Rahmenvereinbarung 2015 für den Kauf und Verkauf von Mineralölen

Erdölbevorratungsverband Körperschaft des öffentlichen Rechts

Abschluss einer Rahmenvereinbarung 2015 für den Kauf und Verkauf von spezifikationsgemäßen und nicht spezifikationsgemäßen Fertigprodukten Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl Extra Leicht, Flugturbinenkraftstoff JET A-1, den Komponenten der vorgenannten Fertigprodukte sowie Rohöl, die sich in den Eigentums-Lagereinrichtungen des Erdölbevorratungsverbandes oder in Lagereinrichtungen, die der Erdölbevorratungsverband unter Vertrag genommen hat, in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden bzw. dort eingelagert werden sollen.
Die Entscheidung, bestimmte Mineralöle zu kaufen bzw. zu verkaufen, folgt den operativen Notwendigkeiten der Bestandshaltung des Erdölbevorratungsverbandes. So sind solche Maßnahmen beispielsweise erforderlich bei einer Änderung der gesetzlichen Bevorratungspflicht, bei Änderungen der gesetzlich vorgegebenen Produktspezifikationen und bei einer Änderung der vom Erdölbevorratungsverband unter Vertrag genommenen Lagerorte.
Der Erdölbevorratungsverband beabsichtigt, einzelne Käufe und Verkäufe oder eine Kombination von beiden („Tausch“) (nachfolgend gemeinsam „Einzelkontrakte“ genannt) zu vergeben. Um die Vergabe dieser zukünftigen Einzelkontrakte für die interessierten Unternehmen und den Erdölbevorratungsverband mit möglichst geringem Aufwand abzuwickeln, schreibt der Erdölbevorratungsverband hiermit eine Rahmenvereinbarung aus, die an mehrere Unternehmen vergeben werden soll.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit vom 1.10.2015 bis einschließlich zum 30.9.2016. Rechtzeitig vor Ablauf des genannten Zeitraums beabsichtigt der Erdölbevorratungsverband, eine weitere Ausschreibung für die Vergabe einer vom Zeitraum her direkt anschließenden Rahmenvereinbarung durchzuführen.
Der Erdölbevorratungsverband wird die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beabsichtigten Vergaben der Einzelkontrakte dann unter denjenigen Unternehmen durchführen, mit denen er diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat (sogenannter „Miniwettbewerb“). Die Vergabeunterlagen zu den Einzelkontrakten wird der Erdölbevorratungsverband ausschließlich per E-Mail versenden.
Der Abschluss der Rahmenvereinbarung berechtigt den Bieter, sich an allen sogenannten „Miniwettbewerben“ zur Vergabe der Einzelkontrakte zu beteiligen, die ihm der Erdölbevorratungsverband unter der Rahmenvereinbarung und während deren Laufzeit übermittelt, verpflichtet den Bieter andererseits aber nicht zur Teilnahme daran.
Der Erdölbevorratungsverband wird auch mit solchen Unternehmen, die sich nach Ablauf der Angebotsfrist für das vorliegende Vergabeverfahren an ihn wenden, eine solche Rahmenvereinbarung abschließen, wenn diese Unternehmen die Bedingungen des vorliegenden Vergabeverfahrens einschließlich des Textes der Rahmenvereinbarung akzeptieren.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-24.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-24 Auftragsbekanntmachung