Die Auftraggeberin plant die Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihrem Gas-Netzgebiet im Gebiet der Stadtwerke Lehrte GmbH im Zeitraum Mai 2016 bis etwa Dezember 2019. Das Netzgebiet lässt sich vermutlich in zwei verschiedene Schaltgebiete aufteilen („Separierung“). Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen sind derzeit sowohl der April 2019 für das erste Teilnetzgebiet als auch der Oktober 2019 für das zweite Teilnetzgebiet avisiert. Es bestehen etwa 12 000 Gasentnahmestellen (Zählpunkte) mit geschätzt 13 200 Gasgeräten. Diese etwa 13 200 Gasgeräte müssen überprüft und angepasst werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projektmanagement (Los 1) und die spätere Qualitätssicherung (Los 2) für dieses Projekt. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Ausschreibung zur Erhebung und Anpassung aller Gasgeräte. Um keine Vermischung der Kompetenzbereiche und der Verantwortlichkeiten herbeizuführen und insbesondere zur Vermeidung einer „Eigenüberwachung“ der beauftragten Unternehmen, legt die Auftraggeberin großen Wert darauf, dass das Projektmanagement und die Qualitätssicherung einerseits sowie die Erhebung und die Anpassung der Gasgeräte andererseits nicht von demselben Unternehmen erbracht werden. Es ist daher zu beachten, dass der oder die spätere(n) Auftragnehmer der Lose 1 (Projektmanagement) und 2 (Qualitätssicherung) nicht auch als Auftragnehmer für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen in Betracht kommt/kommen. Diese Leistungen müssen jeweils von unterschiedlichen Unternehmen ausgeführt werden. Im Rahmen des Loses 1 (Projektmanagement) hat der Auftragnehmer das Projekt umfassend zu begleiten und zu managen. So sollen insbesondere eine Vorplanung, eine Detailplanung und Projektvorbereitung, eine Abwicklungs- und Überwachungsorganisation, eine aktive Kundenbetreuung, das Datenmanagement, eine Dokumentation und Auswertung sowie das Terminmanagement erbracht werden. Der Projektmanager soll als „verlängerter Arm“ der Auftraggeberin fungieren und das gesamte Projekt von Beginn bis Ende begleiten. Der Projektmanager wird in dieser Funktion mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, sowohl mit der Auftraggeberin, als auch mit den Unternehmen, die die Erhebungs- und Anpassungsleistungen erbringen werden sowie gegebenenfalls den betroffenen Anschlussnehmern und anderen Dienstleistern. Um bei der Vorbereitung der Umstellung und der Erhebungs- und Anpassungsleistungen unterstützen zu können, ist beabsichtigt, dass der Projektmanager seine Tätigkeit bereits im Mai 2016 beginnt. Grundlage der Leistungen des Projektmanagers bilden die Anforderungen des DVGW Regelwerkes G 680 – Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, November 2011 sowie das DVGW Regelwerk G 676 B1-Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen), Oktober 2011. Für das Projektmanagement ist es erforderlich, dass während der gesamten Auftragsphase ein Projektleiter (Ingenieur/Techniker) sowie ein Stellvertreter (Ingenieur/Techniker) zur Verfügung steht, wobei die Verfügbarkeit des Projektleiters in Räumlichkeiten vor Ort zu leisten ist. Er hat dazu ein „Erdgasbüro“ zu betreiben. Die Räumlichkeiten werden ihm von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Näheres hierzu ergibt sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Das Los 2 umfasst die Leistung der Qualitätssicherung der von Drittunternehmen durchgeführten Erfassungs- und Anpassungsleistungen. Die Qualitätssicherung soll durch Qualitätskontrollen erfolgen. Jeweils in der Erhebungs- und in der Anpassungsphase sollen etwa 10 Prozent der 13.200 Gasgeräte vom Auftragnehmer überprüft werden (2 x 1 320). Insgesamt müssen daher ca. 2.640 Geräte qualitätsgesichert werden. Im Rahmen der Qualitätssicherung sind daher insbesondere nachfolgende Tätigkeiten zu erbringen: Durchführung von Qualitätskontrollen vor Ort, Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten vor Ort beim Kunden und zwar jeweils in der Erhebungsphase und in der Anpassungsphase. Ferner sollen mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten an gewerblich genutzten Gasgeräten einer Qualitätsüberwachung und -überprüfung unterzogen werden. Gegebenenfalls wird die Sperrung von Gasgeräten bei festgestellten Mängeln erforderlich. Die Qualitätssicherung ist zu dokumentieren und der Auftraggeberin eine Auswertung der Daten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus können Sonderprüfungen und die Erstellung von Sondergutachten für Gasinstallationen erforderlich werden. Grundlage für die auszuführenden Leistungen bilden ebenfalls die bereits genannten DVGW Regelwerke G 680 und G 676 B1. Detaillierte Informationen zur auszuführenden Leistung werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den aufzufordernden Bewerbern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang:
Projektmanagement für ca. 12 000 Zählpunkte (ca. 13 200 Gasverbrauchsgeräte bei einem geschätzten Gerätefaktor von 1,1);Qualitätssicherung für ca. 10 % der Verbrauchsgeräte sowohl in der Erhebungs- als auch in der Anpassungsphase (je 1 320 Geräte, insgesamt also etwa 2 640 zu überprüfende Geräte).
Projektmanagement für ca. 12 000 Zählpunkte (ca. 13 200 Gasverbrauchsgeräte bei einem geschätzten Gerätefaktor von 1,1);Qualitätssicherung für ca. 10 % der Verbrauchsgeräte sowohl in der Erhebungs- als auch in der Anpassungsphase (je 1 320 Geräte, insgesamt also etwa 2 640 zu überprüfende Geräte).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Lehrte GmbH
Postanschrift: Germaniastraße 5
Postleitzahl: 31275
Postort: Lehrte
Kontakt
Internetadresse: https://www.stadtwerke-lehrte.de🌏
E-Mail: info@kanzlei-bommert.de📧
Telefon: +49 4087099651📞
Fax: +49 4087099653 📠
Wir weisen darauf hin, dass zur Abgabe eines Angebotes eine Eigenerklärung vorgelegt werden muss, dass die Bestimmungen des „Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) vom 31. Oktober 2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013 vom 7.11.2013) eingehalten werden.
Sollte in Bezug auf die dort in § 4 benannten Standards ein anderweitiger, bundesweit für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag bestehen, kommt dieser ergänzend zur Anwendung.
Wir weisen darauf hin, dass zur Abgabe eines Angebotes eine Eigenerklärung vorgelegt werden muss, dass die Bestimmungen des „Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) vom 31. Oktober 2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013 vom 7.11.2013) eingehalten werden.
Sollte in Bezug auf die dort in § 4 benannten Standards ein anderweitiger, bundesweit für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag bestehen, kommt dieser ergänzend zur Anwendung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 11
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin plant die Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihrem Gas-Netzgebiet im Gebiet der Stadtwerke Lehrte GmbH im Zeitraum Mai 2016 bis etwa Dezember 2019.
Das Netzgebiet lässt sich vermutlich in zwei verschiedene Schaltgebiete aufteilen („Separierung“).
Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen sind derzeit sowohl der April 2019 für das erste Teilnetzgebiet als auch der Oktober 2019 für das zweite Teilnetzgebiet avisiert. Es bestehen etwa 12 000 Gasentnahmestellen (Zählpunkte) mit geschätzt 13 200 Gasgeräten. Diese etwa 13 200 Gasgeräte müssen überprüft und angepasst werden.
Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen sind derzeit sowohl der April 2019 für das erste Teilnetzgebiet als auch der Oktober 2019 für das zweite Teilnetzgebiet avisiert. Es bestehen etwa 12 000 Gasentnahmestellen (Zählpunkte) mit geschätzt 13 200 Gasgeräten. Diese etwa 13 200 Gasgeräte müssen überprüft und angepasst werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projektmanagement (Los 1) und die spätere Qualitätssicherung (Los 2) für dieses Projekt. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt die Ausschreibung zur Erhebung und Anpassung aller Gasgeräte.
Um keine Vermischung der Kompetenzbereiche und der Verantwortlichkeiten herbeizuführen und insbesondere zur Vermeidung einer „Eigenüberwachung“ der beauftragten Unternehmen, legt die Auftraggeberin großen Wert darauf, dass das Projektmanagement und die Qualitätssicherung einerseits sowie die Erhebung und die Anpassung der Gasgeräte andererseits nicht von demselben Unternehmen erbracht werden. Es ist daher zu beachten, dass der oder die spätere(n) Auftragnehmer der Lose 1 (Projektmanagement) und 2 (Qualitätssicherung) nicht auch als Auftragnehmer für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen in Betracht kommt/kommen. Diese Leistungen müssen jeweils von unterschiedlichen Unternehmen ausgeführt werden.
Um keine Vermischung der Kompetenzbereiche und der Verantwortlichkeiten herbeizuführen und insbesondere zur Vermeidung einer „Eigenüberwachung“ der beauftragten Unternehmen, legt die Auftraggeberin großen Wert darauf, dass das Projektmanagement und die Qualitätssicherung einerseits sowie die Erhebung und die Anpassung der Gasgeräte andererseits nicht von demselben Unternehmen erbracht werden. Es ist daher zu beachten, dass der oder die spätere(n) Auftragnehmer der Lose 1 (Projektmanagement) und 2 (Qualitätssicherung) nicht auch als Auftragnehmer für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen in Betracht kommt/kommen. Diese Leistungen müssen jeweils von unterschiedlichen Unternehmen ausgeführt werden.
Im Rahmen des Loses 1 (Projektmanagement) hat der Auftragnehmer das Projekt umfassend zu begleiten und zu managen. So sollen insbesondere eine Vorplanung, eine Detailplanung und Projektvorbereitung, eine Abwicklungs- und Überwachungsorganisation, eine aktive Kundenbetreuung, das Datenmanagement, eine Dokumentation und Auswertung sowie das Terminmanagement erbracht werden. Der Projektmanager soll als „verlängerter Arm“ der Auftraggeberin fungieren und das gesamte Projekt von Beginn bis Ende begleiten. Der Projektmanager wird in dieser Funktion mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, sowohl mit der Auftraggeberin, als auch mit den Unternehmen, die die Erhebungs- und Anpassungsleistungen erbringen werden sowie gegebenenfalls den betroffenen Anschlussnehmern und anderen Dienstleistern. Um bei der Vorbereitung der Umstellung und der Erhebungs- und Anpassungsleistungen unterstützen zu können, ist beabsichtigt, dass der Projektmanager seine Tätigkeit bereits im Mai 2016 beginnt. Grundlage der Leistungen des Projektmanagers bilden die Anforderungen des DVGW Regelwerkes G 680 – Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, November 2011 sowie das DVGW Regelwerk G 676 B1-Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen), Oktober 2011. Für das Projektmanagement ist es erforderlich, dass während der gesamten Auftragsphase ein Projektleiter (Ingenieur/Techniker) sowie ein Stellvertreter (Ingenieur/Techniker) zur Verfügung steht, wobei die Verfügbarkeit des Projektleiters in Räumlichkeiten vor Ort zu leisten ist. Er hat dazu ein „Erdgasbüro“ zu betreiben. Die Räumlichkeiten werden ihm von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Näheres hierzu ergibt sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Im Rahmen des Loses 1 (Projektmanagement) hat der Auftragnehmer das Projekt umfassend zu begleiten und zu managen. So sollen insbesondere eine Vorplanung, eine Detailplanung und Projektvorbereitung, eine Abwicklungs- und Überwachungsorganisation, eine aktive Kundenbetreuung, das Datenmanagement, eine Dokumentation und Auswertung sowie das Terminmanagement erbracht werden. Der Projektmanager soll als „verlängerter Arm“ der Auftraggeberin fungieren und das gesamte Projekt von Beginn bis Ende begleiten. Der Projektmanager wird in dieser Funktion mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, sowohl mit der Auftraggeberin, als auch mit den Unternehmen, die die Erhebungs- und Anpassungsleistungen erbringen werden sowie gegebenenfalls den betroffenen Anschlussnehmern und anderen Dienstleistern. Um bei der Vorbereitung der Umstellung und der Erhebungs- und Anpassungsleistungen unterstützen zu können, ist beabsichtigt, dass der Projektmanager seine Tätigkeit bereits im Mai 2016 beginnt. Grundlage der Leistungen des Projektmanagers bilden die Anforderungen des DVGW Regelwerkes G 680 – Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, November 2011 sowie das DVGW Regelwerk G 676 B1-Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen), Oktober 2011. Für das Projektmanagement ist es erforderlich, dass während der gesamten Auftragsphase ein Projektleiter (Ingenieur/Techniker) sowie ein Stellvertreter (Ingenieur/Techniker) zur Verfügung steht, wobei die Verfügbarkeit des Projektleiters in Räumlichkeiten vor Ort zu leisten ist. Er hat dazu ein „Erdgasbüro“ zu betreiben. Die Räumlichkeiten werden ihm von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Näheres hierzu ergibt sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Das Los 2 umfasst die Leistung der Qualitätssicherung der von Drittunternehmen durchgeführten Erfassungs- und Anpassungsleistungen. Die Qualitätssicherung soll durch Qualitätskontrollen erfolgen. Jeweils in der Erhebungs- und in der Anpassungsphase sollen etwa 10 Prozent der 13.200 Gasgeräte vom Auftragnehmer überprüft werden (2 x 1 320). Insgesamt müssen daher ca. 2.640 Geräte qualitätsgesichert werden. Im Rahmen der Qualitätssicherung sind daher insbesondere nachfolgende Tätigkeiten zu erbringen: Durchführung von Qualitätskontrollen vor Ort, Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten vor Ort beim Kunden und zwar jeweils in der Erhebungsphase und in der Anpassungsphase. Ferner sollen mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten an gewerblich genutzten Gasgeräten einer Qualitätsüberwachung und -überprüfung unterzogen werden. Gegebenenfalls wird die Sperrung von Gasgeräten bei festgestellten Mängeln erforderlich. Die Qualitätssicherung ist zu dokumentieren und der Auftraggeberin eine Auswertung der Daten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus können Sonderprüfungen und die Erstellung von Sondergutachten für Gasinstallationen erforderlich werden.
Das Los 2 umfasst die Leistung der Qualitätssicherung der von Drittunternehmen durchgeführten Erfassungs- und Anpassungsleistungen. Die Qualitätssicherung soll durch Qualitätskontrollen erfolgen. Jeweils in der Erhebungs- und in der Anpassungsphase sollen etwa 10 Prozent der 13.200 Gasgeräte vom Auftragnehmer überprüft werden (2 x 1 320). Insgesamt müssen daher ca. 2.640 Geräte qualitätsgesichert werden. Im Rahmen der Qualitätssicherung sind daher insbesondere nachfolgende Tätigkeiten zu erbringen: Durchführung von Qualitätskontrollen vor Ort, Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten vor Ort beim Kunden und zwar jeweils in der Erhebungsphase und in der Anpassungsphase. Ferner sollen mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten an gewerblich genutzten Gasgeräten einer Qualitätsüberwachung und -überprüfung unterzogen werden. Gegebenenfalls wird die Sperrung von Gasgeräten bei festgestellten Mängeln erforderlich. Die Qualitätssicherung ist zu dokumentieren und der Auftraggeberin eine Auswertung der Daten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus können Sonderprüfungen und die Erstellung von Sondergutachten für Gasinstallationen erforderlich werden.
Grundlage für die auszuführenden Leistungen bilden ebenfalls die bereits genannten DVGW Regelwerke G 680 und G 676 B1. Detaillierte Informationen zur auszuführenden Leistung werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den aufzufordernden Bewerbern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird.
Grundlage für die auszuführenden Leistungen bilden ebenfalls die bereits genannten DVGW Regelwerke G 680 und G 676 B1. Detaillierte Informationen zur auszuführenden Leistung werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den aufzufordernden Bewerbern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Projektmanagement
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang Projektmanagement:
— Vorplanung;
— Detailplanung und Projektvorbereitung;
— Abwicklungs- und Überwachungsorganisation;
— Aktive Kundenbetreuung;
— Datenmanagement;
— Dokumentation und Auswertung;
— Terminmanagement.
Grundlage für das Angebot bilden das DVGW Regelwerk G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, November 2011, sowie das DVGW Regelwerk G 676 B1 – Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen), Oktober 2011.
Grundlage für das Angebot bilden das DVGW Regelwerk G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, November 2011, sowie das DVGW Regelwerk G 676 B1 – Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen), Oktober 2011.
Menge oder Umfang:
Projektmanagement der Marktraumumstellung von ca. 12 000 Gasentnahmestellen (Zählpunkte), Gerätefaktor geschätzt: 1,1, Anzahl der Gasgeräte geschätzt: 13 200.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Qualitätssicherung
Kurze Beschreibung:
— Qualitätssicherung durch Qualitätskontrollen;
— Durchführung von Qualitätskontrollen vor Ort:
• Qualitätsüberwachung und -überprüfung von mindestens 10 % aller ausgeführten Arbeiten…
… in der Erhebungsphase durch Qualitätskontrollen vor Ort beim Kunden.
… in der Anpassungsphase durch Qualitätskontrollen vor Ort beim Kunden.
… an gewerblich genutzten Gasgeräten:
— Sperrung von Gasgeräten;
— Sonderprüfungen;
— Erstellung von Sondergutachten für Gasinstallationen.
Grundlage für das Angebot bildet das DVGW Regelwerk G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, November 2011 sowie das DVGW Regelwerk G 676 B1 – Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen), Oktober 2011.
Grundlage für das Angebot bildet das DVGW Regelwerk G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, November 2011 sowie das DVGW Regelwerk G 676 B1 – Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen), Oktober 2011.
Menge oder Umfang:
Qualitätssicherung der Erhebungs- und Anpassungsleistungen im Umfang von 10 % von 12 000 Gasentnahmestellen (Zählpunkte), Gerätefaktor geschätzt: 1,1, Anzahl der Gasgeräte geschätzt: 13 200 jeweils in der Erhebungs- und der Anpassungsphase (je 1 320 Geräte, also insgesamt ca. 2 640 Geräte).
Qualitätssicherung der Erhebungs- und Anpassungsleistungen im Umfang von 10 % von 12 000 Gasentnahmestellen (Zählpunkte), Gerätefaktor geschätzt: 1,1, Anzahl der Gasgeräte geschätzt: 13 200 jeweils in der Erhebungs- und der Anpassungsphase (je 1 320 Geräte, also insgesamt ca. 2 640 Geräte).
Projektmanagement für ca. 12 000 Zählpunkte (ca. 13 200 Gasverbrauchsgeräte bei einem geschätzten Gerätefaktor von 1,1);
Qualitätssicherung für ca. 10 % der Verbrauchsgeräte sowohl in der Erhebungs- als auch in der Anpassungsphase (je 1 320 Geräte, insgesamt also etwa 2 640 zu überprüfende Geräte).
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 3 Monate
Referenznummer: StwLehrte MBO 15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Lehrte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Ausschreibung des Projektmanagements und der Qualitätssicherung der Umstellung von L- auf H-Gas erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 6 Abs. 1 SektVO.
Für jedes Los ist ein gesonderter Teilnahmeantrag abzugeben, auch wenn sich der Bewerber auf beide Lose bewirbt. Bei einer Bewerbung auf beide Lose hat der Bewerber im Anschreiben zu vermerken, dass er sich auf beide Lose bewirbt und daher 2 Teilnahmeanträge abgibt. Ebenfalls hat er bei einer Bewerbung auf beide Lose im Anschreiben oder in einer Anlage zum Anschreiben darzustellen, welche Vorteile und Synergien sich aus seiner Sicht ergeben werden, wenn er den Zuschlag auf beide Lose erhält. Dieses kann bspw. eine geringere erforderliche Personalausstattung, Kostenvorteile usw. sein, wobei sich die Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag lediglich auf eine allgemeine Darstellung beschränken. Bei der Angebotserstellung wäre dieser Punkt dann gegebenenfalls konkreter zu fassen. Der Teilnahmeantrag ist nach der im Folgenden genannten Reihenfolge für jedes Los gesondert zu gliedern. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Auftraggeberin eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Es werden für jedes Los höchstens 3 Bewerber zugelassen.
Für jedes Los ist ein gesonderter Teilnahmeantrag abzugeben, auch wenn sich der Bewerber auf beide Lose bewirbt. Bei einer Bewerbung auf beide Lose hat der Bewerber im Anschreiben zu vermerken, dass er sich auf beide Lose bewirbt und daher 2 Teilnahmeanträge abgibt. Ebenfalls hat er bei einer Bewerbung auf beide Lose im Anschreiben oder in einer Anlage zum Anschreiben darzustellen, welche Vorteile und Synergien sich aus seiner Sicht ergeben werden, wenn er den Zuschlag auf beide Lose erhält. Dieses kann bspw. eine geringere erforderliche Personalausstattung, Kostenvorteile usw. sein, wobei sich die Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag lediglich auf eine allgemeine Darstellung beschränken. Bei der Angebotserstellung wäre dieser Punkt dann gegebenenfalls konkreter zu fassen. Der Teilnahmeantrag ist nach der im Folgenden genannten Reihenfolge für jedes Los gesondert zu gliedern. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Auftraggeberin eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Es werden für jedes Los höchstens 3 Bewerber zugelassen.
Erfüllen mehr als drei Bewerber die Anforderungen, werden davon pro Los nur die 3 nach den folgenden Kriterien besten Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Eine Auswahl der Bewerber erfolgt für jedes Los gesondert anhand nachfolgender Kriterien:
Erfüllen mehr als drei Bewerber die Anforderungen, werden davon pro Los nur die 3 nach den folgenden Kriterien besten Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Eine Auswahl der Bewerber erfolgt für jedes Los gesondert anhand nachfolgender Kriterien:
Auswahlkriterien Los 1:
1. Erfahrungen im Bereich des Projektmanagements (50 %);
2. Aussagekraft und Inhalt des Kurzkonzepts (50 %).
Auswahlkriterien Los 2:
1. Erfahrung im Bereich der Qualitätssicherung (50 %);
Der Teilnahmeantrag hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) – (15) (siehe Nachweise, die in den Ziffern III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung aufgeführt sind) zusammengefasst werden und als ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) – (15) (siehe Nachweise, die in den Ziffern III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung aufgeführt sind) zusammengefasst werden und als ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben.
(1) Der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag ein Anschreiben voran zu stellen, aus dem folgende Informationen deutlich werden:
a. Auf welche Leistung (Los 1 oder/und Los 2) er sich bewirbt.
b. Gegebenenfalls, welche Vorteile und Synergien er vermutet, wenn er den Zuschlag auf beide Lose erhält.
(2) Der Bewerber hat darzulegen, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es sich um einen Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft handelt.
(3) Wenn die Bildung einer Bietergemeinschaft geplant ist, müssen Bietergemeinschaften mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben:
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und in der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
c. in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
Ist keine Bietergemeinschaft geplant, braucht zu Ziffer (3) kein Nachweis erbracht werden, der Bieter hat seinen Teilnahmeantrag ohne einen Nachweis zu Ziffer (3) abzugeben und mit dem Nachweis zu Ziffer (4) fortzufahren.
(4) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (möglichst nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig).
(5) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Gültigkeit bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs).
(6) Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
(6) Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Ausländische Bieter können gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(7) Eigenerklärung des Bewerbers,
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
b) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
c) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
d) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
(8) Eigenerklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(8) Eigenerklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
(9) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (möglichst nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(9) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (möglichst nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
(10) GuV-Rechnungen mind. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits so lange besteht. Ansonsten sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
(11) Angabe zur Unternehmensgröße, also Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, aufgeteilt nach Berufsgruppen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(12) Der Bewerber muss über eine entsprechende Zertifizierung der DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G 676 B1) verfügen.
Für das Los 1 ist eine Zertifizierung nach Zertifizierungsumfang Gruppe C (Projektmanagement/Engineering von Umstell- und Anpassungsarbeiten an Gasgeräten) erforderlich.
Für das Los 2 ist eine Zertifizierung nach Gruppe B (Kontrolle von Umstell- und Anpassungsarbeiten an Gasgeräten) nachzuweisen. Ein akkreditiertes Prüfunternehmen muss nicht über eine Zertifizierung verfügen, es kann entweder den Nachweis der Zertifizierung oder den Nachweis der Akkreditierung vorlegen. Die Qualifikationsanforderungen zur Erlangung dieser Zertifizierung ergeben sich für die Gruppe C (relevant für Los 1) aus den Ziffern 7.2 und 8.2, für die Gruppe B (relevant für Los 2) aus den Ziffern 7.1, 8.1 und 8.2 des DVGW- Arbeitsblattes G 676 B1.
Für das Los 2 ist eine Zertifizierung nach Gruppe B (Kontrolle von Umstell- und Anpassungsarbeiten an Gasgeräten) nachzuweisen. Ein akkreditiertes Prüfunternehmen muss nicht über eine Zertifizierung verfügen, es kann entweder den Nachweis der Zertifizierung oder den Nachweis der Akkreditierung vorlegen. Die Qualifikationsanforderungen zur Erlangung dieser Zertifizierung ergeben sich für die Gruppe C (relevant für Los 1) aus den Ziffern 7.2 und 8.2, für die Gruppe B (relevant für Los 2) aus den Ziffern 7.1, 8.1 und 8.2 des DVGW- Arbeitsblattes G 676 B1.
(13) Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Projektleiters bezüglich Projektmanagement (Los 1) bzw. Qualitätssicherung (Los 2) in L-/H-Gas-Projekten für verschiedene Netzbetreiber und / oder erfolgreiche Durchführung des Projektmanagements (Los 1) und/oder der Qualitätssicherung (Los 2) bei L-/H-Gas Anpassungsmaßnahmen. Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem Fall hat der Bewerber folgende Angaben zu machen:
(13) Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Projektleiters bezüglich Projektmanagement (Los 1) bzw. Qualitätssicherung (Los 2) in L-/H-Gas-Projekten für verschiedene Netzbetreiber und / oder erfolgreiche Durchführung des Projektmanagements (Los 1) und/oder der Qualitätssicherung (Los 2) bei L-/H-Gas Anpassungsmaßnahmen. Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem Fall hat der Bewerber folgende Angaben zu machen:
a. Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden;
b. Umfang des Projekts;
c. Grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben;
d. Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch die jetzige Auftraggeberin.
(14) Darstellung der voraussichtlichen Personalkapazität für den auszuführenden Auftrag zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
(15) Angabe des Projektleiters und dessen Stellvertreters bzw. etwaiger weiterer Führungskräfte mit Darstellung der Qualifikation und eines kurzen Lebenslaufs.
(16) Einreichung einer Kurzkonzeption (etwa 2-5 DIN A4 Seiten, es wird keine Mindest- oder Höchstseitenzahl vorgegeben, die Auftraggeberin bittet aber um eine kompakte Darstellung):
Bei Los 1 soll der Bewerber im Rahmen des Kurzkonzeptes grob skizzieren, wie er sich den konkreten Ablauf des Projektmanagements vorstellt, also z. B. welche Leistungen er für erforderlich hält, wie er den Personaleinsatz plant, wie die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin und etwaigen Dritten ausgestaltet sein soll, in welchem zeitlichen Ablauf die Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wie er auf Hindernisse reagiert, ob Mitarbeiter vor Ort sein sollen oder eine telefonische Erreichbarkeit gegeben ist etc.
Bei Los 1 soll der Bewerber im Rahmen des Kurzkonzeptes grob skizzieren, wie er sich den konkreten Ablauf des Projektmanagements vorstellt, also z. B. welche Leistungen er für erforderlich hält, wie er den Personaleinsatz plant, wie die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin und etwaigen Dritten ausgestaltet sein soll, in welchem zeitlichen Ablauf die Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wie er auf Hindernisse reagiert, ob Mitarbeiter vor Ort sein sollen oder eine telefonische Erreichbarkeit gegeben ist etc.
Bei Los 2 soll das Kurzkonzept Angaben zum Ablauf der Qualitätssicherung erhalten, z. B. (aber nicht zwingend) Auswahl der zu überprüfenden Anschlüsse, Reaktion auf gefundene Fehler, Zusammenarbeit mit Auftraggeberin bei Qualitätsmängeln, Reaktionszeiten usw.
Bei Los 2 soll das Kurzkonzept Angaben zum Ablauf der Qualitätssicherung erhalten, z. B. (aber nicht zwingend) Auswahl der zu überprüfenden Anschlüsse, Reaktion auf gefundene Fehler, Zusammenarbeit mit Auftraggeberin bei Qualitätsmängeln, Reaktionszeiten usw.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Anwaltskanzlei Bommert, Herr RA Martin Bommert, Weidenbaumsweg 19, 21029 Hamburg
RA Martin Bommert, Weidenbaumsweg 19, 21029 Hamburg
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-02 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 245-446078 (2015-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: RA Martin Bommert
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Quelle: OJS 2016/S 116-207407 (2016-06-15)