Quantity or scope
Folgende Grundleistungen ganz oder teilweise der Projektsteuerung gem. § 205 AHO werden dem Auftragnehmer übertragen:Phase 1: Projektvorbereitung,Phase 2: Planung,Phase 3: Ausführungsvorbereitung,Phase 4: Ausführung,Phase 5: Projektabschluss und Objektbetreuung.Folgende Besondere Leistungen der Projektsteuerung gem. § 205 AHO können dem Auftragnehmer übertragen werden:BL1 Finanzierungsantrag (technische Unterlagen, Kosten, Projektdaten) für öffentliche Förderung erstellen (Mittelverwendungsnachweis gemäß kommunaler Verwaltungsvorschrift).BL2 Schlussrechnung für Fördermittelgeber erstellen (Mittelverwendungsnachweis gemäß kommunaler Verwaltungsvorschrift).BL3 Bauherrenbesprechungen (mit Projektbeteiligten) organisieren, führen, leiten und protokollieren.BL4 FES-Nachweis: Sofern Mittel des Münchner Förderprogramms Energieeinsparung (FES) beantragt werden, muss ein entsprechender technischer Nachweis gegenüber dem Fördermittelgeber geführt werden. Diesen technischen Nachweis hat der AN dem AG zur Antragstellung und nach Umsetzung der Maßnahme zu übergeben.BL5 Wartungsverträge; Analyse was zu warten ist; Sicherstellen, dass Wartungsverträge in den entsprechenden LVs berücksichtigt werden; Abstimmen und Sicherstellen der erforderlichen Beschaffenheit für die Gewährleistung; Einsteuern in den entsprechenden Vertragswerken. Hierbei ist die Handlungsanweisung des Arbeitgebers zur Ausschreibung von Wartungsleistungen und zum Abschluss von Wartungsverträgen zu beachten.BL6 Erstellen von Vorlagen und besondere Berichterstattung in Auftraggeber- und sonstigen Gremien (z. B. Lenkungsausschuss).BL7 Analyse und Erfassung von Projektrisiken (z. B. B-Plan, Grundstück, Baugrund, Baugenehmigung, etc.) vor Planungsbeginn und dann kontinuierlich im Rahmen des Monatsberichtes.BL8 Verwendung von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf die Informationsverarbeitung und Dokumentation.BL9 Seperate Kostenverfolgung aufgeteilt auf die einzelnen Nutzungsarten. Vorallem separat ausgewiesene Kosten für die zu erstellende Straße.Die Beauftragung der ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistung erfolgt in 2 Stufen: Beauftragt werden zunächst die Phasen 1 und 2. Der AG behält sich vor, als Stufe II weitere Leistungen nach Phase 3 bis Phase 5 ganz oder teilweise zu beauftragen und die Beauftragung auf einzelne Abschnitte des Projektes zu beschränken.Der Auftraggeber behält sich zudem vor, soweit notwendig, die oben genannten oder weitere Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung dieser Besonderen Leistungen und der weiteren Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster des Auftraggebers.Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.