Prüfung der elektrotechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung – PVO in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches für mehr als 50 Schulen im Süden Hamburgs die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg und die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab 01. Mai 2015, bis zum 30. April 2018.
Der Vertrag umfasst die Prüfung – PVO § 15 Abs.1 innerhalb von 3 Jahren (wiederkehrende Prüfungen) gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 470 Schulstandorten. Optional können auch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen oder nach wesentlichen Änderungen abgefragt werden.
Der Gesamtauftrag wird in 4 Lose unterteilt. Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Der Auftrag kann für maximal 2 Lose erteilt werden. Die AG behalten sich vor, die Zahl der an einen Auftragnehmer (AN) zu beauftragenden Lose auf Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu begrenzen. Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von einem Los ist neben den weiteren Eignungsnachweisen mindestens ein anerkannter Sachverständiger gem. § 4, 5 und 6 PVO in Vollzeit nachzuweisen.
Sofern die Grundvoraussetzungen zum Erhalt von zwei Losen vorliegen, werden die Lose 1 und 2, sowie die Lose 3 und 4 gemeinsam vergeben. Die Bezuschlagung in Losbündelung erfolgt unter der Berücksichtigung der unter Ziffer IV.2.1) der Bekanntmachung (Nr. 4 der Leistungsbeschreibung „Wertungskriterien“), zuzüglich des zuvor genannten personellen Leistungsnachweises.
Im § 14 Abs. 1 PVO aufgeführte Prüfbereiche sind:
— Nr.: 6 Brandmeldeanlagen;
— Nr.: 7 Alarmierungsanlagen;
— Nr.: 8 Starkstromanlagen einschl. Sicherheitsbeleuchtung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-01-21
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Auftragsbekanntmachung
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2015-06-23
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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