Projekt „Breitbandinfrastruktur in Planungsregionen des Landes Brandenburg – Glasfaser 2020, Planungsregion 5 Nord“ – Fachlos 1 – „Tiefbau und Herstellen der Rohranlage sowie Aufstellen der MFGs“ – „Bauabschnitt 1 – Äste 5-12 sowie 21-37 – Ausführungsorte: Wusterwitz und Warchau, Krahne, Prützke, Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow, Kloster Lehnin, Michelsdorf, Busendorf, Kanin, Klaistow und Fichtenwalde"

DNS:NET Internet Services GmbH

Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen eines des geförderten Vorhabens GF2020 den flächendeckenden Ausbau der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, hier Planungsregion 5: Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Havelland. Ziel ist eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbanderschließung möglichst aller Haushalte und aller Gewerbegebiete mit bis zu 50 Mbit/s bis 2020.
Hierzu sollen Kabelverzweiger (KVZ) mit VDSL erschlossen werden, um den Anwohnern den Zugang zu leistungsfähigem Breitband-Internet zu ermöglichen. Um dies zu realisieren sollen Multifunktionsgehäuse (MFG) mit VDSL-DSLAM gestellt und mittels Glasfaser an bestehende Glasfaser-Backbone-Netze in Brandenburg angeschlossen werden. Ausgehend von diesen Bachbone-Netzen müssen neue Glasfaserkabel – in der Regel erdverlegt im Leerrohr DN50 – verlegt werden. Hierbei sollen möglichst zeit- und kostensparende Verlegearten (z.B. Verlegung mittels Kabelpflug) genutzt werden. In Ausnahmefällen ist je nach Auflage der Genehmigungsbehörde auch die oberirdische Linienführung an neu zu errichtenden Mastanlagen möglich. Gegenstand der hiesigen Vergabe sind die Bauleistungen für den Tiefbau und das Herstellen der Rohranlage sowie das Aufstellen von MFGs für den Bauabschnitt 1. Der Bauabschnitt 1 erfasst dabei Arbeiten in den folgenden Ästen sowie zwischen und in den folgenden Ausführungsorten:
— Ast 5-12 Wusterwitz und Warchau;
— Ast 21-22 Krahne;
— Ast 23 Prützke;
— Ast 24 Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow;
— Ast 25 Kloster Lehnin;
— Ast 26 Michelsdorf;
— Ast 27-28 Busendorf, Kanin und Klaistow;
— Ast 29-37 Fichtenwalde.
Mit den Ausschreibungsunterlagen stellt die Auftraggeberin dem Bieter die Streckenpläne (Streckenplanung) zur Verfügung, die der Bieter bei seiner Angebotserstellung zu berücksichtigen hat.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-05 Auftragsbekanntmachung
2015-08-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: DNS:NET Internet Services GmbH
Postanschrift: Zimmerstraße 23
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dns-net.de 🌏
E-Mail: glasfaser2020@dns-net.de 📧
Fax: +49 3066765322 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 048-082724
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziffer II.3) und Ziffer IV.3.7) dieser Bekanntmachung: Der Zuschlag auf das erfolgreiche Angebot erfolgt frühestens am 8.5.2015. Die Bindung des Bieters an sein Angebot (Bindefrist) besteht daher bis zum 15.5.2015. Der Beginn der Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem konkreten Datum der Zuschlagserteilung. Der späteste Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ist der 15.5.2015. 2. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. 3. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 12 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bei der vorbenannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten. 4. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung: Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten/ Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffer III.1.4), III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem er/sie sich auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen eines des geförderten Vorhabens GF2020 den flächendeckenden Ausbau der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, hier Planungsregion 5: Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Havelland. Ziel ist eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbanderschließung möglichst aller Haushalte und aller Gewerbegebiete mit bis zu 50 Mbit/s bis 2020.
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Hierzu sollen Kabelverzweiger (KVZ) mit VDSL erschlossen werden, um den Anwohnern den Zugang zu leistungsfähigem Breitband-Internet zu ermöglichen. Um dies zu realisieren sollen Multifunktionsgehäuse (MFG) mit VDSL-DSLAM gestellt und mittels Glasfaser an bestehende Glasfaser-Backbone-Netze in Brandenburg angeschlossen werden. Ausgehend von diesen Bachbone-Netzen müssen neue Glasfaserkabel – in der Regel erdverlegt im Leerrohr DN50 – verlegt werden. Hierbei sollen möglichst zeit- und kostensparende Verlegearten (z.B. Verlegung mittels Kabelpflug) genutzt werden. In Ausnahmefällen ist je nach Auflage der Genehmigungsbehörde auch die oberirdische Linienführung an neu zu errichtenden Mastanlagen möglich. Gegenstand der hiesigen Vergabe sind die Bauleistungen für den Tiefbau und das Herstellen der Rohranlage sowie das Aufstellen von MFGs für den Bauabschnitt 1. Der Bauabschnitt 1 erfasst dabei Arbeiten in den folgenden Ästen sowie zwischen und in den folgenden Ausführungsorten:
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— Ast 5-12 Wusterwitz und Warchau;
— Ast 21-22 Krahne;
— Ast 23 Prützke;
— Ast 24 Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow;
— Ast 25 Kloster Lehnin;
— Ast 26 Michelsdorf;
— Ast 27-28 Busendorf, Kanin und Klaistow;
— Ast 29-37 Fichtenwalde.
Mit den Ausschreibungsunterlagen stellt die Auftraggeberin dem Bieter die Streckenpläne (Streckenplanung) zur Verfügung, die der Bieter bei seiner Angebotserstellung zu berücksichtigen hat.
Referenznummer: 2014/GF2020-006
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Entwicklungskonzept Brandenburg – Glasfaser 2020 VergFö-C (2013) 265 – 5. PR.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen bzw. Erklärungen der zuständigen Stellen zu den nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen.
1. Handelsregisterauszug; jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als 3 Monate. Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist/sind, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen.
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2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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3. Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegen.
4. Angabe, dass keine Ausschlussründe nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorliegen und/oder dass der Bieter nicht gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind.
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5. Angabe, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vorliegt.
6. Die Auftraggeberin wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des Bieters zu Gunde legen.
7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Wir erklären, dass wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben. Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen und – sofern wir beitragspflichtig sind – eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse beibringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen bzw. Erklärungen der zuständigen Stellen zu den nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto, ohne Umsatzsteuer), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.1.5)) vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014; eine mindestens sechsmonatige Geschäftstätigkeit ist eine Mindestanforderung). Vergleichbare Leistungen sind dabei Leistungen, die mit den unter Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung aufgeführten Leistungen vergleichbar sind.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen bzw. Erklärungen der zuständigen Stellen zu den nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen. Angabe von einschlägigen vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014), die vollständig oder überwieged vom Bieter/von der Bietergemeinschaft oder von Teilen dieser erbracht wurden. Die Referenzen müssen dabei Leistungen betreffen, die mit den zu vergebenden Leistungen (siehe Ziffer II.1.5)) nach Art und Umfang vergleichbar sind. Der Bieter weist die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem Angebot nach.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Vertrag über Bauleistungen sowie VOB/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage der Finanzierung des Auftrages ist ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag i.S.d. § 54 S. 2 VwVfG Brandenburg. Der Bewilligungszeitraum endet zum 30.12.2015. Ausgaben nach diesem Datum sind nicht zuwendungsfähig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Bieter muss Angaben zur Organisationsform innerhalb des Bieters machen (Einzelbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft).
Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einreichen, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- Sach- und Vermögensschäden abschließen wird. Die Deckungssummen der Versicherung für Personenschäden 1 000 000 EUR, für Sachschäden 3 000 000 EUR und für Vermögenschäden 5 000 000 EUR pro Schadensfall wird nicht unterschritten. Im Falle der Zuschlagserteilung legt der Bieter einen Nachweis über den Abschluss, die Aufrechterhaltung der Versicherung und die Prämienzahlung unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsschluss vor. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass der Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit der vertraglichen Vereinbarung aufrechterhalten wird.
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2. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie die erforderliche Sicherheit für die Bauarbeiten der hier ausgeschriebenen Art gewährleistet. Einen Nachweis über die Sicherheit bei Bauarbeiten der hier ausgeschriebenen Art legt er/legt sie seinem/ihrem Angebot als als Anlage (in Kopie) bei.
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3. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie über die erforderliche Fachkunde im Rohrleitungsbau verfügt. Einen Nachweis für die Fachkunde im Rohrleitungsbau legt er/legt sie seinem/ihrem Angebot als Anlage (in Kopie) bei.
4. Bei dem Auftrag handelt es sich um ein zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziertes Vorhaben. Daraus resultieren erhöhte Transparenz-, Dokumentations- und Verwendungsnachweispflichten. Diese gelten auch für von Dritten beschaffte Leistungen. Von den Bietern wird daher die Kenntnis und Beachtung diesbezüglich erhöhter Sorgfaltspflichten erwartet.
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5.Die Ausschreibungsunterlagen umfassen eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz. Dieses Gesetz enthält neben den besonderen Bestimmungen für die Durchführung des Vergabeverfahrens auch verpflichtende Vorgaben zu den bei der Vertragsdurchführung zu beachtenden Mindestlöhnen. Der Bieter reicht mit dem Angebot eine Erklärung über die Erfüllung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ein.
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6. Die Ausschreibungsunterlagen umfassen die Hinweise und Einverständniserklärung zur Prüfung von Belegen und sonstigen Unterlagen. Dieses Dokument enthält eine Darstellung der von der Auftraggeberin zu beachtenden Auflagen zur Einreichung von Ausgabenbelegen an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und eine Einverständniserklärung des Auftragnehmers mit der Vorlage der Belege bei der ILB.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-20 📅
Öffnungsort:
DNS:NET Internet Service GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Bitte melden Sie sich am Empfang.
Ort des Eröffnungstermins: DNS:NET Internet Service GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Bitte melden Sie sich am Empfang.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bieter und ihre bevollmächtigten Personen. Die Vollmacht ist für die Zulassung zum Termin nachzuweisen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: DNS:NET Internet Services GmbH
Herrn Alexander Lucke

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-05-08 📅
Datum des Endes: 2015-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014/GF2020-006
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziffer II.3) und Ziffer IV.3.7) dieser Bekanntmachung: Der Zuschlag auf das erfolgreiche Angebot erfolgt frühestens am 8.5.2015. Die Bindung des Bieters an sein Angebot (Bindefrist) besteht daher bis zum 15.5.2015. Der Beginn der Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem konkreten Datum der Zuschlagserteilung.
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Der späteste Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ist der 15.5.2015.
2. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
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3. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 12 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bei der vorbenannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
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4. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten/ Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffer III.1.4), III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem er/sie sich auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Telefon: +49 3318661719 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2015/S 048-082724 (2015-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DNS:NET Internet Service GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 162-295903
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 48-082724
ABl. S-Ausgabe: 162

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 555 832,40 💰
1 418 776,50 💰

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-18 📅
Name: Antennen Schulze oHG
Postanschrift: Jüterbogerstraße 19
Postort: Dahme
Postleitzahl: 15936
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Quelle: OJS 2015/S 162-295903 (2015-08-19)