Projektsteuerung zur Wiederherstellung kommunaler Infrastruktur nach dem Hochwasser im Bereich der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land

Im Juni 2013 wurden durch die Flut der Elbe, insbesondere durch den Deichbruch in der Gemeinde Fischbeck, zahlreiche Schäden an der kommunalen Infrastruktur in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land verursacht. Für die Beseitigung der Hochwasserschäden gewährt das Land Sachsen-Anhalt Fördermittel aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes auf der Basis der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013.
Seit dem Schadenereignis wurden die betroffenen Objekte erfasst und deren Schadenhöhe gutachterlich bewertet. In der Folge hat die Verbandsgemeinde 410 Anträge zur Förderung der Wiederherstellung gestellt. Der Vorgang der Bewilligung ist für die verschiedenen Anträge teilweise abgeschlossen, teilweise laufend.
Die Verteilung der Maßnahmen gemäß der verschiedenen Teile der Richtlinie Hochwasserschäden ergibt sich für die Mitgliedsgemeinden wie folgt:
Gemeinde Schönhausen 114 Maßnahmen ca. 23 400 000 EUR,
Gemeinde Wust-Fischbeck 105 Maßnahmen ca. 14 200 000 EUR,
Gemeinde Kamern 88 Maßnahmen ca. 23 200 000 EUR,
Gemeinde Klietz 62 Maßnahmen ca. 11 600 000 EUR,
Gemeinde Schollene 20 Maßnahmen ca. 3 700 000 EUR,
Stadt Sandau 10 Maßnahmen ca. 2 300 000 EUR,
Verbandsgemeinde 11 Maßnahmen ca. 4 300 000 EUR.
Die Zielstellung der Projektsteuerung besteht in der Unterstützung des Bauherrn zur fristgerechten Umsetzung der bewilligten Baumaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des Budgets, der Qualität der Bauausführung und der Kommunikation mit den am Projekt Beteiligten. Inhalt des Auftrags ist die Bearbeitung der Einzelmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber einschließlich der Erstellung und Einreichung der Verwendungsnachweise. Der Auftragnehmer soll die Maßnahmen im Rahmen des rechtlich Zulässigen weitgehend selbstständig steuern und durchführen.
Bei der Vorbereitung, Begleitung der Planung, Ausschreibung und Realisierung sind sowohl die in den Zuwendungsbescheiden genannten Bedingungen als auch alle geltenden gesetzlichen und haushaltseitigen Vergabebedingungen einzuhalten und in den jeweilig abschließend zu erstellenden Verwendungsnachweisen bei jeder Einzelmaßnahme zu dokumentieren.
Gemäß den von den Gemeinderäten beschlossenen Maßnahmeplänen ist unter Bewertung der Zuwendungsvoraussetzungen und der zeitlichen Bauausführung eine für jede Mitgliedsgemeinde eigenständige Projektsteuerung und darauf im Einzelnen orientierende Ablaufplanung in den jeweiligen Jahreszeiträumen zu erstellen und umzusetzen.
Nähere Informationen über den Leistungsinhalt und die Leistungsabgrenzung zum Auftraggeber erhalten die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, mit dem Schreiben zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-24.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-24 Auftragsbekanntmachung
2015-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge