Prüfung von Verwendungsnachweisen für den Europäischen Sozialfond in Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Vergabe der Prüfung von ESF-Verwendungsnachweisen für Projekte der Förderperiode 2014 bis 2020 aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie von Landesmitteln der Förderperiode 2014 bis 2020 an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfjahre 2014 vorbehaltlich der Verlängerungen bis längstens 2017.
Die Finanzbehörde führt das förmliche Ausschreibungsverfahren hierfür durch.
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Zwischennachweise und der Verwendungsnachweise nach Art. 125 Abs. 5 VO (EU) 1303/2013 für Projekte der Förderperiode 2014 bis 2020 im Prüfungsjahr 2014 und 2015 sowie der Folgejahre aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie von Landesmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Mittelherkunft und auf zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung. Grundlage der Prüfungen sind die Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 sowie die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 mit Durchführungsvorschriften. Darüber hinaus sind die Hamburgischen Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO zu beachten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-23.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-23 Auftragsbekanntmachung
2015-09-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge