Projekt "Breitbandinfrastruktur in Planungsregionen des Landes Brandenburg - Glasfaser 2020, Planungsregion 5 Nord - Bauüberwachung, Vermessung und Dokumentation in den Bauabschnitten 1 und 2"
Im Rahmen des zuwendunggeförderten Projekts GF2020 erweitert die Auftraggeberin ihr bestehendes Telekommunikationsnetz in Brandenburg in der Region Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Havelland. Hierzu sollen Kabelverzweiger (KVZ) mit VDSL erschlossen werden, um den Anwohnern den Zugang zu leistungsfähigen Breitband-Internet-Anschlüssen zu ermöglichen. Um dies zu realisieren, sollen Multifunktionsgehäuse mit VDSL-DSLAM gestellt und mittels Glasfaser an bestehende Glasfaser-Backbone-Netze in Brandenburg angeschlossen werden. Ausgehend von diesen Backbone-Netzen müssen neue Glasfaserkabel – in der Regel erdverlegt im Leerrohr DN50 – verlegt werden. Hierbei sollen möglichst zeit- und kostensparende Verlegearten (z.B. Verlegung mittels Kabelpflug) genutzt werden. In Ausnahmefällen ist je nach Auflagen der Genehmigungsbehörden auch die oberirdische Linienführung an neu zu errichtenden Mastanlagen möglich. Die Realisierung dieses Gesamtprojekts ist baufachlich in zwei Fachlose aufgeteilt: - Fachlos 1: Tiefbau und Herstellen der Rohranlage sowie Aufstellen von MFGs; - Fachlos 2: Kabelzug, Glasfasermontage inkl. Setzen von Muffen und Spleißen, Kupfermontage in den MFGs. Innerhalb dieser Fachlose wurde das Vorhaben in 8 Bauabschnitte aufgegliedert, die einzeln oder zusammengefasst sukzessiv vergeben und realisiert werden. Die hiesige Vergabe umfasst die Erbringung von Ingenieurleistungen als Bauüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen in den ersten beiden Bauabschnitten des Gesamtvorhabens. Die Bauüberwachung umfasst die ständige Bauüberwachung der Bauarbeiten in den Fachlosen (Gewerken): - Tiefbau und Herstellen der Rohranlage sowie Aufstellen von MFGs; - Kabelzug, Glasfasermontage inkl. Setzen von Muffen und Spleißen, Kupfermontage in den MFGs; vom Baubeginn bis zur vollzogenen Abnahme der Leistungen. Die Vermessungsleistungen umfassen die Vornahme der notwendigen Vermessungen der durch die Bauunternehmen errichteten Trassen. Dabei sind die technischen und geografischen Besonderheiten der verlegten Trassen detailiert zu vermessen und verwertbar zu dokumentieren. Die Dokumentationsleistungen umfassen die detailierte Erstellung einer Trassendokumentation auf Grundlage der jeweils aktuellsten Planungsunterlagen. Die Details der erfassten Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Ausgehend von der Aufteilung der Bauleistungen auf einzelne Bauabschnitte erfolgt die hiesige Vergabe losweise. Der Zuschnitt der Lose folgt den ersten beiden Bauabschnitten des Gesamtprojekts, den Bauabschnitten 1 und 2 des Gesamtprojekts: Bauabschnitt 1 - Los 1: Die Trassen verlaufen in Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam. Erschlossen werden Kabelverzweiger in den Ortsnetzen Wusterwitz und Warchau, Krahne, Prützke, Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow, Kloster Lehnin, Michelsdorf, Busendorf, Kanin, Klaistow und Fichtenwalde. Bauabschnitt 2 - Los 2: Die Trassen verlaufen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam. Erschlossen werden Kabelverzweiger in den Ortsnetzen zwischen Rogäsen - Zitz, zwischen Rogäsen – Mahlenden, zwischen Grüningen - Boecke, zwischen Ziesar – Köpernitz – Buckautal – Dretzen sowie in den Orten Ziesar, Bücknitz und Glienecke. Für diese Bauabschnitte sind die Baiüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: DNS:NET Internet Service GmbH
Postanschrift: Zimmerstraße 23
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dns-net.de🌏
E-Mail: glasfaser2020@dns-net.de📧
Fax: +49 3066765499 📠
1. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der
Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich
virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser
Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
2. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer
Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin
unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum
Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin
für die Einreichung der Angebote bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende
Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich
schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
3. Zu Ziffer II. 1.8) dieser Bekanntmachung: Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufteteilt. Der Bieter kann für ein oder für beide Lose ein Angebot abgeben. Ein Bieter kann nur dann den Zuschlag für beide Lose erhalten, wenn er erklärt, dass er im Zuschlagsfall in jedem Los, für das er den Zuschlag erhält, mindestens drei Bauüberwacher einsetzen kann. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d.h. ein Mitarbeiter darf nur für ein Los eingesetzt werden. Davon ausgenommen ist der Projektleiter. Den Zuschlag erhät das wirtschaftlichste Angebot je Los. Dieses bestimmt sich nach dem niedrigsten Preis.
4. Zu Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffer IIII. 2.1, III.
2.2 und III. 2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese
Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im
Konzernverbund. Die unter den oben gennannten Ziffern dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen
und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/
Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen
kann (Verpflichtungserklärung). Beabsichtigt der Bieter Teilleistungen des Auftrags durch Dritte/Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, muss er diese Dritten/Nachunternehmer in seinem Angebot noch nicht namentlich benennen, jedoch die Teilleistung angeben, die der Dritte/Nachunternehmer erbringen soll. Erst auf Verlangen der Auftraggeberin sind diese Dritten/Nachunternehmer spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Dritten/Nachunternehmer die unter Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Ferner sind auf Verlangen der Auftraggeberin Erklärungen der benannten Dritten/Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Das gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Bescheinigungen und Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
6. Die Auftraggeberin wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die
Geeignetheit des Bieters zu Gunde legen.
1. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der
Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich
virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser
Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
2. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer
Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin
unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum
Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin
für die Einreichung der Angebote bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende
Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich
schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
3. Zu Ziffer II. 1.8) dieser Bekanntmachung: Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufteteilt. Der Bieter kann für ein oder für beide Lose ein Angebot abgeben. Ein Bieter kann nur dann den Zuschlag für beide Lose erhalten, wenn er erklärt, dass er im Zuschlagsfall in jedem Los, für das er den Zuschlag erhält, mindestens drei Bauüberwacher einsetzen kann. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d.h. ein Mitarbeiter darf nur für ein Los eingesetzt werden. Davon ausgenommen ist der Projektleiter. Den Zuschlag erhät das wirtschaftlichste Angebot je Los. Dieses bestimmt sich nach dem niedrigsten Preis.
4. Zu Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffer IIII. 2.1, III.
2.2 und III. 2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese
Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im
Konzernverbund. Die unter den oben gennannten Ziffern dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen
und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/
Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen
kann (Verpflichtungserklärung). Beabsichtigt der Bieter Teilleistungen des Auftrags durch Dritte/Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, muss er diese Dritten/Nachunternehmer in seinem Angebot noch nicht namentlich benennen, jedoch die Teilleistung angeben, die der Dritte/Nachunternehmer erbringen soll. Erst auf Verlangen der Auftraggeberin sind diese Dritten/Nachunternehmer spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Dritten/Nachunternehmer die unter Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Ferner sind auf Verlangen der Auftraggeberin Erklärungen der benannten Dritten/Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Das gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Bescheinigungen und Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
6. Die Auftraggeberin wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die
Geeignetheit des Bieters zu Gunde legen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des zuwendunggeförderten Projekts GF2020 erweitert die Auftraggeberin ihr bestehendes Telekommunikationsnetz in Brandenburg in der Region Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Havelland. Hierzu sollen Kabelverzweiger (KVZ) mit VDSL erschlossen werden, um den Anwohnern den Zugang zu leistungsfähigen Breitband-Internet-Anschlüssen zu ermöglichen. Um dies zu realisieren, sollen Multifunktionsgehäuse mit VDSL-DSLAM gestellt und mittels Glasfaser an bestehende Glasfaser-Backbone-Netze in Brandenburg angeschlossen werden. Ausgehend von diesen Backbone-Netzen müssen neue Glasfaserkabel – in der Regel erdverlegt im Leerrohr DN50 – verlegt werden. Hierbei sollen möglichst zeit- und kostensparende Verlegearten (z.B. Verlegung mittels Kabelpflug) genutzt werden. In Ausnahmefällen ist je nach Auflagen der Genehmigungsbehörden auch die oberirdische Linienführung an neu zu errichtenden Mastanlagen möglich. Die Realisierung dieses Gesamtprojekts ist baufachlich in zwei Fachlose aufgeteilt:
Im Rahmen des zuwendunggeförderten Projekts GF2020 erweitert die Auftraggeberin ihr bestehendes Telekommunikationsnetz in Brandenburg in der Region Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Havelland. Hierzu sollen Kabelverzweiger (KVZ) mit VDSL erschlossen werden, um den Anwohnern den Zugang zu leistungsfähigen Breitband-Internet-Anschlüssen zu ermöglichen. Um dies zu realisieren, sollen Multifunktionsgehäuse mit VDSL-DSLAM gestellt und mittels Glasfaser an bestehende Glasfaser-Backbone-Netze in Brandenburg angeschlossen werden. Ausgehend von diesen Backbone-Netzen müssen neue Glasfaserkabel – in der Regel erdverlegt im Leerrohr DN50 – verlegt werden. Hierbei sollen möglichst zeit- und kostensparende Verlegearten (z.B. Verlegung mittels Kabelpflug) genutzt werden. In Ausnahmefällen ist je nach Auflagen der Genehmigungsbehörden auch die oberirdische Linienführung an neu zu errichtenden Mastanlagen möglich. Die Realisierung dieses Gesamtprojekts ist baufachlich in zwei Fachlose aufgeteilt:
- Fachlos 1: Tiefbau und Herstellen der Rohranlage sowie Aufstellen von MFGs;
- Fachlos 2: Kabelzug, Glasfasermontage inkl. Setzen von Muffen und Spleißen, Kupfermontage in den MFGs.
Innerhalb dieser Fachlose wurde das Vorhaben in 8 Bauabschnitte aufgegliedert, die einzeln oder zusammengefasst sukzessiv vergeben und realisiert werden.
Die hiesige Vergabe umfasst die Erbringung von Ingenieurleistungen als Bauüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen in den ersten beiden Bauabschnitten des Gesamtvorhabens. Die Bauüberwachung umfasst die ständige Bauüberwachung der Bauarbeiten in den Fachlosen (Gewerken):
Die hiesige Vergabe umfasst die Erbringung von Ingenieurleistungen als Bauüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen in den ersten beiden Bauabschnitten des Gesamtvorhabens. Die Bauüberwachung umfasst die ständige Bauüberwachung der Bauarbeiten in den Fachlosen (Gewerken):
- Tiefbau und Herstellen der Rohranlage sowie Aufstellen von MFGs;
- Kabelzug, Glasfasermontage inkl. Setzen von Muffen und Spleißen, Kupfermontage in den MFGs;
vom Baubeginn bis zur vollzogenen Abnahme der Leistungen. Die Vermessungsleistungen umfassen die Vornahme der notwendigen Vermessungen der durch die Bauunternehmen errichteten Trassen. Dabei sind die technischen und geografischen Besonderheiten der verlegten Trassen detailiert zu vermessen und verwertbar zu dokumentieren. Die Dokumentationsleistungen umfassen die detailierte Erstellung einer Trassendokumentation auf Grundlage der jeweils aktuellsten Planungsunterlagen. Die Details der erfassten Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.
vom Baubeginn bis zur vollzogenen Abnahme der Leistungen. Die Vermessungsleistungen umfassen die Vornahme der notwendigen Vermessungen der durch die Bauunternehmen errichteten Trassen. Dabei sind die technischen und geografischen Besonderheiten der verlegten Trassen detailiert zu vermessen und verwertbar zu dokumentieren. Die Dokumentationsleistungen umfassen die detailierte Erstellung einer Trassendokumentation auf Grundlage der jeweils aktuellsten Planungsunterlagen. Die Details der erfassten Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.
Ausgehend von der Aufteilung der Bauleistungen auf einzelne Bauabschnitte erfolgt die hiesige Vergabe losweise. Der Zuschnitt der Lose folgt den ersten beiden Bauabschnitten des Gesamtprojekts, den Bauabschnitten 1 und 2 des Gesamtprojekts:
Bauabschnitt 1 - Los 1:
Die Trassen verlaufen in Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam. Erschlossen werden Kabelverzweiger in den Ortsnetzen Wusterwitz und Warchau, Krahne, Prützke, Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow, Kloster Lehnin, Michelsdorf, Busendorf, Kanin, Klaistow und Fichtenwalde.
Die Trassen verlaufen in Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam. Erschlossen werden Kabelverzweiger in den Ortsnetzen Wusterwitz und Warchau, Krahne, Prützke, Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow, Kloster Lehnin, Michelsdorf, Busendorf, Kanin, Klaistow und Fichtenwalde.
Bauabschnitt 2 - Los 2:
Die Trassen verlaufen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam. Erschlossen werden Kabelverzweiger in den Ortsnetzen zwischen Rogäsen - Zitz, zwischen Rogäsen – Mahlenden, zwischen Grüningen - Boecke, zwischen Ziesar – Köpernitz – Buckautal – Dretzen sowie in den Orten Ziesar, Bücknitz und Glienecke.
Die Trassen verlaufen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam. Erschlossen werden Kabelverzweiger in den Ortsnetzen zwischen Rogäsen - Zitz, zwischen Rogäsen – Mahlenden, zwischen Grüningen - Boecke, zwischen Ziesar – Köpernitz – Buckautal – Dretzen sowie in den Orten Ziesar, Bücknitz und Glienecke.
Für diese Bauabschnitte sind die Baiüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen zu erbringen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bauüberwachung, Vermessung und Dokumentation - Bauabschnitt 1 - Los 1
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen als Baüberwachungs-. Vermessungs- und Dokumentationsleistungen für die Trasse des Bauabschnitts 1 des Gesamtprojekts nach der Leistungsbeschreibung für den Bauabschnitt 1 - Los…
… 1.Die Trassen verlaufen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Stadt Potsdam und dort in den Ortsnetzen Wusterwitz und Warchau, Krahne, Prützke, Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow, Kloster Lehnin, Michelsdorf, Busendorf, Kanin, Klaistow und Fichtenwalde.
… 1.
Die Trassen verlaufen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Stadt Potsdam und dort in den Ortsnetzen Wusterwitz und Warchau, Krahne, Prützke, Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow, Kloster Lehnin, Michelsdorf, Busendorf, Kanin, Klaistow und Fichtenwalde.
Die Trassen verlaufen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Stadt Potsdam und dort in den Ortsnetzen Wusterwitz und Warchau, Krahne, Prützke, Krielow, Derwitz, Groß Kreutz, Neu Bochow, Bochow, Kloster Lehnin, Michelsdorf, Busendorf, Kanin, Klaistow und Fichtenwalde.
Menge oder Umfang: Die Trassengesamtlänge beträgt ca. 26 km.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bauüberwachung, Vermessung und Dokumentation - Bauabschnitt 2 - Los 2
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Ingenieurleistungen als Baüberwachungs-. Vermessungs- und Dokumentationsleistungen für die Trasse des Bauabschnitts 2 des Gesamtprojekts nach der Leistungsbeschreibung für den Bauabschnitt 2 - Los…
… 2.Die Trasse verlaufen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Stadt Potsdam und dort zwischen den Orten Rogäsen - Zitz, zwischen Rogäsen – Mahlenden, zwischen Grüningen - Boecke, zwischen Ziesar – Köpernitz – Buckautal – Dretzen sowie in den Orten Ziesar, Bücknitz und Glienecke.
… 2.
Die Trasse verlaufen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Stadt Potsdam und dort zwischen den Orten Rogäsen - Zitz, zwischen Rogäsen – Mahlenden, zwischen Grüningen - Boecke, zwischen Ziesar – Köpernitz – Buckautal – Dretzen sowie in den Orten Ziesar, Bücknitz und Glienecke.
Die Trasse verlaufen in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Stadt Potsdam und dort zwischen den Orten Rogäsen - Zitz, zwischen Rogäsen – Mahlenden, zwischen Grüningen - Boecke, zwischen Ziesar – Köpernitz – Buckautal – Dretzen sowie in den Orten Ziesar, Bücknitz und Glienecke.
Menge oder Umfang: Die Trassengesamtlänge beträgt ca. 30 km.
Referenznummer: 2014/GF2020-007
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Entwicklungskonzept Brandenburg - Glasfaser 2020 VergFö-C (2013) 265 - 5. PR.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angabe zur Organisationsform innerhalb des Bieters (Einzelbieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder
Dritter/Nachunternehmer) unter Angabe der Leistungsteile, für deren Ausführung der Bieter, das Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer zum Einsatz vorgesehen ist.
2. Bietergemeinschaften haben eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, aus der sich die Firmen aller
Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch
haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft
ergeben. Hierfür ist das von der Auftraggeberin bereitgestellte Formblatt zu verwenden.
3. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw.
des Dritten/Nachunternehmers mit Anschrift. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat einen für das Verfahren
zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Die Angabe
von zusätzlichen Ansprechpartnern nebst Stellvertretern für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden
Dritten/Nachunternehmer ist nicht erforderlich.
4. Handels- bzw. Berufsregisterauszug (in Kopie), nicht älter als 3 Monate, bezogen auf den Schlusstermin für den Eingang des
Angebots. Soweit der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/
Nachunternehmer ausländscher Herkunft ist, hat er einen vergleichbarer Nachweis für die Existenz des
Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Dritten/Nachunternehmers vorzulegen. Die Gleichwertigkeit weist der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer mit der Vorlage nach.
5. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6. Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen.
7. Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§
15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorliegen und/oder dass der Bieter
nicht gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
ist oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens
2.500 Euro belegt worden ist, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind.
8. Angabe, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
9. Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern vorzulegen. Im Falle
von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient, sind die
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient, sind die
nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von
jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes
geregelt.
1. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer erklärt, dass er eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung
für Personen- Sach- und Vermögensschäden abschließen wird. Die Deckungssummen der Versicherung
für Personenschäden 1.000.000,00 EUR, für Sachschäden 3.000.000,00 EUR und für Vermögenschäden
5.000.000,00 EUR pro Schadensfall wird nicht unterschritten. Im Falle der Zuschlagserteilung ist
einen Nachweis über den Abschluss, die Aufrechterhaltung der Versicherung und die Prämienzahlung unverzüglich,
spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsschluss vorzulegen. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Dritte/Nachunternehmer erklärt,
dass der Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit der vertraglichen Vereinbarung aufrechterhalten wird.
2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto, ohne Umsatzsteuer), soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II. 1.5) vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (2012-2014; eine
mindestens sechsmonatige Geschäftstätigkeit ist eine Mindestanforderung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften
Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis
einer/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient, sind die
nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von
jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn es ist nachstehend ausdrücklich etwas anderes
geregelt.
1. Eigenerklärung zur mittleren Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012 - 2014; eine mindestens sechsmonatige Geschäftstätigkeit ist eine Mindestanforderung) in Bezug auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II. 1.5) vergleichbar sind.
1. Eigenerklärung zur mittleren Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012 - 2014; eine mindestens sechsmonatige Geschäftstätigkeit ist eine Mindestanforderung) in Bezug auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II. 1.5) vergleichbar sind.
2. Erklärung zur für die zu vergebenden Leistungen eingesetzten technischen Leitung (Projektleiter,
Stellvertretender Projektleiter). Zu jeder der vorgenannten Personen sind folgende Angaben
zu machen: a. Name; b.derzeitige Tätigkeit; c. Ausbildung unter Eigenerklärung, über welche Abschlüsse die Person verfügt; d.
Berufserfahrung mit einschlägigen Leistungen in Jahren; e. Berufsjahre in technisch leitender Funktion; f. Erklärung, dass sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter für die gesamte Dauer des Projekts uneingeschränkt für die Umsetzung des Auftrags ab Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen; g. Jeweils mindestens drei persönliche Referenzprojekte
Berufserfahrung mit einschlägigen Leistungen in Jahren; e. Berufsjahre in technisch leitender Funktion; f. Erklärung, dass sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter für die gesamte Dauer des Projekts uneingeschränkt für die Umsetzung des Auftrags ab Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen; g. Jeweils mindestens drei persönliche Referenzprojekte
des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit Bauüberwachungs-, Vermessungs- und Dokumentationsleistungen, die jeweils
seit dem 01.01.2012 erbracht wurden. Die Referenzen sollen jeweils für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter mindestens ein fertiggestelltes Vorhaben über den flächendeckenden Ausbau von Versorgungsinfrastruktur, das überwiegend mit
seit dem 01.01.2012 erbracht wurden. Die Referenzen sollen jeweils für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter mindestens ein fertiggestelltes Vorhaben über den flächendeckenden Ausbau von Versorgungsinfrastruktur, das überwiegend mit
EU-Fördermitteln oder Fördermitteln des Bundes finanziert wurde sowie mindestens ein fertiggestelltes Vorhaben über den flächendeckenden Ausbau eines Telekommunikationsnetzes, das Eisenbahnkreuzungen,
Brücken und Gewässerquerungen beinhaltete, umfassen. Die Auftraggeberin ist der Auffassung, dass zur Beurteilung der Eignung die Einreichung von drei ausagekräftigen Referenzen ausreichen ist. Mehr als Drei referenzen werden dementsprechend nicht erwartet.
Brücken und Gewässerquerungen beinhaltete, umfassen. Die Auftraggeberin ist der Auffassung, dass zur Beurteilung der Eignung die Einreichung von drei ausagekräftigen Referenzen ausreichen ist. Mehr als Drei referenzen werden dementsprechend nicht erwartet.
Zu jeder persönlichen Referenz sind folgende Angaben
zu machen:
- Auftraggeber: Name und Adresse des Auftraggebers. Mit diesen Angaben stimmt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft einer
Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu.
- Zeitraum der erbrachten Eigenleistung/Tätigkeit.
- Projektbezeichnung mit kurzer Beschreibung
des Projekts inklusive Angaben zum Bauobjekt
und zu Inhalt und Umfang der selbst erbrachten
Bauüberwachungs-, Vermessungs- und
Dokumentationsleistungen sowie Darstellung, inwieweit
die erbrachten Leistungen vergleichbar mit den hier zur
Vergabe anstehenden Leistungen sind.
3. Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft in der Lage ist mindestens drei Bauüberwacher pro Los einzusetzen, soweit er/sie den Zuschlag für beide Lose erhält. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d.h.
3. Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft in der Lage ist mindestens drei Bauüberwacher pro Los einzusetzen, soweit er/sie den Zuschlag für beide Lose erhält. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d.h.
ein Mitarbeiter darf nur für ein Los eingesetzt werden und darf nicht in mehreren Losen gleichzeitig tätig
werden (Personenverschiedenheit). Davon ausgenommen ist der Projektleiter. Die Verteilung der jeweiligen Baüberwacher auf die einzelnen Lose stellt der Bieter/die Bietergemeinschaft in einer separaten Anlage dar.
4. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass die in den jeweiligen Losen eingesetzten Bauüberwacher für die gesamte Dauer des Projekts uneingeschränkt für die Umsetzung des Auftrags ab Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen.
5. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss für alle Mitarbeiter, die eingesetzt werden sollen, eine Kurzvita einreichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Ingenieurvertrag sowie die VOL/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage der Finanzierung des Auftrages ist ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag i.S.d. § 54 S. 2
VwVfG Brandenburg. Der Bewilligungszeitraum endet zum 30.12.2015. Ausgaben nach diesem Datum sind
nicht zuwendungsfähig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche Ausstattung mit CAD- und
AVA-Software mit den üblicherweise verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie z.B. dxf, dwg sowie GAEB
verfügt/verfügen.
2.Die Ausschreibungsunterlagen umfassen ein Formblatt zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach
dem Brandenburgischen Vergabegesetz. Dieses Gesetz enthält neben den besonderen Bestimmungen für
die Durchführung des Vergabeverfahrens auch verpflichtende Vorgaben zu den bei der Vertragsdurchführung
zu beachtenden Mindestlöhnen. Der Bieter reicht mit dem Angebot eine Erklärung über die Erfüllung der
Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ein.
3. Die Ausschreibungsunterlagen umfassen die Hinweise und Einverständniserklärung zur Prüfung von
Belegen und sonstigen Unterlagen. Dieses Dokument enthält eine Darstellung der von der Auftraggeberin zu
beachtenden Auflagen zur Einreichung von Ausgabenbelegen an die Investitionsbank des Landes Brandenburg
(ILB) und eine Einverständniserklärung des Auftragnehmers mit der Vorlage der Belege bei der ILB.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Einschlägige Berufszulassungs- und Befähigungsvorschriften für Ingenieure.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: DNS:NET Internet Service GmbH
Herrn Alexander Lucke
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014/GF2020-007
Zusätzliche Informationen
1. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der
Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich
virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser
Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
2. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer
Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin
unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum
Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin
für die Einreichung der Angebote bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende
Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich
schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
3. Zu Ziffer II. 1.8) dieser Bekanntmachung: Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufteteilt. Der Bieter kann für ein oder für beide Lose ein Angebot abgeben. Ein Bieter kann nur dann den Zuschlag für beide Lose erhalten, wenn er erklärt, dass er im Zuschlagsfall in jedem Los, für das er den Zuschlag erhält, mindestens drei Bauüberwacher einsetzen kann. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d.h. ein Mitarbeiter darf nur für ein Los eingesetzt werden. Davon ausgenommen ist der Projektleiter. Den Zuschlag erhät das wirtschaftlichste Angebot je Los. Dieses bestimmt sich nach dem niedrigsten Preis.
3. Zu Ziffer II. 1.8) dieser Bekanntmachung: Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufteteilt. Der Bieter kann für ein oder für beide Lose ein Angebot abgeben. Ein Bieter kann nur dann den Zuschlag für beide Lose erhalten, wenn er erklärt, dass er im Zuschlagsfall in jedem Los, für das er den Zuschlag erhält, mindestens drei Bauüberwacher einsetzen kann. Dabei darf es nicht zu personellen Überschneidungen innerhalb der Lose kommen, d.h. ein Mitarbeiter darf nur für ein Los eingesetzt werden. Davon ausgenommen ist der Projektleiter. Den Zuschlag erhät das wirtschaftlichste Angebot je Los. Dieses bestimmt sich nach dem niedrigsten Preis.
4. Zu Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
diese Dritten/Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffer IIII. 2.1, III.
2.2 und III. 2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese
Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Dies gilt auch für Unternehmen im
Konzernverbund. Die unter den oben gennannten Ziffern dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen
und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/
Nachunternehmer die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
im Falle der Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen
kann (Verpflichtungserklärung). Beabsichtigt der Bieter Teilleistungen des Auftrags durch Dritte/Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, muss er diese Dritten/Nachunternehmer in seinem Angebot noch nicht namentlich benennen, jedoch die Teilleistung angeben, die der Dritte/Nachunternehmer erbringen soll. Erst auf Verlangen der Auftraggeberin sind diese Dritten/Nachunternehmer spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Dritten/Nachunternehmer die unter Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Ferner sind auf Verlangen der Auftraggeberin Erklärungen der benannten Dritten/Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Das gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters.
kann (Verpflichtungserklärung). Beabsichtigt der Bieter Teilleistungen des Auftrags durch Dritte/Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, muss er diese Dritten/Nachunternehmer in seinem Angebot noch nicht namentlich benennen, jedoch die Teilleistung angeben, die der Dritte/Nachunternehmer erbringen soll. Erst auf Verlangen der Auftraggeberin sind diese Dritten/Nachunternehmer spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Dritten/Nachunternehmer die unter Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Ferner sind auf Verlangen der Auftraggeberin Erklärungen der benannten Dritten/Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Das gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Bescheinigungen und Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
6. Die Auftraggeberin wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die
Geeignetheit des Bieters zu Gunde legen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne
andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 067-119918 (2015-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Bauleistung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 3066765322 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 67 256,25 💰
271 998 💰
242 650 💰
97 564,50 💰
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-22 📅
Name: CEC Projekt GmbH
Postanschrift: Alt Dellnau 4
Postort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06842
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-08 📅
Name: VPT – Vermessungs + Planwerks Team Perleberg GmbH
Postanschrift: Feldstraße 27 A
Postort: Perleberg
Postleitzahl: 19348
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfenbesteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.