Q/L2AL/FA145/CB468 – Flugzieldarstellung für das „Ausbildungsschießen mit dem Waffensystem Stinger (Fliegerfaust FLF 2)“ in der KW 43 in 2015. Die Erbringung der Leistung beinhaltet die Bereitstellung einer unbemannten Flugzieldarstellung (Zieldarstellungsdrohne) für die taktische Bedienerausbildung sowie der Rieht-, Schieß- und Feuerleitausbildung mit dem Waffensystem Stinger und Marineleichtgeschütz (MLG). Im Rahmen des vorgenannten „Ausbildungsschießen mit dem Waffensystem Stinger (Fliegerfaust FLF 2)“ in der KW 43 in 2015 müssen die Zieldarstelllungsdrohnen jeweils die folgenden Leistungsfähigkeiten erfüllen: — Zulassung für den Betrieb im Schießgebiet (siehe Abschnitt III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieser Veröffentlichung); — Fluggeschwindigkeit < 95 m/s; — Fähigkeit IR – Quellen (Hot Nose) tragen zu können. Damit ist der Vorgang abschließend beschrieben, weitere Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes stehen nicht zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unbemannte Flugkörper
Menge oder Umfang:
Q/L2AUFA145/CB468 – Flugzieldarstellung für das „Ausbildungsschießen mit dem Waffensystem Stinger (Fliegerfaust FLF 2)“ in der KW 43 in 2015.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unbemannte Flugkörper📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: baainbwl2.1@bundeswehr.org📧
Fax: +49 26140016576 📠
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführten Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht Öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb, Q/L2AUFA145/CB468.
Schlusstermin: 6.7.2015 – 14:00 Uhr.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführten Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht Öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb, Q/L2AUFA145/CB468.
Schlusstermin: 6.7.2015 – 14:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Q/L2AL/FA145/CB468 – Flugzieldarstellung für das „Ausbildungsschießen mit dem Waffensystem Stinger (Fliegerfaust FLF 2)“ in der KW 43 in 2015.
Die Erbringung der Leistung beinhaltet die Bereitstellung einer unbemannten Flugzieldarstellung (Zieldarstellungsdrohne) für die taktische Bedienerausbildung sowie der Rieht-, Schieß- und Feuerleitausbildung mit dem Waffensystem Stinger und Marineleichtgeschütz (MLG).
Die Erbringung der Leistung beinhaltet die Bereitstellung einer unbemannten Flugzieldarstellung (Zieldarstellungsdrohne) für die taktische Bedienerausbildung sowie der Rieht-, Schieß- und Feuerleitausbildung mit dem Waffensystem Stinger und Marineleichtgeschütz (MLG).
Im Rahmen des vorgenannten „Ausbildungsschießen mit dem Waffensystem Stinger (Fliegerfaust FLF 2)“ in der KW 43 in 2015 müssen die Zieldarstelllungsdrohnen jeweils die folgenden Leistungsfähigkeiten erfüllen:
— Zulassung für den Betrieb im Schießgebiet (siehe Abschnitt III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieser Veröffentlichung);
— Fluggeschwindigkeit < 95 m/s;
— Fähigkeit IR – Quellen (Hot Nose) tragen zu können.
Damit ist der Vorgang abschließend beschrieben, weitere Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes stehen nicht zur Verfügung.
Referenznummer: Q/L2AL/FA145/CB468
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FA04
FB01
FB05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Truppenübungsplatz Todendorf; Schießgebiet Hohwachter Bucht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintrag im Handelsregister oder entsprechende Erklärung.
Werden diese Nachweise nicht eingereicht, ist eine Berücksichtigung des Teilnahmeantrages ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bankerklärung (= Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) am 6.7.2015 nicht älter als zwei (2) Monate.
Werden diese Nachweise nicht eingereicht, ist eine Berücksichtigung des Teilnahmeantrages ausgeschlossen.
— Eigenerklärung (Formular BAAlNBw – BO 13c, siehe www.baain.de);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über Referenzen vergleichbarer Leistungen; diese müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
— Name der Auskunftsperson;
— Wert der Leistung;
— Zeit der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurde.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Dokumente vorzulegen:
a) Frequenzgenehmigung für das Einsatzgebiet,
b) aktuelles Gutachten für das Nichtverlassen des Sperrgebietes (WTD 61, künftig LufABw).
Werden diese Nachweise nicht eingereicht, ist eine Berücksichtigung des Teilnahmeantrages nicht möglich.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen des Auftraggebers für die in Erfüllung des geplanten Vertrages erbrachten Leistungen werden durch das BAAlNBw auf das Konto des Auftragnehmers binnen 30 Tage nach Eingang aller zahlungsbegründenden Unterlagen beim BAAINBw in Koblenz geleistet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungen des Auftraggebers für die in Erfüllung des geplanten Vertrages erbrachten Leistungen werden durch das BAAlNBw auf das Konto des Auftragnehmers binnen 30 Tage nach Eingang aller zahlungsbegründenden Unterlagen beim BAAINBw in Koblenz geleistet.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw – L2.1
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – E1.1 – Angebotssammelstelle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-19 📅
Datum des Endes: 2015-10-24 📅
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführten Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführten Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht Öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb, Q/L2AUFA145/CB468.
Schlusstermin: 6.7.2015 – 14:00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen.
Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über die Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über die Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Quelle: OJS 2015/S 113-205596 (2015-06-03)
Berichtigung (2015-06-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Berichtigung
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 777 986,04 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Q/L2AUFA145/CB468
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Erfüllung der Leistungsbeschreibung laut Angebotsaufforderung.
Auftragsvergabe
Name: Fa. PMM Services GmbH & Co. KG
Postanschrift: Siemesdyk 60
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.