Prüfung der Plan- und Zeichnungsdaten auf CAFM-Konformität

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Generalverwaltung – Bauabteilung

Die Bauabteilung der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft e. V. (MPG-GV) ist ein fachkundiger öffentlicher Bauherr und betreut 82 Max-Planck-Institute (MPIs). Jährlich steht ein dreistelliger Millionenbetrag für das Bauen zur Verfügung, aktuell befinden sich ca. 400 Baumaßnahmen in der Umsetzung. Insgesamt beträgt der Gebäudebestand der MPG rund 700 000 m².
Im Rahmen des technisch-infrastrukturellen Gebäudemanagements setzt die MPG das FM-Tool „myFM“ ein. Es stellt die Plattform dar, die als zentrale Elemente das „Plan und Baudokumenten-Management“ und das „Raum-, Gebäude- und Anlagenbuch“ enthält, in dem die CAD-Pläne und die in den Datenstempeln integrierten Baudaten strukturiert abgelegt werden.
Diese Software ist eine Individualentwicklung für den Anwendungszweck der MPG und beinhaltet auch proprietäre Programmteile. Folgende Module sind Bestandteile des Systems:
— Desktop (Raum- und Gebäudebuch; Grundstücksverwaltung; Raumdatenblatt; Anlagenbuch);
— Bauinformationssystem BIS;
— Messwerterfassung;
— Mobile (mobile Raumbuch und Anlagenbuch);
— Auswertung (AutoCAD).
Die Software-Lösung myFM wird von verschiedenen Nutzergruppen innerhalb und außerhalb der MPG genutzt und mit im Bauprozess erhobenen Daten befüllt:
— Bauabteilung der MPG (intern);
— Max-Planck-Institute (Die Nutzung befindet sich hier noch im Rollout);
— Freie Architekten und Ingenieure (extern).
Nach Abschluss einer Baumaßnahme wird das Gebäude an das jeweilige Institut übergeben. Insbesondere im Zuge der Abnahme- und Inbetriebnahmephase vor Übergabe an den Nutzer müssen die Ausführungspläne der beteiligten Architekten und Ingenieure, die in der zentralen FM Datenbank abgelegt sind, auf CAFM-Konformität geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt auf der Basis des mit den Architekten und Ingenieuren vereinbarten CAFM-Pflichtenheftes. Ergebnis ist jeweils das definierte Prüfprotokoll.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-27 Auftragsbekanntmachung
2015-12-14 Ergänzende Angaben
2016-01-13 Ergänzende Angaben
2016-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Generalverwaltung – Bauabteilung
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081344 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 233-423757
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Sie können die Unterlagen kostenlos in elektronischer Form unter https://extranet.mpg.de/sites/ausschreibungen/Bau/CAFM/ downloaden. Hierfür ist ein Benutzername und das zugehörige Passwort unter bieterfragen@gv.mpg.de anzufordern. Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen erhalten Sie ebenfalls auf dieser Seite. Bitte prüfen Sie diese Seite regelmäßig vor Angebotsschluss auf etwaige Aktualisierungen! Verwenden Sie bitte ausschließlich die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotslegung und beachten Sie die dort hinterlegten Bieterfragen und Antworten. Bitte beachten Sie, das nicht beachtete Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Ausschluss führen können. Angebote sind in Papierform abzugeben; diese sind in geschlossener Umverpackung – die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet – der im Abschnitt I.1) („Angebote und Teilnahmeanträge sind zu richten an“) bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: „Nicht vor Termin öffnen – Angebot für 'Prüfung der CAFM-Konformität'“. (Bitte verwenden Sie den, in den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Adressaufkleber aus Anlage XVII). Bieterfragen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an bieterfragen@gv.mpg.de. Es ist immer das Aktenzeichen „84 07 09 02 02“ und die Bezeichnung „Prüfung der CAFM-Konformität“ anzugeben. Nur die über das „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union für das das europäische öffentliche Auftragswesen“ veröffentlichten Bekanntmachungen können als verbindlich und autorisiert betrachtet werden. Etwaige Aktualisierungen oder Ergänzungen von Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls auf diesen Wegen. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers. Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.3.4) genannte Termin/Uhrzeit. Angebote, die persönlich abgegeben werden, müssen ebenfalls bis spätestens zu diesem Termin/Uhrzeit beim Auftraggeber vorliegen. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang des Angebots beim Auftraggeber ist der Posteingangsstempel der MPG. Angebote, die nach dem unter IV.3.4) genannten Termin/ Uhrzeit bei der unter I.1) genannten Adresse eingehen, werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bauabteilung der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft e. V. (MPG-GV) ist ein fachkundiger öffentlicher Bauherr und betreut 82 Max-Planck-Institute (MPIs). Jährlich steht ein dreistelliger Millionenbetrag für das Bauen zur Verfügung, aktuell befinden sich ca. 400 Baumaßnahmen in der Umsetzung. Insgesamt beträgt der Gebäudebestand der MPG rund 700 000 m².
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Im Rahmen des technisch-infrastrukturellen Gebäudemanagements setzt die MPG das FM-Tool „myFM“ ein. Es stellt die Plattform dar, die als zentrale Elemente das „Plan und Baudokumenten-Management“ und das „Raum-, Gebäude- und Anlagenbuch“ enthält, in dem die CAD-Pläne und die in den Datenstempeln integrierten Baudaten strukturiert abgelegt werden.
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Diese Software ist eine Individualentwicklung für den Anwendungszweck der MPG und beinhaltet auch proprietäre Programmteile. Folgende Module sind Bestandteile des Systems:
— Desktop (Raum- und Gebäudebuch; Grundstücksverwaltung; Raumdatenblatt; Anlagenbuch);
— Bauinformationssystem BIS;
— Messwerterfassung;
— Mobile (mobile Raumbuch und Anlagenbuch);
— Auswertung (AutoCAD).
Die Software-Lösung myFM wird von verschiedenen Nutzergruppen innerhalb und außerhalb der MPG genutzt und mit im Bauprozess erhobenen Daten befüllt:
— Bauabteilung der MPG (intern);
— Max-Planck-Institute (Die Nutzung befindet sich hier noch im Rollout);
— Freie Architekten und Ingenieure (extern).
Nach Abschluss einer Baumaßnahme wird das Gebäude an das jeweilige Institut übergeben. Insbesondere im Zuge der Abnahme- und Inbetriebnahmephase vor Übergabe an den Nutzer müssen die Ausführungspläne der beteiligten Architekten und Ingenieure, die in der zentralen FM Datenbank abgelegt sind, auf CAFM-Konformität geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt auf der Basis des mit den Architekten und Ingenieuren vereinbarten CAFM-Pflichtenheftes. Ergebnis ist jeweils das definierte Prüfprotokoll.
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Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag umfasst 2 Optionen zur Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Basisvertragslaufzeit von 24 Monaten (vgl. Ziffer II.3)) um je zwölf (12) Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 48 Monate (vgl. in Ziffer II.1.4) angegebene max. Gesamtlaufzeit).
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 84 07 09 02 02
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: DA40
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Überwiegend in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers; nach Abstimmung an Standorten der Max-Planck-Gesellschaft/Generalverwaltung oder MPI.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer BG) einzureichen:
— Unternehmensdarstellung.
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. zwei DIN A4 Seiten.
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(Bitte verwenden Sie hierzu Anlage III).
— Berufs- und Handelsregisterauszug.
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
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(Bitte kennzeichnen Sie diesen Auszug als Anlage IV).
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG VOL/A, Anlage V).
— Einsatz anderer Unternehmen (Anlage XII und Anlage XIII):
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A. In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) mit Angebotsabgabe zu benennen (anhand Anlage XII Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen) und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen Dritten mit dem Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A i.R. dieses Vergabeverfahrens berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
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Ferner ist in diesem Fall mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 7 EG Abs. 9, S. 2 VOL/A (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen, Anlage XIII).
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 (entsprechend Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/ Fachkunde) kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/ Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen einzureichen:
— Betriebshaftpflichtversicherung.
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt, mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Anlage VI).
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— Berufsgenossenschaft.
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft in Anlage VII).
— Umsatzdarstellung.
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Anlage VIII).
i. des Gesamtumsatzes des Unternehmens.
ii. des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz).
Achtung:
Bietergemeinschaften (BG) haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft sowie die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Soweit sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe hierzu nachfolgend unter Mindeststandards.
Mindeststandards:
Im Folgenden werden Angaben und Formalitäten beschrieben, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Um die CAFM-Konformitätsprüfung sachgerecht durchzuführen, muss der Auftragnehmer folgende technische Eignung nachweisen:
— Dem Auftragnehmer muss eine aktuelle AutoCAD (ab Version 2015) Vollversion oder eine vergleichbare Anwendung ständig zur Verfügung stehen;
— Der Auftragnehmer muss folgende Dateiformate lesen und bearbeiten können: dwg, dxf, pdf;
— Referenzen.
Es ist von jedem Bieter mindestens eine (1) Referenz anzugeben, die nicht älter als drei (3) Jahre (11/2012) sein darf (laufend oder abgeschlossen) und mit der hier ausgeschriebenen Leistung (siehe unten genannte Punkte) vergleichbar ist. Laufende Projekte müssen spätestens am 1.1.2015 begonnen worden sein.
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Als Mindeststandard gilt, dass der Bieter mindestens ein Referenzprojekt bzgl. der Prüfung der CAFM-Konformität detailliert vorstellt, das bezüglich Aufgaben und Umfang mit dem hier zur Vergabe anstehenden Projekt vergleichbar ist.
Zu nachfolgenden Punkten sind Ausführungen je Referenz zu machen:
1. Zuständige Ansprechpartner beim Auftraggeber des Referenzprojekts mit Kontaktadressen,
2. Laufzeit der Referenz-Projekte,
3. Angabe über die Qualifikationen und Anzahlen des eingesetzten Personals.
Hierfür sind die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenz (Anlage X) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen.
— Qualifikation der einzusetzen beabsichtigten Mitarbeiter.
Der Bieter hat für die Leistungserbringung konstant gleichbleibendes fachkundiges und qualifiziertes Personal einzusetzen. Der Dienstleister muss gewährleisten, dass die Qualifikation seiner Mitarbeiter im baufachlichen (insbesondere Technik) Bereich gewährleistet ist:
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— Ingenieur/Architekt mit fundierten Fachkenntnissen in CAD;
— IT-Spezialisten, Profilgruppe Software und Solution Developer;
— Staatlich geprüfte Technikerin oder Techniker der Fachrichtung Hochbau und/oder;
— Staatlich geprüfte Technikerin oder einen Techniker (Heizung, Lüftung, Sanitär, Medientechnik).
Der Nachweis ist in dem Formblatt Mitarbeiterprofil (Anlage IX) zu führen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle nachstehenden Kapitel- u. Anlagenverweise in der Bekanntmachung beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Bietergemeinschaften (Anlage XI):
Bietergemeinschaften (im Folgenden „BG“) sind grundsätzlich zugelassen. Die BG hat aber mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (im Folgenden „geschäftsführendes Mitglied“);
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
(Siehe Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft in Anlage XI).
Eine BG hat die unter Kapitel 3 in den Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern Kapitel 3 nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte/Angaben.
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Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter und/oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller dergestalt beteiligten Bieter. Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft Anlage XI) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Bewertung einen Fehlertest durchzuführen. Hierbei erhält der Bieter Testdateien, die geprüft werden müssen. Der Bieter erstellt hierzu ein Prüfprotokoll, das mit dem Angebot einzureichen ist. Anhand eines je exemplarischen CAFM Plans Hochbau und eines CAFM Technikplans ist die CAFM Konformitätsprüfung nach Vorgaben des Pflichtenheftes durchzuführen. Der Plan enthält definierte Fehler, die im Rahmen des Tests aufzudecken sind. Die Durchführung des Tests muss durch die Personen, die für die Auftragsdurchführung vorgesehen sind, erfolgen. Die Testaufgaben mit Erläuterungen werden am 7.1.2016 an die bietenden Unternehmen zur Bearbeitung im Rahmen der Angebotserstellung versendet.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-12 📅
Öffnungsort:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Sachgebiet Vergabemanagement – Hofgartenstr. 8 80539 München.
Ort des Eröffnungstermins: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Sachgebiet Vergabemanagement – Hofgartenstr. 8 80539 München.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Internetadresse: www.mpg.de 🌏
Name: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Generalverwaltung
Kontaktperson: Sachgebiet Vergabemanagement
Herrn Trompter
URL für weitere Informationen: www.mpg.de 🌏
Name: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Generalverwaltung – Beschafferprofil
Kontaktperson: https://extranet.mpg.de/sites/ausschreibungen/Bau/CAFM/
URL der Dokumente: https://extranet.mpg.de/sites/ausschreibungen/Bau/CAFM/ 🌏
Name: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. – Generalverwaltung

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 84 07 09 02 02
Zusätzliche Informationen
Sie können die Unterlagen kostenlos in elektronischer Form unter https://extranet.mpg.de/sites/ausschreibungen/Bau/CAFM/ downloaden. Hierfür ist ein Benutzername und das zugehörige Passwort unter bieterfragen@gv.mpg.de anzufordern. Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen erhalten Sie ebenfalls auf dieser Seite. Bitte prüfen Sie diese Seite regelmäßig vor Angebotsschluss auf etwaige Aktualisierungen! Verwenden Sie bitte ausschließlich die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotslegung und beachten Sie die dort hinterlegten Bieterfragen und Antworten. Bitte beachten Sie, das nicht beachtete Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Ausschluss führen können.
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Angebote sind in Papierform abzugeben; diese sind in geschlossener Umverpackung – die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet – der im Abschnitt I.1) („Angebote und Teilnahmeanträge sind zu richten an“) bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: „Nicht vor Termin öffnen – Angebot für 'Prüfung der CAFM-Konformität'“. (Bitte verwenden Sie den, in den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Adressaufkleber aus Anlage XVII).
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Bieterfragen richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an bieterfragen@gv.mpg.de. Es ist immer das Aktenzeichen „84 07 09 02 02“ und die Bezeichnung „Prüfung der CAFM-Konformität“ anzugeben. Nur die über das „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union für das das europäische öffentliche Auftragswesen“ veröffentlichten Bekanntmachungen können als verbindlich und autorisiert betrachtet werden. Etwaige Aktualisierungen oder Ergänzungen von Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls auf diesen Wegen. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
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Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.3.4) genannte Termin/Uhrzeit. Angebote, die persönlich abgegeben werden, müssen ebenfalls bis spätestens zu diesem Termin/Uhrzeit beim Auftraggeber vorliegen. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang des Angebots beim Auftraggeber ist der Posteingangsstempel der MPG. Angebote, die nach dem unter IV.3.4) genannten Termin/ Uhrzeit bei der unter I.1) genannten Adresse eingehen, werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://regierung.oberbayern.de/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB).
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3).
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Quelle: OJS 2015/S 233-423757 (2015-11-27)
Ergänzende Angaben (2015-12-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 244-443540
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 233-423757
ABl. S-Ausgabe: 244
Quelle: OJS 2015/S 244-443540 (2015-12-14)
Ergänzende Angaben (2016-01-13)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 010-013435
ABl. S-Ausgabe: 10
Quelle: OJS 2016/S 010-013435 (2016-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 061-105612
ABl. S-Ausgabe: 61

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Überwiegend in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers; nach Abstimmung an Standorten der Max-Planck-Gesellschaft / Generalverwaltung oder MPI.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-09 📅
Name: Ingenieurgesellschaft für integriertes Facility Management AG
Postanschrift: Poststraaße 4
Postort: Raubling
Postleitzahl: 83064
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 244-443540
2016/S 010-013435

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 – 3).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 061-105612 (2016-03-24)