Projekt „Breitbandinfrastruktur in Planungsregionen des Landes Brandenburg – Glasfaser 2020, Planungsregion 5 Nord“ – Fachlos 2 „Kabelzug, Glasfasermontage inkl. Setzen von Muffen und Spleißen, Kupfermontage in den MFGs“

DNS:NET Internet Service GmbH

Im Rahmen des zuwendungsgeförderten Projektes GF2020 erweitert die Auftraggeberin ihr bestehendes Telekommunikationsnetz in Brandenburg in der Region Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Havelland. Hierzu sollen Kabelverzweiger (KVZ) mit VDSL erschlossen werden, um den Anwohnern den Zugang zu leistungsfähigen Breitband-Internet-Anschlüssen zu ermöglichen. Um dies zu realisieren, werden aktuell Multifunktionsgehäuse (MFG) mit VDSL-DSLAM gestellt und mittels Glasfaser an bestehende Glasfaser-Backbone-Netze in Brandenburg angeschlossen. Ausgehend von diesen Backbone-Netzen müssen neue Glasfaserkabel – in der Regel erdverlegt im Leerrohr DN50 – verlegt werden.
Das Fachlos zur Ausführung der für das Projekt notwendigen Tiefbauarbeiten und Herstellung der Rohranlage inkl. Aufstellen von MFG, Sicherstellen der Stromversorgung der MFG ist bereits beauftragt und befindet sich in der Ausführung.
Hiermit werden die Arbeiten für das Fachlos 2 – „Kabelzug, Glasfasermontage inkl. Setzen von Muffen und Spleißen, Kupfermontage in den MFGs“ ausgeschrieben.
Die Arbeiten sollen in allen Bauabschnitten des bisher vergebenen Fachloses 1 stattfinden. Die hier ausgeschriebenen „Kabelzug-; Glasfaser- und Kupfermontageleistungen“ werden in 2 Teillosen vergeben. Den Losen liegen jeweils mehrere Bauabschnitte der bereits erstellten Rohranlage zugrunde. Dies sind im Einzelnen:
Los 1: Arbeiten in den Bauabschnitten 3-7
Bauabschnitt 3 (EU 1):
Äste 1-3 und 18-21 und 23-30 sowie Ast 38 – Ausführungsorte: Potsdam-Nedlitz, Potsdam-Bornstedt, Geltow, Wildpark West, Nauen, N.-Neukammer, N.-Weinberg, Perwenitz, Bredow, Markee, Wustermark und Ketzin;
Bauabschnitt 4 (EU 2):
Äste 1, 2, 10, 11, 12, 13 sowie Ast Schmerzke – Ausführungsorte: In und in der Umgebung von Ortsteilen der Stadt Brandenburg/Havel (Bohnenland, Plaue, Schmerzke) sowie des Amtes Milower Land (Bahnitz, Möhtlitz, Jerchel und Knoblauch);
Bauabschnitt 5 (EU 3):
Äste 1-4 – Ausführungsorte: Radewege, Ketzür (Beetzseeheide), Bagow sowie Päwesin, Lünow, Roskow und Weseram im Ast 4;
Bauabschnitt 6 (EU 4):
Äste 14-16 – Ausführungsorte: Gräningen, Garlitz-Buckow und Barnewitz – Buschow;
Bauabschnitt 7 (EU 5):
Äste 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 8a und 17 – Ausführungsorte: In und in der Umgebung von Ortsteilen des Amtes Rhinow (inkl. Großderschau, Gollenberg und Havelaue), des Amtes Friesack (inkl. Briesen, Pessin und Retzow) sowie der Stadt Nauen (Ribbeck);
Los 2: Arbeiten in den Bauabschnitten 1, 2 und 8
Bauabschnitt 1:
Äste 5-12 sowie 21-37 – Ausführungsorte: Wusterwitz und Warchau, Krahne, Prützke, Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow, Kloster Lehnin, Michelsdorf, Busendorf, Kanin, Klaistow und Fichtenwalde;
Bauabschnitt 2:
Äste 13-20 sowie 43 – Ausführungsorte: zwischen Rogäsen – Zitz, zwischen Rogäsen – Mahlenden, zwischen Grüningen – Boecke, zwischen Ziesar – Köpernitz – Buckautal – Dretzen sowie in den Orten Ziesar, Bücknitz und Glienecke;
Bauabschnitt 8 (EU 6):
Ast 39 – Ausführungsorte: Nuthetal / Bergholz-Rehbrücke.
Der Bieter muss für beide Lose ein Angebot abgeben. Zur Sicherstellung der fristgerechten Ausführung ist die Anzahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann limitiert. Bieter können daher den Zuschlag nur für maximal ein Los erhalten. Die Bestimmung des Loses, für das der Bieter den Zuschlag erhält, trifft alleine die Auftraggeberin anhand des für das jeweilige Los – nach Auswertung aller Angebote – wirtschaftlichsten Angebots. Die Abgabe von Nebenangeboten zur Gesamtvergabe (z. B. die Einräumung von Rabatten bei Zuschlagserteilung für beide Lose) durch den Bieter ist nicht gestattet.
Mit den Ausschreibungsunterlagen stellt die Auftraggeberin dem Bieter die Datenblätter für das zu verbauende Material sowie die Streckenplanung bei. Der genau Umfang der Bauarbeiten ist in den Ausschreibungsunterlagen näher beschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-17 Auftragsbekanntmachung
2015-07-20 Ergänzende Angaben
2015-09-23 Ergänzende Angaben
2015-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: DNS:NET Internet Service GmbH
Postanschrift: Zimmerstraße 23
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dns-net.de 🌏
E-Mail: glasfaser2020@dns-net.de 📧
Fax: +49 3066765322 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 139-255743
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziffer II.3) dieser Bekanntmachung: Der Beginn der Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem Datum der Zuschlagserteilung. Der früheste Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ist der 25.9.2015. 2. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. 3. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 12 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bei der vorbenannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten. 4. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung: Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten/ Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffer III.1.4, III.2.1 – 2.3 dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem er/sie sich auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Dies gilt auch für Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). 5. Die Auftraggeberin wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des Bieters zu Gunde legen. 6. Soweit die Bieter Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung einreichen, wird die Auftraggeberin – soweit erforderlich – gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 3 Satz 4 VOB/A verfahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des zuwendungsgeförderten Projektes GF2020 erweitert die Auftraggeberin ihr bestehendes Telekommunikationsnetz in Brandenburg in der Region Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Havelland. Hierzu sollen Kabelverzweiger (KVZ) mit VDSL erschlossen werden, um den Anwohnern den Zugang zu leistungsfähigen Breitband-Internet-Anschlüssen zu ermöglichen. Um dies zu realisieren, werden aktuell Multifunktionsgehäuse (MFG) mit VDSL-DSLAM gestellt und mittels Glasfaser an bestehende Glasfaser-Backbone-Netze in Brandenburg angeschlossen. Ausgehend von diesen Backbone-Netzen müssen neue Glasfaserkabel – in der Regel erdverlegt im Leerrohr DN50 – verlegt werden.
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Das Fachlos zur Ausführung der für das Projekt notwendigen Tiefbauarbeiten und Herstellung der Rohranlage inkl. Aufstellen von MFG, Sicherstellen der Stromversorgung der MFG ist bereits beauftragt und befindet sich in der Ausführung.
Hiermit werden die Arbeiten für das Fachlos 2 – „Kabelzug, Glasfasermontage inkl. Setzen von Muffen und Spleißen, Kupfermontage in den MFGs“ ausgeschrieben.
Die Arbeiten sollen in allen Bauabschnitten des bisher vergebenen Fachloses 1 stattfinden. Die hier ausgeschriebenen „Kabelzug-; Glasfaser- und Kupfermontageleistungen“ werden in 2 Teillosen vergeben. Den Losen liegen jeweils mehrere Bauabschnitte der bereits erstellten Rohranlage zugrunde. Dies sind im Einzelnen:
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Los 1: Arbeiten in den Bauabschnitten 3-7
Bauabschnitt 3 (EU 1):
Äste 1-3 und 18-21 und 23-30 sowie Ast 38 – Ausführungsorte: Potsdam-Nedlitz, Potsdam-Bornstedt, Geltow, Wildpark West, Nauen, N.-Neukammer, N.-Weinberg, Perwenitz, Bredow, Markee, Wustermark und Ketzin;
Bauabschnitt 4 (EU 2):
Äste 1, 2, 10, 11, 12, 13 sowie Ast Schmerzke – Ausführungsorte: In und in der Umgebung von Ortsteilen der Stadt Brandenburg/Havel (Bohnenland, Plaue, Schmerzke) sowie des Amtes Milower Land (Bahnitz, Möhtlitz, Jerchel und Knoblauch);
Bauabschnitt 5 (EU 3):
Äste 1-4 – Ausführungsorte: Radewege, Ketzür (Beetzseeheide), Bagow sowie Päwesin, Lünow, Roskow und Weseram im Ast 4;
Bauabschnitt 6 (EU 4):
Äste 14-16 – Ausführungsorte: Gräningen, Garlitz-Buckow und Barnewitz – Buschow;
Bauabschnitt 7 (EU 5):
Äste 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 8a und 17 – Ausführungsorte: In und in der Umgebung von Ortsteilen des Amtes Rhinow (inkl. Großderschau, Gollenberg und Havelaue), des Amtes Friesack (inkl. Briesen, Pessin und Retzow) sowie der Stadt Nauen (Ribbeck);
Los 2: Arbeiten in den Bauabschnitten 1, 2 und 8
Bauabschnitt 1:
Äste 5-12 sowie 21-37 – Ausführungsorte: Wusterwitz und Warchau, Krahne, Prützke, Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow, Kloster Lehnin, Michelsdorf, Busendorf, Kanin, Klaistow und Fichtenwalde;
Bauabschnitt 2:
Äste 13-20 sowie 43 – Ausführungsorte: zwischen Rogäsen – Zitz, zwischen Rogäsen – Mahlenden, zwischen Grüningen – Boecke, zwischen Ziesar – Köpernitz – Buckautal – Dretzen sowie in den Orten Ziesar, Bücknitz und Glienecke;
Bauabschnitt 8 (EU 6):
Ast 39 – Ausführungsorte: Nuthetal / Bergholz-Rehbrücke.
Der Bieter muss für beide Lose ein Angebot abgeben. Zur Sicherstellung der fristgerechten Ausführung ist die Anzahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann limitiert. Bieter können daher den Zuschlag nur für maximal ein Los erhalten. Die Bestimmung des Loses, für das der Bieter den Zuschlag erhält, trifft alleine die Auftraggeberin anhand des für das jeweilige Los – nach Auswertung aller Angebote – wirtschaftlichsten Angebots. Die Abgabe von Nebenangeboten zur Gesamtvergabe (z. B. die Einräumung von Rabatten bei Zuschlagserteilung für beide Lose) durch den Bieter ist nicht gestattet.
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Mit den Ausschreibungsunterlagen stellt die Auftraggeberin dem Bieter die Datenblätter für das zu verbauende Material sowie die Streckenplanung bei. Der genau Umfang der Bauarbeiten ist in den Ausschreibungsunterlagen näher beschrieben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Arbeiten in den Bauabschnitten 3 – 7
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Erbringung der Arbeiten für den Kabelzug, die Glasfaser- sowie Kupfermontage in den Bauabschnitten 3 – 7. Die Arbeiten sind geografisch in und zwischen den folgenden Orten zu
erbringen:Bauabschnitt 3 (EU 1):Äste 1-3 und 18-21 und 23-30 sowie Ast 38 – Ausführungsorte: Potsdam-Nedlitz, Potsdam-Bornstedt, Geltow, Wildpark West, Nauen, N.-Neukammer, N.-Weinberg, Perwenitz, Bredow, Markee, Wustermark und Ketzin;Bauabschnitt 4 (EU 2):Äste 1, 2, 10, 11, 12, 13 sowie Ast Schmerzke – Ausführungsorte: In und in der Umgebung von Ortsteilen der Stadt Brandenburg/Havel (Bohnenland, Plaue, Schmerzke) sowie des Amtes Milower Land (Bahnitz, Möhtlitz, Jerchel und Knoblauch);Bauabschnitt 5 (EU 3):Äste 1-4 – Ausführungsorte: Radewege, Ketzür (Beetzseeheide), Bagow sowie Päwesin, Lünow, Roskow und Weseram im Ast 4;Bauabschnitt 6 (EU 4):Äste 14-16 – Ausführungsorte: Gräningen, Garlitz-Buckow und Barnewitz – Buschow;Bauabschnitt 7 (EU 5):Äste 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 8a und 17 – Ausführungsorte: In und in der Umgebung von Ortsteilen des Amtes Rhinow (inkl. Großderschau, Gollenberg und Havelaue), des Amtes Friesack (inkl. Briesen, Pessin und Retzow) sowie der Stadt Nauen (Ribbeck).
erbringen:
Äste 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 8a und 17 – Ausführungsorte: In und in der Umgebung von Ortsteilen des Amtes Rhinow (inkl. Großderschau, Gollenberg und Havelaue), des Amtes Friesack (inkl. Briesen, Pessin und Retzow) sowie der Stadt Nauen (Ribbeck).
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe Ziffer II. 1.5 dieser Bekanntmachung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Arbeiten in den Bauabschnitten 1, 2 und 8
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Erbringung der Arbeiten für den Kabelzug, die Glasfaser- sowie Kupfermontage in den Bauabschnitten 1, 2 und 8. Die Arbeiten sind geografisch in und zwischen den folgenden Orten zu
erbringen:Bauabschnitt 1:Äste 5-12 sowie 21-37 – Ausführungsorte: Wusterwitz und Warchau, Krahne, Prützke, Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow, Kloster Lehnin, Michelsdorf, Busendorf, Kanin, Klaistow und Fichtenwalde;Bauabschnitt 2:Äste 13-20 sowie 43 – Ausführungsorte: zwischen Rogäsen – Zitz, zwischen Rogäsen – Mahlenden, zwischen Grüningen – Boecke, zwischen Ziesar – Köpernitz – Buckautal – Dretzen sowie in den Orten Ziesar, Bücknitz und Glienecke;Bauabschnitt 8 (EU 6):Ast 39 – Ausführungsorte: Nuthetal / Bergholz-Rehbrücke.
erbringen:
Referenznummer: 2014/GF2020-009
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Entwicklungskonzept Brandenburg – Glasfaser 2020 VergFö-C (2013) 265 – 5. PR.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen bzw. Erklärungen der zuständigen Stellen zu den
nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen:
1. Handelsregisterauszug/Berufsregisterauszug bzw. vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens; jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als drei Monate (Kopie ist ausreichend). Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist/sind, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen. Einem ausländischen Bieter/ausländischen Mitglied einer Bietergemeinschaft ist die Vorlage vergleichbarer gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist mit der Vorlage des Nachweises zu belegen.
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2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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3. Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegen.
4. Angaben, dass keine Ausschlussgründe nach § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 lit. c und lit. e VOB/A vorliegen.
5. Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§
15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorliegen und/oder dass der Bieter
nicht gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens
2.500 Euro belegt worden ist, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind.
6. Angabe, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vorliegt.
7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Wir
erklären, dass wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
haben. Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen und – sofern wir beitragspflichtig
sind – eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse beibringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen bzw. Erklärungen der zuständigen Stellen zu den nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (EUR netto, ohne Umsatzsteuer), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.1.5) vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014; eine mindestens
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sechsmonatige Geschäftstätigkeit ist eine Mindestanforderung). Vergleichbare Leistungen sind
dabei Leistungen, die mit den unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung aufgeführten Leistungen vergleichbar
sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Auftrag gelten weitere auftragsbezogene Eignungskriterien, über deren Vorliegen alle Bieter
(ungeachtet der Eintragung in die Liste des Vereins
für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. -
Präqualifikationsverzeichnis) durch Eigenerklärungen und Vorlage entsprechender Nachweise Auskunft
erteilen:
1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft macht Angaben zu der durchschnittlichen festangestellten Mitarbeiterzahl des Unternehmens in Bezug auf Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (siehe Ziffer 1.5) vergleichbar sind für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012-2014).
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2. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie über eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern verfügt, die mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (siehe Ziffer II. 1.5), vertraut sind und für die Umsetzung des Auftrags ab Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Der Bieter macht zusätzliche Angaben über:
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— Anzahl der Mitarbeiter, die er/sie losweise einsetzen kann;
— Verteilung der losweise eingesetzten Mitarbeiter auf die Mitarbeiterkategorien der Bauleitung und Bauausführung.
Nachweise über die Verfügbarkeit des erforderlichen Personals können ergänzend durch Vorlage zusätzlicher Auskünfte privater Arbeitsvermittler (Zeitarbeitsfirmen) bzw. der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit erbracht werden.
Aus diesen Auskünften muss hervorgehen, welche Personalressourcen dem Bieter ab Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen.
3. Der Bieter reicht mit dem Angebot auch den für das jeweilige Los ausgefüllten Bauzeitenplan ein. Aus dem ausgefüllten Bauzeitenplan muss sich die Personalkapazitätenplanung des Bieters für die Dauer der Vertragsausführung ergeben. Der Bieter muss in der Personalkapazitätenangabe nachweisen, dass er mit dem verfügbaren Personal durchgängig und mit zügigen Fortschtitt die Leistung fristgerecht erbringen kann.
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4. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie über eine ausreichende Anzahl an Einblasgeräten verfügt, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziffer II.1.5) erforderlich sind. Die Einblasgeräte stehen dem Bieter/der Bietergemeinschaft ab Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung zur Verfügung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft macht folgende Angaben zu den
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Einblasgeräten:
— Angabe der Anzahl der Einblasgeräte;
— Angabe des Einblasgerätes;
— Angabe des Herstellers;
— Angabe des Typs;
— Angabe des Baujahrs;
— sonstige Angaben (z. B. Einsatzgewicht).
Nachweise über die Verfügbarkeit der erforderlichen Einblaßgeräte können ergänzend auch durch Vorlage abgeschlossener Rahmenmietverträge mit Baumaschinenvermietern erbracht werden.
5. Angabe von einschlägigen vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014), die vollständig oder überwiegend vom Bieter/von der Bietergemeinschaft oder von Teilen dieser erbracht wurden.
Zu jeder Referenze macht der Bieter folgende Angaben:
— Auftraggeber; Mit diesen Angaben stimmt der Bieter einer Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu;
— Angaben zu der hergestellten Streckenlängen;
— Angaben zu der eingesetzen Personalanzahl;
— Angaben zur Anzahl der eingesetzten Geräte/ Maschinen;
— Angaben zum Leistungszeitraum.
Die Referenzen müssen dabei Leistungen betreffen, die mit den zu vergebenden Leistungen (siehe Ziffer II.1.5)) nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Vertrag über Bauleistungen sowie VOB/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage der Finanzierung des Auftrages ist ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag i. S. d. § 54 S. 2
VwVfG Brandenburg.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Bieter muss Angaben zur Organisationsform innerhalb des Bieters machen (Einzelbieter oder Mitglied einer
Bietergemeinschaft). Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einreichen, aus der
sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- Sach- und Vermögensschäden abschließen wird. Die Deckungssummen der Versicherung für Personenschäden 1.000.000,00 EUR, für Sachschäden 3.000.000,00 EUR und für Vermögenschäden
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5.000.000,00 EUR pro Schadensfall wird nicht unterschritten. Im Falle der Zuschlagserteilung legt der Bieter einen
Nachweis über den Abschluss, die Aufrechterhaltung der Versicherung und die Prämienzahlung unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsschluss vor. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass der Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit der vertraglichen Vereinbarung aufrechterhalten wird.
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2. Bei dem Auftrag handelt es sich um ein zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziertes Vorhaben. Daraus resultieren erhöhte Transparenz-, Dokumentations- und Verwendungsnachweispflichten. Diese gelten auch für von Dritten beschaffte Leistungen. Von den Bietern wird daher die Kenntnis und Beachtung diesbezüglich erhöhter Sorgfaltspflichten erwartet.
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3.Die Ausschreibungsunterlagen umfassen eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach
dem Brandenburgischen Vergabegesetz. Dieses Gesetz enthält insbesondere verpflichtende Vorgaben zu den bei der Vertragsdurchführung zu beachtenden Mindestlöhnen. Der Bieter reicht mit dem Angebot eine Erklärung über die Erfüllung der
Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ein.
4. Der Auftragnehmer wird in Ausführung der Vertrags mit sensiblen Daten in Kontakt kommen. Zur Sicherstellung der erforderlichen Sicherheit der Daten der von der Auftragsausführung betroffenen Personenkreise, schließen die Auftraggeberin und der Auftragnehmer eine verpflichtende Datenschutzvereinbarung. Diese ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten und vom Bieter unterschrieben einzureichen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-02 📅
Öffnungsort:
DNS:NET Internet Service GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Bitte melden Sie sich am Empfang.
Ort des Eröffnungstermins: DNS:NET Internet Service GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Bitte melden Sie sich am Empfang.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Die Bieter und ihre bevollmächtigten Personen. Die Vollmacht ist zum Termin nachzuweisen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: DNS:NET Internet Service GmbH
Herrn Alexander Lucke

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014/GF2020-009
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziffer II.3) dieser Bekanntmachung: Der Beginn der Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem Datum der Zuschlagserteilung.
Der früheste Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ist der 25.9.2015.
2. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich
virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
3. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin
unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 12 Kalendertage vor dem Schlusstermin
für die Einreichung der Angebote bei der vorbenannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich
schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
4. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten/
Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffer III.1.4, III.2.1 – 2.3 dieser
Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in
dem Umfang vorzulegen, in dem er/sie sich auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis
der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Dies gilt auch für
Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer
die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der
Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann
(Verpflichtungserklärung).
5. Die Auftraggeberin wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die
Geeignetheit des Bieters zu Gunde legen.
6. Soweit die Bieter Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung einreichen, wird die Auftraggeberin – soweit erforderlich – gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 3 Satz 4 VOB/A verfahren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 139-255743 (2015-07-17)
Ergänzende Angaben (2015-07-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 140-257683
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 139-255743
ABl. S-Ausgabe: 140
Quelle: OJS 2015/S 140-257683 (2015-07-20)
Ergänzende Angaben (2015-09-23)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 187-337693
ABl. S-Ausgabe: 187
Quelle: OJS 2015/S 187-337693 (2015-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 190 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 235-425812
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Im ursprünglich durchgeführten offenen Verfahren im Los 2 sind keine wirtschaftlichen Angebote für dieses Los eingegangen. Die Auftraggeberin hob dieses Los nach § 17 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A auf. Nach Aufhebung des Loses wurde die Beschaffung der ausgeschriebenen Produkte im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 EG Abs. 5 Nr. 1 VOB/A erfolgreich durchgeführt. In diesem Verhandlungsverfahren gingen zwei Angebote ein.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-28 📅
Name: GL3 – Glasfaser Netzbau GmbH
Postanschrift: Am Alten Feldweg 4
Postort: Neuenhagen
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 140-257683
2015/S 187-337693

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2015/S 235-425812 (2015-12-02)