zu Gunsten der eigenen Eignung zur Leistungserbringung auf die Eignung der Dritten/Nachunternehmer zu berufen, so ist der Bieter verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin, vor Zuschlagserteilung, aber auch jederzeit nach Zuschlagserteilung für die vorgesehenen Leistungsteile/Einsatzbereiche die Dritten/Nachunternehmer zu benennen und entsprechendeVerpflichtungserklärungen dieser Unternehmen beizubringen, die deren Leistungsbereitschaft und deren Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen im Umfang der unter Ziffer III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen belegen.
Lieferanten und Logistikdienstleister des Bieters sind keine Nachunternehmer im Sinne dieser Vergabe.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen des zuwendungsgeförderten Vorhaben des flächendeckenden Ausbaus der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg (hier Planungsregion 5, Nord) für die Beschaffung des für die Erstellung der Breitbandinfrastruktur erforderlichen Materials eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer losweise abzuschließen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen des zuwendungsgeförderten Vorhaben des flächendeckenden Ausbaus der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg (hier Planungsregion 5, Nord) für die Beschaffung des für die Erstellung der Breitbandinfrastruktur erforderlichen Materials eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer losweise abzuschließen.
Der Auftrag betrifft die für den Netzausbau notwendige Lieferung des aktiven Materials. Für den Betrieb des Netzes ist für die Auftraggeberin Kompatibilität zum bestehenden Netzbetrieb herzustellen und jeder Leistungsverlust bzw. jede Betriebsbeschränkung zu vermeiden. Mit dieser leistungsbezogenen Begründung geben wir die Komponenten und Produkte im Los 1 und Los 2 vor. Soweit Mengenangaben gemacht werden, können diese sowohl über- als auch unterschritten werden. Im Einzelnen werden voraussichtlich folgende Mengen beschafft:
Der Auftrag betrifft die für den Netzausbau notwendige Lieferung des aktiven Materials. Für den Betrieb des Netzes ist für die Auftraggeberin Kompatibilität zum bestehenden Netzbetrieb herzustellen und jeder Leistungsverlust bzw. jede Betriebsbeschränkung zu vermeiden. Mit dieser leistungsbezogenen Begründung geben wir die Komponenten und Produkte im Los 1 und Los 2 vor. Soweit Mengenangaben gemacht werden, können diese sowohl über- als auch unterschritten werden. Im Einzelnen werden voraussichtlich folgende Mengen beschafft:
Los 1: 158 Stück DSLAM vom Typ Huawei MA5616 in der folgenden Bestückung:
je 1 x Gehäuse (Artikelnummer H82BZ1MABB02);
je 1 x Control Unit Board (Artikelnummer H83DOOCCUE01);
je 1 x EPON/GPON/GE TypeC Uplink Interface Card (Artikelnummer H83D0OUP2AA1);
je 2 x 48-port VDSL2 Service Board (Artikelnummer H83DOBVCMMO1);
je 1 x High power board (Artikelnummer H83002PDVAA1);
je 4 x Subscriber Cable (Artikelnummer CSAD32031);
je 1 x power cable (Artikelnummer CPDOT0301);
je 2 x blank panel (Artikelnummer EBP561X01);
je 1 x basic system software V800R313 (Artikelnummer H83SSYS31301);
je 96 x VDSL Port License (Artikelnummer H83SOOVDSLO1);
je 96 x MELT Port License (Artikelnummer NDSSOOMELT01);
je 96 x Multicast Subscriber License (Artikelnummer NDSSMULSUB02);
Los 2: 130 Stück MPLS-Switch vom Typ Huawei S5328C-Hi-24S in der folgenden Bestückung:
je 1 x Gehäuse (Artikelnummer LS-S5328C-Fil-24S);
je 1 x 4-Port 10 G-Interface Card (Artikelnummer LS5D00X4SA00);
je 1 x 170 W DC Power Module (Artikelnummer LS5MOPSD1700);
je 1 x 170 W AC Power Module (Artikelnummer WOPSA1700);
Los 3: SFP-Module in folgenden Mengen und folgenden Bauarten:
316 Stück 1G SFP Modul 1 310 nm 20 km, kompatibel zu Huawei;
260 Stück 10G SFP+ Modul DWDM in den Wellenlängen CH-55 bis 59 (wird bei Abruf angegeben) 80 km, kompatibel zu Huawei.
Los 4: Glasfaser-Patch-Kabel in folgenden Mengen und folgenden Bauarten:
500 Stück Glasfaser-Patch-Kabel LC/APC auf LC/PC singlemode fiber 2 m Länge;
150 Stück Glasfaser-Patch-Kabel E2000/APC auf LC/PC singlemode fiber 2 m Länge.
Los 5: 158 Stück Endverschlüsse 100DA LSA 08 HD.
Die Auftraggeberin verpflichtet sich losbezogen zur Abnahme einer Mindestmenge in Höhe von 75 % des oben dargestellten Mengengerüsts. Aus den abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen wird die Auftraggeberin im Wege von Einzelabrufen bestellen. Nach dem Einzelabruf sind die Materialien innerhalb von 14 Tagen an das Lager der Auftraggeberin in Berlin zu liefern. Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit endet mit vollständiger Erbringung der geschuldeten Leistungen; jedoch nicht vor dem 31.3.2016.
Die Auftraggeberin verpflichtet sich losbezogen zur Abnahme einer Mindestmenge in Höhe von 75 % des oben dargestellten Mengengerüsts. Aus den abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen wird die Auftraggeberin im Wege von Einzelabrufen bestellen. Nach dem Einzelabruf sind die Materialien innerhalb von 14 Tagen an das Lager der Auftraggeberin in Berlin zu liefern. Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt mit der Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit endet mit vollständiger Erbringung der geschuldeten Leistungen; jedoch nicht vor dem 31.3.2016.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Dslam
Kurze Beschreibung:
Das Los betrifft die Beschaffung von 158 Stück DSLAM vom Typ Huawei MA5616 in der folgenden…
… Bestückung:je 1 x Gehäuse (Artikelnummer H82BZ1MABB02);je 1 x Control Unit Board (Artikelnummer H83DOOCCUE01);je 1 x EPON/GPON/GE TypeC Uplink Interface Card (Artikelnummer H83D0OUP2AA1);je 2 x 48-port VDSL2 Service Board (Artikelnummer H83DOBVCMMO1);je 1 x High power board (Artikelnummer H83002PDVAA1);je 4 x Subscriber Cable (Artikelnummer CSAD32031);je 1 x power cable (Artikelnummer CPDOT0301);je 2 x blank panel (Artikelnummer EBP561X01);je 1 x basic system software V800R313 (Artikelnummer H83SSYS31301);je 96 x VDSL Port License (Artikelnummer H83SOOVDSLO1);je 96 x MELT Port License (Artikelnummer NDSSOOMELT01);je 96 x Multicast Subscriber License (Artikelnummer NDSSMULSUB02).
… Bestückung:
je 96 x Multicast Subscriber License (Artikelnummer NDSSMULSUB02).
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: MPLS-Switch
Kurze Beschreibung:
Das Los betrifft die Beschaffung von 130 Stück MPLS-Switch vom typ Huawei S5328C-Hi-24S in der folgenden…
… Bestückung:je 1 x Gehäuse (Artikelnummer LS-S5328C-Fil-24S);je 1 x 4-Port 10G-Interface Card (Artikelnummer LS5D00X4SA00);je 1 x 170 W DC Power Module (Artikelnummer LS5MOPSD1700);je 1 x 170 W AC Power Module (Artikelnummer WOPSA1700).
… Bestückung:
je 1 x 4-Port 10G-Interface Card (Artikelnummer LS5D00X4SA00);
je 1 x 170 W AC Power Module (Artikelnummer WOPSA1700).
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: SFP-Module
Kurze Beschreibung:
Das Los betrifft die Beschaffung von SFP-Modulen folgender Mengen und folgender…
… Bauarten:— 316 Stück 1G SFP Modul 1 310 nm 20 km, kompatibel zu Huawei;— Stück 260 10G SFP+ Modul DWDM in den Wellenlängen CH-55 bis 59 (wird bei Abruf angegeben) 80 km, kompatibel zu Huawei.
… Bauarten:
— 316 Stück 1G SFP Modul 1 310 nm 20 km, kompatibel zu Huawei;
— Stück 260 10G SFP+ Modul DWDM in den Wellenlängen CH-55 bis 59 (wird bei Abruf angegeben) 80 km, kompatibel zu Huawei.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Glasfaser-Patch-Kabel
Kurze Beschreibung:
Das Los betrifft die Lieferung von Glasfaser-Patch-Kabel folgender Mengen und folgender…
… Bauarten:— 500 Stück Glasfaser-Patch-Kabel LC/APC auf LC/PC singlemode fiber 2 m Länge;— 150 Stück Glasfaser-Patch-Kabel E2000/APC auf LC/PC singlemode fiber 2 m Länge.
… Bauarten:
— 500 Stück Glasfaser-Patch-Kabel LC/APC auf LC/PC singlemode fiber 2 m Länge;
— 150 Stück Glasfaser-Patch-Kabel E2000/APC auf LC/PC singlemode fiber 2 m Länge.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Endverschlüsse 100DA LSA 08 HD
Kurze Beschreibung: Das Los betrifft die Beschaffung von 158 Stück Endverschlüsse 100DA LSA 08 HD.
Referenznummer: 2014/GF2020-010
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Entwicklungskonzept Brandenburg – Glasfaser 2020 VergFö-C(2013) 265 – 5. PR.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter mit Sitz im Ausland haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vozulegen:
1. Angabe zur Organisationsform innerhalb des Bieters (Einzelbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft);
2. Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einreichen, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben;
2. Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einreichen, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben;
3. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit Anschrift. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Die Angaben von zusätzlichen Ansprechpartnern nebst Stellvertretern für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist nicht erforderlich.
3. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit Anschrift. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Die Angaben von zusätzlichen Ansprechpartnern nebst Stellvertretern für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist nicht erforderlich.
4. Handelsregisterauszug, Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis; jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als 3 Monate (Kopie ist ausreichend).Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist/sind, ist einvergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen. Als ausländischer Bieter bzw. ausländisches Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die Vorlage vergleichbarer gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit weist der Bieter/weisen die Mitglieder der Bietergemeinschaft gleichzeitig mit der Vorlage nach.
4. Handelsregisterauszug, Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis; jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als 3 Monate (Kopie ist ausreichend).Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist/sind, ist einvergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen. Als ausländischer Bieter bzw. ausländisches Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die Vorlage vergleichbarer gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit weist der Bieter/weisen die Mitglieder der Bietergemeinschaft gleichzeitig mit der Vorlage nach.
5. Angabe, das keine Auschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und/oder Abs. 6 VOL/A vorliegen;
6. Angabe, dass keine Ausschlussründe nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorliegen und/oder dass der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind.
6. Angabe, dass keine Ausschlussründe nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorliegen und/oder dass der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind.
7. Angabe, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vorliegt;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Bieter verfügt über eine ungekündigte marktübliche Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Kopie der Versicherungspolice legt der Bieter der Auftraggeberin auf Verlangen vor. Im Falle der Zuschlagserteilung legt der Bieter die Versicherungspolice unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung vor. Der Bieter erklärt, dass er den Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit der vertraglichen Vereinbarung aufrechterhält.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Der Bieter verfügt über eine ungekündigte marktübliche Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Kopie der Versicherungspolice legt der Bieter der Auftraggeberin auf Verlangen vor. Im Falle der Zuschlagserteilung legt der Bieter die Versicherungspolice unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung vor. Der Bieter erklärt, dass er den Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit der vertraglichen Vereinbarung aufrechterhält.
2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (EUR netto, ohne Umsatzsteuer), soweit er Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.1.5)) vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014; eine mindestens sechsmonatige Geschäftstätigkeit ist eine Mindestanforderung). Vergleichbare Leistungen sind dabei Materiallieferungsleistungen für den Breitbandnetzausbau.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (EUR netto, ohne Umsatzsteuer), soweit er Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.1.5)) vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014; eine mindestens sechsmonatige Geschäftstätigkeit ist eine Mindestanforderung). Vergleichbare Leistungen sind dabei Materiallieferungsleistungen für den Breitbandnetzausbau.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe von mindestens drei Referenzen, die vollständig oder überwieged vom Bieter/von der Bietergemeinschaft oder von Teilen dieser erbracht wurden. Die Referenzen müssen dabei Leistungen betreffen, die zu den in den jeweiligen Einzellosen ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind. Bei der Angabe der Referenzen gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft folgende Angaben an:
1. Angabe von mindestens drei Referenzen, die vollständig oder überwieged vom Bieter/von der Bietergemeinschaft oder von Teilen dieser erbracht wurden. Die Referenzen müssen dabei Leistungen betreffen, die zu den in den jeweiligen Einzellosen ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind. Bei der Angabe der Referenzen gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft folgende Angaben an:
— Name und Adresse des Auftraggebers (Referenzgeber). Mit dieser Angabe stimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft einer Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu;
— Leistungszeitraum;
— Beschreibung der erbrachten Leistung, insbesondere die Anzahl der bereitgestellten Geräte, Anzahl der zu beliefernden Standorte, gegebenenfalls Name und Anschrift des ausliefernden Vertragshändlers.
2. Erklärung, dass dem Vertrieb und dem Inverkehrbringen des angebotenen Produktes keine Rechte Dritter oder Rechtsvorschriften entgegenstehen;
3. Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt;
4. Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die ihm/ihr nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) obliegenden Pflichten im Anwendungsbereich des MiLoG gegenüber seinen/ihren Arbeitnehmern und gegenüber öffentlichen Stellen ausnahmslos erfüllt.
4. Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die ihm/ihr nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) obliegenden Pflichten im Anwendungsbereich des MiLoG gegenüber seinen/ihren Arbeitnehmern und gegenüber öffentlichen Stellen ausnahmslos erfüllt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Rahmenvereinbarung über Materiallieferungen und VOL/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage der Finanzierung des Auftrages ist ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag i. S. d. § 54 S. 2 VwVfG Brandenburg.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Bei dem Auftrag handelt es sich um ein zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziertes Vorhaben. Daraus resultieren erhöhte Transparenz-, Dokumentations- und Verwendungsnachweispflichten. Diese gelten auch für von Dritten beschaffte Leistungen. Von den Bietern wird daher die Kenntnis und Beachtung diesbezüglich erhöhter Sorgfaltspflichten erwartet.
1. Bei dem Auftrag handelt es sich um ein zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziertes Vorhaben. Daraus resultieren erhöhte Transparenz-, Dokumentations- und Verwendungsnachweispflichten. Diese gelten auch für von Dritten beschaffte Leistungen. Von den Bietern wird daher die Kenntnis und Beachtung diesbezüglich erhöhter Sorgfaltspflichten erwartet.
2. Die Ausschreibungsunterlagen umfassen eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nachdem Brandenburgischen Vergabegesetz. Dieses Gesetz enthält insbesondere auch verpflichtende Vorgaben zu den bei der Vertragsdurchführung zu beachtenden Mindestlöhnen. Der Bieter reicht mit dem Angebot eine Erklärung zur Erfüllung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ein.
2. Die Ausschreibungsunterlagen umfassen eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nachdem Brandenburgischen Vergabegesetz. Dieses Gesetz enthält insbesondere auch verpflichtende Vorgaben zu den bei der Vertragsdurchführung zu beachtenden Mindestlöhnen. Der Bieter reicht mit dem Angebot eine Erklärung zur Erfüllung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ein.
3. Der Auftragnehmer verfügt über eine marktübliche Produkthaftungsversicherung.
4. Der Auftragnehmer verfügt über eine den Wert der zu trensportierenden Ware ausreichend absichernde Transportversicherung.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: DNS:NET Internet Services gmbH
Herrn Alexander Lucke
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014/GF2020-010
Zusätzliche Informationen
1. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
1. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
2. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bei der vorbenannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
2. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bei der vorbenannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
3. Zu Ziffer II.1.8) dieser Bekanntmachung: Die Leistung wird in sechs Lose aufgeteilt, d. h. es können Angebote für nur ein Los, mehrere Lose oder alle Lose zusammen abgegeben werden. Gesamtvergabeangebote sind nicht zugelassen.
4. Zu Ziffer III.1.3): Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischenihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Beabsichtigt der Bieter für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Dritte/Nachunternehmer einzusetzen oder sich zu Gunsten der eigenen Eignung zur Leistungserbringung auf die Eignung der Dritten/Nachunternehmer zu berufen, so ist der Bieter verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin, vor Zuschlagserteilung, aber auch jederzeit nach Zuschlagserteilung für die vorgesehenen Leistungsteile/Einsatzbereiche die Dritten/Nachunternehmer zu benennen und entsprechendeVerpflichtungserklärungen dieser Unternehmen beizubringen, die deren Leistungsbereitschaft und deren Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen im Umfang der unter Ziffer III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen belegen.
4. Zu Ziffer III.1.3): Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischenihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Beabsichtigt der Bieter für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Dritte/Nachunternehmer einzusetzen oder sich zu Gunsten der eigenen Eignung zur Leistungserbringung auf die Eignung der Dritten/Nachunternehmer zu berufen, so ist der Bieter verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin, vor Zuschlagserteilung, aber auch jederzeit nach Zuschlagserteilung für die vorgesehenen Leistungsteile/Einsatzbereiche die Dritten/Nachunternehmer zu benennen und entsprechendeVerpflichtungserklärungen dieser Unternehmen beizubringen, die deren Leistungsbereitschaft und deren Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen im Umfang der unter Ziffer III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen belegen.
Lieferanten und Logistikdienstleister des Bieters sind keine Nachunternehmer im Sinne dieser Vergabe.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfenbesteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 138-254313 (2015-07-16)
Ergänzende Angaben (2015-09-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 553 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im ursprünglich durchgeführten offenen Verfahren im Los 5 sind keine Angebote für dieses Los eingegangen. Die Auftraggeberin hob dieses Los nach § 20 EG Abs. 1 lit. a VOL/A auf. Nach Aufhebung des Loses wurde die Beschaffung der ausgeschriebenen Produkte im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG Abs. 4 lit. a VOL/A erfolgreich durchgeführt. In diesem Verhandlungsverfahren gingen 3 Angebote ein.
Im ursprünglich durchgeführten offenen Verfahren im Los 5 sind keine Angebote für dieses Los eingegangen. Die Auftraggeberin hob dieses Los nach § 20 EG Abs. 1 lit. a VOL/A auf. Nach Aufhebung des Loses wurde die Beschaffung der ausgeschriebenen Produkte im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG Abs. 4 lit. a VOL/A erfolgreich durchgeführt. In diesem Verhandlungsverfahren gingen 3 Angebote ein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 112 002,46 💰
818 095,04 💰
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-10 📅
Name: Huawei Technologies Deutschland GmbH
Postanschrift: Hansaallee 205
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-27 📅
Name: Fiberstore Co., Limited
Postanschrift: East 2/F, Sci. & Tech. Park Building No. 6, Keyuan Road, Sci. & Tech Industry Park
Postort: Hanshan District, Shenzen
Postleitzahl: 518045
Land: China 🇨🇳
4️⃣
5️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-02 📅
Name: eku Kabel und Systeme GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hansastraße 122-124
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44866
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
3
2
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 177-320361
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 14437
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.3.1) dieser Bekanntmachung
Quelle: OJS 2016/S 004-003802 (2016-01-05)