Rahmenvereinbarung Büromöbel 2016

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln und Archiv-Lagerregalen landesweit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-28 Auftragsbekanntmachung
2016-08-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Menge oder Umfang:
Lieferung von Büromöbeln und Archiv-Lagerregalen:Los 1: Büromöbel;Lieferung, Vertragen und Aufstellen von Büro-Tischen,- Containern,- Regalen und Schränken, Einrichtungsberatungen.Los 2: Lieferung von Büro-Klapptischen.Los 3: Lieferung von Archiv-Lagerregalen.Die Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de 📧
Telefon: +49 26130291777 📞
Fax: +49 261291411500 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 192-347083
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz. Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYDT Vorzulegende Nachweise: Umweltzeichen „Blauer Engel“ RAL-UZ 38 oder gleichwertig; Für alle Produkte aus Holz ist der Nachweis der Einhaltung der Kriterien durch Vorlage des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38) oder gleichwertig zu führen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung. GS-Zeichen oder gleichwertig; Die angebotenen Produkte müssen den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entsprechen. Die Einhaltung dieser Anforderung hat durch Vorlage des GS-Zertifikates oder gleichwertig erfolgen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung. Aussagefähige Produktbeschreibung je angebotenem Produkt; Für jedes Produkt, welches innerhalb eines Loses angeboten wird, ist eine aussagefähige Produktbeschreibung beizufügen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung. Sicherheitsdatenblatt je angebotenem Produkt; Für jedes Produkt, welches innerhalb eines Loses angeboten wird, ist auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle, d. h. nicht zwingend mit dem Angebot, ein Sicherheitsdatenblatt vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung. Technisches Datenblatt je angebotenem Produkt; Für jedes Produkt, welches innerhalb eines Loses angeboten wird, ist ein technisches Datenblatt beizufügen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung. Teil A – Anlage Qualitäts,-Umwelt- und soziale Aspekte; Beschreibung der Kriterien Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, Umweltmanagement und sozialer Verantwortung. Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln und Archiv-Lagerregalen landesweit.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Büromöbel
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Vertragen und Aufstellen von Büro-Tischen,- Containern,- Regalen und Schränken, Einrichtungsberatungen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Büro-Klapptische
Kurze Beschreibung: Lieferung von Büro-Klapptischen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Archiv-Lagerregale
Kurze Beschreibung: Lieferung von Archiv-Lagerregalen.
Menge oder Umfang:
Lieferung von Büromöbeln und Archiv-Lagerregalen:
Los 1: Büromöbel;
Lieferung, Vertragen und Aufstellen von Büro-Tischen,- Containern,- Regalen und Schränken, Einrichtungsberatungen.
Los 2: Lieferung von Büro-Klapptischen.
Los 3: Lieferung von Archiv-Lagerregalen.
Die Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Dieser Vertrag tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
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Die Rahmenvereinbarung kann während der Laufzeit entsprechend den Regelungen der Ziffer 1.7 in Teil R – Rechtliche Rahmenbedingungen (Besondere Vertragsbedingungen) unwesentlich geändert werden.
Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer den Auftrag in unwesentlichem, weil im Verhältnis zum Gesamtauftrag vernachlässigbar geringem Umfang zu ändern und weitere Produkte aus dessen Warenportfolio in den Vertrag aufzunehmen, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ vorliegen:
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a) der Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der weiteren, aufzunehmenden Produkte übersteigt nicht den in § 2 Abs. 1 S. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) benannten Schwellenwert (derzeit 207 000 EUR);
b) der Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der weiteren, aufzunehmenden Produkte beträgt nicht mehr als 10 % des ursprünglichen Auftragswertes der Rahmenvereinbarung bezogen auf die Gesamtlaufzeit; Grundlage der Berechnung ist die im Preisblatt angebotene Wertungssumme;
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c) die weiteren, aufzunehmenden Produkte stehen in einem funktionalen, jedenfalls sachlichen Zusammenhang mit den ausgeschriebenen vertragsgegenständlichen Produkten;
d) die Aufnahme der weiteren, aufzunehmenden Produkte verändert den Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung (des Auftrages) nicht.
Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen ist der Gesamtwert der Änderungen maßgeblich.
Enthält der Vertrag eine Preisanpassungs-/Indexierungsklausel, wird für die Wertberechnung gemäß lit. a) und b) der angepasste Preis als Referenzwert herangezogen.
Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen grundsätzlich dann, wenn sich der der Auftrag infolge der Änderung während der Vertragslaufzeit erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet. Dies betrifft insbesondere Änderungen, die den Umfang und die inhaltliche Ausgestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien einschließlich der Zuweisung der Rechte des geistigen Eigentums betreffen. Derartige Änderungen sind Ausdruck der Absicht der Parteien, wesentliche Bedingungen des betreffenden Auftrags neu zu verhandeln.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 20 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2015/ZBL/Z.15-0016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz.
Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise:
Handelsregisterauszug; Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate? nicht beglaubigte Kopie genügt).
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Teil A – Anlage Eigenerklärungen; Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter die unterschriebene Anlage Teil A – Eigenerklärungen vorzulegen und zu versichern, dass
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB? z. B. Preisabsprachen), § 70 des Strafgesetzbuches (StGB, wirksames Berufsverbot), § 132a StGB (wirksames vorläufiges Berufsverbot),
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2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. die Ausübung des Gewerbes nicht gemäß § 35 Gewerbeordnung (GewO, wirksame Gewerbeuntersagung) ganz oder teilweise untersagt wurde,
5. keine Personen seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:
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a. § 129 Strafgesetzbuch (StGB, Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
g. § 370 der Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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h. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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i. §§ 283 ff. StGB (Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren),
j. § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
k. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
l. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
m. §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel), § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), oder
n. § 333 StGB (Vorteilsgewährung).
Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
6. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
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7. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
8. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
9. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die ?Technologie von L. Ron Hubbard? anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
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10. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
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Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
11. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
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12. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
13. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen ebenfalls abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Teil A – Anlagen Bietergemeinschaft und Nachunternehmer; Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinsachft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch Teil A? Anlage Bietergemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
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Die Einzelheiten, auch im Hinblick auf die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beabsichtigt ein Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer einzusetzen, so sind diese namentlich im Angebot mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten Teil A? Anlage Nachunternehmer anzuführen. Es muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot ist eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen oder alternativ eine verbindliche Zusicherung des Bieters, dass die Verfügbarkeitserklärungen auf Aufforderung der Vergabestelle rechtzeitig vor Zuschlagserteilung vorliegen werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100 000 EUR.) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
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Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (wirtschaftlich); Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens im betroffenen Geschäftsfeld bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
Teil A – Anlage Referenzen; Der Bieter hat in der Teil A – Anlage Referenzen mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen anzugeben. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben zwingend anzugeben.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig; Der Nachweis über die Etablierung eines Qualitätsmanagement-Systems hat durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Qualitätsstelle zu erfolgen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
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Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (technisch); Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum organisatorischer Aufbau des Unternehmens, zur Dauer der Marktpräsenz, zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre zu machen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in den ergänzenden/besonderen Vertragsbedingungen gelten gemäß § 11 Abs. 1 EG-VOL/A die Regelungen der VOL/B, insbesondere § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten ergänzenden/besonderen Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich insbesondere, die jeweils gültigen Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Vorzulegende Nachweise:
Teil A – Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung); Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Nachunternehmer haben mit Abgabe des Angebotes die unterzeichnete Teil A? Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) vom 1. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13. Dezember 2010), geändert durch Gesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31) einzuhalten.
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Bieter, die beabsichtigen den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beschäftigt sind, haben statt der Teil A? Anlage Tariftreueerklärung mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dies gilt auch für Bieter, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Auftragnehmern erbringen werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Teil A – Anlage Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit; Der Auftragnehmer hat während der Ausführung der Leistung sicherzustellen, dass der Auftrag ausschließlich mit Produkten ausgeführt wird, welche ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt bzw. bearbeitet wurden Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes in Teil A? Anlage Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit eine entsprechende verbindliche Zusicherung abzugeben.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-10 📅
Öffnungsort: Koblenz
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
Postanschrift: http://www.vergabe.rlp.de
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de 🌏
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015/ZBL/Z.15-0016
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
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Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYDT
Vorzulegende Nachweise:
Umweltzeichen „Blauer Engel“ RAL-UZ 38 oder gleichwertig; Für alle Produkte aus Holz ist der Nachweis der Einhaltung der Kriterien durch Vorlage des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38) oder gleichwertig zu führen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
GS-Zeichen oder gleichwertig; Die angebotenen Produkte müssen den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entsprechen. Die Einhaltung dieser Anforderung hat durch Vorlage des GS-Zertifikates oder gleichwertig erfolgen.
Aussagefähige Produktbeschreibung je angebotenem Produkt; Für jedes Produkt, welches innerhalb eines Loses angeboten wird, ist eine aussagefähige Produktbeschreibung beizufügen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Sicherheitsdatenblatt je angebotenem Produkt; Für jedes Produkt, welches innerhalb eines Loses angeboten wird, ist auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle, d. h. nicht zwingend mit dem Angebot, ein Sicherheitsdatenblatt vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung.
Technisches Datenblatt je angebotenem Produkt; Für jedes Produkt, welches innerhalb eines Loses angeboten wird, ist ein technisches Datenblatt beizufügen.
Teil A – Anlage Qualitäts,-Umwelt- und soziale Aspekte; Beschreibung der Kriterien Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, Umweltmanagement und sozialer Verantwortung.
Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (sog. Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a Abs. 1 Satz 5 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 6519494511 📞
Internetadresse: www.add.rlp.de 🌏
Fax: +49 6519494179 📠
Quelle: OJS 2015/S 192-347083 (2015-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Büromöbel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.lbm.rlp.de 🌏
E-Mail: zbl@rlp.de 📧
Telefon: +49 2613029-1777 📞
Fax: +49 2613029-1500 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 164-295158
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 192-347083
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYYH6.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Büro-Klapptischen
Lieferung von Archiv-Lagerregalen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz; Friedrich-Ebert-Rinf 14-20; 56068; Koblenz; Weitere Behörden und Einrichtungen des Lan...

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung – Teststellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 70

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-23 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.lbm.rlp.de 🌏

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 164-295158 (2016-08-23)