Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Vergabe der Prüfung von ESF-Verwendungsnachweisen für Projekte der Förderperiode 2014 bis 2020 aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie von Landesmitteln der Förderperiode 2014 bis 2020 an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfjahre 2014 vorbehaltlich der Verlängerungen bis längstens 2017. Die Finanzbehörde führt das förmliche Ausschreibungsverfahren hierfür durch. Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Zwischennachweise und der Verwendungsnachweise nach Art. 125 Abs. 5 VO (EU) 1303/2013 für Projekte der Förderperiode 2014 bis 2020 im Prüfungsjahr 2014 und 2015 sowie der Folgejahre aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie von Landesmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Mittelherkunft und auf zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung. Grundlage der Prüfungen sind die Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 sowie die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 mit Durchführungsvorschriften. Darüber hinaus sind die Hamburgischen Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Bei der Prüfung der Zwischennachweise für das Jahr 2014 handelt es sich um 38 Projekte mit einem ESF-Fördervolumen von rd. 9 Mio. EUR sowie einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 19 Mio. EUR. Bei der Prüfung der Zwischennachweise für die Jahre 2015 und 2016 handelt es sich um je 43 Projekte mit einem ESF- Fördervolumen von rd. 25 Mio Euro sowie einem Gesamtvolumen von ca. 53 Mio Euro. Derzeit nicht geplante, aber nicht auszuschließende zusätzliche Projektbewilligungen in den Jahren 2015 und 2016 können zu einer Steigerung der Prüfungen führen.Neben den Zwischennachweisen muss in 2017 für diese, z.Zt., 43 Projekte auch jeweils ein Verwendungsnachweis für den gesamten Zeitraum der Förderung (2014-2016) geprüft werden.Es kann derzeit noch nicht abschließend mitgeteilt werden, um wie viele Projekte und welches Fördervolumen es sich handeln wird. Auch kann entsprechend die Anzahl der Zwischen- und Verwendungsnachweise derzeit noch nicht abschließend angegeben werden.Zusätzlich müssen für jedes jahr die Ausgaben der Technischen Hilfe geprüft werden. Bei der Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Technischen Hilfe handelt es sich im 1. Prüfungsjahr um ca. 25 Zahlungsbelege pro Jahr. Ab dem 2. Prüfungsjahr kommen die Personalausgaben der für den ESF tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu.359 000
Bei der Prüfung der Zwischennachweise für das Jahr 2014 handelt es sich um 38 Projekte mit einem ESF-Fördervolumen von rd. 9 Mio. EUR sowie einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 19 Mio. EUR. Bei der Prüfung der Zwischennachweise für die Jahre 2015 und 2016 handelt es sich um je 43 Projekte mit einem ESF- Fördervolumen von rd. 25 Mio Euro sowie einem Gesamtvolumen von ca. 53 Mio Euro. Derzeit nicht geplante, aber nicht auszuschließende zusätzliche Projektbewilligungen in den Jahren 2015 und 2016 können zu einer Steigerung der Prüfungen führen.Neben den Zwischennachweisen muss in 2017 für diese, z.Zt., 43 Projekte auch jeweils ein Verwendungsnachweis für den gesamten Zeitraum der Förderung (2014-2016) geprüft werden.Es kann derzeit noch nicht abschließend mitgeteilt werden, um wie viele Projekte und welches Fördervolumen es sich handeln wird. Auch kann entsprechend die Anzahl der Zwischen- und Verwendungsnachweise derzeit noch nicht abschließend angegeben werden.Zusätzlich müssen für jedes jahr die Ausgaben der Technischen Hilfe geprüft werden. Bei der Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Technischen Hilfe handelt es sich im 1. Prüfungsjahr um ca. 25 Zahlungsbelege pro Jahr. Ab dem 2. Prüfungsjahr kommen die Personalausgaben der für den ESF tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu.359 000
Gesamtwert des Auftrags: 359 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428232731📞
Fax: +49 40428231364 📠
-Anfragen zu der Ausschreibung werden nur beantwortet, wenn diese bis zum 27.04.2015, 10:00 Uhr eingehen.
-Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (Steuerliche Bescheinigungen zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw.
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung (nicht älter als 6 Monate) abzufordern.
-Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen
vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
-Anfragen zu der Ausschreibung werden nur beantwortet, wenn diese bis zum 27.04.2015, 10:00 Uhr eingehen.
-Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (Steuerliche Bescheinigungen zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw.
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung (nicht älter als 6 Monate) abzufordern.
-Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen
vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Vergabe der Prüfung von ESF-Verwendungsnachweisen für Projekte der Förderperiode 2014 bis 2020 aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie von Landesmitteln der Förderperiode 2014 bis 2020 an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfjahre 2014 vorbehaltlich der Verlängerungen bis längstens 2017.
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Vergabe der Prüfung von ESF-Verwendungsnachweisen für Projekte der Förderperiode 2014 bis 2020 aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie von Landesmitteln der Förderperiode 2014 bis 2020 an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfjahre 2014 vorbehaltlich der Verlängerungen bis längstens 2017.
Die Finanzbehörde führt das förmliche Ausschreibungsverfahren hierfür durch.
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Zwischennachweise und der Verwendungsnachweise nach Art. 125 Abs. 5 VO (EU) 1303/2013 für Projekte der Förderperiode 2014 bis 2020 im Prüfungsjahr 2014 und 2015 sowie der Folgejahre aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie von Landesmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Mittelherkunft und auf zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung. Grundlage der Prüfungen sind die Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 sowie die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 mit Durchführungsvorschriften. Darüber hinaus sind die Hamburgischen Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO zu beachten.
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Zwischennachweise und der Verwendungsnachweise nach Art. 125 Abs. 5 VO (EU) 1303/2013 für Projekte der Förderperiode 2014 bis 2020 im Prüfungsjahr 2014 und 2015 sowie der Folgejahre aufgrund der Gewährung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie von Landesmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Mittelherkunft und auf zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung. Grundlage der Prüfungen sind die Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 sowie die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 mit Durchführungsvorschriften. Darüber hinaus sind die Hamburgischen Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO zu beachten.
Menge oder Umfang:
Bei der Prüfung der Zwischennachweise für das Jahr 2014 handelt es sich um 38 Projekte mit einem ESF-Fördervolumen von rd. 9 Mio. EUR sowie einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 19 Mio. EUR. Bei der Prüfung der Zwischennachweise für die Jahre 2015 und 2016 handelt es sich um je 43 Projekte mit einem ESF- Fördervolumen von rd. 25 Mio Euro sowie einem Gesamtvolumen von ca. 53 Mio Euro. Derzeit nicht geplante, aber nicht auszuschließende zusätzliche Projektbewilligungen in den Jahren 2015 und 2016 können zu einer Steigerung der Prüfungen führen.
Bei der Prüfung der Zwischennachweise für das Jahr 2014 handelt es sich um 38 Projekte mit einem ESF-Fördervolumen von rd. 9 Mio. EUR sowie einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 19 Mio. EUR. Bei der Prüfung der Zwischennachweise für die Jahre 2015 und 2016 handelt es sich um je 43 Projekte mit einem ESF- Fördervolumen von rd. 25 Mio Euro sowie einem Gesamtvolumen von ca. 53 Mio Euro. Derzeit nicht geplante, aber nicht auszuschließende zusätzliche Projektbewilligungen in den Jahren 2015 und 2016 können zu einer Steigerung der Prüfungen führen.
Neben den Zwischennachweisen muss in 2017 für diese, z.Zt., 43 Projekte auch jeweils ein Verwendungsnachweis für den gesamten Zeitraum der Förderung (2014-2016) geprüft werden.
Es kann derzeit noch nicht abschließend mitgeteilt werden, um wie viele Projekte und welches Fördervolumen es sich handeln wird. Auch kann entsprechend die Anzahl der Zwischen- und Verwendungsnachweise derzeit noch nicht abschließend angegeben werden.
Es kann derzeit noch nicht abschließend mitgeteilt werden, um wie viele Projekte und welches Fördervolumen es sich handeln wird. Auch kann entsprechend die Anzahl der Zwischen- und Verwendungsnachweise derzeit noch nicht abschließend angegeben werden.
Zusätzlich müssen für jedes jahr die Ausgaben der Technischen Hilfe geprüft werden. Bei der Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Technischen Hilfe handelt es sich im 1. Prüfungsjahr um ca. 25 Zahlungsbelege pro Jahr. Ab dem 2. Prüfungsjahr kommen die Personalausgaben der für den ESF tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu.
Zusätzlich müssen für jedes jahr die Ausgaben der Technischen Hilfe geprüft werden. Bei der Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Technischen Hilfe handelt es sich im 1. Prüfungsjahr um ca. 25 Zahlungsbelege pro Jahr. Ab dem 2. Prüfungsjahr kommen die Personalausgaben der für den ESF tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 24
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2015000013
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm ESF Hamburg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter
III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Einzureichen:
-Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle
wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen;
von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
-Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
-Wenn zutreffend: Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Eigenerklärung darüber, dass für Ihr Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung im Falle des Vertragsschlusses abgeschlossen wird.
-Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
-Der Gesamtumsatz pro Jahr muss mindestens 250.000 Euro pro Geschäftsjahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Der Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer nach § 15 WiPrO oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 27 WiPrO ist Mindestanforderung.
-Eigenerklärung, dass keine bestehenden Aufträge durch öffentliche Stellen des Landes Hamburg in Bezug auf die Umsetzung oder Kontrolle von ESF-kofinanzierten Projekten der Förderperiode 2014-2020 existieren.
-Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind
— Auftragsumfang,
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahr und
— Gesamtumsatz
zu nennen. (Diese werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Bei Bietern, die die FHH als AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
-Mit dem Angebot hat der Bieter die Projektleitung namentlich zu benen-nen. Weiterhin sind:
— berufliche Qualifikation,
— Umfang der Erfahrungen bei der Prüfung von ESF-Projekten,
— Angabe von Referenzaufträgen in leitender Funktion
zur Projektleitung anzugeben.
-Die Mitglieder des voraussichtlich eingesetzten Prüfungsteams sind, für jedes einzelne Mitglied getrennt, mit dem Namen, der beruflichen Qualifikation und dem Umfang der Erfahrungen bei der Prüfung von ESF-Projekten zu benennen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der VOL/B und der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Nennung aller Mitglieder und eines Gesamtbevollmächtigten erforderlich,
der in Vertretung auf Rechnung aller handeln kann. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Sonstige besondere Bedingungen:
Wirtschaftsprüfer bzw. WP-Gesellschaften gemäß Wirtschaftsprüferordnung und §§ 319, 319a, 319b HGB.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015000013
Zusätzliche Informationen
-Anfragen zu der Ausschreibung werden nur beantwortet, wenn diese bis zum 27.04.2015, 10:00 Uhr eingehen.
-Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (Steuerliche Bescheinigungen zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw.
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung (nicht älter als 6 Monate) abzufordern.
-Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen
vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1Nr. 1bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1Nr. 1bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegeben Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1Nr. 2 § 101 a Abs. 1Satz 1 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 062-108712 (2015-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-23 📅
Name: Bietergemeinschaft Hamann & Partner und wetreu NTRG
Postanschrift: Haselbusch 8
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24146
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegeben Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 § 101 a Abs. 1 Satz 1 bleibt unberührt.