PTS-Station C, Fassadenarbeiten, EU-P 0851-15BL

Fraport AG, Abteilung ZEB VM

Mit dem Neubau der „PTS-Station C“ sollen der Flugsteig C und der CD-Riegel mit dem Terminal 1 +2 verbunden werden. Die „PTS-Station C“ ist eine Durchgangsstation in geschlossener Bauweise mit einem Bahnsteig, der zwischen den vorhandenen Bahntrassen gebaut werden muss. Der Anschluss der neuen Station an den bestehenden CD-Verbindungsgang erfolgt über 2 Stegbauten in den Ebenen 2 und 3.
Die umschließenden Wandflächen der Station sind als Beton- Sandwich-Fertigelemente mit innenliegender Kerndämmung vorgesehen. In den Ebenen 3 und 4 werden verglaste Pfosten Riegel Konstruktionen aus Leichtmetall in die Fassade eingebaut. Aufgrund der Einschränkungen durch den laufenden PTS-Betrieb müssen diese Arbeiten zum Teil in Nachtarbeit ausgeführt werden.
Die Fassade der der Stege besteht aus vorgefertigten, wärmegedämmten Elementen mit einer Außenschicht aus bandbeschichteten Stahlblechprofilen und festverglasten Fensterbändern.
Baubeginn ca. 2.Quartal 2016 Bauende ca 3.Quartal 2016.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-26 Auftragsbekanntmachung
2016-02-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Im Rahmen der Fassadenarbeiten für den Neubau der PTS-Station C kommen zur Ausführung:LM-Pfosten-Riegelfassade mit Wärmeschutzverglasung: ca. 200 m2Verglaste LM-Rohrramentüren: ca. 20 StkWärmegedämmte Stahlkassettenfassade: ca. 660 m2Festverglaste LM-Fensterbänder: ca. 110 m2Mineralische Wärmedämmung an außenliegenden horizontalen Decken: ca. 910 m2Blechpaneeldecken, sturmsicher an horizontalen Außendecken: ca. 650 m2LM- Attikaverkleidung: ca. 280 mBahnsteigüberdachung als Stahlkonstruktion mit Trapezblecheindeckung: ca. 125 m2.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG, Abteilung ZEB VM
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de đź“§
Telefon: +49 6969060070 📞
Fax: +49 6969060199 đź“ 

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-26 đź“…
Einreichungsfrist: 2015-09-28 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 167-305550
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt: Interessierte Unternehmen müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenem Umschlag der Vergabestelle anzeigen (Postanschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Gebäude 700 Raum 2124, 60547 Frankfurt am Main) oder dort abzugeben (Kurieranschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Professor-Staudinger-Straße, Gebäude 700 Raum 2124, 65451 Kelsterbach). Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Ausschreibungs-Nr. (s. Seite 1) zu versehen. Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt). Ferner müssen sich interessierte Unternehmen zusätzlich unter dem Link www.vergabe.rib.de bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist registrieren. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft sein Interesse am Auftrag schriftlich anzeigt und sich registriert sowie die Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung gem. III.1.3. bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abgibt. Bei fehlender schriftlicher Bewerbung und/oder fehlender Registrierung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht. Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, erhalten die Vergabeunterlagen für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes. Die Vergabeunterlagen nebst allen weiteren Unterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Hauptangebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben. Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter / Bietergemeinschaften mit einer echten Chance auf Erhalt des Zuschlages gesondert auffordern, die unter den Ziffern III. 2.1 bis III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise unter Setzung einer verhältnismäßigen Frist vorzulegen. Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 SektVO, die Anzahl der „Bewerber“ zu verringern, keinen Gebrauch. Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter / Bietergemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Der Auftraggeber behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter / der Bietergemeinschaft. Bei Beauftragung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise zu beantragen. Informationen hier zu finden Sie unter: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Flughafenausweise. 2. Verweis auf Ressourcen und Kapazitäten Dritter Unternehmen – Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz 2.1. Eignungsleihe Für den Fall, dass Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) zum Nachweis der eigenen Eignung auf Dritte (Unternehmen) verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d.h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von Dritten benennen, sind bis zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt zusätzlich folgende Erklärungen und Nachweise auf gesonderte Anforderung zur Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III. 2.1 bis III.2.3 der Vergabebekanntmachung) zwingend gefordert: — Angabe der Namen dieser dritten Unternehmen — Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die erforderlichen Mittel auf die sich die Eignungsleihe bezieht der/des dritten Unternehmen/s zugreifen kann, z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der/des dritten Unternehmen/s, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen — Nachweis der Eignung dieser/s dritten Unternehmen/s anhand derjenigen (Eignungs-) Nachweise/Angaben, die der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) anstelle eigener (Eignungs-) Nachweise/Angaben von dem/n dritten Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-) Nachweise/Angaben gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten. Ferner ist auf weiteres (zweites) separates Verlangen die weitergehende Eignung dieser dritten Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt nachzuweisen, soweit die diesbezüglichen Erklärungen und Nachweise noch nicht auf Grund der (ersten) Anforderung der Vergabestelle zu der Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III. 2.1 bis II.2.3 der Vergabebekanntmachung) anlässlich der Eignungsleihe abgegeben wurden: — Alle nach Ziffer III.2.1 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für diese dritten Unternehmer (Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung). — Diejenigen nach Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit, die sich auf die von dem einzelnen dritten Unternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den dritten Unternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für diese dritten Unternehmer. Außerdem hat der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) die für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen oder sich dessen Mittel zu bedienen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmens führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn die konkrete Eignung des Bewerbers / Bieters (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) durch das nachbenannte dritte Unternehmen, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) mit dem nachbenannten dritten Unternehmen mindestens genauso geeignet ist, wie mit dem wegfallenden Unternehmen. 2.2 Nachunternehmereinsatz Soweit Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d.h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben sind: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und — Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die Mittel der/des Nachunternehmer/s zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt). — Art und den Umfang der vorgesehen Nachunternehmerleistungen und — Nachweis der Eignung dieser Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt: — Alle nach Ziffer III.2.1 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für die Nachunternehmer (Ziffer III.2.2 der Bekanntmachung). — Nur diejenigen nach Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmen zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3 der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für den Nachunternehmer. 3. Frist für die Abgabe der Angebote: Tag: 06.11.2015 Uhrzeit: 10:00 Uhr nachr. HAD-Ref. : 5061/300 nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0851-15BL.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Neubau der „PTS-Station C“ sollen der Flugsteig C und der CD-Riegel mit dem Terminal 1 +2 verbunden werden. Die „PTS-Station C“ ist eine Durchgangsstation in geschlossener Bauweise mit einem Bahnsteig, der zwischen den vorhandenen Bahntrassen gebaut werden muss. Der Anschluss der neuen Station an den bestehenden CD-Verbindungsgang erfolgt über 2 Stegbauten in den Ebenen 2 und 3.
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Die umschließenden Wandflächen der Station sind als Beton- Sandwich-Fertigelemente mit innenliegender Kerndämmung vorgesehen. In den Ebenen 3 und 4 werden verglaste Pfosten Riegel Konstruktionen aus Leichtmetall in die Fassade eingebaut. Aufgrund der Einschränkungen durch den laufenden PTS-Betrieb müssen diese Arbeiten zum Teil in Nachtarbeit ausgeführt werden.
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Die Fassade der der Stege besteht aus vorgefertigten, wärmegedämmten Elementen mit einer Außenschicht aus bandbeschichteten Stahlblechprofilen und festverglasten Fensterbändern.
Baubeginn ca. 2.Quartal 2016 Bauende ca 3.Quartal 2016.
Menge oder Umfang:
Im Rahmen der Fassadenarbeiten fĂĽr den Neubau der PTS-Station C kommen zur AusfĂĽhrung:
LM-Pfosten-Riegelfassade mit Wärmeschutzverglasung: ca. 200 m
Verglaste LM-RohrramentĂĽren: ca. 20 Stk
Wärmegedämmte Stahlkassettenfassade: ca. 660 m
Festverglaste LM-Fensterbänder: ca. 110 m
Mineralische Wärmedämmung an außenliegenden horizontalen Decken: ca. 910 m
Blechpaneeldecken, sturmsicher an horizontalen AuĂźendecken: ca. 650 m
LM- Attikaverkleidung: ca. 280 m
BahnsteigĂĽberdachung als Stahlkonstruktion mit Trapezblecheindeckung: ca. 125 m
Referenznummer: EU-P 0851-15BL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Flughafen Frankfurt/Main, 60547 Frankfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1 bis III.2.3:
Die in den Ziffern III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind auf Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen. Diese Erklärungen sind dann schriftlich einzureichen (bei ausländischen Bewerbern
entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung, die mit den
geforderten vergleichbar sind). Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers- / Bieters bzw. der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.2.1 bis III.2.3 sind dann unter Angabe des
Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind dann zwingend gefordert:
Eigenerklärung des Bewerbers / Bieters (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern), :
— dass keine Ausschließungsgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen
— dass kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21 Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt.
— dass er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss zur Folge hat.
— dass er/sie den Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG zur Kenntnis genommen hat, welcher im
Auftragsfall Vertragsbestandteil wird (siehe www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und
Bauvergabe – Allgemeine Informationen),
sowie Erklärungen
— zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Mitgliedschaft in Berufsvertretungen / Verbänden / Innungen jeweils unter Angabe des Eintrittsdatums und der Mitgliedsnummer. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben stattdessen den für sie zuständigen Versicherungsträger unter Angabe des Zeitpunkts der Mitgliedschaft und der Mitgliedsnummer anzugeben.
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Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Bauleistungen / Vordruck Eignungsnachweis“ für die gemäß Ziffer III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Nachweise ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe (Eigenerklärung) des Jahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen betrifft.
Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bewerber- / Bietergemeinschaft anzugeben. Bei Umsätzen, die innerhalb einer ARGE erbracht wurden, darf nur der auf die eigene Leistung entfallende Umsatzanteil in die anzugebenden Jahresumsätze einbezogen werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsatzzahlen der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft addiert.
Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Bauleistungen / Vordruck Eignungsnachweis“ für die gemäß Ziffer III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Nachweise ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen:
Bewerber / Bieter bzw. Bewerber- / Bietergemeinschaften müssen mindestens eine wertungsfähige Referenz angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen selbst müssen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mindestens 1 wertungsfähige Referenz angeben). Es werden insgesamt maximal (die besten) fünf Referenzen gewertet, wobei bei Ermittlung der besten fünf Referenzen alle eingereichten Referenzen berücksichtigt werden.
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Referenzen müssen in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, ansonsten ist eine Referenz nicht wertungsfähig. Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben zwingend getätigt und abgegeben werden (die Darstellung soll in Tabellenform erfolgen). Sind die nachstehenden Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist die Referenz nicht wertungsfähig (Mindestbedingung):
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1. Referenzbezeichnung; Gewertet werden Referenzobjekte wie Fassaden an Büro-, und Verwaltungsgebäude sowie öffentlich zugängliche Gebäude.
2. Bezeichnung des Auftraggebers (Die Anschrift und der Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer sind erst auf gesondertes Verlangen zu benennen).
3. Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungserbringung, Monats- und Jahresangabe; es werden lediglich Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung (Bau-Abnahme) nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Es gilt der Zeitraum von der Bau-Abnahme des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der ersten verbindlichen Angebote.
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4. Auftragsvolumen in EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) mindestens 800.000 EUR
5. Erbrachte Leistungen / Eigenschaften: Angabe, ob nachfolgende Leistungen ausgefĂĽhrt wurden oder folgende Eigenschaften bei dem Referenzobjekt vorliegen:
5.1 Herstellung von Stahlblechfassaden
5.2 Herstellung von Fassaden aus verglasten Pfosten-Riegelkonstruktionen
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Anlage 1 zum Vordruck Teilnahmeantrag für Bauleistungen / Eignungsnachweis“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Sicherheit für die Vertragserfüllung (maximal 10 % der Nettoauftragssumme) und eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge; bzgl. der Einzelheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft hat bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
FĂĽr den Erhalt der Vergabeunterlagen ist zwingend eine Registrierung ĂĽber die Plattform www.vergabe.rib.de, siehe VI.3 notwendig. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft registriert.
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Ein entsprechendes Formblatt „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ ist über die Homepage der Fraport AG:
www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum
Download eingestellt.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de 🌏
Name: Fraport AG, Abteilung ZEB VM
URL für weitere Informationen: www.fraport.de 🌏
URL der Dokumente: www.fraport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 đź“ 
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Merkblätter zum Rechtsschutz siehe: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerĂĽgten VerstoĂź gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenĂĽber dem Auftraggeber nicht unverzĂĽglich gerĂĽgt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 167-305550 (2015-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 940 425,01 đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: ausschreibung@fraport.de đź“§
Telefon: +49 69690-60070 📞
Fax: +49 69690-60199 đź“ 

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-16 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 035-056908
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 167-305550
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt: Interessierte Unternehmen müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenem Umschlag der Vergabestelle anzeigen (Postanschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Gebäude 700 Raum 2124, 60547 Frankfurt am Main) oder dort abzugeben (Kurieranschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Professor-Staudinger-Straße, Gebäude 700 Raum 2124, 65451 Kelsterbach). Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Ausschreibungs-Nr. (s. Seite 1) zu versehen. Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt). Ferner müssen sich interessierte Unternehmen zusätzlich unter dem Link www.vergabe.rib.de bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist registrieren. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft sein Interesse am Auftrag schriftlich anzeigt und sich registriert sowie die Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung gem. III.1.3) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abgibt. Bei fehlender schriftlicher Bewerbung und/oder fehlender Registrierung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht. Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, erhalten die Vergabeunterlagen für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes. Die Vergabeunterlagen nebst allen weiteren Unterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Hauptangebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben. Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter / Bietergemeinschaften mit einer echten Chance auf Erhalt des Zuschlages gesondert auffordern, die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3 der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise unter Setzung einer verhältnismäßigen Frist vorzulegen. Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 SektVO, die Anzahl der „Bewerber“ zu verringern, keinen Gebrauch. Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter / Bietergemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Der Auftraggeber behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter / der Bietergemeinschaft. Bei Beauftragung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise zu beantragen. Informationen hier zu finden Sie unter: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Flughafenausweise. 2. Verweis auf Ressourcen und Kapazitäten Dritter Unternehmen – Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz 2.1. Eignungsleihe Für den Fall, dass Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) zum Nachweis der eigenen Eignung auf Dritte (Unternehmen) verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d. h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von Dritten benennen, sind bis zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt zusätzlich folgende Erklärungen und Nachweise auf gesonderte Anforderung zur Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Vergabebekanntmachung) zwingend gefordert: — Angabe der Namen dieser dritten Unternehmen — Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die erforderlichen Mittel auf die sich die Eignungsleihe bezieht der/des dritten Unternehmen/s zugreifen kann, z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der/des dritten Unternehmen/s, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen — Nachweis der Eignung dieser/s dritten Unternehmen/s anhand derjenigen (Eignungs-) Nachweise/Angaben, die der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) anstelle eigener (Eignungs-) Nachweise/Angaben von dem/n dritten Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-) Nachweise/Angaben gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten. Ferner ist auf weiteres (zweites) separates Verlangen die weitergehende Eignung dieser dritten Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt nachzuweisen, soweit die diesbezüglichen Erklärungen und Nachweise noch nicht auf Grund der (ersten) Anforderung der Vergabestelle zu der Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III.2.1) bis II.2.3) der Vergabebekanntmachung) anlässlich der Eignungsleihe abgegeben wurden: — Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für diese dritten Unternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung). — Diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit, die sich auf die von dem einzelnen dritten Unternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den dritten Unternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für diese dritten Unternehmer. Außerdem hat der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) die für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen oder sich dessen Mittel zu bedienen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmens führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn die konkrete Eignung des Bewerbers / Bieters (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) durch das nachbenannte dritte Unternehmen, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Bewerber / Bieter (die Bewerber- / Bietergemeinschaft) mit dem nachbenannten dritten Unternehmen mindestens genauso geeignet ist, wie mit dem wegfallenden Unternehmen. 2.2 Nachunternehmereinsatz Soweit Bewerber / Bieter (Bewerber- / Bietergemeinschaften) beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d. h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben sind: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und — Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die Mittel der/des Nachunternehmer/s zugreifen kann (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / Bieter (der Bewerber- / Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt). — Art und den Umfang der vorgesehen Nachunternehmerleistungen und — Nachweis der Eignung dieser Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt: — Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für die Nachunternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung). — Nur diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmen zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für den Nachunternehmer. 3. Frist für die Abgabe der Angebote: Tag: 6.11.2015 Uhrzeit: 10:00 Uhr. Nachr. HAD-Ref.: 5061/445. Nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0851-15BL.
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Quelle: OJS 2016/S 035-056908 (2016-02-16)