Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 des Teils A – Allgemeiner Teil der Vergabeunterlagen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.