Prozesssteuerung und Geschäftsstraßenmanagement im „Aktiven Zentrum Lichtenrade Bahnhofstraße“

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abt. Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung, OE SPK

Vorbehaltlich des noch erforderlichen Senatsbeschlusses beabsichtigt der Auftraggeber, zur Umsetzung des Förderprogramms „Aktive Zentren“ für das Fördergebiet Bahnhofstraße in Berlin-Lichtenrade ab 1. Oktober 2015 einen Gebietsbeauftragten für die Steuerung des Entwicklungsprozesses im Fördergebiet einzusetzen (Prozesssteuerung). Parallel ist ab dem gleichen Zeitpunkt die Durchführung des Geschäftsstraßenmanagements im Fördergebiet vorgesehen. Da es sich um eine Förderkulisse handelt ist die Zusammenführung der Prozesssteuerung und des Geschäftsstraßenmanagements sinnvoll. Beide Bereiche sollten durch technische Mitarbeit unterstützt werden.
Es ist vorgesehen, ein gemeinsames Vorortbüro einzurichten. Dieses Vor-Ort-Büro soll direkt im Fördergebiet liegen. Das Büro ist die Anlaufstelle für die im Gebiet handelnden Bewohnerinnen und Bewohner und Akteure. Es muss die Möglichkeit bieten, Besprechungen durchzuführen, es benötigt Sanitäranlagen und es sollte über Lagerkapazitäten verfügen. Der Bewerber muss eine Erklärung vorlegen, dass die Bereitschaft zur Anmietung entsprechender Räumlichkeiten vorliegt. Eine Erstausstattung des Büros mit technischen Bürogeräten durch den Auftraggeber ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Für die Tätigkeit der Gebietsbeauftragten werden Leistungsumfang, Laufzeit sowie gebietsbezogene Ziele in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt definiert. Der beauftragte Dienstleister erarbeitet ein Konzept zur Vorgehensweise und einen Zeitplan, der durch jährliche Arbeitspläne konkretisiert wird. Aufgaben der Gebietsbeauftragten sind:
1.) Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Fortschreibung und Konkretisierung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts, Koordination vertiefender Konzepte, von Wettbewerben, Werkstattverfahren etc., Erstellung und regelmäßige Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht, Vorbereitung und Begleitung der Maßnahmenumsetzung und Fördermittelmanagement, Abwicklung des Förderverfahrens (Antragstellung, Berichtswesen, Verwendungsnachweise etc.), Unterstützung des Bezirks bei rechtlichen Fragestellungen und Genehmigungsverfahren, die sich ggf. aus dem rechtlichen Status des Fördergebiets ergeben),
2.) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie sowie allgemeine projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit im Fördergebiet, Begleitung und Organisation des Beteiligungsprozesses, Mitwirkung an administrativen Abstimmungs- und Steuerungsrunden soweit Berichterstattung gegenüber Dritten, Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und ihres Programmbeauftragten bei gebietsübergreifenden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit),
3.) Kooperation und Vernetzung lokaler Akteure (Unterstützung der Gebietsgremien, Vorbereitung und Begleitung strategischer Partnerschaften und Kooperationen im Gebiet),
4.) Programmbegleitendes Monitoring und Evaluation (Fristgerechte Zuarbeit zum jährlichen Monitoring und der regelmäßigen programmbegleitenden Evaluation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und ihres Programmbeauftragten).
Auf der Grundlage des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes werden die Ziele, Erfolgsfaktoren sowie Umfang und Laufzeit des Geschäftsstraßenmanagements definiert und in jährlichen Arbeitsplänen konkretisiert. Aufgaben des Geschäftsstraßenmanagements sind:
1.) Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Mitwirkung bei Maßnahmen zur Umsetzung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, Berichterstattung/ Dokumentation, Mitwirkung an gebietsbezogenem Monitoring und der programmbegleitenden Evaluation, Leerstands- und aktives Ansiedelungsmanagement, Qualitätsoffensive, Unterstützung der Entwicklung eines Branchenmix, Erarbeitung und Fortschreibung spezifischer Erhebungen (z. B. Leerstandskataster, Gewerbeleerstand etc.)),
2.) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Erarbeitung einer Standort-, Kommunikations- und Marketingstrategie (mit Kooperations- und Vernetzungsstrategie), Mitwirkung bei der Umsetzung des Kommunikationskonzeptes und öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen, Sicherung der Vor-Ort-Ansprechbarkeit (ggf. in Kooperation mit einem lokalen Partner), Informations- und Beratungsangebote für Gewerbetreibende, Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und ihres Programmbeauftragten bei gebietsübergreifenden Fragestellungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit),
3.) Kooperation und Vernetzung lokaler Akteure (Mitwirkung bei der Etablierung dauerhafter Netzwerke lokaler Akteure, Unternehmen und Gewerbetreibender, Koordination und Steuerung der Umsetzung des Gebietsfonds, Vorbereitung und Begleitung von gemeinsamen Maßnahmen lokaler Akteure, Einwerbung von Drittmitteln zur Durchführung von Maßnahmen, Entwicklung und Umsetzung von Modellen zur Verstetigung des Geschäftsstraßenmanagements und der finanziellen Beteiligung von Dritten).
Grundlage der Tätigkeiten sind die im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) formulierten Entwicklungsziele und Handlungsfelder, das Leitbild für die Entwicklung und Qualifizierung der Bahnhofstraße sowie die Umsetzung der in der Kosten- und Finanzierungsübersicht festgelegten Maßnahmen. Entsprechende Abstimmungen sind mit dem Auftraggeber, der Bezirksverwaltung (insbes. Stadtentwicklungsamt, Straßen- und Grünflächenamt, Ordnungsamt, Wirtschaftsförderung, Amt für Weiterbildung und Kultur), lokalen Gremien und weiteren Akteuren durchzuführen. Dabei sind absolute Neutralität (keine Verknüpfungen mit den Akteuren vor Ort), eine große Transparenz und ein Vertrauensverhältnis unabdingbar. Kenntnisse der Strukturen und Erfahrungen vor Ort sind wünschenswert.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt stellt dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung, sofern der Haushaltsgesetzgeber die Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr bereitstellt. Zunächst ist eine Beauftragung für 4 Jahre vorgesehen mit der Option der Verlängerung um weitere 4 Jahre.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-11.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-11 Auftragsbekanntmachung
2015-07-07 Ergänzende Angaben
2015-10-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge