Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Buchbindearbeiten für die Bibliothek des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Privatrecht. LOS 1: Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem anglo-amerikanischen, skandinavischen, romanischen, afrikanischen und arabischen Sprachbereich (ca. 1 100 Zeitschriftenbände im Jahr) und Monographien und Reparaturen aller Art (ca. 300 Bände im Jahr). LOS 2: Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem mittel- und osteuropäischen, deutschsprachigen und asiatischen Sprachbereich (ca. 900 Bände im Jahr).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Buchbinderdienste
Menge oder Umfang:
Es handelt sich— bei LOS 1 um die Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem anglo-amerikanischen, skandinavi-schen, romanischen, afrikanischen und arabischen Sprachbereich (ca. 1 100 Zeitschriftenbände im Jahr) und Monographien und Reparaturen aller Art (ca. 300 Bände im Jahr).— bei LOS 2 um die Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem mittel- und osteuropäischen, deutschsprachigen und asiatischen Sprachbereich (ca. 900 Bände im Jahr).
Es handelt sich— bei LOS 1 um die Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem anglo-amerikanischen, skandinavi-schen, romanischen, afrikanischen und arabischen Sprachbereich (ca. 1 100 Zeitschriftenbände im Jahr) und Monographien und Reparaturen aller Art (ca. 300 Bände im Jahr).— bei LOS 2 um die Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem mittel- und osteuropäischen, deutschsprachigen und asiatischen Sprachbereich (ca. 900 Bände im Jahr).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchbinderdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Postanschrift: Mittelweg 187
Postleitzahl: 20148
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://mpipriv.de🌏
E-Mail: einkauf@mpipriv.de📧
Telefon: +49 4041900250📞
Wichtige Hinweis:
1. Die Vergabeunteralgen können unter E-Mail-Adresse einkauf@mpipriv.de angefordert werden.
2. Probeauftrag:
Die Anfertigung eines Probeauftrages ist zwingende Voraussetzung für die Angebotsabgabe und für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Aufgrund dessen, dass die Qualität des abgelieferten Probeauftrags im Falle einer Auftragsvergabe den Standard für alle weiteren Aufträge darstellt, wird die Anfertigung eines Probeauftrages als verpflichtend vorgegeben.
Beim Probeauftrag handelt es sich um es sich um einen „Echtauftrag“ für die Bindung eines bzw. mehrerer Bände und Durchführung entsprechender Vorarbeiten (z. B. Klammerentfernung, Entfernung von Reklamen usw.).
Eine Korrekte und umfassende Bewertung der Qualität der Bindearbeit nach Vorgaben bezüglich Einhaltung der Bindeanweisung, Bindefolge, Einbandfarbe, Prägung und weiteren Vorgeben ist nur bei einem Auftrag einer tatsächlich existierenden Zeitschrift mit Musterpappe möglich. Die Qualität der Probeaufträge wird nach die in den Vergabeunterlagen ausführlich beschriebenen Kriterien geprüft. Bei der Anfertigung des Probeauftrages sind die in den Vergabeunterlagen genannte Leistungsvorgaben zu beachten.
Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen im Institut von Bietern abgeholt werden: 3.6.2015; 12.6.2015; 19.6.2015. Die Abholung des Auftrages wird schriftlich bescheinigt.
Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin an die o. g. E- Mail Adresse gerichtet werden.
Der Probeauftrag muss spätestens an dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote, am 10.7.2015 bis 12 Uhr, im Institut persönlich abgegeben werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für irreparabel beschädigte Bände des Probeauftrages Ersatzexemplare zu Lasten der Buchbinderei zu beschaffen und von dieser kostenfrei binden zu lassen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Materials oder ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist.
1. Die Vergabeunteralgen können unter E-Mail-Adresse einkauf@mpipriv.de angefordert werden.
2. Probeauftrag:
Die Anfertigung eines Probeauftrages ist zwingende Voraussetzung für die Angebotsabgabe und für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Aufgrund dessen, dass die Qualität des abgelieferten Probeauftrags im Falle einer Auftragsvergabe den Standard für alle weiteren Aufträge darstellt, wird die Anfertigung eines Probeauftrages als verpflichtend vorgegeben.
Beim Probeauftrag handelt es sich um es sich um einen „Echtauftrag“ für die Bindung eines bzw. mehrerer Bände und Durchführung entsprechender Vorarbeiten (z. B. Klammerentfernung, Entfernung von Reklamen usw.).
Eine Korrekte und umfassende Bewertung der Qualität der Bindearbeit nach Vorgaben bezüglich Einhaltung der Bindeanweisung, Bindefolge, Einbandfarbe, Prägung und weiteren Vorgeben ist nur bei einem Auftrag einer tatsächlich existierenden Zeitschrift mit Musterpappe möglich. Die Qualität der Probeaufträge wird nach die in den Vergabeunterlagen ausführlich beschriebenen Kriterien geprüft. Bei der Anfertigung des Probeauftrages sind die in den Vergabeunterlagen genannte Leistungsvorgaben zu beachten.
Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen im Institut von Bietern abgeholt werden: 3.6.2015; 12.6.2015; 19.6.2015. Die Abholung des Auftrages wird schriftlich bescheinigt.
Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin an die o. g. E- Mail Adresse gerichtet werden.
Der Probeauftrag muss spätestens an dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote, am 10.7.2015 bis 12 Uhr, im Institut persönlich abgegeben werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für irreparabel beschädigte Bände des Probeauftrages Ersatzexemplare zu Lasten der Buchbinderei zu beschaffen und von dieser kostenfrei binden zu lassen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Materials oder ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Buchbindearbeiten für die Bibliothek des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Privatrecht.
LOS 1: Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem anglo-amerikanischen, skandinavischen, romanischen, afrikanischen und arabischen Sprachbereich (ca. 1 100 Zeitschriftenbände im Jahr) und Monographien und Reparaturen aller Art (ca. 300 Bände im Jahr).
LOS 1: Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem anglo-amerikanischen, skandinavischen, romanischen, afrikanischen und arabischen Sprachbereich (ca. 1 100 Zeitschriftenbände im Jahr) und Monographien und Reparaturen aller Art (ca. 300 Bände im Jahr).
LOS 2: Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem mittel- und osteuropäischen, deutschsprachigen und asiatischen Sprachbereich (ca. 900 Bände im Jahr).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Buchbindearbeiten.
Kurze Beschreibung:
Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem anglo-amerikanischen, skandinavischen, romanischen, afrikanischen und arabischen Sprachbereich (ca. 1 100 Zeitschriftenbände im Jahr) und Monographien und Reparaturen aller Art (ca. 300 Bände im Jahr).
Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem anglo-amerikanischen, skandinavischen, romanischen, afrikanischen und arabischen Sprachbereich (ca. 1 100 Zeitschriftenbände im Jahr) und Monographien und Reparaturen aller Art (ca. 300 Bände im Jahr).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem mittel- und osteuropäischen, deutschsprachigen und asiatischen Sprachbereich (ca. 900 Bände im Jahr).
Menge oder Umfang:
Es handelt sich
— bei LOS 1 um die Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem anglo-amerikanischen, skandinavi-schen, romanischen, afrikanischen und arabischen Sprachbereich (ca. 1 100 Zeitschriftenbände im Jahr) und Monographien und Reparaturen aller Art (ca. 300 Bände im Jahr).
— bei LOS 1 um die Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem anglo-amerikanischen, skandinavi-schen, romanischen, afrikanischen und arabischen Sprachbereich (ca. 1 100 Zeitschriftenbände im Jahr) und Monographien und Reparaturen aller Art (ca. 300 Bände im Jahr).
— bei LOS 2 um die Buchbindearbeiten für Zeitschriftenbände aus dem mittel- und osteuropäischen, deutschsprachigen und asiatischen Sprachbereich (ca. 900 Bände im Jahr).
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Der Vertrag enthält eine einmalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um 36 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 48 Monate.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 4 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind – unabhängig davon, auf welches Los – vorzulegen:
a) Unternehmensdarstellung/Firmenprofil: insbesondere Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen),
b) Eigenerklärung, dass der Bieter im Besitz eines aktuellen Berufs- und Handelsregisterauszug ist (Mittels Vordruck in der Vergabeunterlagen),
c) Eigenerklärung des Bieters, zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen *) falls zutreffend (Mittels Vordruck in der Vergabeunterlagen),
d) Erklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (Mittels Vordruck in der Vergabeunterlagen), Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden (vgl. § 7 EG Abs. 4 VOL/A), sind zugelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind – unabhängig davon, auf welches Los – vorzulegen:
a) Eigenerklärung nach § 6 EG (4) VOL/A 2009/Selbstauskunft Umsatzdarstellung und personelle Kapazitäten mit Angabe des Umsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren und Darstellung der personellen Entwicklung des Unternehmens in dem zuständigen.
Geschäftsbereich (Mittels Vordruck in der Vergabeunterlagen)
b) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Mittels Vordruck in der Vergabeunterlagen), die bis spätestens 6 Wochen nach Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen wird und mit einen entsprechenden Nachweis bescheinigt wird.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt folgende Schadensfälle ab:
Personen- und Sachschäden mindestens fünf (2,5) Mio. EUR (2-fach maximiert);
Abhandenkommen von Schlüssel(n)/ Key-/Codekarte(n) o. ä. mindestens 150 000 EUR (2-fach maximiert);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind – unabhängig davon, auf welches Los – vorzulegen:
a) Eigenerklärung über die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern in Form einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen *) (Mittels Vordruck in der Vergabeunterlagen),
b) Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft *) (Mittels Vordruck in der Vergabeunterlagen),
c) Eigenerklärung über Teilleistungen für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird *) (Mittels Vordruck in der Vergabeunterlagen),
d) Mind. eine Referenz anderer Bibliothek/en, für die Sie bereits arbeiten oder gearbeitet haben mit Referenzansprechpartnern und -Telefonnummer sowie Angabe des Auftragswertes, Auftragsdauer und des Auftragszeitraumes. Referenzen sind ausführlich darzustellen,
d) Mind. eine Referenz anderer Bibliothek/en, für die Sie bereits arbeiten oder gearbeitet haben mit Referenzansprechpartnern und -Telefonnummer sowie Angabe des Auftragswertes, Auftragsdauer und des Auftragszeitraumes. Referenzen sind ausführlich darzustellen,
e) Nachweis von MeisterIn im Buchbinderhandwerk (falls vorhanden),
f) Bescheinigung über Abholung eines Probeauftrages (Mittels Vordruck in der Vergabeunterlagen) *) falls zutreffend.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Auftragserteilung und Durchführung erfolgt auf der Grundlage der der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Max-Planck- Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., die mit dem Versand der Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Nachrangig gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/A).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Auftragserteilung und Durchführung erfolgt auf der Grundlage der der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Max-Planck- Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., die mit dem Versand der Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Nachrangig gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/A).
Auf der Rechnung müssen die Zahl der gebundenen Bände, die Einbandart und der Einzel- und Endpreis aufgeführt werden.
Die Zahlung erfolgt nach vollständiger und ordnungsgemäßer Leistungserbringung sowie Eingang prüffähiger, den Anforderungen von § 14 UstG entsprechenden Rechnungen.
Der Auftraggeber behält sich auch nach Zahlung der Rechnung vor, im Einzelfall auftretende Beanstandungen zur kostenfreien Nachbesserung anzuzeigen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerische Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerische Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot zu erbringen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Angebot eine separate, formlose Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit und Unbedenklichkeit der Bietergemeinschaft beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt: insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme am Vergabeverfahren erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Angebot eine separate, formlose Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit und Unbedenklichkeit der Bietergemeinschaft beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt: insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme am Vergabeverfahren erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Liefertermine/Mängelbeseitigung
Ein Auftrag ist grundsätzlich binnen 10 Werktagen, bei Schnellaufträgen innerhalb von 2 Werktagen nach Abholung auszuführen. Kann der vorgesehene Liefertermin nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber darüber umgehend unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die Aufträge sind jeweils vollständig und komplett abzuliefern.
Ein Auftrag ist grundsätzlich binnen 10 Werktagen, bei Schnellaufträgen innerhalb von 2 Werktagen nach Abholung auszuführen. Kann der vorgesehene Liefertermin nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber darüber umgehend unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die Aufträge sind jeweils vollständig und komplett abzuliefern.
Auf dringende Aufforderung hin ist ein bereits vom Bieter abgeholter Band bzw. dessen Hefte innerhalb von einem Werktag in die Bibliothek zurückzubringen.
Bei verspäteter Lieferung werden als Vertragsstrafe vereinbart:
— bis 5 Werktage 1 % vom Leistungsentgelt/Auftrag,
— bis 10 Werktage 2 % vom Leistungsentgelt/Auftrag,
— bis 15 Werktage 3 % vom Leistungsentgelt/Auftrag,
— bis 20 Werktage 4 % vom Leistungsentgelt/Auftrag,
— bis 25 Werktage 5 % vom Leistungsentgelt/Auftrag.
Diese Regelung wird auf maximal 25 Werktage begrenzt und gilt nicht im Falle von höherer Gewalt. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf dieser 25 Werktage den Auftragnehmer unter Setzung einer letzten Nachfrist von 5 Werktagen einmal erfolglos gemahnt hat, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Diese Regelung wird auf maximal 25 Werktage begrenzt und gilt nicht im Falle von höherer Gewalt. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf dieser 25 Werktage den Auftragnehmer unter Setzung einer letzten Nachfrist von 5 Werktagen einmal erfolglos gemahnt hat, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung zur kostenlosen Mängelbeseitigung innerhalb von 8 Arbeitstagen. Der Auftraggeber ist berechtigt, für irreparabel beschädigte Bände Ersatzexemplare zu Lasten der Buchbinderei zu beschaffen und von dieser kostenfrei binden zu lassen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Materials oder ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist. Nach Mängelbeseitigung erfolgt die Abnahme mit dem Verantwortlichen des Auftragnehmers und einem Beauftragten des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung zur kostenlosen Mängelbeseitigung innerhalb von 8 Arbeitstagen. Der Auftraggeber ist berechtigt, für irreparabel beschädigte Bände Ersatzexemplare zu Lasten der Buchbinderei zu beschaffen und von dieser kostenfrei binden zu lassen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Materials oder ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist. Nach Mängelbeseitigung erfolgt die Abnahme mit dem Verantwortlichen des Auftragnehmers und einem Beauftragten des Auftraggebers.
Bei Verlust ist dem Auftraggeber der ggf. für die Wiederbeschaffung entstehende Aufwand zu vergüten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Kargapolow
Adresse des Käuferprofils: http://www.mpg.de/einkauf/beschafferprofil🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-09-15 📅
Datum des Endes: 2016-09-14 📅
Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweis:
1. Die Vergabeunteralgen können unter E-Mail-Adresse einkauf@mpipriv.de angefordert werden.
2. Probeauftrag:
Die Anfertigung eines Probeauftrages ist zwingende Voraussetzung für die Angebotsabgabe und für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Aufgrund dessen, dass die Qualität des abgelieferten Probeauftrags im Falle einer Auftragsvergabe den Standard für alle weiteren Aufträge darstellt, wird die Anfertigung eines Probeauftrages als verpflichtend vorgegeben.
Die Anfertigung eines Probeauftrages ist zwingende Voraussetzung für die Angebotsabgabe und für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Aufgrund dessen, dass die Qualität des abgelieferten Probeauftrags im Falle einer Auftragsvergabe den Standard für alle weiteren Aufträge darstellt, wird die Anfertigung eines Probeauftrages als verpflichtend vorgegeben.
Beim Probeauftrag handelt es sich um es sich um einen „Echtauftrag“ für die Bindung eines bzw. mehrerer Bände und Durchführung entsprechender Vorarbeiten (z. B. Klammerentfernung, Entfernung von Reklamen usw.).
Eine Korrekte und umfassende Bewertung der Qualität der Bindearbeit nach Vorgaben bezüglich Einhaltung der Bindeanweisung, Bindefolge, Einbandfarbe, Prägung und weiteren Vorgeben ist nur bei einem Auftrag einer tatsächlich existierenden Zeitschrift mit Musterpappe möglich. Die Qualität der Probeaufträge wird nach die in den Vergabeunterlagen ausführlich beschriebenen Kriterien geprüft. Bei der Anfertigung des Probeauftrages sind die in den Vergabeunterlagen genannte Leistungsvorgaben zu beachten.
Eine Korrekte und umfassende Bewertung der Qualität der Bindearbeit nach Vorgaben bezüglich Einhaltung der Bindeanweisung, Bindefolge, Einbandfarbe, Prägung und weiteren Vorgeben ist nur bei einem Auftrag einer tatsächlich existierenden Zeitschrift mit Musterpappe möglich. Die Qualität der Probeaufträge wird nach die in den Vergabeunterlagen ausführlich beschriebenen Kriterien geprüft. Bei der Anfertigung des Probeauftrages sind die in den Vergabeunterlagen genannte Leistungsvorgaben zu beachten.
Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen im Institut von Bietern abgeholt werden: 3.6.2015; 12.6.2015; 19.6.2015. Die Abholung des Auftrages wird schriftlich bescheinigt.
Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin an die o. g. E- Mail Adresse gerichtet werden.
Der Probeauftrag muss spätestens an dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote, am 10.7.2015 bis 12 Uhr, im Institut persönlich abgegeben werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für irreparabel beschädigte Bände des Probeauftrages Ersatzexemplare zu Lasten der Buchbinderei zu beschaffen und von dieser kostenfrei binden zu lassen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Materials oder ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für irreparabel beschädigte Bände des Probeauftrages Ersatzexemplare zu Lasten der Buchbinderei zu beschaffen und von dieser kostenfrei binden zu lassen, soweit die Beschädigung nicht auf die Beschaffenheit des Materials oder ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 100-182813 (2015-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind. (100)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-14 📅
Name: Buchbinderei Sanders OHG
Postanschrift: Neumann-Reichardt Straße 27-33
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Werkstatt für Bucheinband Klaus Winterscheidt
Postanschrift: Koppel 66
Postleitzahl: 20099
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).