Projektsteuerungsleistungen für das Projekt „Berliner Institut für Gesundheitsforschung/ Charité Innovations-, Translations-, Klinisches Forschungs- und Ambulanzzentrum
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin (Charité oder Auftraggeber) beabsichtigt im direkten Anschluss an die Sanierung des bis Ende 2016 fertig gestellten Bettenhochhauses den Umbau der Gebäude 2724/25 (ehem. OP und ITS) in der Luisenstraße 65, 10117 Berlin zu einem translationalen Labor- und Ambulanzzentrum mit ca. 14 000 m Nutzfläche (BGF ca. 25 000 m²). Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) für die Baumaßnahmen einschließlich des Ansatz für Unvorhergesehenes dürfen 58 600 000 EUR brutto nicht übersteigen. Der Nutzungsbeginn für die sanierten Gebäude muss im zweiten Quartal 2019 erfolgen. Mit den notwendigen Planungsleistungen soll ein Generalplaner auf Basis des Bedarfsprogramms der Charité beauftragt werden. Die hierfür erforderliche Ausschreibung erfolgt parallel und befindet sich in der Phase des Teilnahmewettbewerbs. Vom Generalplaner werden umfassende Planungsleistungen zur Vorbereitung der Bauvergaben der Charité für Abbruch, Sanierung und Ausbau erbracht. Dazu gehören insbesondere die Erstellung der Vorplanungsunterlage und der Bauplanungsunterlage entsprechend den Anforderungen der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau). Die Vorplanungsunterlage soll mit Unterstützung des Projektsteuerers bis Mai 2016 fertiggestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité – Universitätsmedizin Berlin, GB Technik und Betrieb
Postanschrift: Charitéplatz 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vob@charite.de📧
Telefon: +49 30450574218📞
Fax: +49 304507574218 📠
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 29.12.2015, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Projektsteuerungsleistungen Charité, BIH“ – Vergabe B 159/15, Bitte nicht öffnen! an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird gemäß § 97 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Details werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern in den Vergabeunterlagen benannt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 29.12.2015, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Projektsteuerungsleistungen Charité, BIH“ – Vergabe B 159/15, Bitte nicht öffnen! an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird gemäß § 97 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Details werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern in den Vergabeunterlagen benannt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin (Charité oder Auftraggeber) beabsichtigt im direkten Anschluss an die Sanierung des bis Ende 2016 fertig gestellten Bettenhochhauses den Umbau der Gebäude 2724/25 (ehem. OP und ITS) in der Luisenstraße 65, 10117 Berlin zu einem translationalen Labor- und Ambulanzzentrum mit ca. 14 000 m
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin (Charité oder Auftraggeber) beabsichtigt im direkten Anschluss an die Sanierung des bis Ende 2016 fertig gestellten Bettenhochhauses den Umbau der Gebäude 2724/25 (ehem. OP und ITS) in der Luisenstraße 65, 10117 Berlin zu einem translationalen Labor- und Ambulanzzentrum mit ca. 14 000 m
In einer ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner stufenweise mit der Erstellung der Vorplanungsunterlagen (VPU) und der Bauplanungsunterlagen (BPU) beauftragt, die im Wesentlichen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung), ergänzt um Elemente der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) gemäß HOAI enthalten. In einer zweiten, optionalen Vertragsstufe soll der Generalplaner wiederum stufenweise mit Leistungen der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Phase zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage von Leistungsverzeichnissen). Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Generalplaner abhängig von der Art der Projektrealisierung in einer dritten, ebenfalls optional zu beauftragenden Vertragsstufe mit Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) zu beauftragen. Sofern die Umsetzung mit einem Generalunternehmer erfolgt, ist geplant für die Leistungsphase 8 ein Baumanagement zur Qualitätssicherung zu binden. Die stufenweise Beauftragung des Projektsteuerers ist analog vorgesehen.
In einer ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner stufenweise mit der Erstellung der Vorplanungsunterlagen (VPU) und der Bauplanungsunterlagen (BPU) beauftragt, die im Wesentlichen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung), ergänzt um Elemente der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) gemäß HOAI enthalten. In einer zweiten, optionalen Vertragsstufe soll der Generalplaner wiederum stufenweise mit Leistungen der Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Phase zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage von Leistungsverzeichnissen). Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Generalplaner abhängig von der Art der Projektrealisierung in einer dritten, ebenfalls optional zu beauftragenden Vertragsstufe mit Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) zu beauftragen. Sofern die Umsetzung mit einem Generalunternehmer erfolgt, ist geplant für die Leistungsphase 8 ein Baumanagement zur Qualitätssicherung zu binden. Die stufenweise Beauftragung des Projektsteuerers ist analog vorgesehen.
Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Auftrag umfasst die umfassende Projektsteuerung für die Planung und Ausführung der Baumaßnahme. Der Projektsteuerer soll auch baubegleitend bis zur Abnahme und zur Vorlage des Verwendungsnachweises tätig sein. Die Leistungserbringung umfasst insbesondere:
Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Auftrag umfasst die umfassende Projektsteuerung für die Planung und Ausführung der Baumaßnahme. Der Projektsteuerer soll auch baubegleitend bis zur Abnahme und zur Vorlage des Verwendungsnachweises tätig sein. Die Leistungserbringung umfasst insbesondere:
— Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte;
— Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten;
— Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen;
— Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten;
— laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und
— rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers;
— Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-;
— Förderungs- und Genehmigungsverfahren;
— Unterstützung der Charité bei der Wahrnehmung der nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben;
— Aktenführung und Vorbereitung des Schlussverwendungsnachweises.
Referenznummer: B 159/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und – im Falle der Bewerbergemeinschaft Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung,
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft),
3. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung (insbesondere Auflistung verbundener Unternehmen) und die auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit,
4. Eigenerklärung, ob die in §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF genannten Ausschlusskriterien vorliegen,
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen; bei ausländischen Bewerbern sind Eintragungen in ein vergleichbares Register maßgeblich.
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen; bei ausländischen Bewerbern sind Eintragungen in ein vergleichbares Register maßgeblich.
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 6 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären. Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffer 1 bis 6 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. begründete und plausible Eigenerklärung über eine für den Auftrag ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit,
2. schriftlicher Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 000 000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. schriftlicher Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 000 000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Mindeststandards: Siehe Ziffer 1 + 2.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Übersicht über die aktuelle personelle Ausstattung unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF),
2. Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt (vgl. § 5 Abs. 5 lit. e) VOF),
3. Vorlage von mindestens einer Projektsteuerungsreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
Gebäudeart/Typologie (mit Angabe dazu, ob Laborgebäude und klinische Einrichtungen betroffen sind),
Beschreibung, für welche Leistungsphasen die Projektmanagementleistungen erbracht wurden,
Beschreibung der Art der Leistungserbringung durch die beteiligten Planer (Generalplaner oder Fachplaner) und ausführenden Unternehmen (Generalunternehmer oder gewerkeweise Leistungserbringung),
Art der betroffenen Baumaßnahme (Neubau/Sanierung/Umbau),
Bruttogeschossfläche (BGF) des beplanten Gebäudes,
Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276),
Leistungszeitraum des Projektsteuerers,
Fertigstellung der betroffenen Bauleistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose),
Art des Auftraggebers (öffentliche Hand/gemischtwirtschaftliches Unternehmen/privates Unternehmen),
Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass der Bewerber:
a) in mindestens einem Fall Projektsteuerungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 für die Sanierung eines Laborgebäudes mit einer BGF von mindestens 15 000 m² erbracht hat,
b) in mindestens einem Fall Projektsteuerungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 für die Sanierung oder Neubau eines Krankenhauses mit einer BGF von mindestens 15 000 m² erbracht hat,
c) in mindestens einem Fall Projektsteuerungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 für Neubau oder die Sanierung eines Krankenhauses mit einer BGF von mindestens 15 000 m² erbracht hat, bei dem die öffentliche Hand oder ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehaltenes Unternehmen Bauherr war, sowie
c) in mindestens einem Fall Projektsteuerungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 für Neubau oder die Sanierung eines Krankenhauses mit einer BGF von mindestens 15 000 m² erbracht hat, bei dem die öffentliche Hand oder ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehaltenes Unternehmen Bauherr war, sowie
d) in mindestens einem Fall Projektsteuerungsleistungen während der Bauphase in einem Hochbauprojekt mit einer BGF von mindestens 15 000 m² erbracht hat, das durch einen Generalunternehmer errichtet wurde.
Die geplanten Bauleistungen dürfen nicht vor dem 1.1.2006 fertiggestellt worden sein.
Es ist ausreichend, wenn der Bewerber eine Referenz vorlegt, die mehrere der vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt, etwa weil das betreute Projekt dem Vorhaben der Charité vergleichbar ist. Die Vorlage aller Referenzen führt jedoch nach Maßgabe der Wertungsmatrix zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrags.
Es ist ausreichend, wenn der Bewerber eine Referenz vorlegt, die mehrere der vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt, etwa weil das betreute Projekt dem Vorhaben der Charité vergleichbar ist. Die Vorlage aller Referenzen führt jedoch nach Maßgabe der Wertungsmatrix zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrags.
Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
Soweit sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf die Mitarbeiter oder Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Mitarbeiter/Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffern 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die in Ziffern 1 bis 3 geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen je Kategorie eingereicht, werden nur die jeweils ersten 3 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen je Kategorie eingereicht, werden nur die jeweils ersten 3 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt. Mindestanforderungen sind insbesondere in Ziff. 1 bis 3 genannt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin, soweit sie anwendbar sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft darf keine Wettbewerbsbeschränkung i. S. d. § 1 GWB vorliegen. Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formblatt zu verwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft darf keine Wettbewerbsbeschränkung i. S. d. § 1 GWB vorliegen. Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formblatt zu verwenden.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Soweit Planungsleistungen betroffen sind, ist die Erbringung dieser Planungsleistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
1. Soweit Planungsleistungen betroffen sind, ist die Erbringung dieser Planungsleistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Planungsleistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
2. Verpflichtung des Auftragnehmers nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere Sanktionen nach § 6 Abs. 1 und 2 BerlAVG. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzureichen.
2. Verpflichtung des Auftragnehmers nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere Sanktionen nach § 6 Abs. 1 und 2 BerlAVG. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzureichen.
3. Verpflichtung des Auftragnehmers nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin i. V. m. der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV einzureichen.
3. Verpflichtung des Auftragnehmers nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin i. V. m. der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV einzureichen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, beratender Ingenieur oder Ingenieur zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Beratender Ingenieur oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, beratender Ingenieur oder Ingenieur zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Beratender Ingenieur oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III, Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten:
1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3).
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6, bei entsprechender Ermessensausübung auch des Abs. 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle und technische Ausstattung für den Auftrag verfügen.
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6, bei entsprechender Ermessensausübung auch des Abs. 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle und technische Ausstattung für den Auftrag verfügen.
3. Sollten mehr als drei Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) maßgeblich. Der Auftraggeber fordert mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Sollten weniger als 3 Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sind nach der Eignungsprüfung des Auftraggebers mehr als 3 Bewerber geeignet, so können vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen auch mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Rangfolge, die sich aus der differenzierenden Wertung gemäß der Eignungsmatrix ergibt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Bewertung zu berücksichtigen.
3. Sollten mehr als drei Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) maßgeblich. Der Auftraggeber fordert mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Sollten weniger als 3 Bewerber nach der Eignungsprüfung geeignet sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sind nach der Eignungsprüfung des Auftraggebers mehr als 3 Bewerber geeignet, so können vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen auch mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Rangfolge, die sich aus der differenzierenden Wertung gemäß der Eignungsmatrix ergibt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-01-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Christiane Braun und Steffi Ehrhardt
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-25 📅
Datum des Endes: 2019-06-21 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 159/15
Zusätzliche Informationen
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 29.12.2015, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Projektsteuerungsleistungen Charité, BIH“ – Vergabe B 159/15, Bitte nicht öffnen! an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 29.12.2015, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Projektsteuerungsleistungen Charité, BIH“ – Vergabe B 159/15, Bitte nicht öffnen! an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird gemäß § 97 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Details werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern in den Vergabeunterlagen benannt.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach. § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Quelle: OJS 2015/S 233-423771 (2015-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin (Charité oder Auftraggeber) beabsichtigt im direkten Anschluss an dieSanierung des bis Ende 2016 fertig gestellten Bettenhochhauses den Umbau der Gebäude 2724/25 (ehem.OP und ITS) in der Luisenstraße 65, 10117 Berlin zu einem translationalen Labor- und Ambulanzzentrummit ca. 14 000 m
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin (Charité oder Auftraggeber) beabsichtigt im direkten Anschluss an dieSanierung des bis Ende 2016 fertig gestellten Bettenhochhauses den Umbau der Gebäude 2724/25 (ehem.OP und ITS) in der Luisenstraße 65, 10117 Berlin zu einem translationalen Labor- und Ambulanzzentrummit ca. 14 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
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Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité – Universitätsmedizin Berlin
Kontakt
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammder Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 169-304098 (2016-08-29)