Radlader mit 1,8 bis 2,5 m Schaufelinhalt und Anbaugeräte gemäß der Leistungsbeschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. Wichtig ist, dass es für den angebotenen Radlader ein flächendeckendes Reparatur-/Wartungsservicenetz in Deutschland gibt insbesondere im Umkreis des Einsatzortes. Der Radlader (Schwenklader) wird auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz in 02957 Weisskeissel im Zielanlagenbau, bei der Straßen- und Wegeinstandsetzung, der Be- und Entladung von Munition oder Material der Übenden Truppe und zur gärtnerischen Pflege der Grünanlagen eingesetzt
Auftragsbekanntmachung (2015-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumaschinen
Menge oder Umfang:
1 Radlader mit mind.1,8 m3 bis maximal 2,5 m3 Schaufelinhalt und dazu passend eine Ladeschaufel, ein Gabelstaplervorsatz und ein Schneeräumschild gemäß den Anforderungen.286 000
Gesamtwert des Auftrags: 286 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baumaschinen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden
Postanschrift: August-Bebel-Str. 19
Postleitzahl: 01219
Postort: Dresden
Kontakt
Telefon: +49 35146544740📞
Fax: +49 35146544743 📠
— Joystick für Steuerung Fahrantrieb und Arbeitshydraulik;
— Geschwindigkeit mind. 35 km/h.
Achsen:
— Allradantrieb;
— Bodenfreiheit am tiefsten Punkt mind. 300 mm;
— Planetenachsen;
— Hinterachse pendelnd gelagert.
Kabine:
— Schwingungsisolierte Fahrerkabine.
Menge oder Umfang: 1 Radlader mit mind.1,8 m
Referenznummer: 8/712S/BA16/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum, Geländebetreuung/Platzerhalt Oberlausitz, Muskauer Straße 01, 02957 Weißkeißel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gemäß Formular BAAINBw-B 013 d (Das Formular ist aus dem Internet unter „www.baain.de“, Rubrik „Vergabe/Unterlagen zur Angebotabgabe“ zu beziehen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Drei Referenzen für vergleichbare Lieferungen an öffentliche Auftraggeber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zu den angebotenem Radlader sind technische Datenblätter und Prospekte als Angebotsbestandteil einzureichen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bundeshaushaltsordnung, Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur VOL/B (ZVB/BMVg).
Es werden keine Vorauszahlungen geleistet.
Ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben jeweils eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen.
Ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das Fahrzeug ist vor Auslieferung für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen und mit Kennzeichen zu versehen. Dazu ist der Zentralen Militärkraftfahrtstelle (ZMK) als Zulassungsunterlage eine Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der 26. Ausnahmeverordnung zur StVZO zu übersenden, auf der durch den Hersteller die Übereinstimmung der Fahrzeuge mit einer ABE oder EG-Typgenehmigung bescheinigt wird, soweit der Hersteller des Fahrzeugs Inhaber einer ABE oder einer EG-Typgenehmigung für diesen Fahrzeugtyp ist.
Das Fahrzeug ist vor Auslieferung für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen und mit Kennzeichen zu versehen. Dazu ist der Zentralen Militärkraftfahrtstelle (ZMK) als Zulassungsunterlage eine Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der 26. Ausnahmeverordnung zur StVZO zu übersenden, auf der durch den Hersteller die Übereinstimmung der Fahrzeuge mit einer ABE oder EG-Typgenehmigung bescheinigt wird, soweit der Hersteller des Fahrzeugs Inhaber einer ABE oder einer EG-Typgenehmigung für diesen Fahrzeugtyp ist.
Auf der Übereinstimmungsbescheinigung kann auch die Übereinstimmung mit einem Mustergutachten der Bundeswehr bescheinigt werden, wenn dem Hersteller die Ermächtigung hierzu von der ZMK erteilt wurde.
Der Vordruck für die Übereinstimmungsbescheinigung ist über die ZMK zu beziehen.
Entsprechen die zu liefernden Fahrzeuge nicht oder nicht vollständig einer ABE, einer EG-Typgenehmigung oder einem Mustergutachten der Bundeswehr, so ist frühzeitig die Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr der Bundeswehr bei der ZMK zu beantragen.
Entsprechen die zu liefernden Fahrzeuge nicht oder nicht vollständig einer ABE, einer EG-Typgenehmigung oder einem Mustergutachten der Bundeswehr, so ist frühzeitig die Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr der Bundeswehr bei der ZMK zu beantragen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Ryback
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8/712S/BA16/15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53213
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, beider unter 1.1) genannten Vergabestelle rügen.
Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter 1.1) genannten Vergabestelle gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen gestellt werden.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle."
In einer negativen Antwort auf eine Rüge ist auf die Ausschlusswirkung des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wie folgt hinzuweisen:
Gegen diese Mitteilung kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang ein Nachprüfungsantrag gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich beim Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn einzureichen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 152-279959 (2015-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 216 813,75 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-29 📅
Name: Mecalac Baumaschinen GmbH
Postanschrift: Am Friedrichsbrunnen 2
Postort: Büdelsdorf
Postleitzahl: 24782
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter
1.1) genannten Vergabestelle gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1)
genannten Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen gestellt werden.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die
Frist auf zehn Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle."