Zur Umsetzung des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz im Fördergebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt ist ab dem 1.1.2016 die Vorbereitung und Durchführung der gezielten Koordinierung und Steuerung aller im Gebiet anstehenden Planungs- und Bauprozesse erforderlich. Diese beinhaltet in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie weiteren Akteuren/Kooperationspartnern im wesentlichen Koordinations- und Steuerungsleistungen, die Durchführung von Projekten und die Abstimmung mit den Fachämtern. Die Ausschreibung erfolgt für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.2.2018. Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre bis 31.12.2020, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die entsprechenden Haushaltsjahre. Wesentliche Leistungsbilder: 1. Planung, Durchführung und Steuerung von Aufgaben der Stadterneuerung; 2. Erarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, Erstellung des Rahmenplans/Entwicklungskonzeptes, Kosten- und Finanzierungsübersicht; 3. Entwicklung von handlungsfeldbezogenen integrierten Strategien und Konzepten; 4. Mitwirkung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen; 5. Mitwirkung bei administrativen Abstimmungsrunden sowie Berichterstattung; 6. Mitwirkung bei der Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation;
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2015-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Koordinierungs- und Steuerungsleistungen und Erarbeitung eines ISEK für das Fördergebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt (Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB).756 302
Gesamtwert des Auftrags: 756 302 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Postanschrift: Müllerstraße 146
Postleitzahl: 13353
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/vergabeplattform🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@ba-mitte.berlin.de📧
Eine Abforderung der Vergabeunterlagen ist nur über die Vergabeplattform http://www.berlin.de/vergabeplattform möglich. Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet.
Eine Abforderung der Vergabeunterlagen in herkömmlicher schriftlicher Form oder per Fax kann nicht angenommen und bearbeitet werden.
Für die Abforderung der Unterlagen ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http:/www.berlin.de/vergabeplattform notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Die Vergabestelle sendet per E-Mail eine Benachrichtigung mit der Aufforderung, dass die elektronischen Vergabeunterlagen zum Herunterladen bereit stehen. Dann erhält der Interessent kostenlos die Vergabeunterlagen in elektronischer Form (pdf-Format). Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann ausschließlich konventionell in Papierform erfolgen.
Weitere Hinweise können unter http://www.berlin.de/vergabeplattform entnommen werden.
Eine Abforderung der Vergabeunterlagen ist nur über die Vergabeplattform http://www.berlin.de/vergabeplattform möglich. Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet.
Eine Abforderung der Vergabeunterlagen in herkömmlicher schriftlicher Form oder per Fax kann nicht angenommen und bearbeitet werden.
Für die Abforderung der Unterlagen ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http:/www.berlin.de/vergabeplattform notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Die Vergabestelle sendet per E-Mail eine Benachrichtigung mit der Aufforderung, dass die elektronischen Vergabeunterlagen zum Herunterladen bereit stehen. Dann erhält der Interessent kostenlos die Vergabeunterlagen in elektronischer Form (pdf-Format). Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann ausschließlich konventionell in Papierform erfolgen.
Zur Umsetzung des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz im Fördergebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt ist ab dem 1.1.2016 die Vorbereitung und Durchführung der gezielten Koordinierung und Steuerung aller im Gebiet anstehenden Planungs- und Bauprozesse erforderlich. Diese beinhaltet in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie weiteren Akteuren/Kooperationspartnern im wesentlichen Koordinations- und Steuerungsleistungen, die Durchführung von Projekten und die Abstimmung mit den Fachämtern. Die Ausschreibung erfolgt für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.2.2018. Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre bis 31.12.2020, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die entsprechenden Haushaltsjahre.
Zur Umsetzung des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz im Fördergebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt ist ab dem 1.1.2016 die Vorbereitung und Durchführung der gezielten Koordinierung und Steuerung aller im Gebiet anstehenden Planungs- und Bauprozesse erforderlich. Diese beinhaltet in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie weiteren Akteuren/Kooperationspartnern im wesentlichen Koordinations- und Steuerungsleistungen, die Durchführung von Projekten und die Abstimmung mit den Fachämtern. Die Ausschreibung erfolgt für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.2.2018. Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre bis 31.12.2020, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die entsprechenden Haushaltsjahre.
Wesentliche Leistungsbilder:
1. Planung, Durchführung und Steuerung von Aufgaben der Stadterneuerung;
2. Erarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, Erstellung des Rahmenplans/Entwicklungskonzeptes, Kosten- und Finanzierungsübersicht;
3. Entwicklung von handlungsfeldbezogenen integrierten Strategien und Konzepten;
4. Mitwirkung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen;
5. Mitwirkung bei administrativen Abstimmungsrunden sowie Berichterstattung;
6. Mitwirkung bei der Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation;
Menge oder Umfang:
Koordinierungs- und Steuerungsleistungen und Erarbeitung eines ISEK für das Fördergebiet Karl-Marx-Allee, II. Bauabschnitt (Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung für weitere 2 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: VOL_2015_Stadt1_07
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Mitte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird vom Auftraggeber vor Auftragserteilung ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz angefordert. Darüber hinaus wird der eine eventuelle Eintragung im Korruptionsregister Berlin abgefragt und auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnung (EG Nr.881/2002, 753/2011 und 2580/2001) eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten veranlasst.
Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird vom Auftraggeber vor Auftragserteilung ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz angefordert. Darüber hinaus wird der eine eventuelle Eintragung im Korruptionsregister Berlin abgefragt und auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnung (EG Nr.881/2002, 753/2011 und 2580/2001) eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten veranlasst.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Bescheinigung der steuerlichen Unbedenklichkeit.
5. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Beschreibung der Erfahrung in der Gestaltung und Entwicklung vergleichbarer Projekte nachgewiesen durch entsprechende Referenzen über eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in diesem Bereich (Referenzprojekte mit Angabe von Anschrift und Telefonnummer des Ansprechpartners), inkl. Nachweis der Kenntnisse der Förderkulisse durch Angabe von Referenzobjekten mit Angabe des Ansprechpartners und Telefonnummer .
1. Beschreibung der Erfahrung in der Gestaltung und Entwicklung vergleichbarer Projekte nachgewiesen durch entsprechende Referenzen über eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in diesem Bereich (Referenzprojekte mit Angabe von Anschrift und Telefonnummer des Ansprechpartners), inkl. Nachweis der Kenntnisse der Förderkulisse durch Angabe von Referenzobjekten mit Angabe des Ansprechpartners und Telefonnummer .
2. Angaben zur Anzahl der eingesetzten Personen und deren Qualifikation mit geeigneten Nachweisen.
3. Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit diversen Gremien.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Bitte dringend die Hinweise zur Abforderung der Unterlagen unter Abschnitt VI.3) beachten.
2. Bürostandort in angemessener Entfernung zum Auftragsgebiet, d. h. in ca. 30 Minuten mit dem ÖPNV erreichbar, mit der Möglichkeit für die im Gebiet ansässigen Akteure als Anlaufstelle zu fungieren und Besprechungen abzuhalten. Sollte der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über derartige Räume verfügen, muss eine Erklärung vorliegen, dass die Bereitschaft zur Anmietung entsprechender Räumlichkeiten vorliegt.
2. Bürostandort in angemessener Entfernung zum Auftragsgebiet, d. h. in ca. 30 Minuten mit dem ÖPNV erreichbar, mit der Möglichkeit für die im Gebiet ansässigen Akteure als Anlaufstelle zu fungieren und Besprechungen abzuhalten. Sollte der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über derartige Räume verfügen, muss eine Erklärung vorliegen, dass die Bereitschaft zur Anmietung entsprechender Räumlichkeiten vorliegt.
3. Es wird die Bereitschaft zur Konzeptpräsentation im Rahmen eines Auswahlgespräches erwartet.
2. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-05 📅
Öffnungsort:
Bezirksamt Mitte von Berlin, Zentrale Vergabestelle, Müllerstr. 146 (Altbau), Raum 244, 13353 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Bezirksamt Mitte von Berlin, Zentrale Vergabestelle, Müllerstr. 146 (Altbau), Raum 244, 13353 Berlin.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhalt und Qualifikation des Konzeptes (60)
2. Preis (20)
3. Verteilung der Arbeitsstunden auf einzelne Themenfelder und Inhalte (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Hesse
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL_2015_Stadt1_07
Zusätzliche Informationen
Eine Abforderung der Vergabeunterlagen ist nur über die Vergabeplattform http://www.berlin.de/vergabeplattform möglich. Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet.
Eine Abforderung der Vergabeunterlagen in herkömmlicher schriftlicher Form oder per Fax kann nicht angenommen und bearbeitet werden.
Für die Abforderung der Unterlagen ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http:/www.berlin.de/vergabeplattform notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Für die Abforderung der Unterlagen ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http:/www.berlin.de/vergabeplattform notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Die Vergabestelle sendet per E-Mail eine Benachrichtigung mit der Aufforderung, dass die elektronischen Vergabeunterlagen zum Herunterladen bereit stehen. Dann erhält der Interessent kostenlos die Vergabeunterlagen in elektronischer Form (pdf-Format). Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Vergabestelle sendet per E-Mail eine Benachrichtigung mit der Aufforderung, dass die elektronischen Vergabeunterlagen zum Herunterladen bereit stehen. Dann erhält der Interessent kostenlos die Vergabeunterlagen in elektronischer Form (pdf-Format). Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann ausschließlich konventionell in Papierform erfolgen.
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat.
Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht binnen 15 Kalendertagen nachdem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, beim Auftraggeber (Ziffer I.1)) eingegangen ist. Eine Rüge ist auch dann nicht rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht vor Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer IV.3.4)) beim Auftraggeber (Ziffer I.1)) eingegangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht binnen 15 Kalendertagen nachdem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, beim Auftraggeber (Ziffer I.1)) eingegangen ist. Eine Rüge ist auch dann nicht rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht vor Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer IV.3.4)) beim Auftraggeber (Ziffer I.1)) eingegangen ist.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf erteilt werden, wenn 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg an die betroffenen Bieter vergangen sind. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf erteilt werden, wenn 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg an die betroffenen Bieter vergangen sind. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.