Projektbezogene Anpassung von Praxisverwaltungssystemen zur Unterstützung bei der Validierung ärztlicher Prozesse

gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

Der öffentliche Auftraggeber ist für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und ihrer Infrastruktur als Basis für Telematikanwendungen im Gesundheitswesen zuständig.
Die Anwendung Notfalldatenmanagement stellt eine solche Telematikanwendung der eGK dar. Die Anwendung soll es dem Arzt in einer Notfallsituation ermöglichen, notfallmedizinisch relevante Daten des Versicherten auszulesen. Ärzten sollen mit dem Notfalldatensatz in bestimmten Behandlungssituationen Informationen aus der Vorgeschichte des Patienten (z.B. Dauerdiagnosen, Dauermedikation) zur Verfügung stehen, die zur Abwendung eines ungünstigen Krankheitsverlaufs sofort zugänglich sein müssen.
Mit dem Projekt „NFDM-Sprint“ möchte der Auftraggeber die Anlageprozesse der Notfalldaten in Arztpraxen und Kliniken auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen. Die Ergebnisse von „NFDM-Sprint“ sollen Grundlage einer späteren großflächigen Erprobung des Notfalldatenmanagements unter Einbeziehung der Komponenten der Telematikinfrastruktur sein.
Für die teilnehmenden Ärzte sollen für die Dauer des Projekts die vorhandenen Praxisverwaltungssysteme um die erforderlichen Funktionen zur Erfassung und Speicherung der Notfalldaten erweitert werden – ohne jedoch die Funktionalitäten und Komponenten der Telematikinfrastruktur einzusetzen.
Rahmenbedingungen des Projekts sind:
— „NFDM-Sprint“ ist als wissenschaftlich begleitetes Projekt konzipiert;
— Das Projekt ist zeitlich begrenzt;
— Eine regionale Fokussierung auf den Raum Münster (Westf.) ermöglicht kurze Wege;
— Die Erprobung bedeutsamer ärztlicher Akzeptanzfaktoren im Zusammenhang mit der Einführung der ersten medizinischer Anwendung im Rahmen des eGK-Projektes;
Das Projekt beschränkt sich auf wenige Akteure:
— Eine Universitätsklinik mit einem zugeordneten Datenmanager
— Ein wissenschaftlicher Prozessvalidierer
— Zwei Praxisverwaltungssysteme
— Ärzte im regionalen Umfeld und deren Patienten
Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Westfälische Wilhelms-Universität und voraussichtlich die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Die ausgeschriebenen Lose 1 & 2 sind identisch. Der Auftragnehmer soll im Rahmen dieser Ausschreibung die folgenden Leistungen für den Auftraggeber übernehmen:
— Prototypische Anpassung des Praxisverwaltungssystems und Unterstützung von Erfassung, Speicherung und Export der Notfalldaten (NFD) (keine Umsetzung von Telematikinfrastruktur-relevanten Anforderungen) für die Dauer des Projekts;
— Kooperative Zusammenarbeit mit dem Datenmanager;
— Unterstützung der teilnehmenden Ärzte in technischer Hinsicht (Einweisung, Fehlerbehebung);
— Akquise von Ärzten aus dem vorhandenen Kundenstamm je anzubietenden PVS im Raum Münster (Westf.);

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Der Auftrag ist gemäß § 97 Abs. 3 GWB, § 2 Abs. 2 VOL/A-EG in 2 Lose aufgeteilt. Einzelheiten zu Umfang und Menge der einzelnen Lose sind den dortigen Angaben zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gematik.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gematik.de 📧
Telefon: +49 3040041343 📞
Fax: +49 3040041111 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 137-252979
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
1. Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 durch. 2. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen. 3. Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. 4. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. 5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. 6. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt. 7. Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der öffentliche Auftraggeber ist für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und ihrer Infrastruktur als Basis für Telematikanwendungen im Gesundheitswesen zuständig.
Die Anwendung Notfalldatenmanagement stellt eine solche Telematikanwendung der eGK dar. Die Anwendung soll es dem Arzt in einer Notfallsituation ermöglichen, notfallmedizinisch relevante Daten des Versicherten auszulesen. Ärzten sollen mit dem Notfalldatensatz in bestimmten Behandlungssituationen Informationen aus der Vorgeschichte des Patienten (z.B. Dauerdiagnosen, Dauermedikation) zur Verfügung stehen, die zur Abwendung eines ungünstigen Krankheitsverlaufs sofort zugänglich sein müssen.
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Mit dem Projekt „NFDM-Sprint“ möchte der Auftraggeber die Anlageprozesse der Notfalldaten in Arztpraxen und Kliniken auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen. Die Ergebnisse von „NFDM-Sprint“ sollen Grundlage einer späteren großflächigen Erprobung des Notfalldatenmanagements unter Einbeziehung der Komponenten der Telematikinfrastruktur sein.
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Für die teilnehmenden Ärzte sollen für die Dauer des Projekts die vorhandenen Praxisverwaltungssysteme um die erforderlichen Funktionen zur Erfassung und Speicherung der Notfalldaten erweitert werden – ohne jedoch die Funktionalitäten und Komponenten der Telematikinfrastruktur einzusetzen.
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Rahmenbedingungen des Projekts sind:
— „NFDM-Sprint“ ist als wissenschaftlich begleitetes Projekt konzipiert;
— Das Projekt ist zeitlich begrenzt;
— Eine regionale Fokussierung auf den Raum Münster (Westf.) ermöglicht kurze Wege;
— Die Erprobung bedeutsamer ärztlicher Akzeptanzfaktoren im Zusammenhang mit der Einführung der ersten medizinischer Anwendung im Rahmen des eGK-Projektes;
Das Projekt beschränkt sich auf wenige Akteure:
— Eine Universitätsklinik mit einem zugeordneten Datenmanager
— Ein wissenschaftlicher Prozessvalidierer
— Zwei Praxisverwaltungssysteme
— Ärzte im regionalen Umfeld und deren Patienten
Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Westfälische Wilhelms-Universität und voraussichtlich die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Die ausgeschriebenen Lose 1 & 2 sind identisch. Der Auftragnehmer soll im Rahmen dieser Ausschreibung die folgenden Leistungen für den Auftraggeber übernehmen:
— Prototypische Anpassung des Praxisverwaltungssystems und Unterstützung von Erfassung, Speicherung und Export der Notfalldaten (NFD) (keine Umsetzung von Telematikinfrastruktur-relevanten Anforderungen) für die Dauer des Projekts;
— Kooperative Zusammenarbeit mit dem Datenmanager;
— Unterstützung der teilnehmenden Ärzte in technischer Hinsicht (Einweisung, Fehlerbehebung);
— Akquise von Ärzten aus dem vorhandenen Kundenstamm je anzubietenden PVS im Raum Münster (Westf.);
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los Nr. 1
Kurze Beschreibung:
Auf die Lose 1 und 2 entfällt die projektbezogene Anpassung von Praxisverwaltungssystemen zur Unterstützung bei der Validierung ärztlicher Prozesse.
Menge oder Umfang: Der Auftragnehmer soll im Rahmen dieser Ausschreibung die folgenden Leistungen für den Auftraggeber übernehmen:— Prototypische Anpassung des Praxisverwaltungssystems und Unterstützung von Erfassung, Speicherung und Export der NFD (keine Umsetzung von Telematikinfrastruktur-relevanten Anforderungen) für die Dauer des Projekts;— Kooperative Zusammenarbeit mit dem Datenmanager;— Unterstützung der teilnehmenden Ärzte in technischer Hinsicht (Fehlerbehebung);— Akquise von Ärzten aus dem vorhandenen Kundenstamm je PVS-Hersteller im Raum Münster;
Der Auftragnehmer soll im Rahmen dieser Ausschreibung die folgenden Leistungen für den Auftraggeber übernehmen:
— Prototypische Anpassung des Praxisverwaltungssystems und Unterstützung von Erfassung, Speicherung und Export der NFD (keine Umsetzung von Telematikinfrastruktur-relevanten Anforderungen) für die Dauer des Projekts;
— Kooperative Zusammenarbeit mit dem Datenmanager;
— Unterstützung der teilnehmenden Ärzte in technischer Hinsicht (Fehlerbehebung);
— Akquise von Ärzten aus dem vorhandenen Kundenstamm je PVS-Hersteller im Raum Münster;
Dauer: 12 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Bewerber können sich auf beide Lose oder nur auf ein Los bewerben. Die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) können jeweils mehrere Hauptangebote unter Einbeziehung von unterschiedlichen voneinander verschiedenen Praxisverwaltungssystemen
einreichen.Unterschiedliche Systeme im Sinne dieser Ausschreibung sind grundsätzlich dann gegeben, wenn diese von unterschiedlichen Unternehmen (im Sinne einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit) angeboten werden. Bei Systemen desselben Unternehmens wird eine Unterschiedlichkeit von PV-Systemen nur dann angenommen, wenn eine separate KV-Zulassung vorliegt, eine unterschiedliche Benutzeroberfläche und zusätzlich eigene Markennamen der Software gegeben sind. Die vorgenannten Kriterien müssen kumulativ vorliegen. Zum Nachweis ist die KV-Prüfnummer für das System im Angebot anzugeben.Je Los wird nur ein Praxisverwaltungssystem bezuschlagt, wobei in jedem Fall für beide Lose jeweils unterschiedliche Praxisverwaltungssysteme beschafft werden. Das gleiche Praxisverwaltungssystem kann also nicht in beiden Losen den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung).Im Rahmen der Vergabe wird daher in einem ersten Schritt für alle angebotenen Praxisverwaltungssysteme, unabhängig von den Losen, für das jeweilige Praxisverwaltungssystem losübergreifend jeweils das wirtschaftlichste (bestplatzierte) Angebot ermittelt. Anschließend wird in einem zweiten Schritt der Zuschlag auf ein Los (Los 1) für das insgesamt wirtschaftlichste (bestplatzierte) Angebot aller angebotenen Praxisverwaltungssysteme erteilt; den Zuschlag auf das andere Los (Los 2) erhält das zweitwirtschaftlichste (nächstbestplatzierte) Angebot für ein anderes Praxisverwaltungssystem.
einreichen.
Unterschiedliche Systeme im Sinne dieser Ausschreibung sind grundsätzlich dann gegeben, wenn diese von unterschiedlichen Unternehmen (im Sinne einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit) angeboten werden. Bei Systemen desselben Unternehmens wird eine Unterschiedlichkeit von PV-Systemen nur dann angenommen, wenn eine separate KV-Zulassung vorliegt, eine unterschiedliche Benutzeroberfläche und zusätzlich eigene Markennamen der Software gegeben sind. Die vorgenannten Kriterien müssen kumulativ vorliegen. Zum Nachweis ist die KV-Prüfnummer für das System im Angebot anzugeben.
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Je Los wird nur ein Praxisverwaltungssystem bezuschlagt, wobei in jedem Fall für beide Lose jeweils unterschiedliche Praxisverwaltungssysteme beschafft werden. Das gleiche Praxisverwaltungssystem kann also nicht in beiden Losen den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung).
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Im Rahmen der Vergabe wird daher in einem ersten Schritt für alle angebotenen Praxisverwaltungssysteme, unabhängig von den Losen, für das jeweilige Praxisverwaltungssystem losübergreifend jeweils das wirtschaftlichste (bestplatzierte) Angebot ermittelt. Anschließend wird in einem zweiten Schritt der Zuschlag auf ein Los (Los 1) für das insgesamt wirtschaftlichste (bestplatzierte) Angebot aller angebotenen Praxisverwaltungssysteme erteilt; den Zuschlag auf das andere Los (Los 2) erhält das zweitwirtschaftlichste (nächstbestplatzierte) Angebot für ein anderes Praxisverwaltungssystem.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los-Nr.: 2
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: gem 51/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter III.2.1 und III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Diese Vordrucke und Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan, kein Fax) einzureichen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck)
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- / Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum
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Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/ A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subunternehmer) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags- / Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den / die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1 im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
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(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung gemäß § 6 Abs. 4, Abs. 6 EG VOL/A (Vordruck).
(3) Unterschriebene Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck).
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Mindeststandards:
Die nachfolgend geforderten Nachweise stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) der Unternehmen dar (Mindestbedingung). Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht über diese Nachweise verfügen oder deren eingereichten Nachweise nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
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Für die Eigenerklärung sind die von der Vergabestelle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs übermittelten Formblätter zu nutzen
a. Mindestanforderung an Ärzte
Der Bewerber hat mittels unterschriebener Eigenerklärung anzugeben, wie viele Ärzte, die das von ihm jeweils anzubietende Praxisverwaltungssystem (PVS) verwenden, in dem unter lit. b vom Bewerber anzugebenden räumlich begrenzten Umkreis er gemäß den nachfolgenden Bedingungen (Mindestanforderungen und sonstige Bestimmungen) bereitstellen kann.
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Dabei muss der Bewerber mittels unterschriebener Eigenerklärung nachweisen, dass er mindestens 30 Ärzte, die das von ihm anzubietende Praxisverwaltungssystem (PVS) verwenden, in dem unter lit. b vom Bewerber anzugebenden räumlich begrenzten Umkreis gemäß den nachfolgenden Bedingungen (Mindestanforderungen und sonstige Bestimmungen) bereitstellen kann (Mindestanforderung).
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Von der Gesamtzahl der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nachgewiesenen Anzahl an bereit zu stellenden Ärzten, die das anzubietende PVS verwenden, müssen
— mindestens 65 Prozent und dürfen maximal 75 Prozent Hausärzte sowie
— mindestens 25 Prozent und dürfen maximal 35 Prozent fachärztlich tätige Internisten
sein (Mindestanforderung).
Als Hausärzte gelten Ärzte gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 SGB V, d.h. Allgemeinärzte und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, sowie praktische Ärzte. Kinderärzte nach § 73 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 SGB V sind nicht als teilnehmende Ärzte vorgesehen und können vom Bewerber auch nicht bereitgestellt werden.
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Um Überschneidungen zu vermeiden, dürfen die bereit zu stellenden und am Test teilnehmenden Ärzte keine Teilnehmer an den von der gematik durchgeführten Testmaßnahmen im Rahmen der „Erprobung Online-Rollout Stufe 1“ (ORS 1) sein (Mindestanforderung).
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Als fachärztlich tätige Internisten gelten dabei Fachinternisten mit den Weiterbildungen Angiologie, Endokrinologie/Diabetologie, Gastroenterologie, Hämatologie/Onkologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie und Rheumatologie.
Die bereit zu stellenden Ärzte sollen vorzugsweise in Einzelpraxen tätig sein. Werden Ärzte aus Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ausgewählt, so darf nicht mehr als ein Arzt pro MVZ ausgewählt werden (Mindestanforderung).
b. Räumliche Begrenzung
Die räumliche Begrenzung bezieht sich auf das Einzugsgebiet der vom Bewerber bereit zu stellenden und an dem Test teilnehmenden Ärzte (gemäß den Mindestanforderungen und sonstigen Bestimmungen unter lit. a).
Der Bewerber hat das räumliche Einzugsgebiet der von ihm bereit zu stellenden und an dem Test teilnehmenden Ärzte (gemäß den Mindestanforderungen und sonstigen Bestimmungen unter lit. a) anzugeben.
Die vom Bewerber bereit zu stellenden und an dem Test teilnehmenden Ärzte (gemäß den Mindestanforderungen und sonstigen Bestimmungen unter lit. a) dürfen ihren Sitz (Praxisort) jeweils nicht weiter als 60 km Luftlinie vom Universitätsklinikum Münster (Westf.) (UKM) entfernt haben (Mindestanforderung). Der Nachweis ist über Google-Maps oder einen gleichartigen Kartendienst vom Bewerber im Teilnahmeantrag zu erbringen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit,Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 2 EG Abs. 1 VOL/A, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.1 und III.2.3 formell und materiell erfüllen, werden nicht mehr als 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 3 EG Abs. 5 VOL/A). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien: 1. Anzahl der Ärzte Für die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nachgewiesene Anzahl an bereit zu stellenden Ärzten gemäß den Definitionen und Anforderungen unter Abschnitt III.2.3 lit. a und lit. b sowie der unter Abschnitt IV.1.2 Nr. 2 angegebenen räumlichen Entfernung, die das jeweils anzubietende Praxisverwaltungssystem (PVS) verwenden, werden folgende Punkte vergeben: 31 bis 40 Ärzte in dem unter Ziff. 1 angegebenen Umkreis: 1 Punkt41 bis 50 Ärzte in dem unter Ziff. 1 angegebenen Umkreis: 2 Punkte51 bis 60 Ärzte in dem unter Ziff. 1 angegebenen Umkreis: 3 Punkte61 bis 70 Ärzte in dem unter Ziff. 1 angegebenen Umkreis: 4 PunkteMehr als 70 Ärzte in dem unter Ziff. 1 angegebenen Umkreis: 5 Punkte Es sind maximal 5 Punkte erreichbar. Der Nachweis erfolgt mittels einer vom Bewerber unterschriebenen Eigenerklärung. 2. Räumliche Entfernung Für die folgenden Einzugsgebiete der bereit zu stellenden und an dem Test teilnehmenden Ärzte (gemäß den Definitionen und Anforderungen unter Abschnitt III.2.3 lit. a sowie der Angabe unter Abschnitt IV.1.2 Nr. 1) werden folgende Punkte vergeben: Durchschnittlich sind die Praxen weniger als 60 km, aber mehr als 50 km Luftlinie vom Universitätsklinikum Münster (UKM) entfernt: 1 PunktDurchschnittlich sind die Praxen weniger als 50 km, aber mehr als 40 km Luftlinie vom UKM entfernt: 2 PunkteDurchschnittlich sind die Praxen weniger als 40 km, aber mehr als 30 km Luftlinie vom UKM entfernt: 3 PunkteDurchschnittlich sind die Praxen weniger als 30 km, aber mehr als 20 km Luftlinie vom UKM entfernt: 4 PunkteDurchschnittlich sind die Praxen weniger als 20 km Luftlinie vom UKM entfernt: 5 PunkteEs sind maximal 5 Punkte erreichbar. Der Nachweis erfolgt über Google-Maps oder einen gleichartigen Kartendienst.Die vom Bewerber unter den Auswahlkriterien 1. und 2. jeweils erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt sind so maximal 10 Punkte zu erreichen. Die 5 Bewerber mit den meisten Punkten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Ranggleichheit von zweien oder mehreren Unternehmen auf dem letzten – 5. Platz – werden die ranggleichen Unternehmen ebenfalls zur Angebotsaufgabe aufgefordert.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Daniela Dammeyer
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: gem 51/15
Zusätzliche Informationen
1. Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 durch.
2. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
3. Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
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4. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
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5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1 angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
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6. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
7. Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 137-252979 (2015-07-15)