Projektsteuerungs- und Projektmanagementsleistungen „Sanierung, Modernisierung und Nutzungsverdichtung des Rathauses als zentraler Teil einer umfassenden Neuordnung der Standorte der Stadtverwaltung Witten"
Das seit 1911 über einen Wettbewerb geplante, aber erst 1922 bis 1926 errichtete Rathaus der Stadt Witten ist ein großer Komplex im Stil des späten Historismus, in dem verschiedene Bautraditionen des Rathaus- und Schlossbaus miteinander verschmolzen sind. In den Jahren 1951/52 wurde das in konventioneller Mauerwerksbauweise mit Putzfassade errichtete Rathaus um einen Flügel in Stahlbetonskelettbauweise ergänzt. Das Rathaus, das mit seinem Turm, gemeinsam mit dem Turm der benachbarten Johanniskirche die „Stadtkrone“ bildet, ist am 4.9.1985 in die Denkmalliste eingetragen worden. Neben seiner funktionalen Bedeutung stellt das Rathaus auch ein wichtiges Symbol des Gemeinwesens dar, mit dem sich viele Bürgerinnen und Bürger Wittens identifizieren. In der baulichen Hülle des Rathauses erhalten Rat und Verwaltung als politisch-administrative Kraft ein physisches Gesicht.
Das Rathaus hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 19 800 m² und eine Nettogeschossfläche von ca. 14 800 m². Die eigentliche Nutzfläche beträgt jedoch nur ca. 10 200 m², die Verkehrs- und Technikflächen umfassen rd. 4.600 m² – dies sind ca. 31 % der Nettogeschossfläche.
Baualterbedingt weist das Gebäude Mängel an der Gebäudehülle und in der Haustechnik auf. Teile der Büroflächen entsprechen nicht in vollem Umfang den Arbeitsstättenrichtlinien und weisen Konflikte mit dem baulichen Brandschutz auf. Zudem befindet sich das Rathaus, in dem weite Teile der öffentlich zugänglichen Räume nicht barrierefrei erreichbar sind, in einem unzureichenden energetischen Zustand.
Der Rat der Stadt Witten hat die vollständige Sanierung und Modernisierung des Rathauses einschließlich einer umfassenden Nutzungsverdichtung von derzeit ca. 330 auf künftig ca. 500 Arbeitsplätzen beschlossen. Gleichzeitig sollen andere Standorte der Stadtverwaltung aufgegeben werden.
Voraussetzung für die vollständige Realisierung des Projektes ist, dass die Maßnahme in der Betrachtung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wirtschaftlich ist und dauerhaft einen wirksamen Beitrag zur Haushaltsentlastung liefert. Die bislang vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen belegen die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes, dass, so der Rat der Stadt Witten nach zwischenzeitlichen Überlegungen, die Sanierung im Wege eines PPP-Verfahrens durchzuführen, die Verwaltung beauftragt hat, das Projekt im Wege der Eigenrealisierung zu verwirklichen.
Die Modernisierung und Nutzungsverdichtung, die über eine Sanierung des Rathauses hinausgeht, kann aber erst erfolgen, wenn der Nachweis der Wirtschaftlichkeit vollständig erbracht wurde und von der Kommunalaufsicht akzeptiert wurde.
Unabhängig von der Frage einer vollständigen Kernsanierung mit einer effizienten Flächennutzung, sowie einer Einrichtung eines Bürgerzentrums im Südflügel des Rathauses ist in jedem Fall die Sanierung und Ertüchtigung der Gebäudehülle über die Hauptgewerke Dach, Fenster und Fassade unumgänglich. Im Zuge der anstehenden Sanierungsarbeiten sollen auch im Bereich des Nordflügels, in Abstimmung mit dem Denkmalschutz, zusätzliche Dachgauben eingebaut werden. Hierdurch werden eine Ausweitung der Nutzflächen im Dachgeschoss sowie eine Verbesserung der Belichtungsverhält-nisse erreicht. Im Kontext der Dachsanierungsarbeiten werden auch die Büroflächen des Dachgeschosses im Nordflügel des Rathauses entsprechend der noch weiter zu entwickelnden Plangrundlagen entkernt und neu gestaltet.
Für die Realisierung der vorgenannten Baumaßnahmen sind folgende Planungsleistungen kurzfristig zu vergeben bzw. zu erbringen:
— Objektplanung Dach;
— Objektplanung Dachgeschoss (Innenraumplanung mit Licht, Akustik, Möblierung);
— Fassadensanierung;
— Statik;
— Gutachten Energie;
— Gutachten Bauphysik;
— Technische Gebäudeausstattung.
Die Planungsleistungen werden bedarfsgerecht über alle Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) öffentlich und im Offenen Verfahren ausgeschrieben und für die notwendigen Leistungsphasen beauftragt. Zunächst ist eine Auftragserteilung bis zur Leistungsphase 3 (Entwurf mit Kostenschätzung) beabsichtigt.
Zur Umsetzung der Baumaßnahme ist ein dezidiertes Kosten-, Zeit- und Verfahrenscontrolling zwingend erforderlich. Hierzu wird die Kompetenz eines Projektsteuerers benötigt.
Folgende Leistungen werden vom Projektsteuerer bei dem Projekt „Sanierung, Modernisierung und Nutzungsverdichtung des Rathauses als zentraler Teil einer umfassenden Neuordnung der Standorte der Stadtverwaltung Witten“ gefordert:
— es werden Projektsteuerungs- und Projektmanagementleistungen (nicht die Projektleitung) beauftragt;
— dem Projektsteuerer werden insbesondere die Grundleistungen des Leistungsbildes Projektsteuerung der AHO-Fachkommission übertragen;
— die Beauftragung bezieht sich auf alle Handlungsbereiche (A bis E):
A. Organisation, Information, Koordination, Dokumentation
B. Qualitäten, Quantitäten
C. Kosten, Finanzierung
D. Termine, Kapazitäten, Logistik
E. Verträge, Versicherungen;
— Die Beauftragung bezieht sich auf alle Projektstufen (1 bis 5):
1. Projektvorbereitung
2. Planung
3. Ausführungsvorbereitung
4. Ausführung
5. Projektabschluss
— Der Projektsteuerer hat die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kontinuierlich fortzuschreiben;
— der Auftragnehmer wird zunächst nur mit der Erbringung der Projektsteuerungsleistungen der Stufen 1 und 2 beauftragt;
— die Beauftragung des Projektsteuerers erfolgt in Bauabschnitten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-01-20
|
Auftragsbekanntmachung
|
2015-09-03
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|