In den neuen Bundesländern hat sich eine breite Basis an wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen herausgebildet. Größere Unternehmen, Headquarter und Forschungsabteilungen sind allerdings nur vergleichsweise selten anzutreffen. Diese kleinteilige Unternehmensstruktur ist mit zahlreichen Herausforderungen und Wachstumshemmnissen verbunden, die in der ökonomischen Forschung als zentrale Ursachen für den stockenden Konvergenzprozess gelten. Vor diesem Hintergrund stehen im Fokus dieses Projekts deshalb praktische und unternehmensnahe Hilfestellungen, die die Wirkung des Förderinstrumentariums für die neuen Bundesländer verstärken und damit zu mehr unternehmerischem Wachstum beitragen. Weiteres siehe Leistungsbeschreibung. - Download für registrierte Nutzer über e-Vergabe-Plattform.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-01-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: 11019 Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat ZA3-Besch
Telefon: +49 3018615-7479📞
E-Mail: za3-beschaffungsstelle@bmwi.bund.de📧
Fax: +49 3018615-7010 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.bmwi.de🌏
In den neuen Bundesländern hat sich eine breite Basis an wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen herausgebildet. Größere Unternehmen, Headquarter und Forschungsabteilungen sind allerdings nur vergleichsweise selten anzutreffen. Diese kleinteilige Unternehmensstruktur ist mit zahlreichen Herausforderungen und Wachstumshemmnissen verbunden, die in der ökonomischen Forschung als zentrale Ursachen für den stockenden Konvergenzprozess gelten. Vor diesem Hintergrund stehen im Fokus dieses Projekts deshalb praktische und unternehmensnahe Hilfestellungen, die die Wirkung des Förderinstrumentariums für die neuen Bundesländer verstärken und damit zu mehr unternehmerischem Wachstum beitragen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 169-308704
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 13005/008-08#021
Titel:
“Projektstelle „Förderung von unternehmerischem Wachstum in den neuen Bundesländern“/Dialog „Unternehmen wachsen“”
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-20 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VDI Technologiezentrum GmbH
Postanschrift: VDI-Platz 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40468
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 382 420 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Postanschrift: 11019 Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 012-024987 (2019-01-14)