Quartiersmanagement Westerfilde/Bodelschwingh

Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund

Ausgangslage
Die Wohn- und Lebensqualität in Westerfilde / Bodelschwingh hat in den letzten Jahren erheblich abgenommen. Begleitend zu der Arbeit des Aktionsraumbeauftragten wurde daher im Frühjahr 2013 ein Quartiersmanagement (QM) als Sofortmaßnahme eingerichtet (geringer Stundenumfang). Mittlerweile konnten auf Grundlage des integrierten Handlungskonzepts Städtebauförderungsmittel akquiriert werden. Zielsetzung des Programms ist die langfristige Stabilisierung des Stadtteils und die Entwicklung einer tragfähigen Kooperationsstruktur mit den Eigentümer/innen, Akteuren sowie der Bewohnerschaft.
Das integrierte Handlungskonzept (IHK) formuliert für den Zeitraum zwischen 2014 und 2024 Projekte baulicher wie konsumtiver Art sowie flankierende Maßnahmen. Das IHK ist als Leitprogramm für den Stadtteil zu sehen, welches inhaltlich und finanziell bei Bedarf ergänzt werden soll.
Für das Soziale Stadt Gebiet Westerfilde / Bodelschwingh legt das integrierte Handlungskonzept folgende Ziele fest:
— Den Wohnungsbestand sichern, entwickeln und zukunftsfähig machen
— Den öffentlichen Raum aufwerten und in seiner Nutzbarkeit verbessern
— Das Gemeinwesen stärken und Inklusion/Wir-Gefühl aufbauen
— Die lokale Ökonomie stärken und zukunftsfähig machen
— Adressbildung: Das Image nach innen und außen verbessern
Der erste Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt seit Dezember 2014 für folgende Maßnahmen vor:
— Planungskosten
— Stadtteilfonds
— Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
— Quartiersmanagement.
Quartiersmanagement
Durch die Einrichtung des geförderten Quartiersmanagements (QM) soll das „vorläufige Quartiersmanagement“ ab Anfang 2016 abgelöst und eine vor-Ort-Präsenz aufgebaut werden. Das QM soll zunächst mit einer Laufzeit von Ende 2015 bis Mitte 2020 vergeben werden, dies entspricht der Laufzeit des vorliegenden Zuwendungsbescheides. Voraussichtlich wird nach den fünf Jahren eine weitere Ausschreibung folgen, um die gesamte Programmlaufzeit mit einem QM begleiten zu können. Das QM nimmt unter den Projekten, die das IHK formuliert, eine Schlüsselstellung ein. Es übernimmt als Ansprechpartner und Koordinator vor Ort wichtige Steuerungsfunktion für den gesamten Prozess und ist strategischer Partner der Verwaltung in Hinblick auf die Umsetzung der einzelnen Teilmaßnahmen, den Programmfortschritt und dessen Weiterentwicklung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Es lassen sich folgende Aufgabenfelder des QMs skizzieren:— Informations- und Anlaufstelle vor Ort, Begleitung und Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses— Eigentümeraktivierung und -beratung— Akteurs/Bewohnerarbeit, Aufbau von Netzwerkstrukturen, u. a.— Geschäftsführung: Stadtteilfonds— Geschäftsführung: Verfügungsfonds— Analyse und Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes (IHK)— Öffentlichkeitsarbeit— Evaluation/MonitoringEs steht ein Projektvolumen von 900.000 EUR brutto zur Verfügung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Postanschrift: Viktoriastr. 15
Postleitzahl: 44122
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de 🌏
E-Mail: mbartz@stadtdo.de 📧
Telefon: +49 2315024633 📞
Fax: +49 2315010091 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 177-321709
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Die Fortführung des Vergabeverfahrens über den Teilnahmewettbewerb hinaus erfolgt vorbehaltlich eines für Anfang Oktober 2015 angestrebten politischen Beschlusses.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgangslage
Die Wohn- und Lebensqualität in Westerfilde / Bodelschwingh hat in den letzten Jahren erheblich abgenommen. Begleitend zu der Arbeit des Aktionsraumbeauftragten wurde daher im Frühjahr 2013 ein Quartiersmanagement (QM) als Sofortmaßnahme eingerichtet (geringer Stundenumfang). Mittlerweile konnten auf Grundlage des integrierten Handlungskonzepts Städtebauförderungsmittel akquiriert werden. Zielsetzung des Programms ist die langfristige Stabilisierung des Stadtteils und die Entwicklung einer tragfähigen Kooperationsstruktur mit den Eigentümer/innen, Akteuren sowie der Bewohnerschaft.
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Das integrierte Handlungskonzept (IHK) formuliert für den Zeitraum zwischen 2014 und 2024 Projekte baulicher wie konsumtiver Art sowie flankierende Maßnahmen. Das IHK ist als Leitprogramm für den Stadtteil zu sehen, welches inhaltlich und finanziell bei Bedarf ergänzt werden soll.
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Für das Soziale Stadt Gebiet Westerfilde / Bodelschwingh legt das integrierte Handlungskonzept folgende Ziele fest:
— Den Wohnungsbestand sichern, entwickeln und zukunftsfähig machen
— Den öffentlichen Raum aufwerten und in seiner Nutzbarkeit verbessern
— Das Gemeinwesen stärken und Inklusion/Wir-Gefühl aufbauen
— Die lokale Ökonomie stärken und zukunftsfähig machen
— Adressbildung: Das Image nach innen und außen verbessern
Der erste Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt seit Dezember 2014 für folgende Maßnahmen vor:
— Planungskosten
— Stadtteilfonds
— Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
— Quartiersmanagement.
Quartiersmanagement
Durch die Einrichtung des geförderten Quartiersmanagements (QM) soll das „vorläufige Quartiersmanagement“ ab Anfang 2016 abgelöst und eine vor-Ort-Präsenz aufgebaut werden. Das QM soll zunächst mit einer Laufzeit von Ende 2015 bis Mitte 2020 vergeben werden, dies entspricht der Laufzeit des vorliegenden Zuwendungsbescheides. Voraussichtlich wird nach den fünf Jahren eine weitere Ausschreibung folgen, um die gesamte Programmlaufzeit mit einem QM begleiten zu können. Das QM nimmt unter den Projekten, die das IHK formuliert, eine Schlüsselstellung ein. Es übernimmt als Ansprechpartner und Koordinator vor Ort wichtige Steuerungsfunktion für den gesamten Prozess und ist strategischer Partner der Verwaltung in Hinblick auf die Umsetzung der einzelnen Teilmaßnahmen, den Programmfortschritt und dessen Weiterentwicklung.
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Menge oder Umfang:
Es lassen sich folgende Aufgabenfelder des QMs skizzieren:
— Informations- und Anlaufstelle vor Ort, Begleitung und Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses
— Eigentümeraktivierung und -beratung
— Akteurs/Bewohnerarbeit, Aufbau von Netzwerkstrukturen, u. a.
— Geschäftsführung: Stadtteilfonds
— Geschäftsführung: Verfügungsfonds
— Analyse und Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes (IHK)
— Öffentlichkeitsarbeit
— Evaluation/Monitoring
Es steht ein Projektvolumen von 900.000 EUR brutto zur Verfügung.
Referenznummer: 190864-0008-F027/15

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind Nachweise gem. § 5 VOF einzureichen. Werden keine ausreichenden Eignungsnachweise
vom Bewerber eingereicht, kann er vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Auslober wendet die
Bestimmungen gemäß RdErl. d. Innenministeriums „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der
öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 – IR 12.02.06 – an. Es gelten die Bestimmungen des TVgG NRW. Mit
dem Teilnahmeantrag sind die nach § 4, 18 und § 19 TVgG NRW sowie nach § 19 Abs. 1 MiLoG erforderlichen
Verpflichtungserklärungen vom Bieter und den bereits bekannten Nachunternehmern und Verleihern von
Arbeitskräften abzugeben. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000,00 EUR für den Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer sowie den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung
der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärungen über:
— Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen gegen
Bund, Land und Gemeinde
— Zahlung der Beitragsleistungen zur
Sozialversicherung und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Nr.
6 und 9 VOF vorliegen
— Verpflichtungserklärungen nach § 4, 18 und 19 TVgG
NRW
b) Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des
zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung
öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse
(nicht älter als 6 Monate)
d) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice)
über das Bestehen einer ausreichenden
Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen
mind. 1,5 Mio. EUR für Personen und Sachschäden).
Falls eine derartige Versicherung nicht vorhanden ist,
ist für den Auftragsfall eine Deckungszusage über die
entsprechende Summe beizubringen.
e) Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen
entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung.
Mindeststandards:
Für den Nachweis der Mindestanforderungen wird
die Verwendung der Bewerbungsunterlagen des
Auftraggebers dringend empfohlen. Diese erhalten
Sie auf dem Portal „Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr“. Um die Unterlagen anfordern zu können, ist
eine einmalige kostenlose Registrierung unter http://
welcome.do erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen
können nach erfolgreicher Registrierung auf dem genannten Portal heruntergeladen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
F) Gesamtumsatz des Unternehmens / der Mitglieder
der Bietergemeinschaft (ggf. einschließlich
Subunternehmer) sowie Umsatz mit vergleichbaren
Dienstleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre
g) wesentliche im Bereich der beschriebenen
Auftragsinhalte in den letzten 3 Jahren erbrachte
Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der
Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten
Auftraggeber (Referenz/en)
h) Namentliche Benennung, Berufserfahrung (Funktion
und Dauer) und Qualifikationen aller Mitarbeiter/innen,
die für das Projekt tätig werden, mit ihren Aufgaben im
Team;
i) Erfahrungen (mit deren Dauer) des/der Projektleiters/
in in dieser Funktion.
Mindeststandards:
Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit
dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende
Unterlagen werden von der Vergabestelle nach Prüfung
mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert.
Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit
eingereicht, wird der Bewerber ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eine enge Abstimmung mit dem Amt für Wohnen und Stadterneuerung, Abteilung Stadterneuerung ist Vertragsbestandteil. Es wird vorausgesetzt, dass für die Vorort-Präsenz Geschäftsräume im Gebiet angemietet werden. Die Auftragsvergabe führt zu Gesamtaufwendungen in Höhe von maximal 900.000 EUR brutto für 5 Jahre. Die Kosten für Miete, Mietnebenkosten und sonstige Bürokosten sind in den Unternehmensstundensatz einzurechnen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit-Erfüllung der zusätzlichen Bewertungskriterien. Bei gleicher Punktzahl von Bewerbern entscheidet das Los überdie Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren. Die Auslosung wird durch die am Verfahren nicht beteiligteSubmissionsstelle des Vergabe- und Beschaffungszentrums durchgeführt.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-10-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Matthias Bartz
Internetadresse: www.dortmund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 190864-0008-F027/15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: www.bezreg-muenster.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Name: S. o.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information
über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information
über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information
beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße
unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggebergerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der
in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 177-321709 (2015-09-08)